Moin.
Ich mache diesen neuen Fred auf, weil das Thema im Beitrag "Dunlop Roadsmart" aufgekommen ist. Zu spannend und wichtig um unterzugehen.
Die Antwort von Honda dazu möcht ich euch nicht vorenthalten:
"vielen Dank für Ihre Anfrage und dass Sie sich damit an die Honda
Kundenbetreuung wenden.
In Ihrer Zulassungsbescheinigung müsste eigentlich hinter der Angabe: e4*92/61*187* eine 00 oder 01 stehen. Die 00 steht für das ältere Modell Ihrer SC54, die 01 für das neuere Modell.
Falls keine der beiden Zahlen eingetragen ist, wenden Sie sich bitte an
Ihre Zulassungsstelle. Diese hat dann vermutlich beim Erstellen Ihrer Zulassungsbescheinigung eine der beiden Zahlen nicht eingetragen.
Sie dürfen nur die Reifenunbedenklichkeitsbescheinigung nutzen, die auch
für Ihren Typ ausgestellt ist.
Wir hoffen Ihnen hiermit ein klein wenig geholfen zu
haben und wünschen Ihnen weiterhin gute Fahrt mit Ihrer CB 1300.
Mit freundlichen Grüßen"
Das Str.verk.amt hat brav das abgeschrieben, was sie in der Zul.Besch. Teil I bekommen hat. Da ich nur die "Reifenunbedenklichkeitsbescheinigung nutzen" darf, "die auch für Ihren Typ ausgestellt ist." darf ich nicht mehr fahren! Und ich bin kein Einzelfall.
Wer hat denn nun gepennt???
Honda ?
Der Händler?
Die Zulassungsstelle?
Wer fertigt denn die Zul. Best. Teil I (Briefe) aus?
Das Mopped ist aus einem anderen Teil der Republik - muss ich da zur Zulassungsstelle?
Grrrrr.
Und da soll man dann nicht anarchistische Gefühle bekommen....
cu
m.