Kleine Info zum Thema auf meine Anfrage beim TÜV Nord, was denn nun so sei und Kosten und so, aber auch nix wirklich neues... ...nur Geldschneiderei, wie der TÜVtler selber auch noch zugibt: "...seit den 70ern..." - ich lach mich schlapp! !@#$
Wenigstens haben wir damit alle kein Probs!
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Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der von Ihnen angesprochene Änderungsentwurf zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zur Einführung der Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK), wird zum 01.04.2006 in Kraft treten. Der Änderungsentwurf sieht vor, dass:
Motorräder (einschließlich Leichtkrafträder), die ab dem 01.01.1989 erstmals in Verkehr gekommen sind, zukünftig einer AUK unterliegen, die ein eigenständiger Teil der Hauptuntersuchung (HU) ist. Neben einer Sichtprüfung aller abgas- und geräuschrelevanten Bauteile erfolgt eine CO-Messung.
Hat das Fahrzeug keinen oder einen ungeregeltem Kat, wird die Messung im Leerlauf durchgeführt, Grenzwert <= 4,5 %Vol, bei geregeltem Kat im erhöhten Leerlauf, Grenzwert <= 0,3 %Vol. - Wie Sie sehen, ist das halb so schlimm wie es sich zunächst anhört, denn das sind Werte, die bereits von Pkw in den 70er Jahren erfüllt wurden.
Es gibt bezüglich des CO-Grenzwertes keine Unterscheidung zwischen Zwei- und Viertakt-Fahrzeugen.
Zwei- und dreirädrige Fahrzeuge mit Dieselmotor sind von der AUK ausgenommen.
Es wird keine Plakette als Nachweis für die bestandene AUK geben. Die Gebühr für die AUK beträgt 17,90 €, wenn sie zusammen mit der HU durchgeführt wird.
Wird der AUK-Teil der HU nicht bestanden, ist eine Mängelbeseitigung und eine Nachprüfung erforderlich. Eine neue HU-Plakette kann erst mit bestandener AUK zugeteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
B. K. [Name dem Autor bekannt]
TÜV NORD Mobilität