Hey Roman..
Ich glaub es gibt im Moment nur ein Hersteller der einen 190/60
für die SC40 herstellt:
Bridgestone
190/60ZR17*W TL Battlax BT020 R 78W -- hinten
und der nicht nur schön breit, sonder auch hoch
Nobleman
Hey Roman..
Ich glaub es gibt im Moment nur ein Hersteller der einen 190/60
für die SC40 herstellt:
Bridgestone
190/60ZR17*W TL Battlax BT020 R 78W -- hinten
und der nicht nur schön breit, sonder auch hoch
Nobleman
und der nicht nur schön breit, sonder auch hoch
Nobleman ;)[/quote]
Genau 114mm
Linke Hand zum Gruß
ein freigabe für reifen für die SC40 gibt es leider nur von Bridgestone... alle reifen von anderen Herstellen erfordern dann ein abnahme durch TÜV(oder vergleichbar) und eintragung...
habe auch schon diverse hersteller kontaktiert wegen reifensets für die SC40...
ZitatAlles anzeigenOriginal von Roman
............ mir hat mein TÜV-Ing. (kein Freund, Verwandter oder sonstwie abhängiger) erklärt, daß nach EU-Recht Reifenbindungen null und nichtig sind; "... vergessen Sie das ...".
nach ihm sind nur Geschwindigkeitskennung, Tragfähigkeit und natürlich Alter und Zustand maßgeblich; selbst Mischbereifung, also verschiedene Profile und sogar verschiedene Hersteller sind, nach ihm, zulässig.
Anlaß war eines meiner anderen Maschinen mit Reifenbindung, die er schlichtweg entfernte und die anderen Reifen ohne wenn und aber akzeptierte.
kann ja eigentlich nicht woanders anders sein ..............
Also kann ich mir auch den Metzeler Z8 draufziehen, obwohl es laut Metzeler keine Freigabe gibt. Stellt sich nun nur die Frage, warum steht in den Gutachten immer drin, das die Freigabe von Fahrzeugführer mitzufüren sind.
Hier nochmal der original Text (aus der Reifenfreigabe von Metzeler kopiert):
Die Verwendung der aufgeführten Reifenkombinationen setzt voraus, dass sich das oben näher beschriebene Fahrzeug im
unveränderten Originalzustand gemäß der erteilten EG-Typgenehmigung / Betriebserlaubnis befindet.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist mitzuführen.
Stefan
Dieses Thema wird immer wieder sehr kontrovers diskutiert.
Nach meinem Kenntnisstand (der durchaus auch nicht mehr aktuell sein kann, und sowieso nur für D gilt) sind bei MOTORRÄDERN immer noch die Fabrikatsbindungen VORGESCHRIEBEN. Andere Aussagen dazu sind schlichtweg FALSCH.
Allerdings können seit einigen Jahren auch die Reifenhersteller eine Freigabe erteilen.
Nur bei PKW darf frei gewählt werden, aber auch hier MUSS auf EINER ACHSE ein IDENTISCHER Reifen gefahren werden.
Und nein, ich krame jetzt keine nationale Regelung hervor...
wen Du schreibst, dass Dein TÜV-Prüfer die Reifenbindungen bei Deinen Maschinen gestrichen hat, ist das aber auch nur für Deine Maschinen gültig und bei weitem nicht allgemein gültig, so wie das in Deinem vorigen Beitrag heraus zu lesen war.
ZitatOriginal von Roman
............ mir hat mein TÜV-Ing. (kein Freund, Verwandter oder sonstwie abhängiger) erklärt, daß nach EU-Recht Reifenbindungen null und nichtig sind; "... vergessen Sie das ...".
nach ihm sind nur Geschwindigkeitskennung, Tragfähigkeit und natürlich Alter und Zustand maßgeblich; selbst Mischbereifung, also verschiedene Profile und sogar verschiedene Hersteller sind, nach ihm, zulässig.
.....
wenn er die Reifenbindung bei Deiner Maschine streicht, sei froh und fahre die Reifen, die Du fahren willst,
allerdings sind bei weitem nicht alle TÜV-Prüfer so "großzügig" und streichen einfach so die Reifenbindung....
wenn das so wäre, hätten die SC40 Fahrer nicht mit Bridgestone den ganzen Zirkus für die Reifenfreigabe der neuen Reifen (BT20 BT21) machen müssen, als die BT57 ausgelaufen sind....
