Hi,
also wenn es schon nix mit den Wunderlichbremshebeln wird ... dann vielleicht ein paar neue Spiegel ...
hab diese hier gesehen
Haben aber kein E-Zeichen. Braucht man das bei unsere Dicken ? Die Original haben ja auch keins.
Habe das hier gefunden ...
Originalteile an Fahrzeugen neuerer Baujahre, die ab Werk mit einem E-Prüfzeichen versehen sind, dürfen nur gegen solches Zubehör ausgetauscht werden, das ebenfalls E-geprüft ist. Ein E-geprüfter Spiegel darf z.B. nicht durch einen ersetzt werden, der nur das TÜV-Maß nach deutschem Zulassungsrecht aufweist.
Bei älteren Fahrzeugen, welche NICHT nach EG-Recht zugelassen sind (siehe hierzu Eintrag im KFZ-Brief auf Seite 4), muss die Größe der spiegelnden Fläche mindestens 60cm2 betragen. Diese können ein E-Prüfzeichen besitzen, es ist aber nicht zwingend notwendig.
Gruß
Gert