Ich habe mal gelernt (schon ein paar Jahre her) aber auch mein Sohn (gerade Fahrschule beendet) behauptet :
eine Geschwindigkeitsbegrenzung wird durch eine Kreuzung aufgehoben (außerhalb einer Ortschaft) ??
konkreter Fall, 90° Kurve links herum, Strassen Namen ändert sich in der Kurve, außerhalb einer Ortschaft (also nur Grünes Ortsschild)
Der zuständige Landkreis behauptet nein ( es geht eigentlich um den Abstand Messgerät zum Schild ( Schild kam neu gleich hinter der Kreuzung). Bei dem neuen Schild werden die 150m vom Schild zum Messpunkt nicht eingehalten. Altes Schild vor der Kreuzung hat den Abstand noch eingehalten.
[URL=http://maps.google.de/maps?f=d&source=s_d&saddr=Kaisershof%2FL810&daddr=Kaisershof%2FL810&geocode=FSonMwMdRet5AA%3BFX8kMwMdHuN5AA&hl=de&mra=me&mrsp=1,0&sz=16&sll=53.682818,7.98955&sspn=0.008616,0.014141&ie=UTF8&z=16]Link[/URL]
A= Schild 50km/h
B= Messpunkt