Hallo Zusammen,
ich hätte da mal ein Diskussionsthema für die Juristen oder zumindest den juristisch Angehauchten unter Euch
Ich fahre eine Shark R&D Auspuffanlage und habe zwecks des "besseren Tons" den DB-Eater herausgeschraubt und führe ihn während den Fahrten unter der Sitzbank mit.
Hintergrund: wenn sie mich schon damit aufhalten, könnte ich schnell Abhilfe schaffen und dann ggf. auch wieder weiterfahren.
Jetzt sagte ein Freund zu mir, dass das eher negativ angesehen wird und ich dadurch eher noch mehr Probleme erhalten würde, da man mir das als "Vorsatz" auslegen würde?!
Könnt Ihr helfen, wisst Ihr da mehr?
Besser die Pfeife dabei oder doch lieber zu Hause in der Werkstatt lassen???