DB-Eater unter der Sitzbank

  • Hallo Zusammen,


    ich hätte da mal ein Diskussionsthema für die Juristen oder zumindest den juristisch Angehauchten unter Euch :D



    Ich fahre eine Shark R&D Auspuffanlage und habe zwecks des "besseren Tons" den DB-Eater herausgeschraubt und führe ihn während den Fahrten unter der Sitzbank mit.
    Hintergrund: wenn sie mich schon damit aufhalten, könnte ich schnell Abhilfe schaffen und dann ggf. auch wieder weiterfahren.


    Jetzt sagte ein Freund zu mir, dass das eher negativ angesehen wird und ich dadurch eher noch mehr Probleme erhalten würde, da man mir das als "Vorsatz" auslegen würde?!


    Könnt Ihr helfen, wisst Ihr da mehr?


    Besser die Pfeife dabei oder doch lieber zu Hause in der Werkstatt lassen???

    Gruß vom bösen Wolf und seinen 1300er Geißlein. . .

  • Ich bin zwar kein Rechtsexperte...aber für mich ist die Sache recht klar. Wer einen dB-Eater ausbaut, dem wird so oder so Vorsatz unterstellt und dass er ganz genau weiß was er tut. Auf Unwissenheit heraus zu reden funktioniert in der deutschen Rechtssprechung nicht.


    Dafür ist in einigen Bundesländern die Gefahr recht groß, dass sie dir die Weiterfahrt untersagen. Und das kann unter Umständen sehr ärgerlich und sehr teuer werden. Also würde ich auch eher dazu tendieren das Ding unter der Bank mitzuführen.

    -----------------
    Grüsse, Ralf


    Intelligence without Communication is irrelevant,
    Communication without Intelligence is noise!

  • Hallo
    Ich glaube, "for road use" müsste der DB-Killer sogar angenietet sein.... aber eben, bin mir nicht ganz sicher...

    .....(¯`°v°´¯)
    .......(_.^._).....(¯`°v°´¯)
    ........................(_.^._)

  • Ich bin auch der Meinung wenn rausgebaut dann Vorsatz 8o , ich hatte meine auch mal raus ist ganzschön laut und hinter mir fahren ging gar nicht (nicht war Bodo:D ), probier das mal aus jemnd anders fährt mit deinem Moped an die vorbei du wirst Ihn wieder einschrauben.

    SC54 + R1250 GS
    Zweipüffergrüße


    Ralf


    Theoretisch kann ich schwimmen, praktisch bin ich aber nicht ganz dicht.

  • Hallo
    bei mir bleibt der Original Auspuff mit seinem ganzen Innenleben dran .
    Weil es bei uns sehr teuer wird wenn du zu laut unterwegs bist .
    Bis 2000 Fr. Busse und bis zu 3 Monaten Fahrverbot . ( je nach Kanton unterschiedlich )

    mfg franz


    der Kurven-Nymphomane

  • Das das Auspuffgeräusch ohne lauter ist, liegt wohl in der Natur der Sache. ;)Wie der Name schon selbsterklärend sagt : dB ESSER oder dB KILLER. :D


    Vorsatz wird sowieso von der Rennleitung unterstellt ( und im Bedarfsfall vor Gericht bestätigt ) wenn du auf frischer Tat ertappt wirst. X(
    Wenn du ihn aber an Ort und Stelle einbaust, ist das Moped wieder STVO kondom und die Rennleitung hat einen Grund weniger es stillzulegen. :D
    Kannste wenigstens heimfahren. 8)

    Gruß Hans


    und immer schön dran denken : gummierte Seite nach unten, lackierte Seite nach oben !

    Einmal editiert, zuletzt von cbhans ()

  • Vorab, ich wollte keine Diskussion starten, ob ohne zu laut oder nicht, sondern ob es juristisch gesehen einen Unterschied macht, ob ich das Pfeiferl mitführe oder nicht? ?(


    LG
    Wolf

    Gruß vom bösen Wolf und seinen 1300er Geißlein. . .

