Hallo zusammen,
ich habeEuch doch vor kurzem erzählt, daß ich eine gebrauchte CB
beim HH gekauft habe. So.. beim ersten säubern meines Bikes, habe ich einen langen Riss im Scheinwerfergehäuse festgestellt der mir beim Kauf nicht aufgefallen war. Nun habe ich ein Foto das ich bei meiner ersten Probefahrt gemacht habe. Darauf ist der Riss bei näherem heranzoomen zu erkennen . Den Schaden habe ich sofort (mit Foto) dem HH gemeldet.Der wiederum meinet es wäre ja kein versteckter Schaden usw. und er würde mir mit der Hälfte des Kaufpreises für ein neues Scheinwerfergehäuses entgegenkommen. Ich bin aber der Meinung ,er müsste für den ganzen Schaden aufkommen.
Was ist eure Meinung dazu ?
Riss im Scheinwerfergehäuse
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- SC54
- Ralf-Fritz
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Hallööchen...mit 2-öchen,
...natürlich zahlt der "freundliche" HH, denn es ist kein Privatkauf. Und wenn er ein ordenlicher HH ist, gibts da keine Frage..., meiner Meinung nach;)
...P.S. wenn ich (bin Gastronom) ein Bierglas voll Bier zapfe und das Glas ist kaputt, der Gast merkt es , gibt's och ein neues Bier, in ein ganzes Glas..., mit Recht:D
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Ganz objektiv betrachtet ist der reine Glasbruch KEIN GW-Schaden.
Achtung: ich will KEINEM was unterstellen. Insofern ist meine Überlegung: es kann KEINER der hier Verantwortlichen mit SICHERHEIT sagen, wann der Schaden tatsächlich eingetreten ist. Darum soll man ja ein Gebrauchtfahrzeug WENIGSTENS nach solchen AUGENFÄLLIGEN Schäden vor der Übernahme untersuchen.
Langer Rede, kurzer Sinn: mit dem HH direkt unter vier Augen ruhig reden bringt hier mehr als jeder Streit...
PS.: wenn es das Gehäuse ist, gilt das gleiche sinngemäß.
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Hallo Thomas,
ist ja alles richtig ,nur ich hab ein Foto von meiner ersten Besichtigung
auf dem das defekte Gehäuse zusehen ist.Ralf-Fritz
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Ja du hast die Maschiene ja aber so gekauft also eigentlich dein Fehler , ich würde auf das Angebot des Händlers eingehen (er kommt die ja entgegen) ich rede mit meinem Händler kein Wort mehr ohne Anwalt . Sei froh
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Zitat
Original von RalfK
Ja du hast die Maschiene ja aber so gekauft also eigentlich dein Fehler , ich würde auf das Angebot des Händlers eingehen (er kommt die ja entgegen).....
sehe ich eigentlich auch so....
vorher besichtigt und so gekauft, Dein Fehler, da kann der HH nix dafür, auch wenn er Dich nicht aufmerksam gemacht hat auf diesen Schaden,
er muss es ja nicht gewusst haben, er kann das ja auch übersehen haben....ZitatOriginal von RalfK
......ich rede mit meinem Händler kein Wort mehr ohne Anwalt .....
was hast Du denn für einen Händler.... -
Hmmm ... ? Ich frag mich grad, warum da überhaupt ein Riss im Scheinwerfergehäuse is'. Vielleicht sollte der Besitzer das Mopped mal genauer auf Unfallspuren überprüfen. Man weiß ja nie ...
Nich', dass nachher noch das Pferd vor der Apotheke ...
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Ich habe ein bischen unterm Kopfkissen gekramt naja und hinterher eine Mahnung bekommen Tochter ist Rechtsanwältin, meiner sagt keine Quittung bezahlen
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Danke erstmal für eure ehrlichen Meinungen.
Da werde ich nochmal mit meinem freundlichen HH darüber sprechen.
