Motorrad fahren in Gruppen = kein Versicherungsschutz?

  • Das sollte man wissen. Damit man im Falle des Falles keine falschen Aussagen macht. :evil: Es ist eine Sauerei, was hier unterstellt wird, nur weil man in einer Gruppe fährt.


    An Wochenenden sieht man auf Autobahnen und Landstraßen häufig ganze Pulks von Motorradfahrern auf gemeinschaftlichen Ausflügen.
    Doch das gemütliche nebeneinander Herfahren ist verboten und führt zu einem gegenseitigen Haftungsverzicht der Fahrer, mahnt die ARAG-Rechtsschutzversicherung in Düsseldorf unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg.


    Demnach könne ein im Pulk fahrender Motorradfahrer keinen Schadenersatz von einem Mitfahrer verlangen, der durch starkes Abbremsen einen plötzlichen Auffahrunfall verursacht. Die Verabredung, in der Gruppe zu fahren, somit die Verkehrsregeln zu brechen und sich bewusst in Gefahr zu begeben, begründe die Annahme eines gegenseitigen Haftungsverzichts.





    Am 28.06.2007 fällte das OLG Brandenburg ein interessantes Urteil (AZ: 12 U 209/06), das sich Veranstalter von Motorradausfahrten zu Herzen nehmen sollten: Wenn die Gruppe zu schnell fährt und dabei die erforderlichen Abstände nicht eingehalten werden, ist gegenseitige Haftung ausgeschlossen.


    Was war passiert? Eine Gruppe von Motorradfahrern traf sich zu einer Ausfahrt. Um ein Auseinanderreißen des Trupps zu vermeiden, wurde versetztes Fahren im Pulk verabredet. Dabei wurde die Einhaltung von Überholverboten und Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht sonderlich genau genommen.


    Sturz nach Bremsmanöver des Vordermanns


    Die Gruppe fuhr zügig durch die Lande. Einer der Anführer entdeckt plötzlich am Straßenrand eine Radarkontrolle und geht kräftig in die Eisen. Der Nachfolgende erkannte das zu spät und fuhr auf den „Bremser“ auf. Der darauf um die Begleichung des Schadens entbrannte Streit führte die Kontrahenten durch die Instanzen bis vor die Schranken des OLG Brandenburg.


    Fahren im Pulk ist besonders gefahrenträchtig!


    Das OLG ließ die Streithähne abblitzen und stellte fest, dass Fahren im Pulk von vorneherein besonders gefahrenträchtig ist. Dies gelte in besonderem Maße, wenn dabei signifikante Geschwindigkeitsüberschreitungen in Kauf genommen würden. Die Tatsache, dass die Einhaltung der Bestimmungen der StVO für die Teilnehmer der Fahrt nicht im Vordergrund stand, ergebe sich unter anderem aus der Tatsache, dass sowohl der Kläger als auch der Beklagte kurz vor dem Unfall unter Missachtung von Zeichen 295 verbotswidrig einen Pkw überholt hätten.


    Haftungsausschluss wie bei Sportveranstaltungen


    Das Gericht urteilte, dass es sich zwar nicht um ein Rennen gehandelt habe. Gleichwohl sei dabei aber, ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH), ein stillschweigender Haftungsausschluss anzunehmen. Diese ursprünglich für sportliche Wettkämpfe, wie beispielsweise Radsportveranstaltungen oder Motorradrennen, entwickelten Grundsätze können nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch außerhalb des Bereichs sportlicher Kampfspiele angewendet werden. Gleiches gilt beispielsweise auch für Verletzungen durch ein Foul bei einem Fußballspiel.


    Erhöhtes Sturzrisiko wird in Kauf genommen


    Im konkreten Fall war das Fahren im Pulk besonders gefahrenträchtig, weil damit zwangsläufig der Verzicht auf die vorgeschriebenen Abstände zum Vorder- und zum Nebenmann einherging. Dies bedeutete aber zugleich ein höheres Sturzrisiko für alle Beteiligten, was auch bei erhöhter Aufmerksamkeit der Fahrer nie auszuschließen ist. Das Gericht argumentiert vor allem, dass im Pulk – wie auch in einem Rennen – jederzeit Situationen auftreten können, die plötzliche Richtungswechsel oder abrupte Bremsmanöver erforderlich machen. Somit musste jeder der beiden Fahrer seinen eigenen Schaden selbst bezahlen.

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    Bleibt wie ich bin!
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    Einmal editiert, zuletzt von UKO ()

  • Na toll. Sollen wir jetzt ab sofort auf sämtliche Stammtische und Treffen verzichten?
    Die machen sich´s das ja wieder schön einfach. :evil:

    Dieser Post wurde extrem umweltfreundlich, aus wiederverwerteten Buchstaben von gelöschten E-Mails geschrieben und ist digital voll abbaubar

  • Hallo,
    und ab wieviel Motorräder bezeichnet dieses Gericht ein Pulk oder Gruppe? Schon ab zwei vielleicht ?