  • Ich bin kein Jurist, aber ich denke es kommt auf den Polizisten an wie er gefrühstückt hat.
    Wenn Du das Pfeiferle herauszauberst und der gute Mann ist schlecht drauf, kann der Dir auf jedenfall Vorsatz vorwerfen und da ist bei den Strafen schon ein beachtlicher Grössenunterschied vorhanden.
    Eigentlich sollten Fahrzeuge mit den Auspuffgeschichten auch nicht mehr vorort stillgelegt werden, aber in der Praxis sieht es sehr oft anders aus.


    Wenn du sicher gehen möchtest das Du weiter fahren kannst, dann lass das Dingen drin, Strafe wenn zu laut bleibt natürlich weiterhin aber Du kannst auf jedenfall weiter fahren.



    Gruss
    Carsten

  • Mach ihn wieder rein, der Shark ist auch so laut genug und gesperrte Strecken gibt es schon genug in diesem Land.

    Menschen ohne Macke sind Kacke!


    Bleibt wie ich bin!
    Der Bremer Stadtquerulant!

  • db-killer raus ist eine Ordnungswidrigkeit wenn Du Ihn eben grade scheinbar verloren hast ;)


    db-killer raus, erwischt werden, unter der Sitzbank hervorholen kann als Vorsatz gelten.
    Vorsatz ist eine Straftat.


    Wenn der Rennleiter schlechte Laune hat, Prost Mahlzeit !


    In den meissten Fällen bleibts aber bei einem Verwarngeld.


    Gruß Holger

    Be Good, Be Bad, Just Be !


    Lebe deine Träume, denn morgen, kannst Du gestern nicht nachholen!

  • Danke zusammen,


    naja, kann die die Rennleitung Dich auch wegen Vorsatz packen, wenn sie "schlecht drauf" ist und Du ihn "gerade eben verloren hast"?


    Gruß
    Wolf

    Gruß vom bösen Wolf und seinen 1300er Geißlein. . .

  • Ich versteh das mit den ausgeräumten Auspuffen sowieso nicht: ob laut oder leise: der Klang eines Reihenvierzylinders ist nicht besonders schön und wird auch durch zunehmende Lautstärke nicht schöner. Aber manchem verhilft das anscheinend zu mehr Männlichkeit?! Wenn ihr nen guten Sound wollt, muß ein Zweizylinder, am besten ein V2 her. Der klingt auch legal besser.


    Außerdem kann ich nur einen meiner Vorgänger zitieren: es gibt schon genug gesperrte Strecken, die wir solchen Krawallbrüdern zu verdanken haben!


    Gruß
    Werner

  • Moin Moin, 8)


    bei mir ist von vornerein gar kein DB Killer drinne - ist für diesen Endschalldämpfer auch gar nicht vorgesehen :D

    Gruß Sven-Uwe


    Ruhe in Frieden - Goliath von der Kieler Förde


    20.07.2000 - 27.08.2007 - Ich werde Dich nie vergessen

  • Zitat

    Original von Wolf
    Hallo Zusammen,


    ...und habe zwecks des "besseren Tons" den DB-Eater herausgeschraubt und führe ihn während den Fahrten unter der Sitzbank mit.


    na klasse,
    noch einer, der zu gern am "guten Ruf" der Motorradfahrer bastelt,
    es triifft ja in der Mehrzahl auch nur die Anderen dann....


    Niete das Ding wieder rein, für sowas sollte es hier eigentlich nicht auch noch Tipps geben, wie man "ohne" möglichst ungeschoren davon kommt. :evil:


    Lärm ist Körperverletzung (ich weiß darum denn ich hab 'nen Gehörschaden durch mir aufgezwungenen Lärm).
    Warum setzt du dich nicht selbst hinter dein Endrohr bis du nur noch Pfeifen in den Ohren hörst und die Flimmerhäärchen in der Gehörschnecke sich irreversibel plattgelegt haben?
    Ich drehe dir doch gerne auch vorne am Griff :P



    @ Sven


    Toll *Hut-ab!*

    Ralph.

