Fabrikschild?

  • Meine Frau war heute mit ihrer SC40 beim TÜV und es wurde bemängelt das das "Fabrikschild fehlt". Ich habe so ein Ding an einer SC40 noch nie gesehen. Hatt einer von den SC40-Leuten so eins drann?

  • Hallööchen...mit 2-öchen,


    ...meinen die vom TüV sowas8o:D tz,tz,tz



    ...keine Ahnung, was der TüV da will?(

    MfG Karsten -------- _@
    --------------------- `\ <,
    -------------------.(*)/#(*)


    Nur ein Motorradfahrer versteht warum ein Hund seinen Kopf aus dem Autofenster hält.

  • Hallo Maik,


    "Fabrikschild" - In Deutschland auch "Typenschild" genannt :D


    Ich war gerade mal unten bei meiner Dicken: Kein Typenschild weit und breit.


    Sollte das ein ernstzunehmendes Problem sein, kann Dir Tante Louise bei einem Beitrag von etwa 10,00 Euro helfen. Von Mister Minit beschriften lassen oder selbst ist der Mann mit einem Schlagzahlenset (Das ist zulässig !!!).
    Jetzt kommt der Schwachsinn: Zwei kleine Löchlein rechts in den Rahmen bohren und das Typenschild mit Kerbnägeln oder Poppnieten befestigen - Schon hat die Dicke ein Typenschild.


    Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob ein Typenschild überhaupt Pflicht ist. Bei unseren Prüfern vom TÜV, die sogar jedesmal eine Geräuschmessung wegen der Baracudas machen, wurde das noch nicht bemängelt. Die Fahrgestellnummer am Lenkkopf des Rahmens reichte bislang immer aus.


    Vielleicht hat da jemand bessere Kenntnisse.


    LG TT

  • So siehts aus:


    § 59 StVZO - Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-IdentifizierungsnummerStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung B. (Fahrzeuge)
    III. (Bau- und Betriebsvorschriften)
    2. (Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger)


    (1) An allen Kraftfahrzeugen und Anhängern muss an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite gut lesbar und dauerhaft ein Fabrikschild mit folgenden Angaben angebracht sein:


    1. Hersteller des Fahrzeugs;

    2. Fahrzeugtyp;

    3. Baujahr (nicht bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen);

    4. Fahrzeug-Identifizierungsnummer;

    5. zulässiges Gesamtgewicht;

    6. zulässige Achslasten (nicht bei Krafträdern).

    Dies gilt nicht für die in § 53 Abs. 7 bezeichneten Anhänger.


    (1a) Abweichend von Absatz 1 ist an Personenkraftwagen, Kraftomnibussen, Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen mit mindestens vier Rädern und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h sowie ihren Anhängern zur Güterbeförderung ein Schild gemäß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzubringen; an anderen Fahrzeugen - ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 - darf das Schild angebracht sein.


    (1b) Abweichend von Absatz 1 ist an Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 ein Schild entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzubringen.


    (2) Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer nach der Norm DIN ISO 3779, Ausgabe Februar 1977, oder nach der Richtlinie 76/114/EWG des Rates vom 18. Dezember 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Schilder, vorgeschriebene Angaben, deren Lage und Anbringungsart an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 24 S. 1), geändert durch die Richtlinie 78/507/EWG der Kommission vom 19. Mai 1978 (ABl. EG Nr. L 155 S. 31), muss 17 Stellen haben; andere Fahrzeug-Identifizierungsnummern dürfen nicht mehr als 14 Stellen haben. Sie muss unbeschadet des Absatzes 1 an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt sein. Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist


    1. die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug-Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzen, dass sie lesbar bleibt,

    2. die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und

    3. die durchkreuzte Nummer der Zulassungsbehörde zum Vermerk auf dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird.


    Satz 3 Nr. 3 ist entsprechend anzuwenden, wenn nach dem Austausch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in einen Rahmen oder einen ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt wird, der noch keine Fahrzeug-Identifizierungsnummer trägt.