Hi all,
here in the UK, you can fit what ever tyre you like, so long as the tyre has sufficient grip. At the point of import it must be correct, but after that point, it is upto the owner as to what tyre's you put on. You are meant to follow the guide for speed etc, and if you have an accident and have not got the correct tyres fitted, then the Police will have a serious word in your ear. but, it is upto the owner of the motorcycle, and is not checked by anyone.
Pete in Liverpool
ZitatAlles anzeigenOriginal von Roman
............ mir hat mein TÜV-Ing. (kein Freund, Verwandter oder sonstwie abhängiger) erklärt, daß nach EU-Recht Reifenbindungen null und nichtig sind; "... vergessen Sie das ...".
nach ihm sind nur Geschwindigkeitskennung, Tragfähigkeit und natürlich Alter und Zustand maßgeblich; selbst Mischbereifung, also verschiedene Profile und sogar verschiedene Hersteller sind, nach ihm, zulässig.
Anlaß war eines meiner anderen Maschinen mit Reifenbindung, die er schlichtweg entfernte und die anderen Reifen ohne wenn und aber akzeptierte.
kann ja eigentlich nicht woanders anders sein ..............
Hat er das aus den Papieren gestrichen oder geht die Diskussion bei der nächsten Polizeikontrolle weiter ??? Wenn es nicht gestrichen ist (also aus den Papieren oder du etwas schriftliches hast das alle Reifen Freigaben erteilt sind) las dich nicht erwischen.
Habe doch noch mal gekramt. Wenn wer was Neueres hat, her damit
Richtige Anwendung des § 19 StVZO bei Reifen (E.43)
Richtige Anwendung des § 19 StVZO und
des Beispielkataloges bei Reifen für 2-
oder 3-rädrige Fahrzeuge (Richtlinien
97/24/EG) mit anderen als in den Fahrzeugpapieren
angegebenen Fabrikats-,
Profil- und/oder Typbezeichnungen
Bonn, den 11. Oktober 2000
S 33/36.15.13-02
Aufgrund einer Vielzahl von Anfragen und
der Unterrichtung der verschiedenste
Verfahrensweisen wird zur Klarstellung
folgendes bekannt gegeben:
Bei der Erneuerung oder Umrüstung von
Reifen für 2- oder 3-rädrige Fahrzeuge sind
Unsicherheiten im Umgang mit den so
genannten „Hersteller-, Unbedenklichkeitsoder
Übereinstimmungsbescheinigungen
usw.„ entstanden, weil diese für eine
Änderungsabnahme nicht mehr
herangezogen werden dürfen. Da für den in
Frage stehenden Fall keine
Änderungsabnahme notwendig ist, hat die
oben angesprochene Bescheinigung eine
andere Qualität. Sie ist nicht mehr Unterlage
für eine Änderungsabnahme nach § 19 abs.
3 der StVZO, sondern ein Beleg der
Fahrzeug- oder Reifenhersteller, mit welchen
Fahrzeug-/Reifenkombinationen keine
Gefährdung zu erwarten ist. Damit sind diese
Bescheinigungen auch die Bestätigung der
Produkthaftung der Hersteller.
In der Verkehrsblatt-Verlautbarung VkBl.
1998 S. 904 wurde der Umgang mit Reifen
mit den Kennzeichnungen nach ECE-R 75
bzw. EG-Richtlinien 97/24/EG beschrieben.
Im Absatz 1 ausgeführt, dass grundsätzlich die Fabrikatsbindung erhalten bleibt.
Mit der Neufassung des Beispielkataloges
(VkBl. 1999 S. 451) ist zusätzlich unter dem
Punkt 5.9 auf die Verfahrensweise
eingegangen worden.
Wie nach den vorgenannten Verlautbarungen
richtig verfahren werden soll, wird am
folgenden Beispiel erörtert:
Ein Fahrzeughalter möchte sein Fahrzeug
mit einem neuen Reifen ausstatten. In seinen
Fahrzeugpapieren steht 150/70 B 17 69 H
mit einer zusätzlichen Fabrikatsbindung.
Diese kann nach einer bestimmten Fabrikats-
Profil- und/oder Typbezeichnung
aufgegliedert sein.
