Fragebogen zur Fahrerlaubnisprüfung
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Die Antworten sind aber leider falsch! Vorfahrt hat die Pommes!
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Der Radfahrer fährt erkennbar nicht auf der Fahrbhn, muß ich ihn tatsächlich vorlassen
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ja
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Ach ja, und wer hätte ihn auch nicht vorgelassen?????
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vielleicht sollte der eine oder andere >>>hier<<< mal ein bisschen üben um sich die Verkehrsregeln wieder ein bisschen ins Gedächtnis zu rufen....
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§ 8
Vorfahrt
(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.(1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215
(Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat
der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen
solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers
unzulässig.(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein
Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen
lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn
übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch
wesentlich behindert wird. Kann das nicht übersehen werden, weil die
Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die
Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht
gegeben ist. Wer die Vorfahrt hat, darf auch beim Abbiegen in die andere
Straße nicht wesentlich durch den Wartepflichtigen behindert werden. -
Ivch glaub mich darf man nicht mehr fahren lassen.
Der Radfahrer fährt auf dem Gehweg. es ist für mich nicht erkennbar das es dort einen Radweg geben könnte. Darf er da überhaupt fahren?
Der Bordstein ist an der Kreuzungsmündung nicht abgesenkt. Wenn man dem roten Pfeil der die Fahrtrichtung vorgibt folgt, beginnt oder man kann es erkennen
auf der gegenüberliegenden Seite ein Radweg.Aber ich denke ich bin immernoch falsch
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ich sag nur, leben in der Großstadt:
alle Fußgänger und Radler haben Vorfahrt - basta.
Auch wenn nicht, Teilschuld bekommst Du immer .....Uli
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Mir kam 'mal in einer Einmündung auf meiner Straßenseite einer entgegen und ich hatte Schuld am Crash. Merke: Die Vorfahrt gilt für die ganze Straßenbreite.
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Ivch glaub mich darf man nicht mehr fahren lassen.
Mich eigentlich auch nicht.
Aber Uli hat recht. Bei Unfällen mit Radfahrern oder Fußgängern bekommst Du immer Mitschuld selbst wenn die sich falsch verhalten haben.
In den Augen der Gerichte sind das die schwächeren Verkehrsteilnehmern (ist ja auch was dran) und dann greift bei Fahrzeuglenkern die Betreiberhaftung. -
Hab niemanden gesehen..........nur die cb 1300 das reicht doch wohl oder??????
Gruss Jürgen
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rischdisch!
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Tja ob Radfahrer oder Fußgänger, ob auf dem Radweg oder dem Gehweg ist egal.
Wer abbiegt muß alle Fußgänder und Radfahrer die in der Straße in die man abbiegen will durchlassen.So und jetzt hab ich genug den besserwisser gegeben.
Allen eine Unfallfreie Zeit und hoffentlich bald wieder besssere Temperaturen .
DLzG
Frank -
Kann man ruhig ab und zu mal ansagen. Das wissen viele nicht, und wird auch hier in der Gegend selten so gehandhabt, obwohls richtig ist.
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Sorry Jungs,
da bin ich jetzt aber mal hartnäckig.In dieser Situation bin ich der Autofahrer. nicht Möppi, da ist es doch klar.
Wenn ich immer noch falsch liege haut schonungslos auf mich ein
Ich bin halt stur, wenn ich mir einmal was in den Kopf gesetzt habe..... -
Ich gebe jetzt einfach mal dem Öemer recht,
obwohl er das rein menschlich eigentlich nicht verdient hat und Uli das richtige Verhalten in dieser Situation astrein angeführt hat:- der Autofahrer bummelt da grad mit 30km/h durch die Gegend, da ist das Drehmoment-Eisenschwein schon lange vor ihm abgebogen
- der Radfahrer ist eindeutig eine SIE (Rosa trägt kein Kerl), welche ihr Edel-Münsterlandfahrrad sicherlich nicht den Bordstein runter auf die Straße werfen wird...
...also bremst sie gleich (wie es nur echte Damen können ) vor dem Abgrund schnell nochmal mit den Füßen.
- das Bild ist Schei......nt's nicht richtig durchdacht: bevor irgendjemand da weiterfährt, sollte die Stadt erstmal die Bürgersteige an den ausgewiesenen Radwegen absenken. Da bricht man(und frau ebenso) sich beim Straßenüberqueren ja die Haxen bei, und schließlich sind Radfahrer auch nur Menschen (besonders, wenn sie Rosa tragen)
*lieb lächel* -
Herr Zausel !
"Rosa trägt kein Kerl" ?
Ich finde das eine ungeheuerliche Behauptung. Klare Diskriminierung von Kölnern. So nicht ! -
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.... aber es gibt ja auch "Abwandlungen von rosa/pink"
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Ach du sch....! Der erste link hat mir besser gefallen