.............hatten wir doch noch nicht.
Los, Geschichten rund um Verkehrskontrollen
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Ich hab keine.
ich bin raus.
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oo oohh wirklich? ich krieg heute noch die Schamesröte ins Gesicht.
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wenn ihr nix zu tun habt, helft dem Kus-Thomas beim Sammeln der Lacknummern....fehlen nämlich noch ein paar
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In grauer DM-Zeit bin ich mal von 2 seehr jungen Grünen angehalten worden.
Man meinte ich sei mindestens 20Km/h zu schnell gewesen und eigentlich sei ja mein Führerschein (ich steh auf grau) auch weg. (Schluck)....aaber man hätte ja keinen geeichten Tacho und überhaupt ob ich denn mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung in Höhe von DM 20 einverstanden sei.Da man(n) die Obrigkeit ob solchen Tuns nicht weiter verägern sollte, habe ich
völlig zerknirscht zugestimmt. Wie der Teufel es wollte hatte ich nur einen Hunderter in der Tasche den ich dem verdatterten Junggrünen in die Hand drückte. "Haben Sies nicht kleiner?" Nee.
Er zog ab zum Kollegen. Ich konnte dann die Beiden hantieren sehen.
Mein Junggrüner kam zurück und drückte mir den Hunderter mit den Worten:
"Sie haben heute unheimliches Glück. Wir können nicht wechseln. Hauen Sie ab."Resumee: Großes Scheine einpacken
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Im Sommer 2004 im Harz.
Wir haben unsere mehrtägige Ausfahrt von der Firma im Harz gemacht.
Trotz Vorwarnungen von anderen Fahrern hat die Streife doch unsere gesamte Gruppe rechts ranfahren lassen.
Alle in Reit und Glied aufgestellt und Papiere raus.
Mein Kumpel sagte,das er von dem Mopped,welches ihm nicht gehörte keine Papiere hat und bis auf seine Personalausweis hatte er natürlich auch nichts dabei, weder Führerschein noch sonstwas.
Da wir schnell merkten das die Polizisten gut drauf waren, haben wir natürlich gleich vorgeschlagen unseren Kumpel doch sofort zu verhaften.
Das wurde dann auch sofort erledigt.Die Polizisten sagten danach zu uns:
Wir alle müssen an diesem Tag im ganzen HARZ Moppedfahrer überprüfen und bekommen dafür nicht mal Überstunden bezahlt, deshalb brauchte mein Kumpel auch nichts zahlen. Hat sogar noch eine Bescheinigung bekommen,das er bereits kontrolliert wurde,falls wir nochmal angehalten würden.
War echt eine nette Überprüfung, Polizei total nett.Mein Kumpel Heiko nach der Verhaftung
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Na gut zwar mit dem Auto, aber trotzdem kraß.......
Ich nach Feierabend Spätschicht an ner Ampel angehalten.
Ampel wird grad orange. Rast von hinten einer (sah die Lichter im Spiegel) wie bekloppt( sorry im Nachhinein ich hab nix gegen Polizisten) an mir vorbei.Ich denk noch was n das fürn Idiot und halt den ausgestreckten Mittelfinger an die Scheibe.
Plötzlich geht das Blaulicht an.............
und die Kelle kommt raus............
Mir das Herz in die Hosen gerutscht,die Knie am Zittern denk noch Sch..... und wär am liebsten im Boden versunken.
Danach blabla Führerschein , Fahrzeugschein und was sieda gesehen hätten.
Ich mich versucht rauszureden von wegen dacht es wär ein Arbeitskollege und tut mir leid...................
Heute denk ich vielleicht hätt ich nach deren Chef fragen sollen. Weil so ohne Blaulicht ( Vielleicht Pizza holen,oder denken wer soll uns was..........)
denke die hätten auch Ärger bekommen.Vielleicht kann ja jemand die Rechtslage aufklären. Bodo ???
Die dann nur gemeint was von geeignet zum führen von Kraftfahrzeugen und blablabla. Danach noch ähhem sie wohnen in ......... Stand im Ausweis.
Und das Auto ist angemeldet in............
Mußte das dann ändern lassen und innerhalb einer Woche vorzeigen.
Komisch oder
Zum Wohnort und Anmeldeort. Stamme aus dem Ort wo das Auto angemeldet war, war am Bauen und wollte danach wieder nach.................... ziehen. Der Ausweiß war halt wegen Einwohnermeldeamt geändert worden. Wobei ich dazusagen muß: meine Eltern wohnten nach an der Adresse wodas Fahrzeug gemeldet war.Wär jederzeit zu greifen gewesen.
