Reifenfreigabe "*00" oder "*01" oder "*"

  • Moin.


    Ich mache diesen neuen Fred auf, weil das Thema im Beitrag "Dunlop Roadsmart" aufgekommen ist. Zu spannend und wichtig um unterzugehen.


    Die Antwort von Honda dazu möcht ich euch nicht vorenthalten:


    "vielen Dank für Ihre Anfrage und dass Sie sich damit an die Honda
    Kundenbetreuung wenden.


    In Ihrer Zulassungsbescheinigung müsste eigentlich hinter der Angabe: e4*92/61*187* eine 00 oder 01 stehen. Die 00 steht für das ältere Modell Ihrer SC54, die 01 für das neuere Modell.


    Falls keine der beiden Zahlen eingetragen ist, wenden Sie sich bitte an
    Ihre Zulassungsstelle. Diese hat dann vermutlich beim Erstellen Ihrer Zulassungsbescheinigung eine der beiden Zahlen nicht eingetragen.


    Sie dürfen nur die Reifenunbedenklichkeitsbescheinigung nutzen, die auch
    für Ihren Typ ausgestellt ist.


    Wir hoffen Ihnen hiermit ein klein wenig geholfen zu
    haben und wünschen Ihnen weiterhin gute Fahrt mit Ihrer CB 1300.



    Mit freundlichen Grüßen"


    Das Str.verk.amt hat brav das abgeschrieben, was sie in der Zul.Besch. Teil I bekommen hat. Da ich nur die "Reifenunbedenklichkeitsbescheinigung nutzen" darf, "die auch für Ihren Typ ausgestellt ist." darf ich nicht mehr fahren! Und ich bin kein Einzelfall.


    Wer hat denn nun gepennt???
    Honda ?
    Der Händler?
    Die Zulassungsstelle?
    Wer fertigt denn die Zul. Best. Teil I (Briefe) aus?
    Das Mopped ist aus einem anderen Teil der Republik - muss ich da zur Zulassungsstelle?


    Grrrrr. ?( ?( ?( ?(


    Und da soll man dann nicht anarchistische Gefühle bekommen....



    cu
    m.

    Es geht immer noch schlimmer....

  • DAS kann Dir der n.e. Ralf wohl am besten beantworten, es ist sein tägliches Geschäft.
    Normalerweise kommt der Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) vom Hersteller / Importeur. Die Daten entsprechen der COC-Bescheinigung.
    Die Zulassungsstelle füllt dann nur noch die Halterdaten und Änderungen sowie die EZ aus.
    Die E-Nr. liegt also dann schon vor.
    So ist es bei meinen letzte Woche neu erworbenen CBF 500 und 600 zumindestens.


    Schau mal in Deine COC-Bescheinigung, da müsste es richtig d`rinstehen.
    Wenn die in den Zulassungsbescheinigungen nicht übereinstimmen, muß das von der Straßenverkehrsbehörde geändert werden.

    Es geht immer weiter-wie schnell, bestimmst Du selbst (von mir)

    2 Mal editiert, zuletzt von Wuchtbrumme ()

  • Hallo,
    der "Kundendienst" von ist schon eine Klasse für sich. Die haben dort etweder keine Ahnung oder kein Interesse. Ich weiss nicht was schlimmer ist. Ich habe dazu ein Beispiel.
    Für meine CBX 1000 Pro link brauchte ich nach der Überholung von Tacho und Drehzahlmesser die Gämpfungsgummis. Beim Honda Händler hiess es nicht mehr lieferbar. Also Honda Kundendienst angeschrieben. Die Antwort:
    Wir beglückwünschen Sie das Sie noch eine Honda CBX1000 besitzen. Leider müssen wir Ihnen mitteilen das es für die Dämpfungsgummis keine Ersatzteile mehr gibt. Wir können Ihnen auch nicht sagen ob Teile anderer Modelle passen.


    Nach einigen Nachforschungen im CBX Club kam heraus das die Teile doch noch lieferbar sind. es sind die gleichen die bei der 750, 900, Boldor und CBX 1000 verbaut wurden. Für die CBX100 Typ CB1 waren diese noch lieferbar.


    Ich schätze zu 90% pennt da Honda.


    Gruß Reinhold

    Hubraum statt Drehzahl!


  • Danke für´s Blümle.


    Schaue bitte in das (hoffentlich) mitgelieferte COC rein. Da müsste sowas in der Art stehen.