Im übrigen ist der Riss genau an der Schraube, die man rechts und links lösen muss um das Scheinwerferglas mit Ring zu entfernen. Ich denke diese Schraube wurde mal zu fest angezogen und dadurch ist der Riss entstanden. -
Zitat
Original von Ralf-Fritz
.... Nun habe ich ein Foto das ich bei meiner ersten Probefahrt gemacht habe. Darauf ist der Riss bei näherem heranzoomen zu erkennen . Den Schaden habe ich sofort (mit Foto) dem HH gemeldet.Der wiederum meinet es wäre ja kein versteckter Schaden...Was ist eure Meinung dazu ?
Meine Meinung?
Du hast den Riss mitgekauft! Siehe oben!
Damit ist das Angebot des HH fair genug.
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Zitat
Original von Carsten
Was ist eure Meinung dazu ?
Meine Meinung?
Du hast den Riss mitgekauft! Siehe oben!
Damit ist das Angebot des HH fair genug.[/quote]
...und das - an sich völlig überflüssige - Angebot deines HH ist ein durchaus nicht selbstverständliches Entgegenkommen.
Rede mit ihm darüber und....
....er könnte es sich noch überlegen (eigentlich ein in seinem Entgegenkommen ZU freundlicher HondaHändler gewesen zu sein)Das ist nun noch eine Meinung
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Zitat
Original von Carsten
Was ist eure Meinung dazu ?
Meine Meinung?
Du hast den Riss mitgekauft! Siehe oben!
Damit ist das Angebot des HH fair genug.
...und das - an sich völlig überflüssige - Angebot deines HH ist ein durchaus nicht selbstverständliches Entgegenkommen.
Rede mit ihm darüber und.....er könnte es sich ja nochmal überlegen
(eigentlich besser ein in seinem Entgegenkommen ZU freundlicher HondaHändler .....gewesen zu sein)Das ist nur noch eine Meinung
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Meine Meinung:
Nimm das Angebot vom Freundlichen an,
und sooo "teuer" wird's dann ja auch nicht.Gruß
Uli -
meine persönliche (nicht rechtsverbindliche) Meinung zu so einem Fall ist...
1) der Händler (oder einer seiner Mitarbeiter) bereiten im normalen Fall ein solches Fahrzeug für den Verkauf vor. Das beinhaltet nicht nur die Sauberkeit, sondern insbesondere auch eine technisch einwandfreie Verwendung des Verkaufsgegenstandes. (Schließlich ist ein Händler als "Meister" seines Faches verpflichtet, Schaden von seinen Kunden verzuhalten durch Herausgabe nicht sichere KFZge, die ohne Bedenken auf den Straßenverkehr losgelassen werden können.
2) Bei einer TÜV Abnahme wäre dies sicherlich ein Mangel (ob nun erheblich oder gering ??? man weiß es nicht)
3) Hätte der Händler das Fahrzeug vor der Übergabe in einen betriebssicheren Zustand bringen (können) müssen. (sonst brauch ich ja nicht vom Meisterfachbetrieb kaufen)
Ich würde den Meister fragen:
- dies ist doch ein Meisterbetrieb? (Ja/Nein)
- sein Verkaufsargumente ist doch sicherlich, dass man sich auf das erlernte Handwerk verlassen darf? (Ja/Nein)
- heißt das, dass man davon ausgehen darf, das Fahrzeug nicht nach weiteren versteckten Mängeln (alte Bremsflüssigkeit, Reststärke der Bremsbeläge zu niedrig, oder Sonstiges) nach dem Kauf bei Ihm als Meisterbetrieb durch einem weiteren Meisterbetrieb checken zu lassen, um sicher zu sein, ein betriebssicheres Fahrzeug zu bewegen? (Ja/Nein)
- Hat ein Meisterbetrieb eine Sorgfaltspflicht? (Ja/Nein)Wieviel Stunden hattest du die Möglichkeit, diesen Mangel zu entdecken und wieviel der Händler. Wobei du warscheinlich doch den größeren Anteil nicht vor dem Moped gestanden hast.
Ich würde mich als Händler bei der Beantwortung der oberen Fragen anfangen zu schämen. (ich mach dem Händler keinen Vorwurf, jeder macht halt mal irgendwann Fehler, dass ist ja auch nie die Frage, die Frage ist, wie geht man damit um, um zufriedene Kunden zu haben!)