Bin mal gespannt was Bodo dazu sagt, oder da ist doch auch ein Polizeibeamter im Forum. -
Da ich das ja angezettelt hab.....
1976 in Bremen im dichten Verkehr im Überholverbot eine Streife überholt.
Als der Verkehr zum Stehen kam, ist der Grüne ausgestiegen und hinter mir hergelaufen was ich aber nicht gesehen hab.
Dann hat er mich am Ärmel gezogen, woraufhin ich nach seiner Hand geschlagen hab. Erst dann habe ich gesehen, das es der Grüne war. Also rauf auf den Gehweg, Helm ab (nich zum Gebet :))und es ergab sich folgende Diskussion, Gottseidank hatte ich Zeugen.Grüner: Überholen im Überholverbot, was haben sie sich dabei gedacht?
Ich: Ich habe nicht überholt, ich bin vorbeigefahren
Grüner: Erklären Sie mir den Unterschied
Ich: Ich habe die Mittellinie nicht überfahren
Er hat irgendwie gemerkt, das ich ihn verkaspern wollte und regte sich immer mehr auf. Dann solte ich einen Alk-Test machen, aber er hatte keine Tüten mehr. Brüllendes Gelächter bei den Umstehenden.Grüner: Wenn Sie immer so fahren, wird das aber teuer.
Ich: Wer so ein dickes Motorrad fährt, nimmt das als einkalkulierte Unkosten.Es gab dann eine Anzeige wegen Überholen im Verbot mit Gefährdung.
DM 130,-- und die ersten 3 Punkte in meinem jungen Führerscheinleben.
In dem Moment war mir das den Spaß Wert. Aber eine so große Schnauze habe ich danach bei Kontrollen nicht mehr gehabt. -
Brief an den Verkehrsverbund
Zum Hintergrund: VVS ist der Stuttgarter Verkehrsverbund, und die
Zahnradbahn hat einen Vorstellwagen für Fahrräder.Der Brief:
Betreff: Mitnahme von Kleinstwagen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich spiele mit dem Gedanken, mir einen Smart zuzulegen. Da ich
allerdings jeden Tag aus dem Stuttgarter Talkessel nach Vaihingen fahren
muss, möchte ich ihm diesen Berg nicht zumuten.Deswegen meine Frage: was kostet die Mitnahme eines Smart in S-und U-
Bahnen?Zählt er wie ein Fahrrad (also ein Kinderfahrschein) oder wie ein
Kinderwagen (also in meinem Fahrpreis mit inbegriffen)?Wenn ich ihn mit der Zahnradbahn mitnehmen möchte, nehme ich ihn dann
mit in den Fahrgastraum oder muss ich ihn auf dem Vorstellwagen
befördern?Und gelten die Sperrzeiten im Berufsverkehr in S- und U-Bahnen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüssen,
Daniela N.
Die Antwort:
Guten Tag, Frau N.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zeigt sie uns doch, dass unsere Fahrzeuge
mit ihrem Allachsantrieb auch in gebirgigem Gelände der hoffnungslos
untermotorisierten Konkurrenz haushoch überlegen sind.Da Sie eine offizielle Anfrage an uns richten, muss ich Sie auf unsere
Beförderungsbedingungen verweisen, die u.a. in den Fahrplanbüchern
abgedruckt sind:Paragraph 11 (1) Ein Anspruch auf Mitnahme von Sachen besteht nicht.
Handgepäck und sonstige leicht tragbare und nicht sperrige Sachen werden
bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes nur dann befördert, wenn
dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und
andere Fahrgäste nicht gefährdet oder belästigt werden können.Sie sehen, dass Sie Ihren Smart durchaus mitnehmen können,
vorausgesetzt, Sie bringen ihn in ihrer Hand- oder Manteltasche unter,
was wohl doch etwas schwierig sein dürfte. Muss es denn unbedingt ein
Smart sein? Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung die Fahrzeuge der Firma
Wiking, Schuko, oder Siku empfehlen, die sogar von Kleinkindern schon in
der Hand gehalten werden können. Selbst wenn Sie das Transportproblem
lösen, müssten Sie noch gewährleisten, dass der Kleine nicht unversehens
andere Fahrgäste, etwa durch plötzliches Einschalten des Autoradios,
belästigt.Paragraph 11 (2) Von der Mitnahme sind gefährliche Stoffe und
gefährliche Gegenstände ausgeschlossen, insbesondere: 1.
explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder
ätzende Stoffe, 2. unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die
Fahrgäste verletzt werden können, 3. ...Sofern Sie also immer noch auf Ihrem Vorhaben beharren, Ihr heilix
Blechle mit in unsere Fahrzeuge zu nehmen, müssen Sie es vor jeder Fahrt
wie folgt präparieren: - den Tank entleeren und mit Wasser nachspülen,
damit keine explosionsfähigen Stoffe darin verbleiben, - den Wagen mit
Parfum besprühen, um die üblen Benzingerüche zu vertreiben, - den Wagen
nach den einschlägigen Vorschriften der Verpackungsindustrie verpacken,
vorstehende Teile wie Rückspiegel, Scheibenwischer etc. jeweils einzeln.Paragraph 11 (3) Sofern der Fahrgast zur Fortbewegung auf einen
Rollstuhl, einen Kinderwagen o.ä. angewiesen ist, richtet sich die
Pflicht zur Beföderung dieser Sache nach Paragraph 2.Vielleicht könnte dieser Paragraph ja auf Ihren Fall Anwendung finden.
Ich weiss zwar nicht, ob Sie auf einen Rollstuhl oder Kinderwagen
angewiesen sind, aber Ihrer Zuschrift nach scheinen Sie sich ja ein
jugendliches Gemüt bewahrt zu haben. Allerdings könnte die Seele Ihres
Smart erheblichen Schaden erleiden, wenn Sie ihn in der Öffentlichkeit
als Kinderwagen oder Rollstuhl bezeichnen ...Paragraph 11 (4) Der Fahrgast hat mitgeführte Sachen so unterzubringen
und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebs
nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können.Das regelt ja wohl die Frage mit dem Vorstellwagen: Da darf Ihr Smart
nur drauf, wenn Sie bei ihm stehen bleiben und aufpassen, dass er da
keinen Unsinn, wie etwa Belästigung von Damenfahrrädern, treibt.Paragraph 11 (5) Das Verkehrs- und Betriebspersonal entscheidet im
Einzelfall, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher
Stelle sie unterzubringen sind.Wir empfehlen Ihnen also, grundsätzlich eine halbe Stunde vor der
Abfahrtzeit an der Haltestelle zu sein, um genügend Zeit für die
Diskussion zu haben. In dieser Zeit wären Sie allerdings mit unseren
Verkehrsmitteln längst zu Hause ...Sehr geehrte Frau Nicklas, hoffentlich haben wir Ihre Anfrage
zufriedenstellend beantwortet. Falls Sie Ihre Briefe, ähnlich wie Herr
Bornemann, in einem Büchlein zusammenfassen wollen, wünschen wir Ihnen
gute Verkaufszahlen und bitten schon heute um ein Belegexemplar.Mit freundlichen Grüssen
Thomas P. ------------------------------
Verkehrs- und Tarifverbund -
Ukraine.
irgend 'ne Ortschaft zwischen Lviv und Kiev, 4spurige Straße mit Bäumchen in der Mitte ...
(da ist bei denen Tempo 60)
wir mit 90 durch ... Kelle ... gelasert ...Klasse: der junge Polizeipolizist konnte kein englisch, kein deutsch ...
... ich konnte nur wenig russisch und kein ukrainisch ...aufgrund der ARAL-Autokarte aus dem Tankrucksack (da war die Straße
doppelt so breit wie normal eingezeichnet), hab' ich ihn dann davon überzeugt, dass1.) (deutsche) ARAL-Karten net lügen ... und
2.) das ja eine AUTOBAHN (Tempo = 90) sei ...Nach 10 Minuten hat der abgewunken und wir durften unbedarft und jungfräulich
weiterfahren ...dennoch hab' ich an diesem Abend nen neuen Schlüpfer angezogen.
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... is' schon 'ne Weile her:
Oberhausen Bero-Center, Treffpunkt der tiefer-härter-breiter-schneller Fraktion, Freitags, 22:30 Uhr.
Auf dem Parkplatz standen so ca. 80 Fahrzeuge. Auf einmal an allen Ein- und Ausfahrten Polizei! Der Parkplatz war dicht ...
Jedes, wirklich jedes Fahrzeug wurde der Reihe nach, genauestens untersucht. Es waren sogar TÜV-Ingenieure mit anwesend und die kannten sich sehr gut mit diversen Eintragungen aus.
Es hagelte Anzeigen und Verwarnungen. Einige Fahrzeuge wurden sogar an Ort und Stelle stillgelegt.
