190/60-17

  • Hey Roman..


    Ich glaub es gibt im Moment nur ein Hersteller der einen 190/60
    für die SC40 herstellt:


    Bridgestone
    190/60ZR17*W TL Battlax BT020 R 78W -- hinten


    und der nicht nur schön breit, sonder auch hoch :D


    Nobleman ;)

  • und der nicht nur schön breit, sonder auch hoch :D


    Nobleman ;)[/quote]



    Genau 114mm ;)


    Linke Hand zum Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von Togo ()

  • ein freigabe für reifen für die SC40 gibt es leider nur von Bridgestone... alle reifen von anderen Herstellen erfordern dann ein abnahme durch TÜV(oder vergleichbar) und eintragung...


    habe auch schon diverse hersteller kontaktiert wegen reifensets für die SC40...

    Mfg Thomas "R4B3"


    "Gib mir die Stärke,Dinge hinzunehmen,die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden"


  • Also kann ich mir auch den Metzeler Z8 draufziehen, obwohl es laut Metzeler keine Freigabe gibt. Stellt sich nun nur die Frage, warum steht in den Gutachten immer drin, das die Freigabe von Fahrzeugführer mitzufüren sind.


    Hier nochmal der original Text (aus der Reifenfreigabe von Metzeler kopiert):


    Die Verwendung der aufgeführten Reifenkombinationen setzt voraus, dass sich das oben näher beschriebene Fahrzeug im
    unveränderten Originalzustand gemäß der erteilten EG-Typgenehmigung / Betriebserlaubnis befindet.
    Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist mitzuführen.


    Stefan

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. (Albert Einstein)

    Einmal editiert, zuletzt von jimbo24 ()

  • Dieses Thema wird immer wieder sehr kontrovers diskutiert.


    Nach meinem Kenntnisstand (der durchaus auch nicht mehr aktuell sein kann, und sowieso nur für D gilt) sind bei MOTORRÄDERN immer noch die Fabrikatsbindungen VORGESCHRIEBEN. Andere Aussagen dazu sind schlichtweg FALSCH.


    Allerdings können seit einigen Jahren auch die Reifenhersteller eine Freigabe erteilen.


    Nur bei PKW darf frei gewählt werden, aber auch hier MUSS auf EINER ACHSE ein IDENTISCHER Reifen gefahren werden.


    Und nein, ich krame jetzt keine nationale Regelung hervor... :rolleyes:

    Grüße von
    BIG Biker Thomas S. :)

    • Offizieller Beitrag

    wen Du schreibst, dass Dein TÜV-Prüfer die Reifenbindungen bei Deinen Maschinen gestrichen hat, ist das aber auch nur für Deine Maschinen gültig und bei weitem nicht allgemein gültig, so wie das in Deinem vorigen Beitrag heraus zu lesen war.


    Zitat

    Original von Roman
    ............ mir hat mein TÜV-Ing. (kein Freund, Verwandter oder sonstwie abhängiger) erklärt, daß nach EU-Recht Reifenbindungen null und nichtig sind; "... vergessen Sie das ...".


    nach ihm sind nur Geschwindigkeitskennung, Tragfähigkeit und natürlich Alter und Zustand maßgeblich; selbst Mischbereifung, also verschiedene Profile und sogar verschiedene Hersteller sind, nach ihm, zulässig.
    .....


    wenn er die Reifenbindung bei Deiner Maschine streicht, sei froh und fahre die Reifen, die Du fahren willst,
    allerdings sind bei weitem nicht alle TÜV-Prüfer so "großzügig" und streichen einfach so die Reifenbindung....
    wenn das so wäre, hätten die SC40 Fahrer nicht mit Bridgestone den ganzen Zirkus für die Reifenfreigabe der neuen Reifen (BT20 BT21) machen müssen, als die BT57 ausgelaufen sind....

  • Hi all,


    here in the UK, you can fit what ever tyre you like, so long as the tyre has sufficient grip. At the point of import it must be correct, but after that point, it is upto the owner as to what tyre's you put on. You are meant to follow the guide for speed etc, and if you have an accident and have not got the correct tyres fitted, then the Police will have a serious word in your ear. but, it is upto the owner of the motorcycle, and is not checked by anyone.


    Pete in Liverpool

    Mine is bigger than a big one!