    0.7. Location of the vehicle identification number in the chassis: R, x275, y535, z25
    conforms in all respects to the type described in EC type-approval
    ----EC type-approval number: e11*zausel/24*0152*02
    ----dated: 05.05.2006


    Weil solche COC´s genormt sind, steht es auch immer unter der gleichen Nummer. (sonst könnte ich ein COC aus Litauen (oder wie sich das schreibt) auch nicht entziffern)
    Noah, un die von drüüben, könnens nich in änglisch lesen. Nur polnisch oder rusiscch.


    Wenn es im alten Brief (vor Okt.-05 ausgegeben) auf Seite 4 nich steht oder in der ZB.Teil II unter "K" nicht *-- steht, hat der Hersteller/ Importeur gepennt. Nischt die Zulassungsstelle.


    Tja, Honda is leider immer noch nicht mein Kunde! ;(


    n.e.Ralf

    BIG ONE-Herz-Chirurg
    [size=7]dieser Avatar wurde aufgrund außergewöhnlicher Leistungen verliehen und ist nicht übertragbar[/size]

  • Ich sach`s doch - für alles einen (oder 2 ; ) Spezis... :D

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  • Moin.


    Geteilte Freude beim Thema Honda D und die Serviceabteilung...
    Bearbeitungszeit gut, Ausführung und Inhalt naja.


    Zur Sache:
    Im Telefonat mit Honda wer hier Mist gebaut hat (die Herausgeber der Unbedenklichkeitsbescheinigungen oder Honda) (unterschwellig direkt "Honda auf gar keinen Fall" :evil: ). (Anm.: Bis hierhin war´s aber dann gut und richtig. Die Service-Tussi am Telefon hatte keinen Bock, der bearbeitende Kollege war dann sehr nett.)


    Ich solle zum TÜV oder zur Zulassungsstelle (Dekra BN darf das nicht) und dort könne man auf die Nummern der EG-Typgenehmigungen bzw. ABEs zugreifen.
    Die "00" oder "01" würde ergänzt, mein Problem gelöst.
    Nach Prüfung der Fahrgestellnummer in der Honda-Datenbank durch den Honda-Service müsste (!) (Diese "konkreten" Formulierungen liebe ich, wenn ich mit "Spezialisten" zu tun habe.) die EG/ABE-Nummer um die "00" ergänzt werden. (Leider daneben getippt.)


    Also Unterlagen für den Gang zum TÜVler rausgekramt.
    COC habe ich leider keine, aber ich hatte mir bei der Anmeldung die alte Zul.-Besch. Teil 2 mitgenommen.
    Beim Vergleich sehe ich wo der Fehler liegt:
    Das Amt in Bonn hat geschlampt:
    Haben den vollen Preis genommen, aber nur halbherzig geliefert :evil: In der alten Zul.besch. steht die "01" noch!
    Mal sehen, wie der Service der Stadt Bonn klappt :D.



    Danke Wuchtbrumme + n.e.Ralf für die Unterstützung!


    cu
    m.

    Es geht immer noch schlimmer....

  • Dafür nicht - Wissen gibt man gern weiter.... ;)
    Da haben die also nicht die kompletten Daten der alten Zulassung übernommen?
    Eigentlich heute nicht mehr möglich, wenn der Datensatz so, wie er abgespeichert ist, einfach übernommen wird...
    Aber da gibt es "Sachbearbeiter", die nicht einmal das können. Lesen alles vom Bildschirm ab und tippen neu - oder finden den Datensatz gar nicht. :rolleyes:


    Da der Fehler bei denen lag, sieh`mal zu, daß Du die Änderung nicht zahlen musst.
    Notfalls den Dienststellenleiter dazu hören. ;)

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    • Offizieller Beitrag

    Mein Mopped ist "Weiß" - Silber hat sie nicht "gefunden" :D


    - mir ist das wurscht
    - aber gut für die Rasterfahndung ;)

    ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
    🤡 Veganfreie Kreatur aus Köln e060.gif


    Ich sammle laufend CB1300-Bilder die ggf. als Kalender-Bilder verwendet werden können.

    Am Besten hochauflösend und per E-Mail an: cb1300-bilder@online.de


  • @Bodo: Ich hab´ nicht vor das auf meine Kappe zu nehmen. Schaumerma.


    Friedrich: Silber = "Schmutzig-Weiß" ;)


    cu
    m.

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  • Moin.


    Der Vollständigkeit halber und um das Thema abzuschließen:


    Meine, 2005er ABS, hat "01" am Ende.