Das war 'ne Nummer ... Boah ... ... hab ich danach auch nicht mehr erlebt, dass die Rennleitung so einen Aufwand betreibt ...
... übrigens, ich hatte wegen Überfüllung des Parkplatzes, in einer Seitenstrasse geparkt und war rüber gelaufen ...
Grüße, Rolf
PS:
... und ... gibt's immer noch ... klick -
Thomas:
Es ist immer schwer, solche Geschichten im Nachhinein zu kommentieren oder zu interpretieren. Richtig ist, dass sich die Polizei i.d.R. an die Verkehrsregeln halten muß und nur im Einsatzfall Sonderrechte in Anspruch nehmen darf.
Also, was da damals los war..., wir werden es nie erfahren.
Ich wage aber zu bezweifeln, dass es eine Pizzafahrt war.
In der Vergangenheit habe ich immer feststellen können, dass die Wahrnehmungen bei solchen "Angelegenheiten" auf beiden Seiten äußerst unterschiedlich sind.
Aber, um Deine Frage zu beantworten, einfach mal so Blaulicht anmachen ist nicht und ist auch verwarngeldbewährt. Schwierig, sowas zu verfolgen...
Aber um Sonderrechte in Anspruch zu nehmen, d.h. sich über die Verkehrsregeln hinwegzusetzen, müssen nicht unbedingt Blaulicht u. Martinshorn eingeschaltet werden. Dabei handelt es sich dann um die Wegerechte.Beim Fahrzeugschein spielt es keine Rolle, warum Du nun hier oder da wohnst und wie lange und, und, und. Fakt ist, dass jede änderungspflichtige Mitteilung (dazu gehören natürlich der Wechsel der Meldeanschrift) unverzüglich dem Straßenverkehrsamt zu melden ist.
Ich denke aber, in Deiner Situation wäre das durchaus anders zu regeln gewesen...
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Mich hat damals nur gewundert daß ich überhaupt mit nem blauen Auge daavongekommen bin........
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kleiner Hinweis zur Rechtslage:
Sonderrechte sind an Personen gebunden - also an PolizeiMENSCHEN
Polizisten sind verpflichtet, u.a. Straftaten zu verfolgen
Fährt ein Polizist mit seinem Fahrzeug, oder das von einem Kumpel, oder der Schwiegermutter und stellt dann eine Straftat fest, dann darf er mit diesem Fahrzeug sich über die geltende STVO hinwegsetzen.Natürlich unter besonderer Vorsicht und Rücksicht.
Bei entsprechend lackierten Fahrzeugen der Polizei sind diese auch mit Blaulicht und Martinshorn ausgerüstet. Das macht das etwas einfacher.
Ich hoffe, die Info hilft auf die Schnelle
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Nööö,
hilft nicht!!
Hier soll über Verkerhrskontrollen geschrieben werden und nicht über Verkehrskontrolllen belehrt werden.
Glaube ich?? oder... -
Heute denk ich vielleicht hätt ich nach deren Chef fragen sollen. Weil so ohne Blaulicht ( Vielleicht Pizza holen,oder denken wer soll uns was..........)
denke die hätten auch Ärger bekommen.Vielleicht kann ja jemand die Rechtslage aufklären.wollte doch nur helfen
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Sorry,
aber der Thomas wird so oder so bald verhaftet werden!!
Ich muss mir halt nur einen Grund ausdenken
Da ist nicht mehr zu helfen, sagt er selberIch hole mal gerade die Blitzpistole.....
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Zitat
Original von Michael CB1300
Nööö,
hilft nicht!!
Hier soll über Verkerhrskontrollen geschrieben werden und nicht über Verkehrskontrolllen belehrt werden.
Glaube ich?? oder...Ich vermute, das ist die Antwort auf die Frage "... Weil so ohne Blaulicht ( Vielleicht Pizza holen,oder denken wer soll uns was..........)
denke die hätten auch Ärger bekommen.Vielleicht kann ja jemand die Rechtslage aufklären. Bodo ???..."<hüstel> Zitieren hat schon seine Berechtigung...
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Zitieren hat sicherlich seine Berechtigung, allerdings ist es nicht sonderlich hilfreich wenn ganze komplexe Beiträge durch zitieren einzelner Sätze "zerpflückt" werden, das macht sich nicht besonders gut, da dadurch oft der Zusammenhang des Zitierten Beitrags darunter leidet.
Steht übrigens auch in den Forenregeln, "Zitate-Funktion sparsam verwenden."