Nach TÜV-Begutachtung, kleiner Recherche und Kurzurlaub hier die wesentlichen Ergebnisse / Informationen.
Es gibt einen sogenannten AKE, der regelmäßig unter Leitung des KBA zusammenkommt:
„Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung nach § 19 Abs. 3 und § 29 StVZO (AKE)“,
(Quelle: "Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 30. September 2008")
Unter anderem sind da auch die Vertreter der Prüfstellen dabei (TÜV, DEKRA, etc.).
Weiteres siehe im www, viel gibt es dazu allerdings nicht.
Aus dem AKE heraus gab es eine Klarstellung in der Vorgehensweise bei Reifenumrüstungen am Krad.
PDF hängt an, habe ich so im Original vom TÜV Nord bekommen.
Hier wesentlich ist der 3. Absatz der Voraussetzungen für eine Verwendung anderer Reifengrößen am Krad:
„3. Abrollumfang und Breite der geänderten Bereifung liegen zwischen dem
kleinsten und größten Abrollumfang sowie der kleinsten und größten Breite
der in der Typ- / Einzelgenehmigung aufgeführten Reifen.“
Änderungen im Abrollumfang waren bisher schon so behandelt worden, da hier i.d.R. der Tacho angepaßt werden muß.
Neu daran ist die explizite Nennung der der kleinsten und größten Breite.
Betroffen von der hier diskutierten Problematik sind also alle Reifenumrüstungen, deren Breite größer oder kleiner als die (serienmäßig) genehmigte(n) Breite(n) ist.
Beispiel: sind 170er und 200er genehmigt, kann auch auf 180er umgerüstet werden.
Sind nur 170er genehmigt, müssen alle anderen Breiten begutachtet werden
Damit ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone für die 200er BT028 auf der SC30 nicht mehr als alleinige Freigabe gültig, denn diese Umrüstung muß begutachtet und eingetragen werden.
Die BE ist definitiv erloschen und muß neu erlangt werden (Begutachtung und Korrektur der Zulassungspapiere).
Ohne das weiter Bewerten zu wollen: im Prinzip habe ich dafür sogar Verständnis (nach einigen Gesprächen mit den Prüfern).
So ist ja auch bei der SC30 der Bauraum mit dem 200er BT028 recht knapp, nur noch ~ 4 mm bis zur Kette.
Ein anderer 200er wird da wahrscheinlich gar nicht mehr passen, da der Bridgestone recht schmal baut.
Übrigens: inwieweit die Rennleitung davon Kenntnis hat, ist mir unklar.
Angeblich ist die aber bereits darüber informiert und hat da ein Auge drauf...
Für mich ist das hiermit erledigt.
Habe alles eintragen lassen, da ich einen US-Import mit Einzel-BE fahre.
Da muß eh alles eingetragen werden.
Besitze jetzt die neuen Zulassungspapiere ...
Wen es interessiert: es gibt da noch ein paar Besonderheiten in den Eintragungen, die hier komplett anhängen.
Wer dazu Informationen will, bitte per Email anfragen.
[EDIT]
Kleiner Nachtrag, habe glatt etwas vergessen.
Der TÜV-Prüfer bei der HU hat in meinem Fall nicht richtig gehandelt.
Laut Aussage des TÜV-Gutachters, der die jetzige Abnahme durchgeführt hat, hätte der Prüfer bei der HU gleich eine Abnahme / Eintragung anbieten können und vornehmen müssen, wenn ich das gewollt hätte.
Und keinen Mängelbericht schreiben - ist ja auch völlig unsinnig, wenn die Abnahme grundsätzlich möglich ist.
Das war eigentlich so intern abgestimmt gewesen.
Und damit wäre die "Sache" sofort vom Tisch gewesen.
[/EDIT]