Moin Moin
Nur mal kurz eine Frage zur Freigabe von Reifen, da wohl Metzler(Roadtec 02) keine separaten Freigaben mehr ausgibt.
Dieser Beipackzettel ist im Download Bereich gefunden worden.
Hat da jemand schon Erfahrung damit gemacht?
Betrifft unsere CB 1300
Viele Grüße aus dem Norden
Bernd
Mopedreifen Profi GmbH informiert
Wichtiger Hinweis zu Reifenumrüstungen an Motorrädern!
Im Verkehrsblatt 15/2019 vom 15.08.2019 wurde die Praxis der Reifenumrüstung an
Motorrädern neu festgelegt. Daraus resultiert, dass bestehende Bereifungsempfehlungen
oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen nicht länger als alleiniger Nachweis über eine
gefährdungsfreie Montage bei abweichender Dimension oder Bauart herangezogen
werden können.
Für Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung (die Mehrheit der Fahrzeuge ab BJ 2000)
gilt zukünftig:
Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller.
Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und
Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig (Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90).
Für diesen Fall stellen die Reifenhersteller Service-Information zur Verfügung, aus der die
von uns empfohlenen Reifenkombinationen für Ihr Fahrzeug hervorgehen.
Geänderte Reifengröße, die innerhalb der original eingetragenen Reifengrößen liegt.
Dies setzt voraus, dass schon bei der Fahrzeughomologation mehrere Reifengrößen
eingetragen wurden und die neue Reifengröße innerhalb der in der
Zulassungsbescheinigung (ZB) oder im COC-Papier aufgeführten Dimensionen liegt.
Auch hier hilft Ihnen eine Service-Information bei der Auswahl der geeigneten Bereifung
für das Fahrzeug.
Allgemein gilt:
Eine eventuell in den Zulassungsdokumenten (COC und/oder ZB) eingetragene
Reifenfabrikatsbindung entfällt für Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung durch diese
Neuregelung.
Die Hersteller werden in Zukunft Service-Information erstellen, die Ihnen bei der Auswahl
der optimalen Bereifung für Ihr Fahrzeug helfen soll.
Die bisher gebräuchlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Falle einer
Reifenfabrikatsbindung sind nicht mehr nötig.
Die hier angezeigte Reifenkombination besitzt seitens des Reifen- /
Fahrzeugherstellers aktuell noch keine Servicebescheinigung.
Aufgrund der übereinstimmenden Daten zum Fahrzeugschein darf diese
Reifenkombination für das Fahrzeug nach EU-Recht uneingeschränkt genutzt werden