Zuladung/ zulässiges Gesamtgewicht

  • Wodurch wird die zulässige Zuladung eigentlich massgeblich beeinflusst: durch die Rahmeneigenschaften oder durch die Auslegung der Feder/ Dämpfungselemente?


    Fragegruss von Volker

  • Hi Volker,


    dachte zuerst, dies soll eine Fangfrage sein. Hab mir dann aber die Zeit genommen kurz drüber nachzudenken.


    Grundsätzlich wird das max. zulässige Gesamtgewicht aufgrund der Rahmenfestigkeit festgelegt!
    Thema Festigkeitrechnung "K-Fachwerke".
    Bei einer Leistungssteigerung eines Motorrades und der daraus unter Umständen resulierenden Rahmenfestigkeitsprüfung wird die Verformung am Rahmen mitttels Dehnungsmessstreifen überprüft. Hier sollte (meines Wissens) die Verformung unterhalb des E-Moduls vom verwendeten Rahmenmaterial bleiben um eine Dauerschwingfestigkeit von n>? zu haben. (ist nicht 100% ausgedrückt, versteht aber sonst auch keiner) Die Federelemente sind hier grundsätzlich aber nicht vernachlässigbar. Letztendlich sind die Aufhängungspunkte aber auch nur wiederum die Auflager des Rahmens bei der Momentenberechnung.


    Insofern denke ich ist es eher der Rahmen der hier die maßgebliche Größe ist.


    antwortgruss von n.e.Ralf

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  • @ Ralf: nein, keine Fangfrage! Die Überlegung geht tatsächlich in die Richtung, ob die eher dürftige Zuladung von 18x kg durch den geplanten Einbau weniger komfortabler Federelemente auch steigen würde.


    Oder um noch konkreter zu werden: ist der Rahmen der CB statisch/ dynamisch voll ausgenutzt oder hat der grössere Reserven. Immerhin ist er ja deutlich "weicher", als ein Brückenrahmen aus Alu Profilen. Da frag ich mich wieder, gibt es ein Verwinden des Doppelschleifenrahmens der CB oder nicht. Löse ich mit kräftigeren Federbeinen Probleme oder schaffe ich mir neue Probleme im Bereich der Schwingenaufnahme...


    Deine Antwort scheint mir nachvollziehbar und nun wäre es eben interessant, um wieviel Prozent die Querschnitte, Schweissnähte etc. überdimensioniert sind - oder eben nicht...


    Grüsse von Volker

  • Tach,


    schon mal beim TÜV angerufen? Der soll dir das doch anschliessend wahrscheinlich eintragen, die Jungs haben sowas bestimmt schon mal behandelt.
    BTW, nicht nur der Rahmen und die Federelemente spielen eine Rolle, Achsen, Reifen und Felgen tragen auch.


    Gruss Detlev

  • Zitat

    Original von Volker
    @ Ralf: nein, keine Fangfrage! Die Überlegung geht tatsächlich in die Richtung, ob die eher dürftige Zuladung von 18x kg durch den geplanten Einbau weniger komfortabler Federelemente auch steigen würde.


    Macht keinen Sinn! Ob die Belastung nun kurzfristig hart eingeleitet wird oder eher sanft ist dem max.Druck egal. Wenn die Belastung zu hoch wird, wird sich der Rahmen dauerhaft verformen.


    Zitat


    Oder um noch konkreter zu werden: ist der Rahmen der CB statisch/ dynamisch voll ausgenutzt oder hat der grössere Reserven.


    Der Rahmen wird wohl ausreichende Reserven haben. Honda wird dir und mir aber sicherlich nicht die Unterlagen der Finite-Elemente-Berechnung überlassen.


    Zitat


    Immerhin ist er ja deutlich "weicher", als ein Brückenrahmen aus Alu Profilen.


    Das kommt wieder auf die Konstruktion an. Rahmen die zu steif konstruiert wurden um das Fahrzeug nur über die Federelemente einzustellen, haben in vielen Fällen nicht das Erwartete gebracht. Aus diesem Grunde geht man z.B. in der F1 über, innerhalb des Chassis ein Feder-Dämpfungselement einzubringen um den Rahmen nicht zu "steif" zu gestallten. Das Chassis kann sich dadurch definierbar (einstellbar) verwinden.
    Der GP Renner von Aprilia hatte genau dieses Problem. Rahmen zu steif.


