Honda CB 1300 mit Akrapovic Supersport-Linie und TÜV

  • Hallo,


    Ich bin ein neues Mitglied und habe in Deutschland aus Nordeuropa verschoben. Zunächst einmal möchte ich sagen, dass ich den mächtigen Honda Liebe! Ich hatte eine in Finland (Bj. -04). Ich nun bin ich für einen anderen suchen (bj. 2007-).


    Zuerst bemerkte ich, dass der Austausch der exhaulst System in Deutschland ist nicht so einfach .. Sie müssen den TÜV zu bekommen.


    Früher hatte ich Akrapovic Supersport-Line in meiner 2004 Honda und es wirklich einen Unterschied gemacht. Ich hatte auch den Lufteinlass modifiziert und abgestimmt das Luft-Kraftstoff-Gemisch mit Power Commander. Die Hinterreifen Macht ging bis zu 123 PS ans das Drehmoment bis 122Nm. Auch das Drehmoment zwischen 4000 - 5500r/min ging bemerkenswert.


    Zurück zu meinem aktuellen Problem: Ist es möglich, den TÜV mit dem Supersport System? Akrapovic bietet keine Papiere dafür. Hat jemand den TÜV und wie teuer es ist?


    Tut mir leid, mein armer Deutsche.


    http://www.akra-shop.de/shop/HONDA,CB_1300,03-06.htm#

  • Hi Tapio, das sieht schlecht aus. Du wirst die Anlage nicht durch den TÜV bekommen, weil es da Abgasgutachten und und und bedarf. Deutschland hat halt viele Vorschriften. Näheres kannst du hier finden.
    Lass die Krümmer drauf und hole dir einen Endtopf mit ABE; zumindestens für den TÜV Termin ;)-


    Gruß Gerd

  • Tausch des Krümmers das ist so eine Geschichte, du kannst eine Ausnahme Genehmigung bekommen wenn der Krümmer in gleichen oder vor deinem Motorrad zugelassen (Erstzulassung) gebaut worden ist (geht aber nur bei einem TÜV Prüfer der sich damit wirklich gut beschäftigt hat. Nach EU bla bla bla ist eine Rückstufung der Euronorm (Abgas) zulässig wenn......



    Theoretisch ist das Möglich, praktisch würde ich mit Einschub Kat arbeiten, der TÜV Prüfer will den klar sehen (Werkzeug zur Prüfung mitnehmen :D) den Akra Dämpfer Eintragen da solltest du am besten eine Kopie von einem Fahrzeugschein wo er schon Eingetragen ist mitnehmen.



    Eigentlich ist aber der Krümmer kein Eintragungspflichtiges Bauteil, hat keine Baunummer oder so wie ein Rastenhalter der kann auch an jedem Motorrad verwendet werden ( Fußraste nicht die braucht ABE) klar fest mit Moped verbunden und so weiter....

    SC54 + R1250 GS
    Zweipüffergrüße


    Ralf


    Theoretisch kann ich schwimmen, praktisch bin ich aber nicht ganz dicht.

  • Ist es nicht so das der Krümmer bis Bj. 2008 den Kat beinhaltet hat ?

    Fazit : anderer Krümmer - kein Kat - andere Steuerklasse - evtl. keine Zulassung.


    Oder ?

    Diskutiere nicht mit Idioten , sie ziehen Dich runter auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit ihrer Erfahrung !

  • Habe ich doch geschrieben, wenn der Nachrüst Krümmer keinen Kat hat dann gibt das einen Einschub Kat. Da die Abgaswerte aber noch nicht exakt feststehen (du erreicht die Grenzwerte auch ohne Kat :D) gilt diese Regelung mit im gleich Jahr oder früher gebaut. Da muß sich aber ein Prüfer zu einlassen, wenn Ihm das nicht geheuer ist will er einen Einschub Kat.



    Ich habe eine 4-2 Krümmeranlage Sie wird und braucht nicht eingetragen werden (Bj 07 bei Bj 10 (geregelter Kat) sieht das ganz anders aus) wichtig ist was hinten raus kommt. Also mein Krümmer mit zwei E (Prüfsiegel) Dämpfern null Problem.