Der Fahrzeughalter erwirbt nun einen Reifen
mit einem Typ-Genehmigungszeichen
Nach EG z.B.: e1 oder nach ECE z. B.:
Und der selben Reifenaufschrift 150/70 B 17
69 jedoch mit einer anderen Fabrikats-,
Profil- und/oder Typbezeichnung.
Zusätzlich erhält er eine der oft als
„Hersteller-, Unbedenklichkeits- oder
Übereinstimmungsbescheinigung„
bezeichneten Bescheinigung vom
Fahrzeughersteller seines Krades oder des
Reifenherstellers, in der steht, dass er diesen
Reifen ebenfalls ohne jede Einschränkung an
seinem Fahrzeug fahren darf.
Gemäß § 19 Abs. 2 Satz Nr. 2 StVZO ist
aufgrund der vorliegenden Unterlage eine
Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht
zu erwarten.
Gemäß Beispielkatalog Punkt 5.9, Spalte 4
i.V.m. § 19 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. A und b, liegt
eine Teilegenehmigung vor, nämlich die Typ-
Genehmigung nach der EG-Richtlinie
97/24/EG oder der ECE-Regelung Nr. 75.
Daraus folgt in Bezug auf den gewählten
Reifen:
· Eine weitere Befassung nach
„§ 19 StVZO ist nicht notwendig.
· Bei einer Hauptuntersuchung nach
§ 29 StVZO ist, wie am obigen
Beispiel veranschaulicht, eine
Verweigerung der Zuteilung der Prüf-
Plakette nicht zulässig.
· Bei einer Verkehrskontrolle durch die
Polizei darf das Fahrzeug nicht
beanstandet werden, weil es sich in
einem vorschriftsmäßigen Zustand
befindet.
Zur besonderen Klarstellung sei an dieser
Stelle vermerkt, dass die vorstehende
Erläuterung nur für Reifen nach der EGRichtlinie
97/24/EG oder der als gleichwertig
geltenden ECE-Regelung Nr. 75 zutrifft und
nicht allgemein für alle Reifen.
Bundesministerium für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen
Im Auftrag
Will
Und den noch. Aus dem Transalp-Forum...
Arten von Reifenfreigaben
Grundsätzlich gibt es vier Typen von Reifenfreigaben:
Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) des Fahrzeugherstellers
• Ein Blatt Papier, Mitführen des Dokuments genügt, kein Eintrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich!
(siehe auch Richtige Anwendung des § 19 StVZO bei Reifen)
Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) des Reifenherstellers
• Ein Blatt Papier, Mitführen des Dokuments genügt, kein Eintrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich!
(siehe auch Richtige Anwendung des § 19 StVZO bei Reifen)
Teilegutachten
• wird erstellt bei Änderung der originalen Reifengröße
• Anbauabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich
• Mitführen des Anbauabnahmezertifikats (1 Blatt Papier) notwendig
• bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsstelle Korrektur von KFZ-Brief und KFZ-Schein
Mustergutachten/Prüfberichte
• Eintrag in den KFZ-Brief erforderlich
• es wird ein Beiblatt zum KFZ-Brief erstellt
• in den alten Bundesländern nur durch TÜV/TÜH
• in den neuen Bundesländern nur durch DEKRA
• anschließend entsprechende Änderung von KFZ-Brief und KFZ-Schein auf der Zulassungsstelle notwendig
Hinweis:
Briefe mit Eintragungen sind zwar schön, haben aber eintragungstechnisch keine Relevanz. Manche Prüfer lassen sich durch eine schon einmal vorgenommene Eintragung evtl. überzeugen, die meisten jedoch nicht.
Wichtiger Hinweis:
Wer bislang die Fa. Continental um Freigaben bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigungen ersucht hat, hat unter der Bezeichnung "Freigabe" bzw. "Unbedenklichkeitsbescheinigung" Schriftstücke erhalten.
Auf aktuelle Nachfrage räumt Continental ein, daß es sich bei diesen Dokumenten keineswegs um "Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UBB) des Reifenherstellers" gemäß obiger Liste handelt sondern vielmehr um (Zitat) technische Bescheinigungen, dass es unsererseits keine technischen Bedenken gibt den Reifen auf diesem Motorrad zu fahren. Trotzdem muß das ganze beim Tüv vorgeführt und eingetragen werden. (Zitatende)!