    ________________

    will nur spielen . . . :biken2:

    Einmal editiert, zuletzt von Rosenzausel ()

  • kannst ihn :D ja auch rausholen und sagen :


    ohhh sorry, hab ich gerade eben erst verloren gehabt, gesucht, wiedergefunden und damit er unter dem Sitz schneller abkühlt,( zum wiedereinbauen ), bin ich ein paar Km so über 150 gefahren. Fühlen se mal, ist schön kalt, werde ihn jetzt reinstecken und alles ist wieder gut und schön leise, Herr Polizei. :D
    Vieleicht ist die Rennleitung ja danach wieder " gut drauf " oder es wird richtig teuer ! X(


    Mein Rat : laß ihn einfach drin wie ich es auch mache, ist am sichersten und außerdem ist der Sound "mit" schöner als der ohrenunfreundliche Lärm "ohne". ;)

    Gruß Hans


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  • Zitat

    Original von carola95
    Ich versteh das mit den ausgeräumten Auspuffen sowieso nicht: ob laut oder leise: der Klang eines Reihenvierzylinders ist nicht besonders schön und wird auch durch zunehmende Lautstärke nicht schöner. Aber manchem verhilft das anscheinend zu mehr Männlichkeit?! Wenn ihr nen guten Sound wollt, muß ein Zweizylinder, am besten ein V2 her. Der klingt auch legal besser.


    Außerdem kann ich nur einen meiner Vorgänger zitieren: es gibt schon genug gesperrte Strecken, die wir solchen Krawallbrüdern zu verdanken haben!


    Gruß
    Werner


    Was ich nicht verstehe wie kann ich ein Motorrad fahren wenn mir der Motorcharakter und Klang nicht gafällt.


    Falsches Motorrad ??? :tongue:

    Gruß der Eisen-Mike mit 2 x SC54 Naked.



    Deutschland Du schlachtest die Kuh die Du melken willst !!!

    Einmal editiert, zuletzt von Eisen-Mike ()

  • Servus


    ich verstehe den Zusammenhang von Lautstärke und Männlichkeit nicht,vieleicht kann mich einer darüber aufklären.


    Gruß Bernd SC54(schwarz/weiß/rot)

  • Hier scheint jeder eine Meinung zu Männlichkeit/ Lautstärke etc. zu haben und sein "Urteil" über andere Mitglieder zu bilden - aber keiner ein juristsches Wissen zu der gestellten Frage.


    Nur zur Info: Ob Original, Zubehör, mit oder ohne Pfeiferl - zu laut ist zu laut (auch der Original unserer Dicken!)

    Gruß vom bösen Wolf und seinen 1300er Geißlein. . .

  • Ganz klare Sache bei meinem Sebring ist der DB Killer eingenietet, eine Schraube und eine neue Blindniete ist beim kauf mit dabeigewesen. Gewinde wäre auch im Endtopf vorhanden. Also könnte man den DB-Killer ja bei der Kontrolle schnell reinschrauben...... Aber man benötigt dann doch die Blindnietenzange und die Niete! Denn in der ABE steht ganz klar drin DB Eater geschraubt erlischt die Betriebserlaubnis DB- Eater muss genietet sein! Das können auch die Jungs vom Trachtenverein sicher lesen. Also lass ich das Ding drin mit Niete, da geschraubt und eingebaut ja auch illegal ist. Sound ist auch mit eingebauten DB Killer gegenüber Orginal besser........ Ach ja noch etwas hab den Topf mal messen lassen ist genau an der obersten Toleranzgrenze.

    Einmal editiert, zuletzt von Bertl ()



  • Er möchte doch nur hierzu eine Antwort, alles andere könnt ihr der Mama erzählen :P


    Wolf, kann dir leider keinen Rat geben



    Gruß
    Andreas

    Schmerz vergeht, Stolz bleibt

  • Sorry - ich verstehe die ganze Diskussion hier nicht. ?(


    Eater raus ist illegal, oder ?
    Zulassung ist mit Eater/Killer;- d.h. wenn da was verändert wird dann erlischt die dieselbe.
    Darin sind mer uns wohl einig.


    Es spielt auch keine Rolle, ob -angeblich- verloren oder nicht. Es ist und bleibt illegal. Punkt.