    SC54 + R1250 GS
    Zweipüffergrüße


    Ralf


    Theoretisch kann ich schwimmen, praktisch bin ich aber nicht ganz dicht.

  • Das wollte ich eh mal fragen wie Du das gemacht hast mit den Krümmern ?? Eingenbau oder wie ?


    Hätte am liebsten ne 4 - 4 an meiner Dicken :D :P


    Kalle

    Diskutiere nicht mit Idioten , sie ziehen Dich runter auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit ihrer Erfahrung !

  • Ich hatte erst von der SC40 die Krümmer dran (Achtung nicht die von der X4 SC38 (gerade in der Bucht) die passen nicht) sind aber sau Schwer (dafür aber verchromt so putz-technisch sehr gut), ich habe dann hier im Forum MAB Krümmer bekommen Edelstahl und pro Rohr 4mm mehr Durchlass also ein sogenannter Leistungskrümmer (Leistungsmessung steht noch aus :D) ich habe an der Chrom Ausführung Cobra Dämpfer dran die passen aber nicht an den Leistungskrümmer (60mm Anschluss) so fahre ich jetzt die von MAB ohne E Nummer. Bei der geplanten Eintragung (bei MAB) habe ich den Leistungsprüfstand gesprengt (defekt nach dem Anfahren :P :D) und bei der Geräuschmessung dann auch noch einen dB zu laut.
    Im Moment kann man nichts bei MAB werden hierzu aber nur über PN weitere Infos. Die bauen noch Krümmer und Dämpfer für die SC40 da wird auch ohne zip und zap Eingetragen nur bei Fahrzeugen neuen Datums wird das schwierig ich bleibe aber dran auch wenn MAB im Moment nicht so läuft 8o

    SC54 + R1250 GS
    Zweipüffergrüße


    Ralf


    Theoretisch kann ich schwimmen, praktisch bin ich aber nicht ganz dicht.

  • Zitat

    Original von Kalle Wirsch
    Das wollte ich eh mal fragen wie Du das gemacht hast mit den Krümmern ?? Eingenbau oder wie ?


    Hätte am liebsten ne 4 - 4 an meiner Dicken :D :P


    Kalle


    Da könnten wir mal drüber sprechen, ich kenne jemanden der sich eine Rohrbiegemaschine gekauft hat :D und dann gleich in Titan :D das Problem bei den Rohren ist nur du musst gleich eine Stange 6 m abnehmen also Material für 4 Krümmer und wir brauchen noch jemanden der die Verbindungen aufbörtelt :D

    SC54 + R1250 GS
    Zweipüffergrüße


    Ralf


    Theoretisch kann ich schwimmen, praktisch bin ich aber nicht ganz dicht.

  • Zitat

    Original von RalfK


    Da könnten wir mal drüber sprechen, ich kenne jemanden der sich eine Rohrbiegemaschine gekauft hat :D und dann gleich in Titan :D das Problem bei den Rohren ist nur du musst gleich eine Stange 6 m abnehmen also Material für 4 Krümmer und wir brauchen noch jemanden der die Verbindungen aufbörtelt :D


    Also für die SC 54 (Normalrohr ;)) würde ich auch Interesse haben, obwohl Titankrümmer nicht wirklich lange halten (sollen).

  • Man soll nie nie sagen... :D.



    Gruß
    n.e.Ralf

    BIG ONE-Herz-Chirurg
    [size=7]dieser Avatar wurde aufgrund außergewöhnlicher Leistungen verliehen und ist nicht übertragbar[/size]

  • Sammelbestellungsthema aufmachen :D :D oh da habe ich etwas angerichtet ... :D

    SC54 + R1250 GS
    Zweipüffergrüße


    Ralf


    Theoretisch kann ich schwimmen, praktisch bin ich aber nicht ganz dicht.

