• Hallo Leute, möchte mich mit diesem Beitrag gleichzeitig vorstellen und meinem Ärger Luft machen.
    Ich habe mich für einen Bikerkumpel angemeldet, um Ihn beim Kauf einer CB 1300 zu unterstützen.
    Lange Rede kurzer Sinn, er ist einem Betrüger aufgesessen, der ein Unfall- Schrottmotorrad wieder aufgebaut hat mit bebrauchten Teilen. Der Typ hat sogar eine Werkstatt (www.********.de) hat das Ding aber als Privatperson verkauft.
    Jedenfalls hat der Vorbesitzer (mit dem mein Kumpel jetzt Kontakt hatte) damit einen Totalschaden hingelegt mit mehrfachem Überschlag u.s.w.
    Restwert so um die 2000,- € die Karre hatte erst 2800 km runter!
    Es fing mit einem undichtem Kühler an, dann war die Kupplung i.A. und noch mehrere Sachen. Nach Hinhaltetaktik hat mein Kumpel es dann seinem Anwalt übergeben und der hat den Üblichen Weg mit 2x Fristen u.s.w. eingeschlagen. Nun meldet der Typ sich nicht große Sch..... ist nur dass es 500 km weg ist von uns.
    Was kann man in so einem Fall denn machen?
    Jetzt wirft man gutes Geld noch schlechtem hinterher.
    Und die Saison stht vor der Tür und er will mit Madam für 3 wochen mit dem Moped nach Kroatien!!!
    Na ja , vielleicht hat ja mal einer ne Idee???
    Grüße Gustav53



    * Da wir weder Deine, noch die Angaben Deines Kumpels prüfen können und hier wenig Interesse an einer Abmahnung durch den beschuldigten Werkstattbesitzer besteht, habe ich die Internetadresse unkenntlich gemacht. Also bitte keine Namen und Adressen!


    Carsten
    Admin der cb1300.de

  • Also dein Anwalt wird zivilrechtlich gegen den Veräußerer vorgehen. Wenn du die verschwiegenen Unfallschäden beweisen kannst, wird der Verkäufer das Motorrad zurücknehmen müssen und dir den Kaufpreis, eventuell mit Zinsen, zurückzahlen müssen. Das ganze kann je nach Schnelligkeit des zuständigen Gerichts 4-12 Monate dauern.
    Man sollte parallel eine Strafanzeige wegen Betrugs prüfen um dem Verkäufer Druck zu machen. Vielleicht lässt er sich so eher zu einer Rücknahme = Schadenswiedergutmachung bewegen.
    Man sollte vorab mit ihm Kontakt aufnehmen und ihm mit der Anzeige drohen, wenn er nicht schnell das Geld zurückzahlt!!!
    Gruß

  • Also wenn der Bursch nicht innerhalb einer Woche reagiert, dann auf jeden Fall Strafanzeige, damit der Typ was dazu lernt. Wenn das Verfahren tatsächlich eröffnet wird, dann ist das keine Privatangelegenheit mehr und kostet somit nichts. Kosten mußt Du nur für dein Zivilverfahren zahlen, wenn der Beklagte die nicht übernehmen muß.


    Auf keine Fall an der Maschine herrumbasteln!

    Grüße aus der Pfalz

  • Falls der Kumpel im ADAC ist - vielleicht sogar einen Verkehrsrechtschutz hat, wendet er sich an den.
    Ein Sachverständigengutachten hilft da auch weiter.

    Es geht immer weiter-wie schnell, bestimmst Du selbst (von mir)



  • Moin Detlef, für wieviel Euro hat Dein Kumpel die Maschine denn gekauft, war das ein marktüblicher Preis , oder billig und verlockend?


    Michael

    Gruß Michael
    Ist mir egal wer Dein Vater ist, solange Ich hier angle, läufst Du nicht übers Wasser !!!

  • Also vorab, ich gehe mit meinen Vorrednern grundsätzlich konform, aber....


    ....grundsätzlich ist es nicht verboten reparierte Unfallmotorräder zu verkaufen.
    Rahmen kann man richten lassen, Sturzteile etc. austauschen. Wie es viele auch privat machen würden.


    Als Händler darf und kann man sogar Totalschäden (wirtschaftlich oder nicht, ist egal) von Versicherungen kaufen und wieder aufbauen. Das ist ganz normales Geschäft von vielen Markenunabhängigen Motorradhändlern. Es steht nirgendwo geschrieben das Totalschäden eingepresst werden müssen.
    Hier gibt es keine rechtliche Handhabe, solange alles fachtgerecht und dokumentiert ausgeführt wird.