    Gruß der Eisen-Mike mit 2 x SC54 Naked.



    Deutschland Du schlachtest die Kuh die Du melken willst !!!

  • .... Dabei wurde die Einhaltung von Überholverboten und Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht sonderlich genau genommen...


    Wie wäre es denn mit Abstand halten ? Ich mache das, wenn ich nicht vor habe zu überholen. Und was passiert ? Der Hnterman meint ich wäre überfordert und würde nicht hinterherkommen. Die meißten Absprachen bei Touren verlassen sich darauf, dass nix unvorhergesehenes passiert. Das ist im GRunde grob fahrlässig. Ich kann das Urteil daher schon nachvollzeihen. Wen man auf die Rennstecke geht, muß man auch eine Haftungsausschluß unterschreiben.

    Grüße aus der Pfalz

  • ...das betrifft mich als bekennender Alleinfahrer (höchstens Kleinstgruppen von max. 3 Motorrädern) nicht.......:D

  • Zitat

    Original von Harald_
    ...das betrifft mich als bekennender Alleinfahrer (höchstens Kleinstgruppen von max. 3 Motorrädern) nicht.......:D


    GENAU! She ich genauso! Im Pulk unterwegs sein hat nicht mehr allzu viel mit Motorrad fahren zu tun - ist dann mehr das Ambiente für den Stammtisch.

    -----------------
    Grüsse, Ralf


    Intelligence without Communication is irrelevant,
    Communication without Intelligence is noise!

  • Zitat

    Original von Timeshift


    GENAU! She ich genauso! Im Pulk unterwegs sein hat nicht mehr allzu viel mit Motorrad fahren zu tun - ist dann mehr das Ambiente für den Stammtisch.


    Ach nee, Ralf, echt? Wird mal wieder veralgemeinert?


    Auf den Treffen wo ich bis jetzt war (CB1300 Treffen wohl gemerkt) hat es sehr wohl was mit Motorrad fahren zu tun gehabt! Und ich denke dass keiner das Gegenteil behaupten werden die in derselben Gruppe gefahren sind wie ich!

    Richtige Männer trinken keine Milch, sie essen Kühe!! 8)

  • moin moin,
    klasse wieder eine neue variante um gruppenbildung und zusammenhalt
    zu zerschlagen....




    gruß mikel

    wer schreibfehler findet,kann sie behalten....

  • @ HaraldS50


    der Haftungsausschluß auf der RS hat damit überhauptnichts zu tun.
    Damit schützen sich lediglich die Betreiber der Strecke bzw. die Veranstalter vor Ansprüchen.
    Es bleibt jedoch dem Geschädigten überlassen den Schädiger zubelangen. Dürfte allerdings nur bei grober Fahrlässigkeit Aussicht auf Erfog haben.
    Meistens werden diese Zwistigkeiten beim Bierchen besprochen und gut is.


    MfG Ulli

  • Zitat

    Original von uhjeen


    Ach nee, Ralf, echt? Wird mal wieder veralgemeinert?


    Auf den Treffen wo ich bis jetzt war (CB1300 Treffen wohl gemerkt) hat es sehr wohl was mit Motorrad fahren zu tun gehabt! Und ich denke dass keiner das Gegenteil behaupten werden die in derselben Gruppe gefahren sind wie ich!


    Das hat nichts mit verallgemeinern zu tun. Das ist eine ganz persönliche Definitionsfrage. Motorrad fahren heißt sich auf den Fahrspaß, dem Motorrad, die Straße und den Verkehr zu konzentrieren. Wenn man in der Gruppe fährt kommen ganz automatisch noch weitere Aspekte dazu:


    Vordermann im Blick behalten, Hintermann im Blick behalten - man will ja nicht abreißen lassen. Überholen geht nicht mehr in einem Zuge. An Ampeln muß ich warten, an Abbiegungen muß ich warten etc. D.h. die Konzentration wird wesentlich auch für andere Dinge benutzt, die nur bedingt mit dem Fahren selber zu tun haben.


    Aber wie gesagt - meine ganz persönliche Meinung....

    -----------------
    Grüsse, Ralf


    Intelligence without Communication is irrelevant,
    Communication without Intelligence is noise!


  • ...sehe ich genauso.......nur, abreißen lassen ist nicht mein Problem, eher schon dem Vordermann nicht ins Hinterrad zu fahren......;)

  • Zitat

    Original von Timeshift Das ist eine ganz persönliche Definitionsfrage. Motorrad fahren heißt sich auf den Fahrspaß, dem Motorrad, die Straße und den Verkehr zu konzentrieren.