    War beim Straßenverkehrsamt
    - neuen Biref und Schein (bzw. das neumodische Zul.besch. I + II) bekommen - Kosten, außer meiner Fahrerei und Wartezeit, keine.


    cu
    m.

    Es geht immer noch schlimmer....

  • Hallo Leute,


    auf der Suche nach Reifenfreigaben bin ich auf das Thema mit der *00 und *01 gestossen. Auch bei mir ist in den neuen Papieren (Zulassung Teil I u. II) bei 0187* Schluss. Da ich meine Dicke noch mit den alten Papieren bekommen habe wurden die neuen auf dem Amt ausgestellt.
    Nach Einsicht des alten Briefes steht eindeutig die 0187*00 drin.
    Ist das ein evtl ein systematischer Fehler? Denn ich scheine ja nicht der Einzige zu sein... Oder gilt da etwa die Regel 00 ist nix und kann weggelassen werden ;) Dann sollten aber zumidest die 01er drinstehen. Ausser man darf abrunden, dann wäre 00 wieder nix und würde entfallen...


    Auf jeden Fall käst mich das schon ziemlich an... Denn unsereins darf dann wieder rennen wenn die Rennleitung die Papiere filzt...



    Gruß
    Tobias

  • Moin Tobias,


    nach meiner Erfahrung damit, s.o., kein Systemfehler, sondern "Schlamperei" "Flüchtigkeitsfehler" "Arbeitsüberlastung" oder wie man dazu sonst noch sagen kann.


    Bei Gelegenheit würde ich zur Zulassungsstelle fahren und das kostenlos berichtigen lassen (alte Unterlagen mitnehmen!).


    cu
    m.

    Es geht immer noch schlimmer....

  • ....da werd ich mich mal zu euch "gesellen"...
    bei mir gibts auch keine 00 oder 01 :rolleyes:


    Scheinen mehrere nicht zu haben, was wäre denn, wenn man Reifen mit 01er Freigabe auf 00 fährt. Dat merkt doch keiner bei einer Verkehrskontrolle, im Schein steht nix und die Freigabe iss für CB 1300 SC 54... ?(


    Bis denne
    Alvis

    Fahr´doch 100...( inne Kurve )

  • Zitat

    Original von Alvis
    ..., was wäre denn, wenn man Reifen mit 01er Freigabe auf 00 fährt. Dat merkt doch keiner bei einer Verkehrskontrolle, im Schein steht nix und die Freigabe iss für CB 1300 SC 54... ?(


    In den Freigaben für *01 steht aber i. A. "mit Verkleidung" oder "mit ABS" und eine Versicherung wird im Schadensfall, wenn sie mal nicht zahlen will, darauf hinweisen, daß jeder halbintelligente feststellen könnte, daß er weder Verkleidung noch ABS an seinem Mopped hat. Dann kannste mit denen Sinn und Unsinn von Freigaben und Verantwortlichkeiten diskutieren, wenn Du das noch hinkriegst.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von rogers
    In den Freigaben für *01 steht aber i. A. "mit Verkleidung" oder "mit ABS" .......


    auf der Original Honda Freigabebescheinigung steht aber unter Verkaufsbezeichnung "CB1300, mit und ohne Verkleidung, mit und ohne ABS"
    Guckst Du >hier< allerdings steht auch EG-BE ab "e4*92/61*0187*01"
    wenn sich jetzt jemand eine gebrauchte kauft die EZ 2005 aber BJ 2003 oder 2004 ist und die *00 nicht in den Papieren steht, woher soll der das als Laie wissen??

  • Zitat

    Original von DJ-Obelix
    auf der Original Honda Freigabebescheinigung steht aber unter Verkaufsbezeichnung "CB1300, mit und ohne Verkleidung, mit und ohne ABS"
    Guckst Du >hier< allerdings steht auch EG-BE ab "e4*92/61*0187*01"
    wenn sich jetzt jemand eine gebrauchte kauft die EZ 2005 aber BJ 2003 oder 2004 ist und die *00 nicht in den Papieren steht, woher soll der das als Laie wissen??


    Damit hast Du Dir wahrscheinlich die einzige Freigabe herausgesucht, bei der das mit "naiv anstellen" funktionieren würde, aber ...


    - in der Bridgestone-Freigabe für den BT016 steht CB 1300 / S + ABS
    - in der Bridgestone-Freigabe für den BT021 steht CB 1300 / S + ABS
    - in der Dunlop-Freigabe für den Roadsmart steht CB 1300 ABS + CB 1300 S ABS


    Mehr habe ich jetzt mangels Eigeninteresse nicht nachgeguckt.

