ich sag dazu nur, >>>das<<< mal lesen....
recht haben und recht bekommen ist leider nicht immer das gleiche....
da geht´s auch um eine CB mit gebrochener Motorhalterung wie im ersten Beitrag zu lesen ist >>>klick<<<
bei Privatverkäufen ist das immer so eine Sache....
Jupp den Beitrag kenn ich. Hatte da auch mal was dazu geschrieben, aber das ging mit der Umstellung der Forensoftware verloren.
Und ja Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. Das gilt besondern bei Fernabsatzvertraegen bzw. Kaeufen im Internet, denn da kommt es nicht nur auf die Kompetenz des Anwalts drauf an (und da gibts in dem Bereich scheinbar nicht wirklich viele), sondern auch darauf das der Richter dann auch ein wenig Dunst von der Materie hat oder sich zumindest auf vorhergehende Urteile beziehen kann (sonst kann es boese Ueberraschungen geben).
Das Problem ist ja im vorliegenden Fall, dass eine Garantie ausgeschlossen wird, welche von Rechtswegen eh nur freiwillig ist.
Das Zauberwort heisst hier Gewaehrleistung.....mit solchen Kleinigkeiten faengt es ja schon mal an, die Form muss stimmen, sonst bist du von Rechts wegen am Arsch. Da kann er nicht einfach sagen, dass jeder weiss wie er es meinte. Geschrieben hat er es trotzdem nicht. Also kann man als erstes schon mal nen Frist setzen, um eine Nachbesserung zu verlangen.
Aber wie schon geschrieben, wuerde ich mich wissentlich auf soetwas nicht einlassen und ich hoffe ich greife nicht irgendwann mal in so einen Haufen, denn hinterher wirds immer nervig und schwierig, egal ob man am Ende gewinnt oder nicht.
Bei nem Rechtsstreit ist das halt wie mit "todsicheren Aktien Tipps"......