    Zitat


    Da frag ich mich wieder, gibt es ein Verwinden des Doppelschleifenrahmens der CB oder nicht.


    Den wird es geben!


    Zitat


    Löse ich mit kräftigeren Federbeinen Probleme oder schaffe ich mir neue Probleme im Bereich der Schwingenaufnahme...


    Du wirst mit Federn (vorne oder hinten ist nu egal) mit einer höheren Federrate nicht zwangsweise glücklich werden. (meine persönliche Meinung)


    Die Änderungen an meinem Mopped und hierbei nur die Gabel betrachtet:
    Gabelumbau auf Federvorspannung und Zugdämpfung (Druckdämpfung könnte ich noch nachrüsten /linkes Federbein Zug - rechtes Federbein Druck zum Beispiel) haben mir schon einiges an Überraschungen gebracht. Erst als wieder mal die Originalgabel von einem CB1000 Freund gefahren habe, habe ich gemerkt das ich die ganze Zeit in der falschen Richtung gedreht habe. (Die Info vom TÜV Prüfer, das die Gabel wohl recht weich sei, hat mich da sicherlich auch beeinflusst) Durch den Umbau war die Gesamtabstimmung schon härter als das Original (hatte ich aber nicht mehr so in Erinnerung). In den Fachzeitschriften wurde für die SC30 ein sportlich knackiges Fahrwerk ausgelobt. Erst als ich wieder in Mittelstellung war, hatte ich wieder ein sicheres Gefühl. Ein total anderes Fahrzeug. Stell die Gabel mal auf max. Vorspannung und die Zugstufe zu, dann kann es sogar sein, das bei hoher Geschwindigkeit die Kiste an zu pendeln fängt. (hatte ich vorher noch nie) Federvorspannung drei Ringe raus; Zugdämpfung 2-2,5 Umdrehungen offen und das Ding liegt wieder wie das besagte Brett. (hat nix mit der Standardgabel von der SC54 zu tun, ist ein Umbau) Dabei habe ich mich mal komplett von der Niveauregel gelöst wegen der Einfedertiefe 1/3 - 2/3)
    Im Falle der SC54 kann ich keine Erfahrungswerte geben, da ich dies ja nicht habe.


    Zitat


    Deine Antwort scheint mir nachvollziehbar und nun wäre es eben interessant, um wieviel Prozent die Querschnitte, Schweissnähte etc. überdimensioniert sind - oder eben nicht...


    Grüsse von Volker



    Grüsse n.e.Ralf

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  • Zitat

    Original von Volker
    Wodurch wird die zulässige Zuladung eigentlich massgeblich beeinflusst


    Ich tippe eher auf den/die Reifen --> Tragfähigkeitsindex


    Der Tragfähigkeitsindex, auch Lastindex (LI) genannt, gibt bei Autoreifen die zulässige maximale Achslast in Kilogramm an. Die zulässige ertragbare Last für den Reifen hängt in hohen Geschwindigkeiten zusätzlich vom Geschwindigkeitsindex und der Geschwindigkeit ab. Beispiel: V Reifen bei 235 km/h nur 95% der im LI spezifizierten Last. Der erlaubte Wert kann auf dem Reifen abgelesen werden. Ein Reifen mit höherem Wert darf verwendet werden. Und was für Autoreifen gilt, sollte auch übertragbar auf Motorradreifen, gelle ?


    ;)

  • Hi,


    im Laufe der vergangenen Jahre habe ich zu diesem Thema immer wieder in den unterschiedlichsten Fachmagazinen - und die werden nicht alle falsch liegen - gelesen, dass letztlich die Tragfähigkeit der Reifen das Maximalgewicht des Moppeds bestimmt. Abhängig vom Moppedgewicht selbst, ist dann die zulässige Zuladung hoch oder eben niedrig.


    Allenfalls bei Supersportlern, wo ja mit jedem Gramm gegeizt wird, könnte ich mir vorstellen, dass der Rahmen eine Rolle Spielen könnte.


    Gruß
    Norbert

    Mächtig sei das Bike und reich an Hubraum!