    (max. würde ich als Sheriff den Typen der das Teil auch noch dabei hat so hart wie möglich anpacken - aber das ist nur meine persönliche Meinung)

    Wer seinen eigenen Weg fährt, kann nicht überholt werden

  • Zitat

    Original von sam



    (max. würde ich als Sheriff den Typen der das Teil auch noch dabei hat so hart wie möglich anpacken - aber das ist nur meine persönliche Meinung)


    ... nicht nur Deine ... :evil:



  • Wolf
    ja wenn es dir wirklich nur darum geht : Besser die Pfeife dabei oder doch lieber zu Hause in der Werkstatt lassen??? und nicht um die Diskussion,
    solltest du einen Rechtsverdreher fragen, der hat sicher eine kompetentere und verbindlichere Antwort darauf als wir Laienrechtsexperten hier. ;)

    Gruß Hans


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  • Frag drei Anwälte und Du hast drei verschiedene Antworten :D

    Nur ein Biker weiß, warum ein Hund seinen Kopf aus dem Autofenster streckt.

  • ?(.....stimmt Dario - dann kann er ja auch auf uns [SIZE=7]( ambestenaufmich )[/SIZE] höhren :D :D :D

    Gruß Hans


    und immer schön dran denken : gummierte Seite nach unten, lackierte Seite nach oben !

    Einmal editiert, zuletzt von cbhans ()

  • Also - ich hab heute nachmittag nen Rechtsverdreher im Büro gehabt und Ihn gefragt.


    Er ist sicher nicht der Verkehrexperte, sondern eher Wirtschaftsanwalt; - aber gemeint hatter das illegal eben illegal ist.


    Das macht doch Sinn.


    (ob jedoch das Mitführen des illegal entfernten Teil strafverschärfend ist - konnte er nicht sagen - spielt imho auch keine Rolle)

    Wer seinen eigenen Weg fährt, kann nicht überholt werden

  • Bauen nicht viele hier im Forum den Luftfilter um,ist das etwa Legal ?(
    Wenn man im Glashaus sitzt sollte man nicht mit Steinen werfen.
    Ich finde vernünftig laut bei unserer Dicken jedenfalls schön :D :D :D

  • So nach intensiver Suche hier die Meinungen:
    §30 StVZO
    §30 Beschaffenheit der Fahrzeuge
    (1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt, die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folge von Verletzungen möglichst gering bleiben. (2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Weise hergestellt sein und in dieser erhalten werden. (3) Für die Verkehrs- oder Betriebssicherheit wichtige Fahrzeugteile, die besonders leicht abgenutzt oder beschädigt werden können, müssen einfach zu überprüfen und leicht auswechselbar sein. (4) Anstelle der Vorschriften dieser Verordnung können die Einzelrichtlinien in ihrer jeweils geltenden Fassung angewendet werden, diein Anhang IV der Richtlinie 2007/46/EG oderin Anhang II Kapitel B der Richtlinie 2003/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 74/150/EWG (ABl. EU Nr. L 171 S. 1) oderin Anhang I der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Fahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. EG Nr. L 124 S. 1)in seiner jeweils geltenden Fassung genannt sind. Die jeweilige Liste der in Anhang IV der Richtlinie 2007/46/EG, in Anhang II der Typgenehmigungsrichtlinie 2003/37/EG und in Anhang I der Richtlinie 2002/24/EG genannten Einzelrichtlinien wird unter Angabe der Kurzbezeichnungen und der ersten Fundstelle aus dem Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Verkehrsblatt bekanntgemacht und fortgeschrieben. Die in Satz 1 genannten Einzelrichtlinien sind jeweils ab dem Zeitpunkt anzuwenden, zu dem sie in Kraft treten und nach Satz 2 bekanntgemacht worden sind. Soweit in einer Einzelrichtlinie ihre verbindliche Anwendung vorgeschrieben ist, ist nur diese Einzelrichtlinie maßgeblich.