  • Eventuell kann man sich ja arrangieren! ;)



    Uploaded with ImageShack.us


    Hab nur leider keine Rohrbiegemaschine!
    Aber für´n Mustergutachten könnt man sich ja mal opfern.


    Gruß
    n.e.Ralf

    BIG ONE-Herz-Chirurg
    [size=7]dieser Avatar wurde aufgrund außergewöhnlicher Leistungen verliehen und ist nicht übertragbar[/size]

  • Hallo


    Alles Blödsinn , du brauchst nur die richtige Adresse.
    Meine ist auch Eingetragen !
    Der macht es aber nur wenn du die Anlage auch bei ihm gekauft hast.
    Für weitere Fragen bitte per Mail.


    main-valley@t-online.de


    Gruß Andy.

    Du sollst nur das jagen was du auch töten kannst ! :D

  • Das mit den Eintragungen hatten wir auch schon mal alles.


    Auch wenn "es" eingetragen ist, von welchem Prüfer auch immer, bedeutet dies noch lange nicht, daß man legal unterwegs ist.


    Mich wundert immer wieder, wie sich dieser Trugschluß so hartnäckig halten kann.


    Scheint wohl der Bastler zur Beruhigung des eigenen Gewissens zu benötigen. Ist aber trotzdem kein Freifahrschein.


    Beispiele:


    - Bauteil nicht EINTRAGUNGSFÄHIG
    - Verstoß gegen HÖHERRANGIGE Auflagen (Abgas, Sicherheit, etc.)
    - zu LAUT


    In jedem dieser Fälle ist die ABE / ECE-BE nicht mehr in Kraft, und das ist gut so (meine Meinung). Wo kämen wir da hin, wenn das so einfach umgangen werden könnte!


    Wie aufwendig eine Abnahme ist, zeigt sich gerade beim Umbau der Abgasanlage. Ohne vorhandene ABE (vom Zubehörlieferanten) ist eine Einzelabnahme mit Abgasgutachten notwendig (auch nur beim Endschalldämpfer). Und das ist eine Menge Papier, nicht nur so eine einfache "Eintragung".

    Grüße von
    BIG Biker Thomas S. :)

  • Hallo


    Wer sagt den das das nicht geht und nicht legal ist.
    Die Akra war schon immer mit einer Einzelabnahme Eintragungsfähig !!!
    Es gibt auch Extra von Akra einen dB Killer für den TÜV der hat 89 dB.
    Der ist leiser wie die Original Auspuffanlage 92 dB.
    Den Krümmer Kat kann mann Austragen lassen da er sowiso nicht Besteuert wird.
    Wen man dann noch die Anlage als Komplett Anlage Einträgt ist das in Ordnung.
    Das ganze ist kein gefälligkeits Eintrag sondern ganz legal beim TÜV vom Chef Persönlich.
    Die Abe erlischt auf keinem fall da eine zu laute Anlage kein grober Mangel ist und nur mit einem Ordnungsgeld in höhe von 25 € gehandet wird.


    Gruß Andy.

    Du sollst nur das jagen was du auch töten kannst ! :D

  • Wo ist jetzt der Widerspruch zu meiner Aussage?


    Man sollte nicht "Alles Blödsinn..." zu den post allgemein sagen, wenn das Vorhergehende durchaus nicht so blöd ist, weil nicht verkehrt.


    Insbesondere bei Fragestellern, die nicht der deutschen Sprache so mächtigen sind, kommt das vielleicht etwas seltsam an. 8o


    Und einen Kat kann man nicht so einfach austragen lassen, wie es einem beliebt (da hätten die Gutachter wohl etwas mehr zu tun), weil das zu einer erheblichen Umweltmehrbelastung führt (Steuer hin oder her) und so schon gar nicht zulässig ist.


    Sonst hätten die Hersteller wohl kaum solche Probleme gehabt, ihre alten Nicht-Euro-2 Modelle noch zuzulassen. :rolleyes:

    Grüße von
    BIG Biker Thomas S. :)

  • Ich erinnere da nur an die selige Honda Goldwing (die 4-Zylinder), die es offiziell von Honda Deutschland nur mit dem niedrigen Topcase gab und die jeder "graue" Händler immer mit dem großen hohen Topcase verkauft hat. Soviel zu dem "die Hersteller".