  • By the way: Das kenne ich von der GL 1500: Für die schweren Moppeds: ca. 400Kg Leermasse, zul.Gesamtmasse ca. 550 Kg 8o mussten extra Reifen entwickelt werden, die dieses Gewicht auch bei 200 Km/h noch sicher tragen können.
    Daher ist die Auswahl der Reifen auch sehr begrenzt (ca 5 mittlerweile), obwohl es in der Reifendimension natürlich mehrere gibt.
    Hier bestimmt genau der Traglastindex die Reifenauswahl. ;)

    Es geht immer weiter-wie schnell, bestimmst Du selbst (von mir)

  • Auch nach meinen Informationen bestimmen die Reifen das zul. Gesamtgewicht maßgeblich. Allerdings sind natürlich alle Komponenten zu betrachten, wenn es um eine Auflastung geht, gerade beim Motorrad.


    Die Möglichkeit einer Auflastung ist nach meinen Erkenntnissen bei einem Motorrad nicht gegeben, da wird kein TÜVtler mitspielen und mehr eintragen. Auch hier gilt: nur vom Hersteller ausgestellte Gutachten führen zu einer wirksamen Änderung der Zulassung.


    Ich habe bei meinem Passat VR6 versucht, über einen Nachweis der Höchstgeschwindigkeit mit Sicherheitszuschlag und Tragfähigkeitsnachweis des Reifenherstellers eine Herabstufung des Geschwindigkeitsindex von W auf V zu erlangen. Da wollte keiner ran, weder TÜV noch DEKRA. Erst mit einer ORIGINAL-Freigabe von VW hat dann der TÜV, allerdings schwer kopfschüttelnd, die Eintragung vorgenommen. Ein Akt über fast sechs Monate. Die rechnerische Belastungsgrenze der Reifen war bei der theoretischen Höchstgeschwindigkeit auf den Punkt erreicht.

    Grüße von
    BIG Biker Thomas S. :)

  • Ich denke, der Sache sollte man weiter auf den Grund gehen.
    Finde es ausnahmsweise mal interessant.


    Bis Morgen.


    Gruß n.e.Ralf

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  • Reifen wären sicher auch ein Kriterium. Dagegen spräche z.B., dass eine FJR 1300 mit dem gleichen Reifen (Pilot Road S) ein deutlich höheres Gesamtgewicht haben dürfte (zulässiges Gesamtgewicht 476 kg zu 450 bei der CB1300), bei höherer Leistung und höherem Drehmoment und höherer Endgeschwindigkeit.


    In der Tat, interessante Thematik :)


    Volker


    PS: wird die SA eigentlich nicht mehr angeboten?

  • Zitat

    Original von Volker


    PS: wird die SA eigentlich nicht mehr angeboten?


    Wie kommst Du darauf?

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  • Dann schau mal HIER


    In der Preisliste wird die Verkleidung wie bisher für 300,-€ Aufpreis angeboten.
    In der Tat wird sie nicht mehr als selbständiges Modell aufgeführt. ;)

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  • Wenn man unter Farben schaut, dann wird sie aber noch aufgeführt.
    Schwarz und Rot-Weiss mit Verkleidung und ohne in schwarz und blau.
    Also verkauft wird sie noch.


    Peter

    Ein Haubentaucher, der nicht taucht, taucht nichts.

  • In dem Zusammenhang:


    Wozu soll denn die doppelte Angabe des Gesamtgewichtes in den neuen EU-Papieren gut sein?


    F.1 Technisch zulässige Gesamtmasse
    F.2 Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse


    Bei mir steht da zweimal 445 kg. Was haben sich die Bürokraten denn dabei gedacht? Ralf?


    Ich ahne und vermute, daß bei der Festlegung des zGG von den Herstellern wohl eher selten an die technischen Grenzen, wo immer die liegen mögen, gegangen wird. Da dürften Haftungsgründe und vorsichtiges Sicherheitsdenken eine große Rolle spielen.


    Grüße
    Bernhard

    Ich weiß nicht immer, wovon ich rede, ich weiß aber, daß ich Recht habe...
    Muhammad Ali, der sich solche Aussage leisten konnte...