  • Um die ganze Sache noch mehr zu verwirren.
    Ich war gerade auf der Dunlop Seite.
    Bei der Reifensuche findet man die CB1300 ohne ABSgarnicht mehr ????
    Das heißt, wenn ich den Holzreifen D220 haben möchte, finde ich keine Freigabe.
    Haben die jetzt alles durcheinandergebracht ????


    PS: ich finde die ganze Sache mit den Kennungen / Freigaben ein wenig übertrieben.
    Ich wurde beim TÜV, bei Polzeikontrollen noch niemals nach Freigaben gefragt.
    Bei einigen Unfällen aus meinem Umfeld( nicht von mir) wurde noch nie nach Reifen geschaut, geschweige denn nach dem Mopped.
    Bei einem schweren Unfall ( Rollstuhl ) war die Maschine (125 er ) total getunt. Die Polizei hat sich überhaupt nicht um das Mopped geschert.
    Das haben Freunde auf den Hänger geschmissen und sind damit losgefahren.


    Kennt irgend jemand einen belegbaren Fall, wo aufgrunf von keiner Freigabe die Versicherung nicht bezahlt hat?
    Ich meine einen Unfall, der auch mit richtigen Reifen passiert wäre.


    Wenn ich mr bei einem Online Händler die falschen Michelin Reifen bestelle und mir die Reifen selbst montiere ( kein Reifenhändler ), dann soll mir die Versicherung erstmal grobe Fahrlässigkeit nachweisen!!
    Erst dann nämlich kann die Versicherung Haftungsausschluss beantragen.


    Freigabe von Michelin


    Hier erkennt wirklich nur der Fachmann den Unterschied.
    Selbst Honda schreibt: CB100 SC54 mit und ohne ABS.
    Jaa.., so eine Maschine fahre ich,den Piloz Power finde ich super gut.
    Den will ich fahren..............
    Ich glaube niemals,das ich deshalb dafür bestraft würde.
    Wie gesagt, nur wenn kein Händler mir die Reifen montiert.
    In meinen Augen ist doch der Reifenhändler das arme Schwein,wenn er die 00 und 01 nicht unterscheidet.

    Gruß Michael
    Ist mir egal wer Dein Vater ist, solange Ich hier angle, läufst Du nicht übers Wasser !!!

    Einmal editiert, zuletzt von Michael CB1300 ()

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Michael CB1300
    Um die ganze Sache noch mehr zu verwirren.
    Ich war gerade auf der Dunlop Seite.
    Bei der Reifensuche findet man die CB1300 ohne ABSgarnicht mehr ????
    Das heißt, wenn ich den Holzreifen D220 haben möchte, finde ich keine Freigabe.
    Haben die jetzt alles durcheinandergebracht???


    jep, auf der Dunlopseite gibt es keine SC54 ohne ABS mehr, das schon seit einigen Tagen 8o
    aber Michael, wenn Du den D220 aufziehen willst, dafür brauchst Du doch keine Freigabe mitschleppen, der ist doch im Fahrzeugschein eingetragen, genau so wie der Michelin Macadam, bei mir jedenfalls. ;)
    Ausserdem kannst Du da ja auch die orig. Honda Freigabe nehmen, da ist auch noch der Dunlop D207 Freigegeben, >Guckst Du<
    und nun weiter, mit Verwirrung stiften :D :D :D

  • Hast Recht Erwin,war aber nur ein Beispiel.
    Wer den D220 schon gefahren hat, hat danach auch das Recht mal einen vernünftigen Reifen zu fahren ;)


    Erwin, unsere Antworten haben sich überschnitten.
    Wenn wir uns mit " meiner" Freigabe den Pilot Power aufziehen,kommen wir durch jeden TÜV und durch jede Kontrolle.

    Gruß Michael
    Ist mir egal wer Dein Vater ist, solange Ich hier angle, läufst Du nicht übers Wasser !!!

  • Ja Michael, und wenn du dann noch 01 in deinem Brief stehen hast darfst du den auch fahren. Auch in "Deiner" Freigabe steht die Nummer drin.


    Peter

    Ein Haubentaucher, der nicht taucht, taucht nichts.

  • Das ist es ja Peter.
    Den Brief habe ich narürlich nicht dabei.
    Es ging mir in meiner Antwort darum,das es gleich wieder heisst, wenn Du mit den falschen Reifen fährst gehörst Du bestraft und deine Versicherung prüft permanent als erstes die Reifen.