Gruß
n.e.Ralf(nörgelnde Kunden hasse ich aber auch, Blinkerbirchen auf Garantie des Herstellers tauschen zu wollen)
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Ich wüßte gerne mal was die Original-Hondalampe kostet. Ne blanke kostet in der Bucht 100 Teuronen.
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Danke n.e.Ralf!
Hatte auch gedacht, dass das Angebot des Händlers gut ist. Dabei vergessen, dass ein ordentlicher Check zum Aufgabengebiet des Händlers gehört. Der Fehler soll ja auf einem Bild beim Händler zu sehen sein. Hätte er so nicht verkaufen sollen/dürfen.
Bei der derzeitigen Servicewüste (bei mir noch Großstadt dazu) verliert man schnelll die Realität aus den Augen und freut sich schon über unzureichendes Entgegenkommen im Handwerkerbereich.
Sand aus den Augen wischen und weiter geht es!Gruß Uwe
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Zitat
Original von UKO
Ich wüßte gerne mal was die Original-Hondalampe kostet. Ne blanke kostet in der Bucht 100 Teuronen.Uko, ich hatte das Problem 2007, da waren es 142 Teuronen und es gibt das Ding nur zusammen(was sich mir nie wirklich erschlossen hat), also Einsatz und Unterteil. + 3 Jahre, ich denk 160 sind heute auf den Tisch zu werfen???
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Dann bin ich erst recht froh über meine verchromte.
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Hallo zusammen,
habe soeben mit meinem HH nochmal ein freundliches Gespräch geführt und wir sind uns einig geworden. Er machte mir ein faires Angebot, das heißt ich übernehme 60.- € und er den Rest. Laut HH kostet das Gehäuse 130.-€.Gruß
Ralf-Fritz
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Zitat
Original von wraith
Danke n.e.Ralf!
Hatte auch gedacht, dass das Angebot des Händlers gut ist. Dabei vergessen, dass ein ordentlicher Check zum Aufgabengebiet des Händlers gehört. Der Fehler soll ja auf einem Bild beim Händler zu sehen sein. Hätte er so nicht verkaufen sollen/dürfen.
Bei der derzeitigen Servicewüste (bei mir noch Großstadt dazu) verliert man schnelll die Realität aus den Augen und freut sich schon über unzureichendes Entgegenkommen im Handwerkerbereich.
Sand aus den Augen wischen und weiter geht es!Gruß Uwe
Ja - Ja - Und dennoch nein
Man kann dem Händler nicht so einfach unterstellen, er hätte nicht korrekt gearbeitet. Dazu muß man diese UNTERSTELLUNG beweisen können. Kann man aber nicht. Bestenfalls könnte man anhand des vorliegenden Fotos belegen, daß der Fehler schon vorhanden war.
Aber: WANN wurde das Foto tatsächlich aufgenommen? U.S.W. und so fort... Ohne echte Beweise bleibt es eine Unterstellung. Das ist durchaus nicht spitzfindig. Möglicherweise denkt der Händler gerade das jetzt vom Käufer. Immer mal auch die andere Seite berücksichtigen.
Wichtig ist doch jetzt, daß eine EINIGUNG erzielt wurde, damit ist der Schaden für BEIDE begrenzt. Der Rest ist nur Spekulation.
Hinterher ist man immer schlauer, das gilt für Käufer wie auch für den Händler.
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Ist doch gut so!
Leben und Leben lassen. Ich zahle auch lieber etwas dazu wenn man sich mit netter Diskussion auf eine Regelung einigen kann.
Fehler macht halt jeder, der was schafft.
(wenn mir aber einer damit kommt, dass der,die,das Rechtsanwalt ist ... , fällt mir immer nur dazu ein,
"Schön wenn einer was gelernt hat in der Familie. Hoffentlich beherscht derjenige dann wenigstens sein Handwerk.") -
Ich gehe davon aus, dass ein Forumsmitglied die Wahrheit schreibt. Wird ja wohl ein Foto sein, welches beim Händler gemacht wurde.