Wer also einen Reifen bislang nur aufgrund dieser Dokumente einsetzt, sollte diesen dringend eintragen lassen!
Triumph-Motorräder haben seit 2008 keine Reifenbindung mehr.
"Hiermit bestätigt die Triumph Motorrad Deutschland GmbH, dass der
Vermerk .Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten"
unter Ziffer 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I für Triumph- Fahrzeuge,
die über eine EG-Typgenehmigung verfügen, nicht relevant ist, da EG-Typgenehmigungen für Triumph-Motorräder keine Reifenfabrikatsbindung
beinhalten."
http://www.triumph.co.uk/media…freigabe_2008-Oktober.pdf
Dirk
ZitatAlles anzeigenOriginal von Roman
............ mir hat mein TÜV-Ing. (kein Freund, Verwandter oder sonstwie abhängiger) erklärt, daß nach EU-Recht Reifenbindungen null und nichtig sind; "... vergessen Sie das ...".
nach ihm sind nur Geschwindigkeitskennung, Tragfähigkeit und natürlich Alter und Zustand maßgeblich; selbst Mischbereifung, also verschiedene Profile und sogar verschiedene Hersteller sind, nach ihm, zulässig.
Anlaß war eines meiner anderen Maschinen mit Reifenbindung, die er schlichtweg entfernte und die anderen Reifen ohne wenn und aber akzeptierte.
kann ja eigentlich nicht woanders anders sein ..............
Wir leben in Deutscheland! Und da ist dann der Baurat im nächsten Stadtteil durchaus anderer Meinung als Deiner.
Da gibt es genug Beispiele für.
ZitatOriginal von Roman
...eigentlich wollte ich nur mal hören ob jemand weiß, wie die Reifenbreiten bei der Größe 190/60-17 je nach Fabrikat ausfallen ...............
Tja, so is das nunmal in einem Forum. Da kommt man schnell von Arschbacken auf Kuchen backen.
Aber was Du meinst, habe ich bei damaligen Reifentests in der PS-Zeitschrift gelesen. Da wurden die verschiedenen Fabrikate mit ihrer tatsächlichen Breite im aufgezogenen Zustand angegeben. Ich weiss nicht, ob die immernoch sowas schreiben.
Stefan
ZitatOriginal von Roman
ok ............., so hat wohl jeder andere Erfahrung und Fahrzeugprüfer; und was im Schein nicht steht kontrolliert auch keiner.
eigentlich wollte ich nur mal hören ob jemand weiß, wie die Reifenbreiten bei der Größe 190/60-17 je nach Fabrikat ausfallen ...............
So ist es, habe auch keine Fab-Bindung mehr - aber manchmal wird doch sehr viel genauer kontrolliert, als der geneigte Fahrzeugführer so denkt...
*
Wer hat schon verschiedene 190/60er verwendet UND auch noch gemessen...
Annäherungsweise geht die Reifenbreite aus den Datenblättern der Reifenhersteller hervor, ebenfalls ist dort die "Meßfelgenbreite" angegeben (die auch von der empfohlenen Felgenbreite abweichen kann). Damit ist wenigstens halbwegs zu erkennen, ob z.B. ein Reifen nun breiter herkommt als ein anderer.
ZitatOriginal von Thomas S.
Wer hat schon verschiedene 190/60er verwendet UND auch noch gemessen...
hmmmm...was nützt der "grössenvergleich"...wenn´s doch nur noch ein-zwei Reifenanbieter für diese Größe gibt?
...hab noch ein paar gutabgehangene BT57
...und die tun´s noch gut!
...aber wie so oft im leben...die guten sterben leider immer zu früh
greetings to all sc40-drivers & friends!
...and a good rolling 2011!
wtf = konni???
Tach, alter blaubullenreiter, schön dass du uns mal beehrst! Fährst du immer noch mountain bike wie ein irrer dass du keine Zeit hast für's Mopped?
gruß vom Luxi
marc
ZitatOriginal von Roman
...
wie ich die bisherigen Beiträge verstanden habe fährt man wohl am liebsten Bridgestone; fahre ich auf anderen Maschinen auch und bin ebenfalls sehr zufrieden (wobei es sehr auf Maschine, Fahrer und Einsatzgebiet ankommt).
würde ich so nicht ganz sagen... würde ja gern mal ein andere marke ausprobieren, aber leider gibt es nur die von Bridgestone mit freigabe... habe, wie glaube schon mal erwähnt, bei diversen herstellen per mail angefragt wegen freigaben, aber immer wieder die gleichen antwort: "gibt leider kein freigabe für ihr motorrad. können ihnen aber gern unterlagen zu eigenen abnahme zukommen lassen(sinngemäß widergegeben)"...