    Eine Serienhomologation ist halt eine andere Sache als eine Einzelabnahme. Und per Einzelabnahme geht ´ne ganze Menge. Und wenn eine Veränderung vom TÜV (oder DEKRA, je nach Bundesland) abgenommen und eingetragen ist, wo sollte dann das Problem liegen?


    Wenn eine Änderung gegen geltende Gesetze verstößt, kann sie per se nicht per Einzelabnahme eingetragen werden. Wenn ein Fahrzeug per Einzelabnahme legalisiert wurde, hat auch die Polizei nichts zu melden. Es sei denn, dass nachträglich manipuliert wurde oder sich die Eigenschaften durch den Betrieb stark verändert haben (z.B. wenn ein Zubehörauspuff nach vielen Kilometern die Dämpfungswolle verbrannt hat und lauter als erlaubt ist).


    Sonst würde es keinen einzigen Fighter-Umbau geben, keine langgestreckten Chopper-Gabeln und und und.


    An meiner Triumph war eine andere (größerer Kolbendurchmesser) Bremspumpe verbaut (auch optisch ganz anders als die Serie), weiterhin ein Wilbers-Federbein, für das es auch keine Freigabe für genau jenes Modell gab. War aber beides per Einzelabnahme durch einen TÜV-Ingenieur abgenommen und damit legal.


    Zu starkes Klammern an Vorschriften hat die Menschheit noch selten wirklich weiter gebracht.


    Sonnige Grüße von Dirk

  • Richtig. Sicher geht eine ganze Menge. Aber eben nicht alles.


    Zur Abgas(-anlage) ist ein aufwändiges Gutachten mit Abgas- und Geräuschmessungen notwendig. Ähnlich bei Reifen, hier mit Fahrversuchen. Wenn das bestanden wird, ist es ja o.K.


    Bei Oldtimern werden andere Reifen(-größen) ja auch eingetragen, schlichtweg, weil es die Originalen nicht mehr gibt. Man bleibt aber zumindest in der Nähe des Originals. Ist der Kat weg, dürfte das i.d.R. nicht mehr so sein.


    Insofern auch kein Widerspruch. Aber es ist nicht alles Blödsinn (was da vorher stand im thread)...

    Grüße von
    BIG Biker Thomas S. :)

  • Hallo


    Das Beste ist das die meisten Antworten von denen kommen die alles Original haben und noch nie haben was eintragen lassen in der Art.
    Aber Ratschläge haben sie.
    Einen Kat kann man sehr wohl austragen lassen, wer man ohne Kat dieselben Abgaswerte erreicht.
    Gerade bei den Modellen mit Ungeregeltem Kat im Krümmer , da der eh nichts bringt.
    Zum Thema Eintragen.
    Die meisten Prüfer Dürfen solche Einzelabnahmen gar nicht machen, weil sie schlicht zu dusselig sind.
    Eintragen kann man fast alles , da gibt es jede Menge Möglichkeiten.
    Nur machen dass die wenigsten damit sie nicht Gefahr laufen einen Fehler zu machen.
    Den der könnte ja das ruhige leben beim TÜV in Gefahr bringen.
    Deshalb sagen sie von vornerein, NEIN.
    Eine andere Geschichte ist ob du als Privat Person oder als Händler zum TÜV gehst.
    Vor Gott sind wir alle gleich nur nicht beim TÜV.
    Als Händler kannst du Aktuell neue Motorräder 2011 ohne Kat mit 92dB Zulassen .
    Mach das mal als Privatperson beim TÜV.


    Gruß Andy.

    Du sollst nur das jagen was du auch töten kannst ! :D

  • Zitat

    Original von Keoma
    Hallo


    Zum Thema Eintragen.
    Die meisten Prüfer Dürfen solche Einzelabnahmen gar nicht machen, weil sie schlicht zu dusselig sind.
    Gruß Andy.