    Ganz genau meine Meinung . Dieser Herdenzwang ist nichts für mich.
    Gekko

    Von da wo die Berge sind
    Für den Spass von Okt.-Mrz. Gilera Runner 180FXR

  • Hmmm... ich muss sagen, dass ich beides gerne mache. Ich geniesse es, wenn ich alleine unterwegs bin, möchte aber auch auf keinen Fall auf die gemeinsamen Ausfahrten - sei es nun im Rahmen des Stammtischs oder der CB-Treffen - verzichten. Macht jedes Mal riesig Spass =) (- zumindest wenn´s genug Kaffee gibt, gell Sam - :P :P :P).


    Beides finde ich prima und beides kann ich wunderbar mit meiner Definition hinsichtlich "Spass beim Mopedfahren" vereinbaren :).


    Zumindest was die Schwaben-Stammtisch-Ausfahrten anbelangt gab es noch nie Probleme, denn: Vorherige Absprache zum Verhalten und das Einhalten der selbigen ist da natürlich oberstes Gebot. Das hat bislang jedesmal funktioniert. Und bei den Pausen kann man die Positionen ja jederzeit auch tauschen ;).


    Von daher sehe ich das ganz genauso wie uhjeen!


    Gruß
    Thorsten

    "Wenn Du fährst wie ein Blitz, wird es Dich erwischen wie ein Donnerschlag!"

    2 Mal editiert, zuletzt von Bembel ()

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von uhjeen
    ......
    Auf den Treffen wo ich bis jetzt war (CB1300 Treffen wohl gemerkt) hat es sehr wohl was mit Motorrad fahren zu tun gehabt! Und ich denke dass keiner das Gegenteil behaupten werden die in derselben Gruppe gefahren sind wie ich!


    sehe ich genau so.....
    ich fahre auch gerne mal alleine, oder mit ein oder zwei Leuten,
    aber in der Gruppe fahren macht auch richtig Spaß,
    bei den CB-Treffen hatte ich bis jetzt immer meinen Spaß am Motorrad fahren..... (bin ja auch schon das eine oder andere mal mit dem Luxi zusammen in einer Gruppe gefahren) ;)

    ich finde das ist schon eine Sauerei, wenn sich die Versicherungen da schon raus reden können,
    von wegen in der Gruppe fahren ist gleich zu setzen mit einem Verzicht auf Haftungsansprüchen.....
    und was soll eigentlich heissen, sich verabreden in einer Gruppe zu fahren und somit die Verkehrsregeln zu brechen :evil:
    das hört sich ja so an, als ob jeder der in einer Gruppe fährt automatisch die Verkehrsregeln missachtet.....
    so ein schwachsinn :evil:



  • Was steht denn oben?:


    "Wenn die Gruppe zu schnell fährt und dabei die erforderlichen Abstände nicht eingehalten werden, ist gegenseitige Haftung ausgeschlossen."


    "Um ein Auseinanderreißen des Trupps zu vermeiden, wurde versetztes Fahren im Pulk verabredet."


    Die Gruppe ist im Pulk (versetzt mit zu wenig Abstand) gefahren. Das gibt beim Unfall dann eben Ärger. Ob es richtig ist, völligen Versicherungsverlust auszusprechen, ist mal dahingestellt.


    Wenn die Warnwesten "normal" hintereinander mit Abstand fahren, kann da niemand was gegen machen. Um die ging es bei dem Urteil m. E. gar nicht.


    Ich glaube also nicht, daß man jetzt gar nicht mehr betreut fahren darf. :)

  • Wie unser Bembel weiter oben schon schreibt, macht beides viel Spass. Alleine und in der Gruppe


    Ich denke schon auch dass in der Gruppe weitere "Regeln" wichtig sind, als da u.s. sind :


    -Nicht gegenseitig überholen.


    -Es geht solange der "Hauptstrasse" nach, bis einer (oder alle) an der Abzweigung wartet. (Variante dazu : Belgischer Kreisel).


    -Es darf nicht dicht aufgefahren werden. (da gibts aber Jungs die das nicht einhalten können oder wollen. Mit denen fahre ich einfach nicht mehr zusammen - keine Diskussionen möglich. !).


    Wie schon erwähnt machen wir das u.a. beim Schwabenstammtisch so, und es hat noch nie Schwierigkeiten gegeben
    (außer evtl. zu wenig Kaffee - aber das ist nur üble Nachrede :P)

    Wer seinen eigenen Weg fährt, kann nicht überholt werden

  • Erst muss mir mal einer beweisen, dass ich mich zum Zwecke des Wettfahrens etc.pp. getroffen habe.
    Na, wenn einer wirklich so blöd ist und Wettfahrten auf öffentlichen Strassen mitmacht und dann (noch blöder) das hinterher womöglich noch im Protokoll äussert...
    Hallo Erde... sollense dem noch nen Lorbeerkranz umhängen ?
    Vielleicht die "Depp of the day" Auszeichung, aber mehr nicht....


