Es ist schon ein Greuel mit diesen Vorschriften. Aber wenn sie eindeutig wären, dann bräuchten wir ja mindestens die Hälfte des Beamten- und Anwaltapparates nicht mehr, denn dann gäbe es ja keine Fragen.
Fakt ist allerdings, dass die Reifenbindungen durch den Hersteller vorgenommen werden. So steht z.B. in meinem Fahrzeugbrief für die Dicke: "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebsanleitung beachten". Das bedeutet dann auch, dass ich diese mit zur TÜV Abnahme nehmen muß. Bei meiner DUC steht Fahrerfreundlich drin, dass die Reifenpaarung nur von einem Hersteller sein sollen. Keine Marke oder Ähnliches.
Erfahrungsgemäß interessieren sich zumindest die TÜV-Prüfer die ich kennen gelernt habe (DEKRA und TÜV) hauptsächlich für den Zustand der Reifen. Einer sagte sogar mal, dass die Reifenbindung nicht mehr gelte. Aber da hatte er wohl nach dieser oben stehenden Antwort unrecht gehabt.
Jedoch unsere netten Freunde von der Polizei können schonmal recht zickig werden, denn die schauen ja nur darauf, was in den Papieren steht. Interessant wird es besonders dann, wenn es den besagten Reifentyp nicht mehr gibt. Dann muß ich also neben der Betriebsanleitung und dem Fahrzeugschein auch noch die Freigabebescheinigung mitnehmen. Zum Glück hat die Dicke ja einen großen "Kofferraum".
Hoch lebe der Amtswahn.
Volker