Bei Spiegeln ABE oder E-Nr. vorgeschrieben?

  • Hallo Forum, hallo Rechtsexperten unter Euch,


    habe mir eben schicke Rizoma-Spiegel geleistet und zögere nun etwas mit dem Anbau, denn hier in Deutschland muss ja alles seine Vorschrift haben und ich habe bemerkt, dass die Dinger keine E-Nummer bzw. ABE haben.


    Frage: brauchen Spiegel das überhaupt, bei ausreichender Fläche (105x46mm)? Ist das eintragungspflichtig?


    Falls das Thema schon mal besprochen wurde, bitte den Link schicken; habe in der Suche nichts Passendes gefunden!


    Vielen Dank für Eure Hilfe


    Ingo

  • Ja, die Freigabe ist erforderlich! Die geforderte Spiegelfläche ist 69 cm².

    -----------------
    Grüsse, Ralf


    Intelligence without Communication is irrelevant,
    Communication without Intelligence is noise!

  • Soweit ich weiß (wer weiß das schon GENAU) ist zumindest eine Typprüfung erforderlich, welche mit einem Symbol auf dem Spiegel bzw. -gehäuse dokumentiert wird.


    Was ich nun gar nicht mehr genau weiß: wie es aktuell aussieht, dieses notwendige Zeichen. Früher war es z.B. eine Wellenlinie, heute kann es auch eine der E-Nrn. sein - nicht die von Lebensmitteln her bekannten, sondern z.B. E1 (für Typprüfland D).


    Damit ist die ABE dokumentiert. Alles aber doch recht undurchschaubar, denn: vielleicht sind die Spiegel nur bis 80 km/h zugelassen... :D

    Grüße von
    BIG Biker Thomas S. :)

  • Hallo!


    Hängt davon ab, ob das Motorrad schon nach EG-Recht zugelassen ist, oder nach deutschem Recht!


    Bei EG-Recht ist ein E-Prüfzeichen erforderlich, bei deutschem Recht muss die Spiegelfläche 60 cm² betragen


    Gruß Stefan

    Das muss das Boot aushalten, Herr Kaleu!

  • Vielen Dank für die Antworten! Meine Dicke ist m.W. nach EU-Recht zugelassen (2008 ) .
    Hat den jemand auch die Rizoma Dynamic drauf und weiss Genaueres speziell zu diesen Spiegeln?


    Nochmals herzlichen Dank und Gruß aus dem Schwabenländle


    Ingo

    2 Mal editiert, zuletzt von Schnorgl ()

  • Hallo nochmal!


    Also auf den deutschen Händlerseiten wird der Spiegel ausdrücklich ohne E-Kennzeichen oder ohne STVZO verkauft!


    Only for race and show!


    Aber so klein ist er doch gar nicht, also Mut zur Lücke :)


    Gruß Stefan

    Das muss das Boot aushalten, Herr Kaleu!

  • Hallo Stefan,


    "Mut zur (StVZO-) Lücke" ist gut! - Die Spiegel sind ja in der Tat fast größer als mein Nummernschild! ;- )


    Gruß


    Ingo

    • Offizieller Beitrag

    >>>Quelle<<<


    also zugelassen sind sie auf alle Fälle nicht......
    könnte bei einer Kontrolle schief gehen muss aber nicht, kommt wohl drauf an, wie genau es die Rennleitung nimmt mit den Spiegeln,
    ist ja auch von Fall zu Fall unterschiedlich....
    ist also Dein Risiko, wenn Du damit fährst und das musst Du ganz alleine für Dich entscheiden..... ;)

    Gruß DJ-Obelix
    Denken ist zwar allen Menschen erlaubt aber vielen bleibt es erspart.
    meine Bilderseite