• Die Saison ist kaum 4 Wochen alt und schon ist mir 2 mal die gleiche Schei... passiert .


    Erstmals gleich in der erste Märzwoche , erstes mal tanken im neuen Jahr und fahre flux an die gut besuchte Tankstelle , schwenke ein zwischen den Autos an eine frei Säule stoppe und schon rutsch ich mit meinem Standbein auf ner soliden Schicht Rollsplitt aus . Die Dicke kommt gefählich ins Wanken und nur mit viel Mühe , einer tomatenroten Birne und einer gepflegten Oberschenkelzerrung kann ich den Trumm noch vor dem Erreichen des unhaltbaren Kippwinkels abfangen !


    Angesprochen auf den Sachverhalt antwortet die nette Dame an der Kasse :" Da ist was ausgelaufen , dann streuen wir immer sowas drauf !"


    Die Bindefähigkeit von Rollsplit wollte ich nicht noch ausdiskutieren ! :P


    So , und vorgestern mit dem Crosstourer , passiert mir fast das selbe , nur an ner anderen Tanke und ohne den Split , da wars nur ner Pfütze Benzin die den Betonboden glatt wie Seife gemacht hat .
    Hätte natürlich gepasst mit der ausgeliehenen Maschine auffe Fresse zu liegen !


    Lange Rede kurzer Sinn , wer haftet denn in so einem Fall ??? Ist die Tanke dan dran mir den entstandenen Sturzschaden zu ersetzen oder hab ich einfach Pech gehabt und hätte mal besser aufpassen sollen ?


    Was meint Ihr , oder hat jemand schon mal Erfahrungen diesbezüglich machen müssen ?


    Kalle

    Diskutiere nicht mit Idioten , sie ziehen Dich runter auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit ihrer Erfahrung !

  • Also ich würde sagen, dass die Tankstelle haften muss. Zum Vergleich, wenn frisch gewischt wurde, muss ein Warnschild da stehen. Das gleiche gilt für Tankstellen und alle anderen Öffentlichen Gebäude oder Flächen.

  • Aber vor den Zapfsäulen wird normalerweise nicht gewischt ..... lol!


    Da heisst es ...... ufbasse!!!!


    Frag lieber 'n Rechtsanwalt.
    Hier im Forum kommt auf diese Frage eh nur Mist bei raus, da dir hier keiner Rechtliche Auskünfte geben darf.
    Es sei denn wir haben hier Anwälte im Forum die dir eine PN schicken können.


    So ... un nu die selbsternannten Advokate nach vorn :D

    black is nice ..... but blue is geil! :D
    ..... provokanter Typ, aber dennoch ganz umgänglich .......Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten!

  • Schuldige das ich das jetzt so hier sage, die Schuldfrage steht hier vollkommen außer Frage. Ich denke mal die Bremsanlage des Crosstourers (Combi ABS) hat dich vor einem Schaden bewahrt, bei deinem Moped war es deine Muskelkraft.


    Was führte aber dazu das du in beiden Fällen ins rutschen kamst ? der lose Untergrund?? falsches oder kein Bindemittel für den ausgelaufenen Sprit ?? oder nur Fehlverhalten des Fahrers?



    Ich tippe auf letzteres (.)


    Erinnerst du die noch an den Theoretischen Unterricht und die ersten Fahrstunden ? was hat dein Fahrlehrer dir beigebracht ? "Richtig " unter einer Geschwindigkeit von 10 km/h ....... wird nur hinten gebremst


    Ganz klassischer Anfängerfehler. :D


    nicht böse sein :D

    SC54 + R1250 GS
    Zweipüffergrüße


    Ralf


    Theoretisch kann ich schwimmen, praktisch bin ich aber nicht ganz dicht.


  • Wenn ich den Fred-Starter richtig verstanden habe, rollte er nicht mehr, sondern versuchte sich und das Mopped stehend mit dem Fuß abzustützen- machte dann erst "Die Grätsche"!
    Das ist sicherlich nicht auf falsches Bremsen zurückzuführen.
    Du hast allerdings recht mit dem, was Du zum Bremsen bei sehr geringen Geschwindigkeiten sagst.

    Einmal editiert, zuletzt von Photospot ()

  • Und trotzdem muss eine Gefahrenstelle gekennzeichnet werden !!! Oder steht an jeder Tankstelle ein Schild ? = Befahren und Betreten auf eigene Gefahr =
    Auf jedem Großen Gelände oder Parkplatz steht ja auch nicht ohne Grund = hier gilt die STVO


    :D

  • Zitat

    Original von Photospot


    Wenn ich den Fred-Starter richtig verstanden habe, rollte er nicht mehr, sondern versuchte sich und das Mopped stehend mit dem Fuß abzustützen- machte dann erst "Die Grätsche"!
    Das ist sicherlich nicht auf falsches Bremsen zurückzuführen.
    Du hast allerdings recht mit dem, was Du zum Bremsen bei sehr geringen Geschwindigkeiten sagst.



    Ich bin beides mal , im Stand , mit dem Fuß gerutscht , nicht mit dem Vorderrad . Aber danke für den praktischen Tip , man lernt auch nach über 25 Jahren Motorradfahren täglich was dazu :P :P :P


    Wenn ich mich auf das Grundstück der Tanke begebe , und das muß ich zwangsläufig , der Schlauch reicht leider nicht bis auf die öffentliche Straße , dann hat m.b.M.n. auch der Betreiber die Sorgfaltspflicht das irgendwelche Hindernisse oder auch Schmierstoffe die für Kradfahrer gefährlich sein können zu entfernen sind oder diese deutlich kenntlich zu machen hat. So wie wenn Tante Berta mit ihren 85 Jahren , bei mir im Winter , vor der nicht geräumten Haustüre im Tiefschneekontest den 3fachen Tulup praktiziert ...dann bin doch auch ich haftbar !