  • Bei PKW`s hat F2 mit dem Anhängerbetrieb zu tun. Da gibt es, wenn AHK verbaut, teilweise die Auflage, ein bestimmtes Zuggesamtgewicht nicht zu überschreiten.
    Bei F1 gilt die zul. Gesamtmasse, abhängig von der Ausstattung: Klima, Schiebedach, Servo etc. Hier wird die absolute Höchstlast angegeben. Daran muss man die Zuladung anpassen.


    F1 ist beim Motorrad ähnlich: Verkleidung.....
    F2 beim Motorrad: ??? Wahrscheinlich nur Anpassung der Papiere?
    In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist jedenfalls nur das Techniche Zul.Gesamtgewicht angegeben.

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  • Das war ja einfach ?(


    RICHTLINIE 93/93/EWG DES RATES
    vom 29. Oktober 1993
    über Massen und Abmessungen von zweirädrigen und dreirädrigen Kraftfahrzeugen
    (ABl. L 311 vom 14.12.1993, S. 76)
    ¼B
    Bezieht sich auf drei weitere Richtlinien
    und nach vielem Hin und Her und suchen usw. habe ich dann die alte Vorlage aus dem Netz (Hinweise vom KBA vorausgesetzt) hier eingestellt




    Fazit: der Fahrzeughersteller macht die Vorgabe!


    Und diese orientiert sich erfahrungsgemäß an den üblichen Vorgaben für das entsprechende Fahrzeug. Soll heißen: Fahrzeug wiegt ca. 250 kg vollgetankt. Dann wird der Hersteller mal so eben 75kg und 65kg plus Bekleidung a´ 10kg pro Person dazu rechnen und ein wenig Gepäck von ca. 20kg inkl. der Anbauteile dann sammer schon bei ca. 180kg Zuladung max.


    ebasta ciao n.e.Ralf

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    9 Mal editiert, zuletzt von n.e.Ralf ()

  • Neee, passt nicht! 75 kg habe ich nicht mal zu aktiven Zeiten als Sportschwimmer gewogen :-/


    75 kg als _Durchschnittsgewicht_ mögen ja in Japan ok. sein :o)


    Zum Thema: die Reifen werden im Falle der CB nicht der schwächste Punkt sein, Achsen u.ä. Bauelemente erscheinen mir auch gleich dimensioniert wie an meinem Lieblingsbeispiel FJR. Bleibt also wieder der Rahmen bzw. die Aufnahmestellen am Rahmen als schwächstes Glied.


    Zum Thema Federelemente und "Durchschnittsfahrer" sage ich nun nix mehr *höhö*


    Grüsse von Volker


    PS: frei nach Faust: ich bin so klug als wie zuvor

  • Die Formel für das "Leergewicht" mit den 75 Kg gilt auch für PKW und LKW in Europa. Ob das ausreichen mag, steht auf einem anderen Blatt! :D


    Die Zuladung bei Motorrädern ist doch, wenn man es genau nimmt, eher ein theoretischer Wert. In den meisten Fällen wird doch "überladen", kann auch nicht anders sein. Daher sind ja auch die Beladungsgrenzen der Koffer und Gepäckträger oft nur mit 5 Kg angegeben. Würde man sich daran halten, könnte man niemals eine mehrtägige bzw. mehrwöchige Tour mit 2 Personen starten. X(

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  • Man kann das zul. Gesamtgewicht doch auch durch eigene Zuladungsversuche ermitteln. Bei einer Kawa macht man das z. B so:



  • - Na wenigstens in der Wachstumsphase solltest du 75kg mal für ein paar Tage gehabt haben! :D (gehört hier sicherlich aber auch nicht hin)
    - 75kg sind nicht nur in Japan ok, ich könnt mir auch Italien, Spanien usw. vorstellen. (sind halt nicht unbedingt Germanen (siehe hierzu Bilder aus den Germanen Touren =))
    - schwächster Punkt in der Gesamtbetrachtung ist ganz klar der Hersteller bzw. dessen Vorgaben (die auf ausreichende Sicherheit ausgelegt sind) Die Konstruktive Sicherheit ist aber immer noch ausreichend groß (im Maschinenbau ist 1,2 -1,3 nicht unüblich, nehme aber an, dass im Fahrzeugbau eine höhere Sicherheit genommen wird) Hier könnte sicherlich Thomas.S was zu beitragen.


