jetzt wirds ja interessant....
Wenn der Wechsel im WHB, wie auch im Vorgabeplan für Vertragshändler als notwendig beschrieben wird, aber der Händler diesen Wechsel nicht ausführt, haftet dann der Händler, wenn ich als Kunde diese Arbeiten in Auftrag gegeben habe?
Und wie verhält sich das mit Grauimporten(SC40 ;)), wo es weder für Werkstatt oder Kunde diverse Bücher gibt?
ich jedenfalls hatte noch nie neue Schrauben im Mopped, egal ob Grauimport oder nicht...
....auch weil ich diesem Punkt nie soviel Bedeutung beigemessen habe
Bis jetzt waren die alten Schrauben jedenfalls fest.
Selbst bei selbst durchgeführten Arbeiten habe ich die alten Schrauben wiederverwendet.
Meine Zeit, in der mir mal die Technische Mechanik gelehrt wurde, liegt zwar schon eine Weile zurück, aber ich meine mich erinnern zu können, ohne "Google oder Wikipedia" ;), dass für solche Bauteile entsprechende Sicherheitsreserven(ich glaube in der DDR war das das Dreifache bis Sechsfache, je nach Anwendungsbereich), vorgeschrieben sind...
Zu Planwirtschaftzeiten der DDR wurde jedenfalls nicht eine einzige Schraube im Schwermetallbau erneuert(ausser die Zylinderkopf/Pleuellagerschrauben an Grossdieselfahrzeugen bei grösseren Revisionen), aber vielleicht lag das auch daran, das keine da waren 8o...