    Mich gruselts manchmal, wenn selbst die Chopperfraktion im 10-er Pulk, seitlich versetzt und mit 5 Meter Abstand hintereinander herrollt. Da ist doch vorprogrammiert, was passiert wenn mal einer mit den Bremszangen mehr als zuckt.
    Die geilste Variante ist ja: Erster schert aus zum Überholen, 2ter...3ter... alle blind hinterher. Und dann kriegt der Erste auf halbem Weg neben dem LKW doch Zweifel obs reicht und greift in die Bremse.
    An all-time-classic. Ich liebe gebrauchte Ersatzteile :D


    Aber sich in die rechtliche Situation zu manövrieren, wie sie hier beschrieben ist... ich weis näd... entweder wirklich mehr als offensichtliche Rennfahrt oder eben noch deppert angegeben damit. Anders kann ich mirs nicht vorstellen.


    So Sachen gibts bei den CB Treffen nichtniemalsgarnicht. Die sind alle brav.

    2005-2023 : Lieber mit ner alten Zündapp zum Baggersee, als mit ner neuen Honda zur Arbeit

    Vorbei. Ab 03/2023 nur noch Baggersee, egal mit was.... 8)

  • Zitat

    Original von uhjeen
    Auf den Treffen wo ich bis jetzt war (CB1300 Treffen wohl gemerkt) hat es sehr wohl was mit Motorrad fahren zu tun gehabt! Und ich denke dass keiner das Gegenteil behaupten werden die in derselben Gruppe gefahren sind wie ich!


    Also Marc, ich sehe das auch so. Wir haben auf den CB-treffen immer homogene Gruppen gehabt, die vom Fahrstil zueinander passen.
    Das Urteil ist aus meiner Sicht ein - leider- gelungener Versuch von Versicherungen eine Möglichkeit zu finden, um sich um ihre Aufgabe (zahlen) herum zu drücken.


    Arme Justizia :evil:

  • Jawohl - das geht ja gar nicht. Mit mehreren auf derselben Straße und in die gleiche Richtung und vielleicht sogar noch das gleiche Ziel.
    Wo kommen wir denn dahin - das grenzt ja an kriminelles Verhalten. Egal ob es sich um Autos oder Motorräder handelt. Also neue Lösung:


    Moppedfahrer von 07:00 bis 07:15 Uhr
    Sam von 07.16 bis 07:30 Uhr
    DJ-O von 07:31 bis 07:40 Uhr (er ist ja immer schneller) ;)
    uhjen von 07:41 bis 08.00 Uhr (BMW-Zuschlag) :tongue:
    usw.


    Gilt das auch wenn ich mit meinen Freunden gemeinsam in die Kneipe oder zum Bowling gehe? ?(


    - Sarkasmus aus -

  • Irgendwie gefällt mir die Zeiteinteilung so, wie du sie gemacht hast...
    ;) :D


    Alles Quatsch. Ich bürge mit dem rechten Arm meiner Schwester dafür, dass diese 4 Herrschaften (siehe oben) nichtniemalsgarnicht für solche hässlichen Taten in Frage kämen.

    2005-2023 : Lieber mit ner alten Zündapp zum Baggersee, als mit ner neuen Honda zur Arbeit

    Vorbei. Ab 03/2023 nur noch Baggersee, egal mit was.... 8)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Moppedfahrer
    Irgendwie gefällt mir die Zeiteinteilung so, wie du sie gemacht hast...
    ;) :D


    Alles Quatsch. Ich bürge mit dem rechten Arm meiner Schwester dafür, dass diese 4 Herrschaften (siehe oben) nichtniemalsgarnicht für solche hässlichen Taten in Frage kämen.


    richtig Möppi,
    wir fahren ja Motorrad um Spaß zu haben und nicht um Rennen zu fahren..... ;)
    Rennen gehören auf die Rennstrecke, und zum Rennen fahren würde ich auch keine CB nehmen.... :D

  • Jetzt erschliesst sich mir auch der Sinn der Warnwesten - wenn ich einen Eisentreiber sehe - egal ob auf der Autobahn oder der Landstraße, muss ich schnellstmöglichst einen ausreichenden Sicherheitsabstand herstellen, damit mein Versicherungsschutz nicht baden geht.
    Der passende Gesetzentwurf kommt bestimmt bald - na oder zumindest eher als der zur Staudurchfahrt. - Ich liebe Deutsche Land -


    Kay

  • Zitat

    Original von DJ-Obelix


    richtig Möppi,
    wir fahren ja Motorrad um Spaß zu haben und nicht um Rennen zu fahren..... ;)
    Rennen gehören auf die Rennstrecke, und zum Rennen fahren würde ich auch keine CB nehmen.... :D


    :D :D :D