Edit: Ohne vergleichsmöglichkeit kann man nicht wissen ob es was besseres gibt oder ob die jetzigen die beste wahl sind
da ich meine Dicke zum Überwintern in meiner Vertrauenswerkstatt stehen habe, und letztens(also genau genommen heute) wegen Saisonvorbereitung und TÜV mal vorbei schaute, sagte mir der Werkstattmeister das der von mir gefahrene Hinterreifen (BT020R) leider aus dem Sortiment genommen wurde und somit auch nicht mehr hergestellt werden wird... also schauten wri gleichmal nach alternativen wurden aber leider nicht wirklich fündig...
jetzt die frage, hat wer das selbe gehört, hat wer alternativen usw...
auf eine kleinere Dimension als 190/60 -17 möchte ich ungern umsteigen...
>>>hier<<< gibts noch den BT20 in 190/60ZR17(78W)
da steht allerdings auch schon, dass es sich um ein Auslaufmodell handelt....
angeblicher Nachfolger BT20RU, den gibts aber auf der Bridgestoneseite gar nicht....
also noch schnell was auf Lager legen, bevor alle weg sind.....
Alternative kenne ich leider auch keine
Mahlzeit,
also wenn ich mir die Preisentwicklung vom BT020 in 190er Größe anschau wird mir übel!
Hab mir letztes Jahr nen Satz 130/190 zugelegt,der 190er für "läppische" 155 Teuros! Leider is der Hinterreifen nichmal 100km alt geworden,wegen Plattfuß (könnt jetz noch heulen,wenn ich dran denke)!
Daraufhin gleich nen Neuen bestellt,der "günstigste" für ca. 170€ X(!
Und neulich schau ich was so`n gutes Stück denn derzeit kostet und da rufen die doch allen ernstes 200 Teuronen auf ?(!!!
Und der neue BT023 steht leider nicht in 190 auf der Bescheinigung von Bridgestone X(!
Ich hab jedenfalls die Schnauze voll von dem Reifenzirkus und werd mich mal bei der Dekra schlau machen demnächst!
servus
Hey..
Fakten vom letzten Jahr:
"Beim Reifenhändler meines Vertrauens Satz neue Reifen bestellt:
130/70ZR17*W TL Battlax BT021 F G 62W -- vorne
190/60ZR17*W TL Battlax BT020 R 78W -- hinten
laut Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone
Reifen plus Montage : Endbetrag 376,24 Euro - man freut sich !"
Gruß
Arno
376 €uronen??
Ach du sch....!!!!!!
ZitatAlles anzeigenOriginal von Nobleman
Reifen plus Montage : Endbetrag 376,24 Euro - man freut sich !"
Gruß
Arno
Ach du Schande.
Da bekommen andere 2 Satz Roadsmart für Ihre SC54 für.
ZitatOriginal von jimbo24
Ach du Schande.
Da bekommen andere 2 Satz Roadsmart für Ihre SC54 für.
...und wenn ich mir die Threads zum Thema Roadmart so durchlese, weiss ich auch warum...
Also ich hab für vorne ca.110€,für hinten ca.170€(1. ca.150€) ( ) und Arbeitszeit 30€ bezahlt,macht unterm Strich 310€!
Freut mich jetz aber auch net wirklich!
Den zweiten Hinterreifenwechsel hat mein Schrauber kostenlos erledigt,weil er Mitleid mit mir hatte :)!
Ich war heut übrigens bei der Dekra und hab mich mal "beraten" lassen!
Ergebnis:
Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller geht erstmal garnix!!!
Auf meinen Einwand,daß die Reifenbindung anderorts schon aus den Papieren gestrichen wurde,erhielt ich den Rat,dorthin zu fahren und das bei mir auch machen zu lassen!
Super Tipp und herzlichen Glückwunsch an dieser Stelle an Roman!