    Die dir auferlegten 73,50 Euro sind der aktuelle Tarif. Sie setzen sich aus den genannten 25 Euro zusammen, die bei Vorsatz (dB-KiIler absichtlich entfernt) verdoppelt werden, plus 23,50 Euro Verwaltungskosten. Die drei Punkte sind ebenfalls üblich. Um die Punkte möglicherweise noch abzuwenden, bräuchtest du in jedem Fall einen Anwalt. Große Chancen haben Sie in der Regel jedoch nicht.




    In Planung
    Fahrer und Halter werden dabei zur Kasse gebeten werden.
    Wer künftig mit einer zu lauten Auspuffanlage erwischt wird, soll deutlich mehr als 25 Euro bezahlen. Das plant Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD). Der Entwurf einer Verordnung sieht 90 EURO PLUS DREI PUNKTE für das Fahren eines Bikes mit erloschener Betriebserlaubnis vor, wenn der Fahrer nicht mit dem Halter identisch ist. Der Halter soll sogar 135 EURO Geldbuße (jeweils plus Verwaltungskosten) berappen und bekommt ebenfalls drei Punkte. Die Strafen können verdoppelt werden, sobald vorsätzliches Handeln unterstellt wird. Bei alledem setzt das Ministerium voraus, dass nicht zulässige Veränderungen in Geräuschentwicklung, Abgasverhalten und Leistung grundsätzlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Der Entwurf wird jetzt den Ländern und Verbänden zur Anhörung vorgelegt. Laut Christoph Gatzweiler vom Industrie-Verband Motorrad (IVM) sei mit der Strafverschärfung nicht vor Mitte 2010 zu rechnen.
    Nicht nur in Deutschland, auch europaweit haben Politiker lauten Motorrädern den Kampf angesagt. So erarbeitet die „Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen“ in Genf derzeit ein neues Messverfahren, welches das Fahrgeräusch von Motorräder im fließenden Verkehr gezielt und sicher dokumentieren soll. Bisher war dieses Prozedere nur mit hohem Aufwand unter genau definierten Bedingungen möglich. Gatzweiler „Damit sollen in den nächsten Jahren die letzte juristischen Schlupflöcher für zu laute Auspuffanlagen geschlossen werden. Auch die Prüfverfahren für Nachrüstanlagen werden bald aufwändiger, die Anlagen damit zwangsläufig teurer.

    SC54 + R1250 GS
    Zweipüffergrüße


    Ralf


    Theoretisch kann ich schwimmen, praktisch bin ich aber nicht ganz dicht.

  • Zitat

    Original von guy
    Bauen nicht viele hier im Forum den Luftfilter um,ist das etwa Legal ?(
    Wenn man im Glashaus sitzt sollte man nicht mit Steinen werfen.
    Ich finde vernünftig laut bei unserer Dicken jedenfalls schön :D :D :D


    bingo!

    Richtige Männer trinken keine Milch, sie essen Kühe!! 8)

  • Zitat

    Original von uhjeen


    bingo!


    Der Outlaw aus Luxi hat dazu keine Meinung zu haben. :D



    (die haben no net amol a rechte Polizei da - da kammer verhandeln. Wie letzte Woche :P)

    Wer seinen eigenen Weg fährt, kann nicht überholt werden

  • Zitat

    Original von guy
    Bauen nicht viele hier im Forum den Luftfilter um,ist das etwa Legal ?(
    Wenn man im Glashaus sitzt sollte man nicht mit Steinen werfen.
    Ich finde vernünftig laut bei unserer Dicken jedenfalls schön :D :D :D



    ....und was die hier diesbezüglich sonst noch so alles schreiben 8o, oh je wenn hier mal die Rennleitung mitliest :rolleyes::D :D :D
    Sag mal Guy, meinst du mit vernünftig laut, wie es ein Schläfer oder ein Tauber hört ?(;)

    Gruß Hans


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  • Was ich nicht verstehe wie kann ich ein Motorrad fahren wenn mir der Motorcharakter und Klang nicht gafällt.


    Falsches Motorrad ???


    __________________
    Gruß der Eisen-Mike.


    Hi Mike,


    der Motorcharakter gefällt mir ja, der Klang muß mir nicht gefallen, mir geht´s ums Fahren, nicht ums Auffallen.


