Dunlop Sportmax Sportsmart gibts nimmer...

  • Hallo Leuts,


    ich habe das Problem dass ich Ende der letzten Saison hinten nen neuen Sportsmart hab draufmachen lassen. Nachdem nun auch die vordere Pelle runter war hat mir mein Händler nen Sportsmart2 draufgemacht mit der Info den alten gibst nicht mehr...


    Nun bin ich also vorne mit Sportsmart2 und hinten mit Sportsmart unterwegs...


    Freigabe gibts von Dunlop für beide, nur nicht im Mix.


    Wie kritisch seht Ihr das? Mein Händler meinte nur das passt scho...


    Gruß
    Tobias

  • Solange Du damit nicht zum Baurat musst, und sie fahrbar sind ist doch alles gut.

    Menschen ohne Macke sind Kacke!


    Bleibt wie ich bin!
    Der Bremer Stadtquerulant!

  • Hast du ne Vorgabe im Schein was du fahren darfst, brauchst du eine Reifenfreigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung....


    Fahren kannst alles, beim Unfall wärs halt scheiße für dich....

  • Um dich mal in eine etwas andere Richtung zu schubsen, empfehl ich dir mal diesen hier, solltest du eine Reifenbindung eingetragen haben:


    Klick


    Der Holly hat sich die Reifenbindung austragen lassen und kann alle 120/180er 55 ZR17 fahren...


    Grüße
    Olli

    Der Hund ist dir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde!


  • Das habe ich auch versucht, aber beim SVA Aachen wurde die Reifenbindung nicht ausgetragen. Ist wohl von SVA zu SVA verschieden. (Ermessensentscheidung ;))


    Gruß Gerd

  • Zitat

    Original von sunterra86


    Der Holly hat sich die Reifenbindung austragen lassen und kann alle 120/180er 55 ZR17 fahren...


    Nicht nur er..... :D

  • BTW: Sollte das Amt sich querstellen wollen, geh zum Tüv rede mit dem Ing. dort der die Einzelabnahme machen darf, der kennt auch die Gesetzeslage.
    Dann hab ich beim Amt mich auf den Herrn vom Tüv berufen und die heben dann miteinander 10 sekunden telefoniert.... :D


    Das Problem ist so wies aussieht, dass die leute vom Amt meinen, dass das eine Tüv/Gutachten-Sache wäre und keine Rechtssache.... :rolleyes:

  • Zitat

    Original von Muhagl
    BTW: Sollte das Amt sich querstellen wollen, geh zum Tüv rede mit dem Ing. dort der die Einzelabnahme machen darf, der kennt auch die Gesetzeslage.
    Dann hab ich beim Amt mich auf den Herrn vom Tüv berufen und die heben dann miteinander 10 sekunden telefoniert.... :D


    Das Problem ist so wies aussieht, dass die leute vom Amt meinen, dass das eine Tüv/Gutachten-Sache wäre und keine Rechtssache.... :rolleyes:


    Königlich Bayrisches Amtsgericht? :D :D

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  • Allein dieses Schreiben hat ausgereicht, um beim Kreis Mettmann nun bei der 2. CB1300 SC54 die Eintragung löschen zu lassen.
    Die haben das zu Ihren Unterlagen genommen, und gut.


    Gruß, Holger


    Be Good, Be Bad, Just Be !


    Lebe deine Träume, denn morgen, kannst Du gestern nicht nachholen!

  • Zitat

    Original von Muhagl
    solche Auszüge intressierts net.... :D


    erklär mir bitte was Du damit meinst?

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  • Amts-Dame: Mit so nem scheiß wisch könnt ja jeder kommen, wie sollt ich das kontrollieren? X(


    Ich: beim KBA anrufen? wenn Sies mir nicht glauben, es geht ja nur um eine Rechtssache.....



    Die Restliche halbe Stunde erspar ich euch.... :D