    Wenn jemand mit völlig falschen Reifen ( nicht eingetragener 190er ) und völlig ohne Profil bei Regen ins Schlittern kommt und jemand in Mitleidenschaft zieht dann gehört dieser bestraft und die Versicherung sollte nicht zahlen.
    Da gebe ich allen Recht.
    Wer aber unwissentlich mit einem neuen " falschen " Reifen fährt, sollte nicht gleich verteufelt werden.

    Gruß Michael
    Ist mir egal wer Dein Vater ist, solange Ich hier angle, läufst Du nicht übers Wasser !!!

  • Zitat

    Original von Michael CB1300
    ...
    Es ging mir in meiner Antwort darum,das es gleich wieder heisst, wenn Du mit den falschen Reifen fährst gehörst Du bestraft und deine Versicherung prüft permanent als erstes die Reifen.


    Von bestrafen habe ich nichts geschrieben. Es ist nur nicht ausgeschlossen, daß das Mopped zum Gutachter kommt, wenn mal ein Schaden verursacht wird, der der Versicherung weh tut. Dann wird nämlich nur noch nach so Kleinigkeiten gesucht. Muß alles nicht passieren, kann aber.


    Zitat

    Original von Michael CB1300
    Wenn jemand mit völlig falschen Reifen ( nicht eingetragener 190er ) und völlig ohne Profil bei Regen ins Schlittern kommt und jemand in Mitleidenschaft zieht dann gehört dieser bestraft und die Versicherung sollte nicht zahlen.


    Wenn in der Freigabe zufällig auf der 8 ein Fliegenschiss ist, kannst Du Deiner Logik folgend auch einen 190er fahren, genau wie bei dem Reifen für ein ABS-Mopped, obwohl Du keins hast, nur weil irgendwo 'ne 0 fehlt. Ist alles nur eine Frage, inwieweit man sich mit blöd anstellen selbst überzeugen kann. :)


    Zitat

    Original von Michael CB1300
    Da gebe ich allen Recht.
    Wer aber unwissentlich mit einem neuen " falschen " Reifen fährt, sollte nicht gleich verteufelt werden.


    So wie ich weiß, ist alleine der Halter für den Zustand des Fahrzeugs verantwortlich, und sonst keiner. Man kann zwar seinem Reifen- oder Honda-Händler dann den Streit erklären, aber erst mal ist der Halter dran.

  • Moin Alvis.


    Das sehe ich vom Prinzip genau so wie du.
    Nur wird es eben leider in der Realität -mindestens- ärgerlich, wenn ein Unfall passiert.
    Die (möglichen) Folgen hat Rogers deutlich gemacht.


    Bleibt für mich nur: Eintragen lassen, dann hab´ ich von der Seite zumindest Ruhe...
    Jeder wie er mag.



    cu
    m.

    Es geht immer noch schlimmer....

    4 Mal editiert, zuletzt von MikeB ()

  • Jeder für sich hat natürlich Recht.
    Es war z. B keine persönlich Antwort auf deinen Beitag Rogers.
    Es kommt aber immer sofort hier der erhobene Finger des Gesetzes.
    Fährst Du mit einer Fahrradklingel ohne Zulassung , erlischt die Betriebserlaubniss, u.s.w............
    Das weiß ich doch und deshalb fahre ich ohne diese Klingel........
    Ist nur ein Beispiel.


    Was ich sagen möchte und was mich tierisch aufregt ist die Tatsache, das jeden Montag hunderte von EU Politikern sich für unser Geld in die Flieger setzen, nach Brüssel fliegen und dann jahrelang über die NORM Größen von Toilettenpapier, Kondomen und einheitliche Baguett Gewichte beraten.
    Nicht aber über sicherheitsrelevante Dinge wie Reifen!!


    Warum verbietet uns HONDA in Deutschland einen Reifen wegen Sicherheitsbedenken und läßt den Belgier, Holländer oder Franzosen mit diesen Reifen durch die Gegend fahren???


    Warum verbietet uns der Reifenhersteller einen Reifen und lässt die Belgier, Höllander oder Franzosen damit durch die Gegend fahren????


    Entweder ist der Reifen auf einem Mopped gefährlich oder nicht, dann aber bitteschön überall gleichgefährlich in ganz Europa oder von mir aus in der ganzen Welt.