    Andererseits könnte ich mit gut vorstellen das in unserer Rechtsprechung die Tanken irgendwo an der Eingangstür ein winziges Schildchen kleben haben , oder es in Microfilmgröße hinten auf dem Rechnungszettel steht , daß jeder ausdrücklich auf alle Ansprüche verzichtet indem er allein schon das Gelände der Tanke betritt und zu keinerlei Ansprüchen berechtigt ist .........


    Kalle

    Diskutiere nicht mit Idioten , sie ziehen Dich runter auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit ihrer Erfahrung !

  • Ich vermute eher, dass alle Tankstellen in deiner Umgebung sich gegen dich verschworen haben
    :D :D


    Nee..ich kenn das. Fährste hin..und da liegt so ein Teppich aus Ölbinder und Sprit. Geilstens für die Gummisohlen...


    Ich verstehe aber die Frage nach der Haftung nicht.
    Verursacher ganz klar in der Haftung. Keine Kennzeichung bzw. in dem Fall eventuell sogar Sperrung des betroffenen Teils des Betriebsgeländes... rausreden mit "nicht gesehen" geht auch nicht (weil da ja schon Binder drauf lag). So what ?


    Verklagen. Und gut.
    Oder mit Rechtslaien durchdiskutieren und sowieso nicht verklagen. Auch gut.

    2005-2023 : Lieber mit ner alten Zündapp zum Baggersee, als mit ner neuen Honda zur Arbeit

    Vorbei. Ab 03/2023 nur noch Baggersee, egal mit was.... 8)

    Einmal editiert, zuletzt von Moppedfahrer ()

  • Aber denkt bitte daran - nicht den bösen Multi zu verklagen - ne - den armen Pächter, der sowieso nix hat! ;)

    Männer sind Menschen, bei denen Pubertät und Midlife-Crisis fließend ineinander übergehen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Peter Körner ()

  • Da wird es vor Gericht heißen: "Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass im Tankststellenbereicht mit Kraftstoffresten auf dem Boden zu rechnen ist!"


    Jetzt 'mal im Ernst: An welcher Tanke sind denn nicht irgendwo Dieselreste auf dem Boden. Wenn man sich da regelmässig hinlegen würde...

  • Zitat

    Original von t1300
    Da wird es vor Gericht heißen: "Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass im Tankststellenbereicht mit Kraftstoffresten auf dem Boden zu rechnen ist!"
    .


    Jo! Das ist mir auch gleich durch den Kopf gegangen. Kommt - wie immer - auf den Richter an. Wäreich dort umgefallen, würde ich trotzdem klagen.

    Menschen ohne Macke sind Kacke!


    Bleibt wie ich bin!
    Der Bremer Stadtquerulant!

    Einmal editiert, zuletzt von UKO ()

  • Darf mam denn mal erfahren was dies für Tankstellen waren. Also bei den Araltankstellen wo ich fast immer tanke ist ein spezieller Bodenbelag verlegt, bei dem man eigentlich nicht rutscht wenn da mal Benzin ausläuft. Oder irre ich da ?
    Aber Rollsplitt zu streuen bei sowas, das ist ja selten dämlich. Unfassbar.

    ... rechts macht's laut! Weisse Bescheid.

  • Zitat

    Original von t1300
    Da wird es vor Gericht heißen: "Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass im Tankststellenbereicht mit Kraftstoffresten auf dem Boden zu rechnen ist!"


    Jetzt 'mal im Ernst: An welcher Tanke sind denn nicht irgendwo Dieselreste auf dem Boden. Wenn man sich da regelmässig hinlegen würde...


    Eben. Bin mal gespannt, wann der erste Biker hier das Tiefbauamt verklagt, weil der regennasse Gully-Deckel nicht 100 m vorher ausgeschildert war.

  • Der Rollsplit war an einer "Freien Tankstelle " und die rutschige Benzinplörre habe ich bei SHELL gefunden . Beides gut frequentierte Geschäfte keine Klitschen .

    Diskutiere nicht mit Idioten , sie ziehen Dich runter auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit ihrer Erfahrung !

  • Zitat

    Original von Schuberth
    Auf jedem Großen Gelände oder Parkplatz steht ja auch nicht ohne Grund = hier gilt die STVO


    :D


    Da muss ich wohl mal was klarstellen. Die StVO gilt nur im öffentlichen Straßenverkehr und auf öffentlichen Plätzen und Wegen. Auf jedemPrivatgelande kann sie niemals gelten.
    Das Schild, das du ansprichst, war früher wirklich mal so. Gibt es aber aus genau dem o. g. Grund nicht mehr in der Form. Nun muss darauf stehen: hier gelten die Regelungen der StVO.
    Heißt: der Inhaber des Hausrechts hat beschlossen, dass sich auf seinem Grund und Boden alle nach den Regeln der StVO zu richten haben. Anderenfalls droht Hausverbot bzw Platzverweis.


    Aber sonst passiert hier nix.


    Gruß markus

    Vier von drei Deutschen können nicht rechnen...

    Einmal editiert, zuletzt von hammerhead ()