Doppelscheinwerfer an legal ?

  • Mahlzeit zusammen !


    Meine Frau fährt eine CBF 1000 . Das gute Stück hat Doppelscheinwerfer ( die Honda mein ich jetzt :D ) bei denen aber bekanntlich nur einer funktioniert. Ich sehe aber mittlerweile immer mehr Moppeds , meistens Supersportler , bei denen beide Scheinwerfer leuchten.


    Frage : Ist das immer noch verboten wenn beide Scheinwerfer an einem Motorrad leuchten ? oder wird das mittlerweile einfach geduldet ?


    Ich finde das eh unsinnig daß es bei uns mal wieder nicht erlaubt ist !


    Eure Meinung ?

    Diskutiere nicht mit Idioten , sie ziehen Dich runter auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit ihrer Erfahrung !

  • Prinzipiell kann es nicht verboten sein, da meine AT zB serienmäßig 2 vollwertige Scheinwerfer hat, die immer an sind. Ich weiß auch, dass einige älter Modelle, die das noch nicht haben, ihre Scheinwerfer umgerüstet haben. Ob das allerdings dann eingetragen werden muß, ist mir nicht bekannt. 'Einfach so' ist es sicher grenzwertig.

    • Offizieller Beitrag

    In meiner ABE steht drin, dass nur einer "an" sein darf, aber es sind auch zwei verschiedene Scheinwerfertypen. Bei meiner Varadero waren ehedem beide Scheinwerfer an, ab Werk sozusagen.

  • Hallo Kalle,


    habe jetzt mal ein wenig im I-Net gestöbert und es läuft letztlich eigentlich alles hierauf hinaus:


    Doppel-Abblendlicht ist erlaubt, wenn eine gemeinsame Streuscheibe vorhanden ist, beide Scheinwerfer auch als Abblendlicht geprüft sind oder das Fahrzeug eine EG Betriebserlaubnis hat.


    Die Herren mit den grünen oder blauen Kitteln können Dir dies aber bestimmt noch detaillierter erklären.


    Gruß
    Thorsten

    "Wenn Du fährst wie ein Blitz, wird es Dich erwischen wie ein Donnerschlag!"

  • So wie die das machen (Fernlicht gedimmt mit an, ist es verboten.
    Bei meiner GL 1500 waren in beiden Scheinwerfern H4 Lampen verbaut, die eine (Abblendlicht) war nicht angeschlossen. Daher leuchtete nur eine.
    Einige Leute haben dann einfach eine Brücke von links nach rechts gelegt, und schon leuchtete das 2. Abblendlicht.
    Da allerdings über der rechten Lampe keine Kappe wie auf der anderen Seite und der Reflektor anders gestaltet war, wurde dies oft bemängelt.


    Heute werden meist H7 verbaut und der linke Reflektor für Abblendlicht ausgelegt, sodaß auch die Kombination von beiden Scheinwerfern nicht zulässig ist.....meine CBF 600 hatte die gleiche Anordnung...

    Es geht immer weiter-wie schnell, bestimmst Du selbst (von mir)

  • Fragen über Fragen. Anklemmen und gut is. Zum Tüff wieder abklemmen feddisch. Bei Kontrolle behaupten die habe ich so gekauft das ist Serie.
    Stellt Euch doch nicht immer so an. :evil: :P ?(

    Menschen ohne Macke sind Kacke!


    Bleibt wie ich bin!
    Der Bremer Stadtquerulant!

  • Bei meiner CBR 1000F sind beide H4 unter einer Streuscheibe angeschlossen. Die Streuscheibe ist aber "eigentlich" nicht so geriffelt, dass es nicht blendet, aber ein freundlicher TÜV-Mann hat mir das mal in die FZ-Papiere eingetragen und seitdem ist Ruhe bei der HU. Schaut auch nie jemand hin.

  • Hab extra den Bagger rausgeholt. Der Spaten reichte nicht mehr.

    Bleiben wegen dem Scheinwerfer selbst nach knapp 15 Jahren also immernoch Zweifel.

    Damals grub man mit Baggern auch Löcher und heute nennen deutsche (!) Hersteller ihre Motorräder so.

    Ich glaub ich bin zu alt für den Scheiss

    ;)

    2005-2023 : Lieber mit ner alten Zündapp zum Baggersee, als mit ner neuen Honda zur Arbeit

    Vorbei. Ab 03/2023 nur noch Baggersee, egal mit was.... 8)

    • Offizieller Beitrag

    Nö, wird doch bei VW so gehandhabt...

    Grüsse8)

    ok, wenn VW das Abbiegelicht über Nebelscheinwerfer realisiert... ist halt nix halbes und nix ganzes, in meinen Augen Pfusch....

  • auf dem Scheinwerfer ist eingeprägt, für was er zugelassen ist.


    Bei Halogenlicht bedeutet HC = Abblendlicht, HR = Fernlicht
    Bei meiner Pan European sind in beiden Scheinwerfern jeweils eine H4 verbaut. Der rechte Scheinwerfer ist aber ausschließlich für Fernlicht zugelassen.


    Bei Hella findet man einige Erklärungen, was so alles auf dem Scheinwerfer steht

  • Das Abbiegelicht waren eigentlich eigenständige Leuchtmittel IM Nebelscheinwerfergehäuse ... und das deshalb, weil schön tief angebracht ... der Refektor war auch entsprechend ausgeformt ... Skoda hatte diese Lösung auch.

    Die Linke zum Gruß ... Stefan 8)


    CB1300SA SC54 08/2006 "BlackBetty"

    CBF1000F SC64 03/2010 "Jaqueline"