    Wenn z. B der LUXI und ich gleichzeitig und ohne Absicht mit den gleichen Moppeds und Reifen eine Unfall bauen, dann kommt LUXI`s Versicherung für den Schaden auf und meine nicht??


    Ist das logisch und EU konform.
    Das ist das was mich aufregt, und zwar tierisch.

    Gruß Michael
    Ist mir egal wer Dein Vater ist, solange Ich hier angle, läufst Du nicht übers Wasser !!!


  • Solange auch nur ein Hersteller in Deutschland einen Reifen für irgendein Motorrad verbietet, bin ich froh, daß es dieses Freigabeverfahren gibt, denn dann taugt der Reifen für das Mopped eben nicht. Ob das nun EU-konform ist oder nicht.


    Bei den anderen Ländern testet der Fahrer den Reifen eben selbst, der eine kürzer, der andere länger. Warum dem Gesetzgeber das dort egal ist, kann ich nicht sagen (Überbevölkerung, noch knappere Rentenkassen als bei uns, ...).


    Reg Dich nicht auf, sondern freue Dich über die Betreuung und Fürsorge und nimm 'ne andere Pelle. Ist doch nicht so, daß es keine anderen Reifen gibt.



  • Genau wie Du sagst Rogers:
    Dann soll der Hersteller ihn überall verbieten!
    Nein er denkt sich, dann verkaufe ich diesaen gefährlichen Reifen eben in anderen Ländern.


    PS: Ich bin zufrieden mit meinem PR und werde danach wohl PR2 fahren. Pilot Power ist ja verboten für mich, oder?? ;)

    Gruß Michael
    Ist mir egal wer Dein Vater ist, solange Ich hier angle, läufst Du nicht übers Wasser !!!

  • Zitat

    Original von Michael CB1300
    Genau wie Du sagst Rogers:
    Dann soll der Hersteller ihn überall verbieten!


    Macht ja keinen Sinn, wenn nur spezielle Reifen/Mopped-Kombinationen nicht funktionieren.


    Zitat

    Original von Michael CB1300
    Nein er denkt sich, dann verkaufe ich diesaen gefährlichen Reifen eben in anderen Ländern.


    Nur da, wo der Gesetzgeber die Produkthaftung oder andere Verantwortlichkeiten anders handhabt als bei uns.


    Zitat

    Original von Michael CB1300
    PS: Ich bin zufrieden mit meinem PR und werde danach wohl PR2 fahren. Pilot Power ist ja verboten für mich, oder?? ;)


    Ich habe auch noch den PR, einer muß hinten noch drauf und dann vielleicht mal BT021.


    Verboten ist der PP m. W. nicht, sondern nur nicht getestet. Man könnte Michelin jetzt mit einem Wahnsinns-Absatz für 03/04er Modelle ködern oder eine Einzelabnahme durchführen, wenn man das Ding unbedingt fahren will.

  • Zitat

    Original von rogers
    [quote]Original von Michael CB1300
    Genau wie Du sagst Rogers:
    Dann soll der Hersteller ihn überall verbieten!


    Macht ja keinen Sinn, wenn nur spezielle Reifen/Mopped-Kombinationen nicht funktionieren.





    Ich meinte wenn ein bestimmter Reifen auf einem bestimmten Mopped verboten wird.
    z.B Dunlop XYZ auf CB1300 ohne ABS.


    Rogers, auf die Bericht des BT021 hier bin ich auch gespannt.
    Einige ,wie der Master und Carsten wollen ihn ja auch demnächst draufziehen.


    Grüße
    Michael

    Gruß Michael
    Ist mir egal wer Dein Vater ist, solange Ich hier angle, läufst Du nicht übers Wasser !!!

  • Zitat

    Original von Michael CB1300
    Ich meinte wenn ein bestimmter Reifen auf einem bestimmten Mopped verboten wird.
    z.B Dunlop XYZ auf CB1300 ohne ABS.


    Das hatte ich auch so verstanden, aber wie sollte das gehandhabt werden? Dann müßte ja neben jedem Reifenangebot eine Blacklist geführt werden. Das wäre noch aufwendiger als unsere Freigaben und die Hersteller müßten noch mehr Fahrzeuge testen.


    Zitat

    Original von Michael CB1300
    Rogers, auf die Bericht des BT021 hier bin ich auch gespannt.
    Einige ,wie der Master und Carsten wollen ihn ja auch demnächst draufziehen.


    Man sollte nur gucken, daß man keinen Lagerbestand bekommt, da es ja wohl eine Neuerung für die zu schnell verschleißenden Vorderreifen gibt.