also, ich hab' mal in der StvZO gelesen:
§53 schreibt für Krafträder "eine rote Rückleuchte ..." und in Abs.4 "einen Rückstrahler" vor.
Es gibt auch massig Angaben zur Höhe der Anordnung usw.
Mich würde interessieren, wie groß der Rückstrahler sein muss ...
... wisst Ihr da was?
achso - Hintergrund: meinen hab' ich letztes Jahr verloren und werd' mir einen neuen
besorgen - TÜV ist im März ...