TÜV und Rückstrahler

  • also, ich hab' mal in der StvZO gelesen:


    §53 schreibt für Krafträder "eine rote Rückleuchte ..." und in Abs.4 "einen Rückstrahler" vor.
    Es gibt auch massig Angaben zur Höhe der Anordnung usw.
    Mich würde interessieren, wie groß der Rückstrahler sein muss ...
    ... wisst Ihr da was?
    achso - Hintergrund: meinen hab' ich letztes Jahr verloren und werd' mir einen neuen


    besorgen - TÜV ist im März ...

    Glück Auf!
    J O E

  • hatte beim TüV keinen dran, war kein Problem...
    hab jetzt solche aufgeklebten kleinen am Heck..........sollte eigentlich reichen............ansonsten kann man ja unterwegs noch nen Katzenauge vom Fahrrad mopsen....

  • sosoooooo Roland - mopsen..............ahaaaaa.................werde dich gleich mal im Auge behalten.......................

  • Hi,
    ich denke da muß nur ein E-Zeichen drauf sein, dann is das Ding zugelassen.
    Grüße, Micha

    Reite nie einen Esel wenn Du auf ein Pferd steigen kannst!

  • @ joe


    Meintest Du das hier:
    § 53 Abs. 4 StVZO:
    "Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muß mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muß nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muß. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muß in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Abs. 6) ausgerüstet sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig."
    Alles klar ?
    ;)

  • ... und drauf achten, dass entweder das grosse E- oder das kleine e-Prüfzeichen drauf ist. Wellenlinie ist auch noch zulässig, aber nicht mehr gebräuchlich.

    2005-2023 : Lieber mit ner alten Zündapp zum Baggersee, als mit ner neuen Honda zur Arbeit

    Vorbei. Ab 03/2023 nur noch Baggersee, egal mit was.... 8)

  • Zitat

    Erstellt von gecko
    Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein.


    klar.......

    Zitat

    Erstellt von gecko


    Anhänger müssen mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muß mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muß nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muß. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muß in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Abs. 6) ausgerüstet sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig."


    aber das bezieht sich doch auf den Anhänger...
    und wie groß müssen die nun am Mopped sein???

  • Gerade so gross, dass noch das Prüfzeichen draufpasst.


    ;)
    Tante Louise und Onkel Hein haben doch massig von den Dingern in verschiedenen Variationen.

    2005-2023 : Lieber mit ner alten Zündapp zum Baggersee, als mit ner neuen Honda zur Arbeit

    Vorbei. Ab 03/2023 nur noch Baggersee, egal mit was.... 8)

  • Joe , habe jetzt auch Tante Louise durchstöbert.


    31x69mm


    28x94mm


    35x90mm


    45x95mm


    Alle zugelassen,welche zum kleben und welche zum Schrauben.


    Sind wohl beimTÜV unterschiedlich zickig, nehm doch zum TÜV eins zum kleben und lässt es danach dran oder reißt es wieder ab.


    Bei einer normalen Kontrolle können die netten Herren auch danach fragen!

    Gruß Michael
    Ist mir egal wer Dein Vater ist, solange Ich hier angle, läufst Du nicht übers Wasser !!!

  • Tja, richtig lesen bildet!


    ....und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein....Krafträder nur ein Rückstrahler.


    Die Anordnung in der Höhe bezieht sich natürlich auf alle Fahrzeuge!!!!

    Es geht immer weiter-wie schnell, bestimmst Du selbst (von mir)

  • ich danke euch allen für eure lieben antworten.
    aber so richtig hat's ja keiner beantwortet ...
    na, ich mach' jetzt die uwe-k-lösung: rückstrahler in die jackentasche stecken ...

    Glück Auf!
    J O E

  • Nö Joe,
    mein Rückstrahler ist doch auf die Rückleuchte geklebt. Da wo die Biggi den Dummy hatte.


    Das geht natürlich nur bei den guten Alten. :D
    Gruß au s dem SU-Land
    Uwe

  • :D

    BIG ONE-Herz-Chirurg
    [size=7]dieser Avatar wurde aufgrund außergewöhnlicher Leistungen verliehen und ist nicht übertragbar[/size]

  • Tja, Joe....wo ich auch in der StVZo nachgeschaut habe, ich finde nichts über die Flächengrösse eines Rückstrahlers. Nimm einen mit Prüfzeichen, der pssst..und gut iss! ;)

    Es geht immer weiter-wie schnell, bestimmst Du selbst (von mir)