Hallo Zusammen,
ich habe gehört, das sich wohl irgendwie im Straßenverkehrsgesetz etwas geändert haben soll.
Kann mir einer sagen, was es damit auf sich hat? Es soll sich wohl um die Veränderung von Auspüffen handeln.
Worum es mir geht: ich habe einen (eingetragenen) Zubehörendtopf drauf.
Wir haben den jetzt mal mit der Halben Nennleistungsdrehzahl ( 3750 Umdrehungen gemessen) ergibt 92 db,
bei 3/4 Nennleistungsdrehzahl hab ich 99 db.
Die Messung ist von einem techn. Ingenieur vorschriftsmäßig mit 50 cm Abstand zum Endrohr und schräg dahinter usw. alles gemacht worden.
es waren auch 2 Meßgeräte im Einsatz.
Achja, der unveränderte DB-Killer war natürlich auch drin.
Tja, was nun? Was kann mich das Kosten? Kennt sich einer damit aus?
Ich habe von einem Bekannten gehört, der hier bei uns in der Nähe erwischt worden ist, mit ner neuen Z1000
mit 105 db. Da hatte der Vorbesitzer wohl was am Auspuff gemacht. Er war mit 25 € und ner Mängelkarte dabei.
Früher wäre das wohl mehr gewesen.....
Über suchen hab ich schon einiges gefunden, aber nichts aktuelles.
Danke für Eure Auskünfte.
Gruß aus Lev.
H.-P.