    (3) Ist eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder lässt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsbehörde eine Nummer zuteilen. Absatz 2 gilt für diese Nummer entsprechend.



    Na herzlichen Glückwunsch erstmal,


    geh doch zu nem anderen Tüv, ich bin sicher, da schaut nicht jeder drauf...


    Grüßle
    Jochen

  • Der Prüfer hat das als "geringen Mangel" vermerkt. Die Prüfstelle war die gleiche wie vor zwei jahren, damals war nix. Zum Schluss sagte der Prüfer noch "da fahren sie am besten mal zu Honda....... oder lassen es". Schon drollig die Leute.

  • Also kann man festhalten:


    Eigentlich ist es vorgeschrieben, aber interessieren tuts niemand...
    Da hat sich Dein TÜV-Prüfer halt abgesichert, jetzt kann niemand mehr behahupten, er hätte es nicht gesehen.
    :D


    Kein Kopf machen und weiterfahren...


    Grüßle
    Jochen

  • Maik,


    was ist denn des für´ne Prüfstation???


    Typenschild am Motorrad ist keine Pflicht! Wie hätten die ollen Vergaser-SC40´er sonst nen deutschen Brief ausgestellt bekommen können?


    Gib dem Prüfer das nächste Mal `nen Bullenschluckschlückchen :D

    Einmal editiert, zuletzt von Roland ()

  • Wo war sie denn beim TÜV? Oslebs? Da hab ich die letzten Jahre nur gute Erfahrungen gemacht mit Dose und Mopped. Aber die Bauräte wechseln ja auch.

    Menschen ohne Macke sind Kacke!


    Bleibt wie ich bin!
    Der Bremer Stadtquerulant!

  • Hi aik,


    My SC40 does not have a plate, just the chassis number stamped into the headstock. As they are all exported bikes from Japan, that means that they were all registered previously in Japan. Japanese law at the time of manufacture did not require a plate on a motorcycle,so thats why they dont have one.


    cheers,


    Pete, in Liverpool

    Mine is bigger than a big one!

    • Offizieller Beitrag

    also bei meinr SC54 ist auch kein Typenschild mehr dran, ist irgend wann mal abgefallen, (obwohl ich noch nie mit dem Rahmen aufgesetzt habe)
    mein HH hat gemeint ist völlig egal, dem Tüv ist das anscheinend noch gar nicht aufgefallen, zumindest hat noch nie einere danach gefragt...... :rolleyes:

    Gruß DJ-Obelix
    Denken ist zwar allen Menschen erlaubt aber vielen bleibt es erspart.
    meine Bilderseite

  • Zitat

    Original von Maik
    Jep-Oslebs.


    Denn hamse jetzt nen Komiker dort. 8o Mal sehen, ich bin erst 2011 wieder dran.
    Übrigens falls Du eines von Luise dranmachen willst - die kannst Du kleben. Bloß nicht in den Rahmen bohren. Aber besser ist, Du machst keines dran.

    Menschen ohne Macke sind Kacke!


    Bleibt wie ich bin!
    Der Bremer Stadtquerulant!

  • Ein Schiff ist gerade dabei, zu sinken. Der Kapitän muß die Passagiere auffordern, in die Fluten zu springen. Selbstverständlich nicht leicht, und ein gutes Stück Mut ist dazu erforderlich. Um die Passagiere zu ermutigen hat der Kapitän etwas passendes zu sagen:
    1) dem Ami: Springst du darunter biste ein Held - platsch!
    2) dem Italiener: Springst du darunter rennen dir die Mädels nur so nach - platsch!
    3) dem Engländer: Springst du darunter, bist ein Gentleman - platsch!
    4) dem Japaner: Spring darunter wie alle die anderen auch - platsch!
    5) und dem Deutschen? : Spring runter, sind Vorschriften - platsch!
    :P
    Taz

    Do you have a Honda?

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    Toller Kommentar

    Einmal editiert, zuletzt von Schwede ()