Zitat
Original von DJ-Obelix
....total überbürokratisierten und überregelmentierten Staat wie Deutschland.(
Das ist so und da brauchen wir nicht drüber diskutieren...
Aber...ich finde es garnicht schlecht, daß es in Deutschland eine Instanz gibt, die sich der Probleme der verschiedenen Reifen und deren Verhalten auf grundsätzlich verschiedenen Motorädern annimmt.
Die SC54 *00 im Vergleich zur *01 ist sicher kein anderes Motorrad aber es gibt meines Erachtens doch einen wichtigen Punkt der sich geändert hat. ABS.
Es ist sicher so, das sich z.B. eine Vollbremsung mit oder ohne ABS grundsätzlich unterscheidet und andere Anforderungen an den Reifen stellt. Der Regelbereich beim ABS mit Stop- und Rollpause wirkt sich sicher anders aus. Ein gut funktionierendes ABS in Verbindung mit dem energischen und richtigen Bremsen des Fahrers bringt den Reifen an seine Grenzen. Das ist mit einer halbherzigen Bremsung ohne ABS, mit der Angst im Nacken nur das Vorderrad nicht blockieren zu lassen nicht zu vergleichen.
Und wenn der Reifenhersteller dann in Testfahrten erkennt, das an dem Reifen noch etwas in der Mischung oder dem Karkassenaufbau zu verbessern ist und das in den Herstellungsprozess einbaut, entsteht halt ein neuer Reifen mit Sonderkennzeichnung "S" (S evtl. für ABS?)
Genauso wird es sein, wenn ein Reifentyp für verschiedene Motorräder verwendet werden kann. Wenn hier unterschiedliche Spezifikationen auftauchen kann das ja auch mit verschiedenen Fahrzeuggewichten und Zuladungen zusammenhängen. Wenn es ein Einheitsreifen des Herstellers wäre, stellt euch mal den Unterschied auf einer CB1300 und einer FJR1300 oder GTR1400 vor. Oder von einer 750er und einer 1300er z.B.
Es macht schon Sinn, z.B. einen Michelin Pilot Road2, der für einen Großteil der in Deutschland fahrenden Touren/Sport-Motorrädern freigegeben ist, auf den verschiedenen Motorrädern zu testen.
Wenn der Reifenhersteller dann anders zusammenzusetzt und dem Motorradhersteller und z.B. dem TÜV Rheinland eine geänderte Spezifikation empfiehlt kann das nicht schlecht sein.
Zumal der Reifenhersteller sicher am liebsten nur einen einzigen Reifen backen würde. Nur dann ist am meissten Geld zu verdienen
Letztendlich ist es nicht der überbürokratisierte Staat der die Reifenauswahl vorgibt, sondern der Reifenhersteller selbst in Verbindung mit TÜV o.ä. (Hier beginnt dann die Geschichte mit Produkthaftung)
Das KBA übernimmt dann nur die Empfehlung, ohne nachzuprüfen.
...
Meine Sichtweise ohne Gewähr auf Richtigkeit ;).
Gruß Holger