Hallo alle zusammen.
Ich bin neu in dem Forum und besitze auch ne schöne schware CB die ich aber gerne noch ein wenig optisch aufpeppen will.
Deshalb bin ich auch am überlegen was kann ich was darf ich
?
LEON schrieb, dass die Beschlagnahme einer offenen Tüte nicht verhältnismäßig sein.
Ich bin aber der Meinung, dass man hier unterscheiden muss aus welchem Grund die Tüte offen ist!
a) Rost und Gammel
b) nachträglich bewußt verändert z.b.aufbohren
Hier bin ich anders als LEON der Meinung,dass die Polizei sehrwohl im Falle der Möglichkeit b den Auspuff ggf. dass ganze Bike beschlagnahmen kann.
Meines wissens nach führt eine Änderung des Geräuschpegels durch Aufbohren zum erlöschen der Betriebserlaubnis.
Ohne Betriebserlaubnis keine Zulassung, das würde bedeuten ( Fahren ohne Zulassung = Straftat und keine Ordnungswidrigkeit.
Sollte ich die Möglichkeit haben dies in einem solchen Fall noch an Ort und Stelle rückgängig zu machen (z.B.wiedereinbau db-killer ) dann kann ich bestimmt weiterfahren, aber die Strafanzeige ist mir gewiss.
Sollte der Grüne davon ausgehen, dass eine Straftat vorliegen könnte weil er sich zum Beispiel nicht sicher ist ob das Loch im Auspuff nachträglich gebohrt wurde oder ob es sich um ein Rostloch handelt, dann kann er dies nur durch einen vereidigten Gutachter feststellen lassen und dafür muß er das BIKE einpacken ( beschlagnahmen oder so ).
Ich bin der Meinung man sollte mit dem Thema Umbau- Tuning- Lautermachen ect. vorsichtig umgehen sonst hat mann sein Geld schnell verschenkt.
Ich persönlich werde mich mal direkt an die DEKRA wenden.
PS.: Bitte berichtigt mich wenn ihr anderer Meinung seit