    Nach über dreißig Jahren auf Motorrädern trau ich mir schon zu, alleine zu entscheiden, welches Bike zu mir paßt, aber wenn ich mal nicht weiter weiß, bist Du der erste, den ich um Rat frage ;) Versprochen!

  • Zitat

    Original von cbhans
    .. oh je wenn hier mal die Rennleitung mitliest :rolleyes::D :D :D


    Genau !


    @ Marc: hat ne PN (deswegen)

    Wer seinen eigenen Weg fährt, kann nicht überholt werden

  • Zitat

    Original von cbhans



    ....und was die hier diesbezüglich sonst noch so alles schreiben 8o, oh je wenn hier mal die Rennleitung mitliest :rolleyes::D:D:D
    Sag mal Guy, meinst du mit vernünftig laut, wie es ein Schläfer oder ein Tauber hört ?(;)


    Bin da ja gerade am lesen :D



    Durch Manipulationen am Luftfilter verändert sich das Abgasverhalten. Damit erlischt nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO die Betriebserlaubnis bzw. die EG-Typgenehmigung bei ausländischen Fahrzeugen. Eine nicht mehr vorhandene BE bringt wiederum die Zulassung zum Erlöschen (§ 18 Abs. 1 StVZO), so dass Du im Endeffekt ohne Zulassung fährst, was zu den oben beschriebenen Folgen führt.

    SC54 + R1250 GS
    Zweipüffergrüße


    Ralf


    Theoretisch kann ich schwimmen, praktisch bin ich aber nicht ganz dicht.

  • Ich sehs schon kommen : morgen wird das Forum ge - und wir alle weggeschlossen 8o ;( :D :D :D

    Gruß Hans


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  • Zitat

    Original von Wolf
    Hier scheint jeder eine Meinung zu Männlichkeit/ Lautstärke etc. zu haben und sein "Urteil" über andere Mitglieder zu bilden - aber keiner ein juristsches Wissen zu der gestellten Frage.


    Nur zur Info: Ob Original, Zubehör, mit oder ohne Pfeiferl - zu laut ist zu laut (auch der Original unserer Dicken!)


    @ cbhans das glaub ich nicht



    Hat noch jemand was zu Thema??:evil: Modi Ralf

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    Ralf


    Theoretisch kann ich schwimmen, praktisch bin ich aber nicht ganz dicht.

  • Zitat

    Original von sam



    (max. würde ich als Sheriff den Typen der das Teil auch noch dabei hat so hart wie möglich anpacken - aber das ist nur meine persönliche Meinung)


    Das machen die auch. Ich kenne einen von der AB-Polizei. Wenn GP in Assen ist, lauschen die an der einen Raststätte und an der Anderen wird rausgewunken. Typen, die den DB-Killer aus dem Rucksack zaubern, haben die besonders lieb :D die kriegen auf jeden Fall Vorsatz und damit ist die Strafe höher. "Hab ich verloren" glaubt Dir zwar auch keiner, aber die Bullerei muss Dir das Gegenteil beweisen und das wird ihr schwer fallen. Strafe gibt es aber trotzdem.

    Menschen ohne Macke sind Kacke!


    Bleibt wie ich bin!
    Der Bremer Stadtquerulant!


  • @ Modi Ralf ich glaubs auch nicht ;) [SIZE=7]zumindest nicht alle[/SIZE] :D

    Gruß Hans


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  • Zitat

    Original von UKO


    Das machen die auch. Ich kenne einen von der AB-Polizei. Wenn GP in Assen ist, lauschen die an der einen Raststätte und an der Anderen wird rausgewunken. Typen, die den DB-Killer aus dem Rucksack zaubern, haben die besonders lieb :D die kriegen auf jeden Fall Vorsatz und damit ist die Strafe höher. "Hab ich verloren" glaubt Dir zwar auch keiner, aber die Bullerei muss Dir das Gegenteil beweisen und das wird ihr schwer fallen. Strafe gibt es aber trotzdem.


    Habe ich auch gerade gelesen, ist ganz einfach keine kratzspuren Vorsatz 8o

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    Ralf


    Theoretisch kann ich schwimmen, praktisch bin ich aber nicht ganz dicht.