Hab heut mal en bissl in der Motorrad rumgeblättert, und da wird etwas geschrieben, was mal wieder für Diskussionsstoff sorgt und wie sollte es anders sein - es kommt aus Brüssel:
"Kaum ist die Debatte um die Winterreifenpflicht für Motorradfahrer verraucht, droht neues Ungemach aus Brüssel. Im Bundesverkehrsministerium wird derzeit an der Umsetzung der richtlinie zur Reifenkennzeichnung (EU-Verordnung Nr. 1222/2009) gefeilt, die künftig einen Sonderpassus für Motorradreifen enthalten wird. Wie aus internen Dokumenten verlautet, die Motorrad vorliegen, müssen alle Neufahrzeuge, die nach dem Stichtag 31. März 2013 in den Handel gebracht werden, werksseitig mit speziell gekennzeichnenten Sommerreifen ausgerüstet sein. Bis zum Jahresende 2013 wird die Verordnung auf alle Motorräder ausgeweitet, die seit 01. April 1990 zugelassen wurden. Die Kennzeichnung umfasst Rollgeräusch bei 27,5 Grad Celsius, Heißhaftungseigenschaften und Kraftstoffeffizienz. Gemäß der Verordnung müssen die Hersteller diese Informationen bei den Verkaufsstellen und im Werbematerial angeben. Während für das Reifenabrollgeräusch die Deklaration des gemäß UN ECE R 117 gemessenen Wertes in Dezibel vorgesehen ist, erfolgt die Kennzeichnung für Heißhaftung und Kraftstoffeffizienz mit einer Klassifizierung 'A bis Z'."
[Quelle: Zeitschrift Motorrad (Ausgabe 08 ), S. 117]
Wird wohl eher für die Interessant sein, bei denen der Satz Reifen auch mal 2-3 Jahre hält.