    Es wird erst dann zu einem Betrug, wenn der Verkäufer/Händler das Motorrad ausgewiesen im Kaufvertrag als Unfallfrei verkauft. Steht da im Kaufvertrag "leichte Unfallschäden" o.ä. wird es für den Käufer sehr schwer.
    Auch hier ist es egal, ob gewerblich oder privat verkauft wird.


    Also ist erstmal zu prüfen ob es wirklich Betrug war.


    Übel nachgeredet ist schnell ;)


    Gruß Holger

    Be Good, Be Bad, Just Be !


    Lebe deine Träume, denn morgen, kannst Du gestern nicht nachholen!

  • Ich hatte ein ähnliches Problem mit einem gebrauchten Pkw.
    Die Werkstatt hatte verschwiegen das es sich um einen repariertenTotalschaden handelt. Das erfuhr ich auf Umwegen.
    Mein Anwalt rief dort an und erklärte die Sachlage und die daraus resultierenden Folgen für die Werkstatt. Innerhalb von einem Tag wurde der Wagen abgeholt und ich hatte das Geld wieder.
    Ausserdem hast Du bzw. dein Kumpel doch Kontakt zum Vorbesitzer der Maschine. Nur falls im Kaufvertrag etwas von leichten Schäden o.ä. steht, wie von Holger beschrieben.
    Dann ist doch (eigentlich) alles regelbar.


    Gruß
    Nandor

  • Shit happens... und Ferndiagnosen hapern immer an irgendwas...


    Dein Freund hatte sicherlich erstmal den falschen Berater. Den Schuh musste dir anziehen.... 8o


    Und weiters gilt: gibts Fakten im schriftlichen Vertrag, die klar zu widerlegen sind... dann klagen und hart bleiben


    Gibts die klar definierten Fakten nicht, sondern nur "gefühlt" eine Abzocke oder "gefühlsmässig" einen Betrug... spart euch das Geld für den Rechtsweg.


    Auf dem Gebrauchtmarkt war schon immer sehr "innovatives" Volk unterwegs... und für nen guten Kurs wurde schon mancher Käufer kurz blind, dann aber (wenns zu spät war) schnell wieder helllwach.


    Üblicherweise geht sowas aus, wie damals das Hornberger Schiessen

    2005-2023 : Lieber mit ner alten Zündapp zum Baggersee, als mit ner neuen Honda zur Arbeit

    Vorbei. Ab 03/2023 nur noch Baggersee, egal mit was.... 8)

  • Beschreibung vorab war ein leichter Umfaller in der Ladezone, weshalb aus der verkleideten eine Naked wurde. 2 anwaltliche Schreiben mit Fristen sind seit langem raus und nicht beantwortet. Anrufe werden nicht angenommen oder der gwünschte Teilnehmer lässt sich verleugnen. Ich habe meinem Kumpel nur zur CB 1300 geraten - nicht zu der! Die Ausdrucke aus mobile.de hatte er nicht von mir.
    Viele Leute - mehrere Meinungen , war aber schon immer so.

  • Zitat

    Original von gustav53
    Na ja , vielleicht hat ja mal einer ne Idee???
    Grüße Gustav53


    Original von gustav53
    Viele Leute - mehrere Meinungen , war aber schon immer so.


    Darum hattest Du doch gebeten oder? ?(

    Nur ein Biker weiß, warum ein Hund seinen Kopf aus dem Autofenster streckt.

  • So sind wir Deutschen eben.


    Erst für möglichst wenig Kohle das optimal beste herausholen wollen, dann von einem schlaueren köpfchen "über den Tisch" ziehen lassen.


    Das geht ja wohl garnicht. Man denkt man war schlau und dann kommt da noch ein schlauerer.


    Also nörgeln und rumheulen. Angekratztes Ego nach aussen kehren und alles versuchen, um es heim zu zahlen.


    Mir stellt sich ernsthaft die Frage, was derjenige denn erwartet. Weil zum jeweiligen Zeitwert hat er die Dicke wahrscheinlich nicht gekauft.


    Wenn ich das Sorglos-Paket haben möchte, muss ich halt tiefer in die Tasche greifen, ein Neu- oder Gut gebrauchtes Fahrzeug mit Garantie beim Fachhändler kaufen.


    Zudem war ja wohl beim Kauf bekannt, daß aus einer SA eine nackte wurde.