    Ganz ehrlich, was Du nicht alles weißt. Die Berechtigung zu Eintragungen etc. hat was mit der Ausbildung/Berechtigung zu tun und nichts mit dem Thema "dusselig"!


    AAS, AAP, AAPmT - alles Begriffe zur Berechtigung etwas in Bezug auf Prüfungen, Eintragungen etc. beim TÜV, DEKRA usw. vornehmen zu dürfen/können.


    Also Deine Statements gehen gar nicht - einfach nur "dusselig"!

    Nur ein Biker weiß, warum ein Hund seinen Kopf aus dem Autofenster streckt.

  • Da muss ich dem Dario Recht geben.


    Gegen oder für die Eintragung ist leider in vielen Fällen "Ermessensspielraum".


    Hat man das Glück, einen entusiastischen "Motorradprüfer" auf der zuständigen Prüfstelle zu haben, ist das schon mal eine gute Voraussetzung.
    Ist so einer nicht vor Ort, muss man sich ihn halt suchen.


    Den Fall habe ich nun oft genug selbst- oder miterlebt.
    In Leer beim TÜV: No way, 20 Km weiter in Papenburg beim TÜV: No problem.


    Liegt leider oft an der Einstellung zu Motorrädern oder eben daran, daß sich der AAP nicht "in die Nesseln setzen" will. D.h.: Manchmal auch zu (ich schreib`s nicht gerne: ) faul oder ahnungslos oder gar beides sind.
    Leider kommt von denen aber auch nicht: Da ist ein netter Kollege beim TÜV in ....., der kennt sich bestens aus, fragen Sie dort bitte mal an.

    Es geht immer weiter-wie schnell, bestimmst Du selbst (von mir)

  • Bleibt doch mal ein bisschen geschmeidig.
    Irgendwo haben doch alle recht.
    Thomas, wenn er sagt das eine Verschlechterung des Abgasverhaltens nicht eintragungsfähig ist.
    Keoma, wenn er sagt das sich das Abgasverhalten bei der CB mit ungeregeltem KAT beim Anbau einer Katlosen Anlage nicht verschlechtert, ganz einfach weil sich das Zeugs in den Krümmern nach ein paar Kilometern sowieso verabschiedet. Wenn der neue Puff dann noch die in den Papieren eingetragenen Geräuschwerte einhält ist doch alles gut.
    Allerdings kann ich aus eigener Erfahrung sagen, mit einer Krawallanlage, auch wenn sie eingetragen ist, bekommt man ein Problem in dem Moment wenn man von der Rennleitung gemessen wird. Zu laut ist zu laut, ob eingetragen oder nicht.
    Bodo hat auch recht. Ohne einen Motorradbegeisterten Prüfer läuft nix mit Eintragen, egal was umgebaut werden soll.
    Hier gibt es einen sehr engagierte Prüfer, den muss man nur vorher ansprechen dann sagt er, wie eine Eintragung möglich ist.

    Menschen ohne Macke sind Kacke!


    Bleibt wie ich bin!
    Der Bremer Stadtquerulant!

  • Logisch - wie Uwe schon sagt: Was nicht regelkonform ist, wird auch nicht eingetragen, von keinem noch so netten Prüfer.
    Da gibt es die Geräuschvorschriften - z.B ab 2005: 91 Phon. Da trägt kein Prüfer mehr ein. Selbst mit Original-Auspuff ist die CB nach einigen Kilometern lauter!
    Ein Kumpel hat bei seiner CB (2003 oder 4) noch eine höhere Phonzahl mit Akra-Komplettanlage (sogar ohne DB-Killer) mit offenem Endtopfrohrquerschnitt eingetragen bekommen, ich (2005) nicht mehr. So ist das Leben, auch wenn es der gleiche AAP war....

    Es geht immer weiter-wie schnell, bestimmst Du selbst (von mir)

  • Zitat

    Original von UKO
    Bleibt doch mal ein bisschen geschmeidig.
    Irgendwo haben doch alle recht.