  • Hat er das aus den Papieren gestrichen oder geht die Diskussion bei der nächsten Polizeikontrolle weiter ??? Wenn es nicht gestrichen ist (also aus den Papieren oder du etwas schriftliches hast das alle Reifen Freigaben erteilt sind) las dich nicht erwischen.

    SC54 + R1250 GS
    Zweipüffergrüße


    Ralf


    Theoretisch kann ich schwimmen, praktisch bin ich aber nicht ganz dicht.

  • Habe doch noch mal gekramt. Wenn wer was Neueres hat, her damit :D


    Richtige Anwendung des § 19 StVZO bei Reifen (E.43)


    Richtige Anwendung des § 19 StVZO und
    des Beispielkataloges bei Reifen für 2-
    oder 3-rädrige Fahrzeuge (Richtlinien
    97/24/EG) mit anderen als in den Fahrzeugpapieren
    angegebenen Fabrikats-,
    Profil- und/oder Typbezeichnungen


    Bonn, den 11. Oktober 2000
    S 33/36.15.13-02


    Aufgrund einer Vielzahl von Anfragen und
    der Unterrichtung der verschiedenste
    Verfahrensweisen wird zur Klarstellung
    folgendes bekannt gegeben:
    Bei der Erneuerung oder Umrüstung von
    Reifen für 2- oder 3-rädrige Fahrzeuge sind
    Unsicherheiten im Umgang mit den so
    genannten „Hersteller-, Unbedenklichkeitsoder
    Übereinstimmungsbescheinigungen
    usw.„ entstanden, weil diese für eine
    Änderungsabnahme nicht mehr
    herangezogen werden dürfen. Da für den in
    Frage stehenden Fall keine
    Änderungsabnahme notwendig ist, hat die
    oben angesprochene Bescheinigung eine
    andere Qualität. Sie ist nicht mehr Unterlage
    für eine Änderungsabnahme nach § 19 abs.
    3 der StVZO, sondern ein Beleg der
    Fahrzeug- oder Reifenhersteller, mit welchen
    Fahrzeug-/Reifenkombinationen keine
    Gefährdung zu erwarten ist. Damit sind diese
    Bescheinigungen auch die Bestätigung der
    Produkthaftung der Hersteller.
    In der Verkehrsblatt-Verlautbarung VkBl.
    1998 S. 904 wurde der Umgang mit Reifen
    mit den Kennzeichnungen nach ECE-R 75
    bzw. EG-Richtlinien 97/24/EG beschrieben.
    Im Absatz 1 ausgeführt, dass grundsätzlich die Fabrikatsbindung erhalten bleibt.
    Mit der Neufassung des Beispielkataloges
    (VkBl. 1999 S. 451) ist zusätzlich unter dem
    Punkt 5.9 auf die Verfahrensweise
    eingegangen worden.
    Wie nach den vorgenannten Verlautbarungen
    richtig verfahren werden soll, wird am
    folgenden Beispiel erörtert:
    Ein Fahrzeughalter möchte sein Fahrzeug
    mit einem neuen Reifen ausstatten. In seinen
    Fahrzeugpapieren steht 150/70 B 17 69 H
    mit einer zusätzlichen Fabrikatsbindung.
    Diese kann nach einer bestimmten Fabrikats-
    Profil- und/oder Typbezeichnung
    aufgegliedert sein.
    Der Fahrzeughalter erwirbt nun einen Reifen
    mit einem Typ-Genehmigungszeichen
    Nach EG z.B.: e1 oder nach ECE z. B.:
    Und der selben Reifenaufschrift 150/70 B 17
    69 jedoch mit einer anderen Fabrikats-,
    Profil- und/oder Typbezeichnung.
    Zusätzlich erhält er eine der oft als
    „Hersteller-, Unbedenklichkeits- oder
    Übereinstimmungsbescheinigung„
    bezeichneten Bescheinigung vom
    Fahrzeughersteller seines Krades oder des
    Reifenherstellers, in der steht, dass er diesen
    Reifen ebenfalls ohne jede Einschränkung an
    seinem Fahrzeug fahren darf.
    Gemäß § 19 Abs. 2 Satz Nr. 2 StVZO ist
    aufgrund der vorliegenden Unterlage eine
    Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht
    zu erwarten.
    Gemäß Beispielkatalog Punkt 5.9, Spalte 4
    i.V.m. § 19 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. A und b, liegt
    eine Teilegenehmigung vor, nämlich die Typ-
    Genehmigung nach der EG-Richtlinie
    97/24/EG oder der ECE-Regelung Nr. 75.
    Daraus folgt in Bezug auf den gewählten
    Reifen:
    · Eine weitere Befassung nach
    㤠19 StVZO ist nicht notwendig.
    · Bei einer Hauptuntersuchung nach
    § 29 StVZO ist, wie am obigen
    Beispiel veranschaulicht, eine
    Verweigerung der Zuteilung der Prüf-
    Plakette nicht zulässig.
    · Bei einer Verkehrskontrolle durch die
    Polizei darf das Fahrzeug nicht
    beanstandet werden, weil es sich in
    einem vorschriftsmäßigen Zustand
    befindet.
    Zur besonderen Klarstellung sei an dieser
    Stelle vermerkt, dass die vorstehende
    Erläuterung nur für Reifen nach der EGRichtlinie
    97/24/EG oder der als gleichwertig
    geltenden ECE-Regelung Nr. 75 zutrifft und
    nicht allgemein für alle Reifen.