    Und die Regel der Informationspflicht über Unfallschäden wie beim Auto (reparierte/geschweisste tragende Teile am Fahrzeug) gibt es beim Motorrad nicht !


    Zudem war es noch ein Privatverkauf, worüber der Käufer sicher informiert war......


    Aber der Preis halt.......


    Meine Meinung
    Gruß Holger

    Be Good, Be Bad, Just Be !


    Lebe deine Träume, denn morgen, kannst Du gestern nicht nachholen!

  • Zitat

    Original von hollyE
    ...
    Zudem war ja wohl beim Kauf bekannt, daß aus einer SA eine nackte wurde.
    ...


    Sollte so sein, aber wo stand das denn ? Das muß der TüV abnehmen und es muß ein neuer Schein erstellt werden. Das sollte dann schon auffallen. Wenn der Verkäufer das ohne Abnahme einfach gemacht hat, dann wäre meine Kompromissbereitschaft aber auf 0.


    Zitat

    Original von hollyE


    Und die Regel der Informationspflicht über Unfallschäden wie beim Auto (reparierte/geschweisste tragende Teile am Fahrzeug) gibt es beim Motorrad nicht !
    ...


    Hä? Auf welches Gesetz beruft sich denn diese Erkenntnis ? Auch Motorräder sind Kraftfahrzeuge und ich glaube nicht, dass es da eine Unterscheidung gibt.


    Wenn im Kauffertrag allerdings ein Unfall vermerkt ist, dann war das halt Pech.

    Grüße aus der Pfalz

  • Jetzt mal ganz ehrlich...
    Wär die Nummer in irgendeinem anderen Land passiert, wäre die Antwort " Selber schuld, hättste halt hingeguckt"


    Nur in Deutschland... da isses gut für tagelange Diskussionen, die sich irgendwann auf die Diskussion über die Diskussion ausweiten...


    Sei mir nicht böse, aber wenn ich schon höre, dass ein Motorrad nach leichtem Umfallerchen von verkleidet auf naggisch umgebaut wurde... wenn da nicht alle Alarmglocken angehen, weis ich nicht, wann die überhaupt angehen sollen (bei fehlendem Vorderrad vielleicht) ??


    Schlitzohr traf Ahnungslosen.... nicht die feine englische... aber so isses halt.

    2005-2023 : Lieber mit ner alten Zündapp zum Baggersee, als mit ner neuen Honda zur Arbeit

    Vorbei. Ab 03/2023 nur noch Baggersee, egal mit was.... 8)

  • Hallööchen...mit 2-öchen,


    ...wie heißt es so schöne Sch...e, "Wer billig kauft, kauft zweimal" 8o

    MfG Karsten -------- _@
    --------------------- `\ <,
    -------------------.(*)/#(*)


    Nur ein Motorradfahrer versteht warum ein Hund seinen Kopf aus dem Autofenster hält.

  • Hallo,


    ich könnte jetzt mit unglaublichem juristischen Halbkenntnissen kommen. Aber das lass ich mal lieber. ;)
    Wenn ein Jurist (Anwalt) mit dem Fall betraut ist, dann wäre mein Vorschlag diesen Weg weiter zu verfolgen. Was sollen wir Dir denn dabei helfen ? Die Mehrheit ist hier höchstwarscheinlich nicht juristischer als der Jurist, der sich z.Z. darum kümmert und der kann sicher auch Auskunft über Vertragsrecht, Fristen, etc. geben.
    Das dabei evtl. der ersehnte Urlaub mit der CB1300 ins Wasser fallen kann, ist sicher ärgerlich aber möglicherweise unter den gegebenen Umständen nicht zu verhindern.
    Mein Tipp: Wenn finanziell machbar, sofort eine CB1300 aus seriöser Quelle kaufen, in den Urlaub fahren und den Rechtsstreit abwarten. Bei günstigem Ausgang kann der Kumpel die Maschine zurückgeben und kriegt sein Geld zurück und die Welt ist wieder in Ordnunug. Bei ungünstigem Ausgang wird er die CB1300 sowieso bei der Vorgeschichte nicht mehr haben wollen und sie dann mit entsprechendem Verlust verkaufen. Thats it. Aufregung und noch mehr Aufregung und die Unterstützung Anderer sich aufzuregen wird sicher am wenigstens helfen. ;)


    Gruß


    Franky



    P.S.: Tut mir wirklich leid für Deinen Kumpel. But shit happens.

    Gruß


    Franky