meine persönliche (nicht rechtsverbindliche) Meinung zu so einem Fall ist...
1) der Händler (oder einer seiner Mitarbeiter) bereiten im normalen Fall ein solches Fahrzeug für den Verkauf vor. Das beinhaltet nicht nur die Sauberkeit, sondern insbesondere auch eine technisch einwandfreie Verwendung des Verkaufsgegenstandes. (Schließlich ist ein Händler als "Meister" seines Faches verpflichtet, Schaden von seinen Kunden verzuhalten durch Herausgabe nicht sichere KFZge, die ohne Bedenken auf den Straßenverkehr losgelassen werden können.
2) Bei einer TÜV Abnahme wäre dies sicherlich ein Mangel (ob nun erheblich oder gering ??? man weiß es nicht)
3) Hätte der Händler das Fahrzeug vor der Übergabe in einen betriebssicheren Zustand bringen (können) müssen. (sonst brauch ich ja nicht vom Meisterfachbetrieb kaufen)
Ich würde den Meister fragen:
- dies ist doch ein Meisterbetrieb? (Ja/Nein)
- sein Verkaufsargumente ist doch sicherlich, dass man sich auf das erlernte Handwerk verlassen darf? (Ja/Nein)
- heißt das, dass man davon ausgehen darf, das Fahrzeug nicht nach weiteren versteckten Mängeln (alte Bremsflüssigkeit, Reststärke der Bremsbeläge zu niedrig, oder Sonstiges) nach dem Kauf bei Ihm als Meisterbetrieb durch einem weiteren Meisterbetrieb checken zu lassen, um sicher zu sein, ein betriebssicheres Fahrzeug zu bewegen? (Ja/Nein)
- Hat ein Meisterbetrieb eine Sorgfaltspflicht? (Ja/Nein)
Wieviel Stunden hattest du die Möglichkeit, diesen Mangel zu entdecken und wieviel der Händler. Wobei du warscheinlich doch den größeren Anteil nicht vor dem Moped gestanden hast.
Ich würde mich als Händler bei der Beantwortung der oberen Fragen anfangen zu schämen. (ich mach dem Händler keinen Vorwurf, jeder macht halt mal irgendwann Fehler, dass ist ja auch nie die Frage, die Frage ist, wie geht man damit um, um zufriedene Kunden zu haben!)
Gruß
n.e.Ralf
(nörgelnde Kunden hasse ich aber auch, Blinkerbirchen auf Garantie des Herstellers tauschen zu wollen)