    Bundesministerium für Verkehr,
    Bau- und Wohnungswesen
    Im Auftrag
    Will

    Grüße von
    BIG Biker Thomas S. :)

  • Und den noch. Aus dem Transalp-Forum...


    Arten von Reifenfreigaben
    Grundsätzlich gibt es vier Typen von Reifenfreigaben:
    Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) des Fahrzeugherstellers
    • Ein Blatt Papier, Mitführen des Dokuments genügt, kein Eintrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich!
    (siehe auch Richtige Anwendung des § 19 StVZO bei Reifen)
    Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) des Reifenherstellers
    • Ein Blatt Papier, Mitführen des Dokuments genügt, kein Eintrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich!
    (siehe auch Richtige Anwendung des § 19 StVZO bei Reifen)
    Teilegutachten
    • wird erstellt bei Änderung der originalen Reifengröße
    • Anbauabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich
    • Mitführen des Anbauabnahmezertifikats (1 Blatt Papier) notwendig
    • bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsstelle Korrektur von KFZ-Brief und KFZ-Schein
    Mustergutachten/Prüfberichte
    • Eintrag in den KFZ-Brief erforderlich
    • es wird ein Beiblatt zum KFZ-Brief erstellt
    • in den alten Bundesländern nur durch TÜV/TÜH
    • in den neuen Bundesländern nur durch DEKRA
    • anschließend entsprechende Änderung von KFZ-Brief und KFZ-Schein auf der Zulassungsstelle notwendig


    Hinweis:
    Briefe mit Eintragungen sind zwar schön, haben aber eintragungstechnisch keine Relevanz. Manche Prüfer lassen sich durch eine schon einmal vorgenommene Eintragung evtl. überzeugen, die meisten jedoch nicht.


    Wichtiger Hinweis:
    Wer bislang die Fa. Continental um Freigaben bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigungen ersucht hat, hat unter der Bezeichnung "Freigabe" bzw. "Unbedenklichkeitsbescheinigung" Schriftstücke erhalten.
    Auf aktuelle Nachfrage räumt Continental ein, daß es sich bei diesen Dokumenten keineswegs um "Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UBB) des Reifenherstellers" gemäß obiger Liste handelt sondern vielmehr um (Zitat) technische Bescheinigungen, dass es unsererseits keine technischen Bedenken gibt den Reifen auf diesem Motorrad zu fahren. Trotzdem muß das ganze beim Tüv vorgeführt und eingetragen werden. (Zitatende)!
    Wer also einen Reifen bislang nur aufgrund dieser Dokumente einsetzt, sollte diesen dringend eintragen lassen!

    Grüße von
    BIG Biker Thomas S. :)

    Einmal editiert, zuletzt von Thomas S. ()

  • Triumph-Motorräder haben seit 2008 keine Reifenbindung mehr.