    Danke. Endlich mal Einer, der das hier richtig erkannt hat und auflöst.


    :rolleyes:

    Grüße von
    BIG Biker Thomas S. :)

  • Nen Akra ohne DB-Killer eingetragen bekommen ?? War der Prüfer taub wie ein Holzpfosten ? 8o 8o 8o
    Wenn ich bei meinem AKRA den DB-Killer rausnehme wirds infernal , das ist so laut das die Rennleiter mich schon ohne Aufführung weiterer Gründe direkt und vollkommen legal vom Mopped schießen dürfen :D Und ich hab keinen Fächerkrümmer drauf !

    Diskutiere nicht mit Idioten , sie ziehen Dich runter auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit ihrer Erfahrung !

  • Zitat

    Original von Kalle Wirsch
    das ist so laut das die Rennleiter mich schon ohne Aufführung weiterer Gründe direkt und vollkommen legal vom Mopped schießen dürfen :D Und ich hab keinen Fächerkrümmer drauf !


    Hehe :D, ich - mein lieber Kalle - würde Dich nicht runterschiessen, sondern "runterknüppeln" :D :D :D :D.


    Gruß
    Thorsten =)

    "Wenn Du fährst wie ein Blitz, wird es Dich erwischen wie ein Donnerschlag!"

    Einmal editiert, zuletzt von Bembel ()

  • Denk an Dein Handgelenk Bembel , ich hab ne harte Nuss da musst Du schon was leisten :D :D :D



    Aber wenn ich mich von jemandem knüppeln lasse dann von Dir :P

    Diskutiere nicht mit Idioten , sie ziehen Dich runter auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit ihrer Erfahrung !

  • Zitat

    Original von Kalle Wirsch
    Nen Akra ohne DB-Killer eingetragen bekommen ?? War der Prüfer taub wie ein Holzpfosten ? 8o 8o 8o


    Nö,nö kein Holzpfosten - alles im Rahmen des erlaubten.Alles gemessen auf Teststrecke
    Da bin ich selbst schon hinterher gefahren - der ist nicht viel lauter als mein Leo mit Killer...er klingt nur dumpfer.
    Da kenne ich anderes - z. B. MV Agusta - auch legal mit Bodis... das ist schon nicht mehr schön.

    Es geht immer weiter-wie schnell, bestimmst Du selbst (von mir)

  • ja,ja .......


    TÜV und Einzelabnahmen :rolleyes:


    Ich hatte ein Erlebnis mit meinem Bugspoiler der lediglich ein Materialgutachten hatte.


    Ein unfreundlicher TÜV-Prüfer (ca. 70 Jahre alt, wohl freier Mitarbeiter des TÜV's) hat mich in Essen vom Hof gejagt und mir gesagt soetwas trägt er nicht ein.
    Na, lag wohl an seinem scheintoten Alter.


    Der TÜV in Mülheim/Ruhr hat ihn mir ohne grosses TamTam eingetragen.


    2 Mal TÜV, 2 Mal unterschiedliche Ergebnisse ..... also niemals nie sagen ;)


    Gruß vom Sandhörnchen


    PS: in meinem Sammler befinden sich seit Jahren keine KAT's mehr drin.
    Die haben sich im Laufe der Zeit in Luft aufgelöst.

    black is nice ..... but blue is geil! :D
    ..... provokanter Typ, aber dennoch ganz umgänglich .......Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten!

  • Ich bei 2009 CB:


    Eine hypothetische Frage: Was passiert, wenn ein Mann die Lambdasonde deaktiviert, installiert der Supersport Line System ohne Kipper. Und dann fügt eine ABE-Slip-on, so dass, wenn ein Polizei stoppt, kann der Mensch zeigen, dass alles in Ordnung ist.


    Dann gilt für den TÜV, würde er ändern die originale Auspuffanlage und Lambdasonde zurück. Auch wenn es ein Power Commander, würde die Original-Setup wiederhergestellt werden.