Beide Seiten haben "gepennt", der Kompromiss ist auch i.O.. Mir ging es mehr darum, dass hier neRalf mit seiner neuen Sichtweise zumindest meine Einschätzung beim Lesen korrigiert hat. Daher der Dank. Hab den Thread bis zu meinem Beitrag in einem durchgelesen. Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Gruß Uwe
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Zitat
Original von wraith
Ich gehe davon aus, dass ein Forumsmitglied die Wahrheit schreibt. Wird ja wohl ein Foto sein, welches beim Händler gemacht wurde.
Gruß UweAbsolut richtig, sollte man annehmen. Hilft bloß in der Auseinandersetzung mit dem Händler nur BEDINGT, darauf wollte ich abheben. Wenn der Händler auf die Argumentation mit dem Foto nicht eingeht, hat man schlechte Karten, TROTZ FOTO.
Daher ist es immer besser, in so einer Situation einen Kompromiß einzugehen, sofern der Händler sich gegen eine vollständige Anerkennung sperrt.
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Zitat
Original von Thomas S.
Ja - Ja - Und dennoch neinMan kann dem Händler nicht so einfach unterstellen, er hätte nicht korrekt gearbeitet....
Unter der Voraussetzung, dass der Mangel schon vor dem Verkauf bestand, hat der Händler nicht korrekt gearbeitet!
Was aber nicht heißen soll, dass Händler unfehlbar sind.
Die Frage bleibt halt immer nur, wie geht der Händler damit um!Und wenn ich für einen Scheinwerfer Hdl.EK + Marge + Mwst. + (Einbaukosten) im Normalfall bezahlen muss, ist es für den Händler ja kein großer Verlust seine Marge und die Einbaukosten dem Kunden zu "schenken".
Hätte der Händler es vorher gemerkt, hätte er alles alleine tragen müssen .
(das ist jetzt keine Unterstellung, sondern nur ein Gedankenanstoß: was sagt denn der Vorbesitzer dazu? Abzug beim Ankauf wegen eingerissenen Scheinwerfer? Bei Honda Garantie eventuell für die FIN und Scheinwerfer def. eingereicht? Trotzdem alles gelassen wie es ist? Scheinwerfer bei ebay verkauft? ...)
Alles nur Spekulation die zigmal pro Woche praktiziert wird!
Trotzdem bin ich pro Händler.Hauptsache alle sind jetzt zufrieden.
Gruß
n.e.Ralf -
Zitat
Original von Rolf
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PS:
... und mein fHH liegt ungefähr 10% unter den Preisen von ZSF ...Rolf, Glück muss MANN haben! Das war der Preis den mein FREUNDLICHER dafür haben wollte! Wenn es preiswerter gewesen wäre....wäre ich heute ev. nicht hier mit dabei. Denn genau damit hat hier mein Start im Forum begonnen! ...und das war gut so
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Zitat
Original von splitter07
Wenn es preiswerter gewesen wäre....wäre ich heute ev. nicht hier mit dabei. Denn genau damit hat hier mein Start im Forum begonnen! ...und das war gut so
Dann war das sogar sehr gut so.
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...der riss im gehäuse entsteht , bei einer nackigen!!!, wenn einem nachts das abblendlicht wärend der fahrt ausfällt und du auf fernlicht umstellst, um nicht die entgegenkommenden fahrzeuge zu blenden, stellst du den scheinwerfer mit etwas gewalt nach unten ohne die schrauben zu lösen( ist ja auch schlecht wärend der fahrt), dabei platzt das kunststoffgehäuse von der verschraubung an weg !!!
so war es jedenfalls bei mir, hab das gehäuse dann kunststoffgeschweißt
na vielleicht hast du ja meine alte bei dem hh gekauft!!!
guß hankalunke -
Jetzt wo Du das sagst, bei der ersten Nachtfahrt war der Lichtkegel extrem kurz vor dem Vordrad. Ich habe den Scheiwerfer erstmal richtig einstellen müssen.
Habe übrigens gestern ein neues Gehäuse von meinem HH geschickt bekommen.Gruß Ralf-Fritz
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Na dann haben wir ja doch ein gutes Ende. kaputtmachen und bezahlen lassen :D:P