    "Hiermit bestätigt die Triumph Motorrad Deutschland GmbH, dass der
    Vermerk .Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten"
    unter Ziffer 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I für Triumph- Fahrzeuge,
    die über eine EG-Typgenehmigung verfügen, nicht relevant ist, da EG-Typgenehmigungen für Triumph-Motorräder keine Reifenfabrikatsbindung
    beinhalten."


    http://www.triumph.co.uk/media…freigabe_2008-Oktober.pdf


    Dirk


  • Wir leben in Deutscheland! Und da ist dann der Baurat im nächsten Stadtteil durchaus anderer Meinung als Deiner. X( :evil:


    Da gibt es genug Beispiele für. 8o

    Menschen ohne Macke sind Kacke!


    Bleibt wie ich bin!
    Der Bremer Stadtquerulant!

    Einmal editiert, zuletzt von UKO ()

  • Zitat

    Original von Roman
    ...eigentlich wollte ich nur mal hören ob jemand weiß, wie die Reifenbreiten bei der Größe 190/60-17 je nach Fabrikat ausfallen ...............


    Tja, so is das nunmal in einem Forum. Da kommt man schnell von Arschbacken auf Kuchen backen.


    Aber was Du meinst, habe ich bei damaligen Reifentests in der PS-Zeitschrift gelesen. Da wurden die verschiedenen Fabrikate mit ihrer tatsächlichen Breite im aufgezogenen Zustand angegeben. Ich weiss nicht, ob die immernoch sowas schreiben.


    Stefan

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. (Albert Einstein)

  • Zitat

    Original von Roman
    ok ............., so hat wohl jeder andere Erfahrung und Fahrzeugprüfer; und was im Schein nicht steht kontrolliert auch keiner.


    eigentlich wollte ich nur mal hören ob jemand weiß, wie die Reifenbreiten bei der Größe 190/60-17 je nach Fabrikat ausfallen ...............


    So ist es, habe auch keine Fab-Bindung mehr - aber manchmal wird doch sehr viel genauer kontrolliert, als der geneigte Fahrzeugführer so denkt...


    *


    Wer hat schon verschiedene 190/60er verwendet UND auch noch gemessen...


    Annäherungsweise geht die Reifenbreite aus den Datenblättern der Reifenhersteller hervor, ebenfalls ist dort die "Meßfelgenbreite" angegeben (die auch von der empfohlenen Felgenbreite abweichen kann). Damit ist wenigstens halbwegs zu erkennen, ob z.B. ein Reifen nun breiter herkommt als ein anderer.

    Grüße von
    BIG Biker Thomas S. :)

  • Zitat

    Original von Thomas S.


    Wer hat schon verschiedene 190/60er verwendet UND auch noch gemessen...


    hmmmm...was nützt der "grössenvergleich"...wenn´s doch nur noch ein-zwei Reifenanbieter für diese Größe gibt? :D


    ...hab noch ein paar gutabgehangene BT57 ;)


    ...und die tun´s noch gut!


    ...aber wie so oft im leben...die guten sterben leider immer zu früh X(


    greetings to all sc40-drivers & friends!


    ...and a good rolling 2011!

    Einmal editiert, zuletzt von konni ()

  • wtf = konni???


    :D


    Tach, alter blaubullenreiter, schön dass du uns mal beehrst! Fährst du immer noch mountain bike wie ein irrer dass du keine Zeit hast für's Mopped?


    gruß vom Luxi


    marc

    Richtige Männer trinken keine Milch, sie essen Kühe!! 8)

  • Zitat

    Original von Roman
    ...
    wie ich die bisherigen Beiträge verstanden habe fährt man wohl am liebsten Bridgestone; fahre ich auf anderen Maschinen auch und bin ebenfalls sehr zufrieden (wobei es sehr auf Maschine, Fahrer und Einsatzgebiet ankommt).


    würde ich so nicht ganz sagen... würde ja gern mal ein andere marke ausprobieren, aber leider gibt es nur die von Bridgestone mit freigabe... habe, wie glaube schon mal erwähnt, bei diversen herstellen per mail angefragt wegen freigaben, aber immer wieder die gleichen antwort: "gibt leider kein freigabe für ihr motorrad. können ihnen aber gern unterlagen zu eigenen abnahme zukommen lassen(sinngemäß widergegeben)"...