  • Zitat

    Original von Wuchtbrumme


    Nö,nö kein Holzpfosten - alles im Rahmen des erlaubten.Alles gemessen auf Teststrecke
    Da bin ich selbst schon hinterher gefahren - der ist nicht viel lauter als mein Leo mit Killer...er klingt nur dumpfer.
    Da kenne ich anderes - z. B. MV Agusta - auch legal mit Bodis... das ist schon nicht mehr schön.


    Also was will ich sehen (hören)....wenn ich bei meinem Akra den DB-Killer ausbaue, dann ist der Aspuff 1kg leichter und man kann den Arm reinstecken.

    Grüße aus der Pfalz

  • Zitat

    Original von karkkola
    Ich bei 2009 CB:


    Eine hypothetische Frage: Was passiert, wenn ein Mann die Lambdasonde deaktiviert, installiert der Supersport Line System ohne Kipper. Und dann fügt eine ABE-Slip-on, so dass, wenn ein Polizei stoppt, kann der Mensch zeigen, dass alles in Ordnung ist.


    Dann gilt für den TÜV, würde er ändern die originale Auspuffanlage und Lambdasonde zurück. Auch wenn es ein Power Commander, würde die Original-Setup wiederhergestellt werden.


    Mal abgesehen davon, daß die ABE erlischt (keine Versicherung und Vorsatz), geht das Steuergerät in den Notlauf. Auswirkung unbekannt.


    Und da verabschiede ich mich von guten Tipps, da eindeutig illegal.

    Grüße von
    BIG Biker Thomas S. :)

  • Hold your horses Sir!


    Das war nur eine hypothetische Frage. Da wir in einem Land versprach der Vorschriften leben, ich wollte nur auf den Sachverhalt zu verstehen.

  • :D Meine Pferde sind ganz ruhig. Es ist nur hin und wieder ganz gut, SACHLICH Stellung zu beziehen. Und auch hypothetisch ist es einfach illegal. :rolleyes:


    Außerdem ist die rein technische Antwort gegeben worden:


    Zitat

    Original von Thomas S.


    ...geht das Steuergerät in den Notlauf. Auswirkung unbekannt.

    Grüße von
    BIG Biker Thomas S. :)

  • So hier mal etwas offizielles :D :P



    Kat-Problematik


    Motorradfahrer und Auspuffhersteller sind verunsichert: Müssen Nachrüstdämpfer generell einen Kat besitzen, wenn auch der Originaltopf einen aufweist oder nicht?


    Nachrüstschalldämpfer sorgen immer für Gesprächsstoff. Ende der 90er Jahre war vielen Käufern von Zubehöranlagen mit EG-Betriebserlaubnis nicht klar, dass sie keine Papiere mehr mitführen mussten, wie es in den Jahren zuvor bei Anlagen mit ABE noch notwendig war. Selbst etliche Polizisten wussten davon lange nichts. Dabei genügt eine gut sichtbar angebrachte Plakette oder Prägung (siehe Bild Teil 2) am Dämpfer. Anders sieht es mit älteren, beispielsweise nach Euro 2 zugelassenen Motorrädern aus. Selbst wenn sie serienmäßig mit Kat ausgestattet sind, dürfen Nachrüstschalldämpfer ohne Kat angebaut werden. Allerdings nur, wenn diese vor dem 18. Mai 2006 eine EG-Betriebserlaubnis erhalten haben. Wenn dann bei der AUK der für das Motorrad (vom Hersteller) angegebene Wert überschritten werden sollte, gibt’s lediglich einen entsprechenden Vermerk im Prüfbericht – zumindest sind die Überwachungsvereine in den meisten Bundesländern entsprechend instruiert worden. Als Obergrenze für den ausschlaggebenden CO-Gehalt gelten in jedem Fall 4,5 Volumen-Prozent. Und das sollte ein vernünftig eingestelltes Motorrad auch ohne Kat schaffen.


    Gleiche gilt klar auch für Krümmeranlagen :P :D


    Quelle

    SC54 + R1250 GS
    Zweipüffergrüße


    Ralf


    Theoretisch kann ich schwimmen, praktisch bin ich aber nicht ganz dicht.