    PS: lass ich so nicht gelten!


    Tip:
    - Lasse nach fachkundiger Beratung vom TÜV, ein Knotenblech vom zertifizierten Schweißer im Rahmen anbringen.
    - Lasse dich als Hersteller des modifizierten Rahmen eintragen
    - bestimme nun selber das max. Zulässige Gesamtgewicht
    - freue dich, dass du mit gleicher Last aber mit dem Segen von KBA nun durch die Landen ziehst.


    PS: Jedem steht frei, wie er das Internet nutzt.
    Um Fragen zu stellen oder um Antworten zu suchen! (frei nach mir)

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    Einmal editiert, zuletzt von n.e.Ralf ()


  • PS: Jedem steht frei, wie er das Internet nutzt.


    In diesem Punkt sind wir einer Meinung. Der weitere Sinn Deines post scriptums erschliesst sich mir nicht vollumfänglich :D

  • Zitat

    Original von Volker

    PS: Jedem steht frei, wie er das Internet nutzt.


    In diesem Punkt sind wir einer Meinung. Der weitere Sinn Deines post scriptums erschliesst sich mir nicht vollumfänglich :D


    Wieso nicht? Hab ich nen hebräischen Akzent? ?(


    =) n.e.Ralf

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  • @ n.e. Ralf: Da Du Dich an anderer Stelle als Anhänger logischer Denkvorgänge zeigst (Glückwunsch zu Deinem tadellosen Fragebogen ), müsste Dir der Widerspruch Deiner Aussage klar sein. Wenn Du postulierst a) die Nutzung des Mediums sei frei, dann ist Deine Aussage b) mit der "oder" Verknüpfung zweier Bedingungen überflüssig.


    Eine andere Deutungsvariante wäre, dass Du in dem Glauben lebst, die Beweggründe der Nutzung dieses Mediums duch Dritte bewerten zu können. An dieser Fähigkeit habe ich ganz allgemein grosse Zweifel ;)


    Wie gesagt, eine solche in sich nicht schlüssige Aussage lässt viele Deutungen zu. Ganz sicher auch völlig falsche Bewertungen.


    Zum Thema des hebräischen Akzentes kann ich nix beitragen, leider. Ich würde den wahrscheinlich nicht mal als solchen erkennen.


    =)Volker

  • @Volker,
    - Was für nen Fragebogen meinst du? (danke für den Glückwunsch) :)
    - Widerspruch in meiner Aussage ist mir nicht bewust! (liegt aber sicherlich an mir) :)
    - durch dritte Bewerten? hä, verstehe nicht wirklich was du damit meinst. Zweifel sind also berechtig. (was auch immer damit gemeint sein sollte)
    - Schlüssige Antworten -- da nicht mal der Zuständige Herr vom KBA eine klare Aussage bzw. eine klare Antwort zum eigentlichen Thema (darum geht es hier doch noch, oder nicht mehr?) geben konnte, finde ich die von allen aufgelisteten Informationen doch schon sehr umfassend. So das Herr Faust eigentlich schon ein wenig schlauer sein müsste als wie zuvor.


    Leider entwickelt sich dieser Thread wieder in eine Richtung, die mit der gestellten Frage nichts zu tun hat.


    n.e.Ralf

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  • ...ich meine diesen Fahrschulthread, wo ich mit grossem Respekt von Deiner fehlerfreien Leistung las =)


    Volker

  • Kann ja mal vorkommen! :rolleyes:
    Hab aber vor kurzem mit einem Fahrschüler trainiert.


    Fand die Frage "was machen Sie zuerst an einer Unfallstelle" so toll.
    Antwort1: Erstversorgung, Notarzt rufen, Unfallstelle sichern.
    (bis dahin ist der nächste Wagen schon in die Unfallstelle gerauscht und es hat sich mit der Erstversorgung bzw. Notarzt rufen schon von selber erledigt)


    Halt wie auf dem Sicherheitstraining. Erst die Unfallstelle sichern!


    Gutsnächtle n.e.Ralf

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  • Naja, die Antwort ist ja auch falsch! :D


    Aber es gibt leute, die kreutzen sowas an. ?(

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