Kleine GEsätzesänderung seit 1.7.
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Starker Tobak!!!
Wie schön,daß immer irgendwer schützend seine Hände
über uns hält...
Mich wundert das der Gesetzgeber Zeit für soetwas hat!
Haben die nichts besseres zu tun???grüße aus wacken
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Ach, nur nicht nervös werden. Im Grunde bringt es etwas mehr Klarheit im Handel und schützt diejenigen, die sich nicht so gut auskennen. Für alle anderen bleibt es eigentlich so wie es ist.
Zitat: "...die in einer vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen,..." - sprich, für alle anderen Einsatzzwecke ist es nach wie vor erlaubt. Z.B. für den Einsatz auf Rennstrecken oder nicht öffentlichen Straßen...
Jetzt muß es halt nur jeder Händler deutlich dazu schreiben.
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Lieder konnte ich auf der Seite keinen Vorher-Nachher-Vergleich finden. Hätte mich interesseirt, was sich bei den anderen Paragraphen so geändert hat und vor allem was die Gelöschten waren. Das jetzt aber bei jedem einzelnen nachzuforschen erschien mit etwas mühsam.
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Wer kennt sie nicht, diese Hinweise, z.B. bei Spiegeln:
Aus Aluminium-Vollmaterial CNC-gefräster Spiegel.Hochwertig eloxiert oder hochglanzpoliert. Blaues Color-Spiegelglas. Ohne Aufnahmeadapter!Breite: Gesamt 200 bis 220 mm, Spiegelgehäuse 115 mmHöhe: Gesamt 90 bis 150 mm, Spiegelgehäuse 55 mmDa Spiegelfläche zu klein ist der Betrieb im Bereich der StVZO nicht gestattet.Zusätzlich zum Spiegel muß noch ein entsprechender Adapter (Rizoma Aufnahmeadapter (siehe Spiegelzubehör) zur Verwendung als Lenker- oder Verkleidungsspiegel bestellt werden.
Wir sind doch wohl aufgeklärte Kunden 8), oder
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Zitat
Original von haraldS50
Lieder konnte ich auf der Seite keinen Vorher-Nachher-Vergleich finden. Hätte mich interesseirt, was sich bei den anderen Paragraphen so geändert hat und vor allem was die Gelöschten waren. Das jetzt aber bei jedem einzelnen nachzuforschen erschien mit etwas mühsam.Hier könntest du mal nachsehen, wenn du willst: http://www.buzer.de/gesetz/848/al18252-0.htm