Mehrfaches Durchfahren einer Kurve oder eines Streckenabschnittes ist verboten. "Unnützes Hin- und Herfahren" nennt sich das tatsächlich im Gesetzestext (Paragraph 30 StV). Da frage ich mich, ob man nicht gleich die gesamte Motorrad-Freizeit-Fahrerei in Frage stellen sollte und das auch gleich verbietet
Siehe das Fallbeispiel:
http://www.kanzlei-hoenig.de/publikationen/23-unnuetz.html