    Edit: Ohne vergleichsmöglichkeit kann man nicht wissen ob es was besseres gibt oder ob die jetzigen die beste wahl sind

    Mfg Thomas "R4B3"


    "Gib mir die Stärke,Dinge hinzunehmen,die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden"

    Einmal editiert, zuletzt von R4B3 ()

  • da ich meine Dicke zum Überwintern in meiner Vertrauenswerkstatt stehen habe, und letztens(also genau genommen heute) wegen Saisonvorbereitung und TÜV mal vorbei schaute, sagte mir der Werkstattmeister das der von mir gefahrene Hinterreifen (BT020R) leider aus dem Sortiment genommen wurde und somit auch nicht mehr hergestellt werden wird... also schauten wri gleichmal nach alternativen wurden aber leider nicht wirklich fündig...


    jetzt die frage, hat wer das selbe gehört, hat wer alternativen usw...


    auf eine kleinere Dimension als 190/60 -17 möchte ich ungern umsteigen...

    Mfg Thomas "R4B3"


    "Gib mir die Stärke,Dinge hinzunehmen,die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden"

    • Offizieller Beitrag

    >>>hier<<< gibts noch den BT20 in 190/60ZR17(78W)
    da steht allerdings auch schon, dass es sich um ein Auslaufmodell handelt.... 8o
    angeblicher Nachfolger BT20RU, den gibts aber auf der Bridgestoneseite gar nicht.... :evil:
    also noch schnell was auf Lager legen, bevor alle weg sind.....
    Alternative kenne ich leider auch keine

  • Mahlzeit,


    also wenn ich mir die Preisentwicklung vom BT020 in 190er Größe anschau wird mir übel! :evil:
    Hab mir letztes Jahr nen Satz 130/190 zugelegt,der 190er für "läppische" 155 Teuros! Leider is der Hinterreifen nichmal 100km alt geworden,wegen Plattfuß (könnt jetz noch heulen,wenn ich dran denke)! ;(
    Daraufhin gleich nen Neuen bestellt,der "günstigste" für ca. 170€ X(!
    Und neulich schau ich was so`n gutes Stück denn derzeit kostet und da rufen die doch allen ernstes 200 Teuronen auf 8o X( ?(!!!
    Und der neue BT023 steht leider nicht in 190 auf der Bescheinigung von Bridgestone X(!
    Ich hab jedenfalls die Schnauze voll von dem Reifenzirkus und werd mich mal bei der Dekra schlau machen demnächst!


    servus

    Drehzahl is gut ,aber Drehmoment is besser!!!

  • Hey..


    Fakten vom letzten Jahr:


    "Beim Reifenhändler meines Vertrauens Satz neue Reifen bestellt:
    130/70ZR17*W TL Battlax BT021 F G 62W -- vorne
    190/60ZR17*W TL Battlax BT020 R 78W -- hinten
    laut Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone


    Reifen plus Montage : Endbetrag 376,24 Euro - man freut sich !"



    Gruß
    Arno


  • Ach du Schande. 8o
    Da bekommen andere 2 Satz Roadsmart für Ihre SC54 für.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. (Albert Einstein)

    Einmal editiert, zuletzt von jimbo24 ()

  • Zitat

    Original von jimbo24


    Ach du Schande. 8o
    Da bekommen andere 2 Satz Roadsmart für Ihre SC54 für.


    ...und wenn ich mir die Threads zum Thema Roadmart so durchlese, weiss ich auch warum... :D

  • Also ich hab für vorne ca.110€,für hinten ca.170€(1. ca.150€) ( :evil: ) und Arbeitszeit 30€ bezahlt,macht unterm Strich 310€!
    Freut mich jetz aber auch net wirklich!
    Den zweiten Hinterreifenwechsel hat mein Schrauber kostenlos erledigt,weil er Mitleid mit mir hatte :)!


    Ich war heut übrigens bei der Dekra und hab mich mal "beraten" lassen!
    Ergebnis:
    Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller geht erstmal garnix!!! :evil:
    Auf meinen Einwand,daß die Reifenbindung anderorts schon aus den Papieren gestrichen wurde,erhielt ich den Rat,dorthin zu fahren und das bei mir auch machen zu lassen! :D ;)
    Super Tipp und herzlichen Glückwunsch an dieser Stelle an Roman!

    Drehzahl is gut ,aber Drehmoment is besser!!!