Moin!
Ich möchte gerne die Winterphase nutzen und den hinteren Kotflügel einem kleinen Kennzeichen anpassen.
Im Forum steht ja schon eine Menge zu diesem Thema... trotzdem noch ein paar Fragen von mir.
Zunächst zu der Vergabe von kleinen Kombinationen: ich habe bei der Abmeldung meines bisherigen Motorrades die Nummer reserviert, sodaß ich in guter Hoffnung bin, mit zwei Buchstaben und einer Zahl in die Saison zu starten.
Laut „Kennzeichengenerator“ ist ein 18er Schild möglich.
Hier im Forum wurde schon über das Beschneiden des hinteren Kotflügels berichtet. Meine Frage dazu: wird die Sache nicht wahnsinnig instabil, wenn man die Seiten wegschneidet? Habt Ihr einfach Bleche dahinter gelegt? Selbst diese sollten idealerweise eine Falz o.ä. Haben, um Festigkeit rein zu bekommen? Hat jemand vielleicht noch ein Foto von der Seitenansicht und Innenansicht?
Ich erinnere mich an die Bestimmung, wonach ein Kotflügel bis mindestens 15 cm oberhalb der Achse enden soll. Dies gilt offenbar nicht, sofern das Fahrzeug eine EG-Zulassung hat. Haben unsere CBs alle so eine Zulassung, weil neueren Baujahrs?
Und dann war da noch der Rückstrahler... laut StVZO maximal eine Höhe von 900 mm oberhalb der Straße. Sind im Rücklicht nicht schon Rückstrahler integriert? Wahrscheinlich muß das kleine ScheiXerle auch noch die richtige Kennzeichnung haben?
Die blaue Prüfstelle bei uns ist da etwas sehr korrekt... mir wurde auch schon mal gesagt, ein Kennzeichen sei keine Radabdeckung... deshalb frage ich lieber mal bei Euch nach.
Vielen Dank und tschööö
Jürgen