SC30 - Reifenfreigabe und TÜV - die unendliche Geschichte...

  • Hallo alle. Hatte heute ein Déjà-vu.


    HU beim TÜV - der Prüfer wollte die aktuelle Reifenfreigabe von Bridgestone nicht anerkennen - keine Plakette X( .


    War bisher nie ein Problem.
    Mit identischer Bereifung / Freigabe bei letzter HU ebenfalls keine Probleme.


    Heute keine Chance - angeblich wird derzeit beim TÜV Nord generell die derzeitige Freigabepraxis in Frage gestellt...
    Top gepflegtes Mopped, alles Technische in super Zustand - nutzte gar nix.


    Der wollte mir tatsächlich einen Mängelbericht gegen Bares andrehen - bin natürlich ohne zu zahlen (und ohne Mängelbericht) weg.


    Kennt ihr da irgendeine aktuelle Information dazu? (Außer "die spinnen" :rolleyes: - das weiß ich selber.)

    Grüße von
    BIG Biker Thomas S. :)

  • Moin,


    wie jetzt?!? Die Freigabe ist für die SC30 und den auf deiner Big montierten Reifen ausgestellt und der TÜV sagt Nö?


    Gruß, Frank


    dem der TÜV-Prüfer mal den 200er Bridgestone der Yamaha V-Max eintragen wollte (natürlich kostenpflichtig), obwohl ich eine passende Freigabe dabei hatte.

    Motorräder sind Spielzeuch!

  • Holla. Ist das ein spezielles SC 30 Problem?


    Bin vor ein paar Wochen zum Tüv und habe mir vorher noch neue BT 30 Evo beim Reifenhändler auf die SC 54 montieren lassern. Den hatte ich gefragt wie man eventuellem Galama vorbeugen könne. Er hat mir eine aktuelle Freigabe von Bridgestone ausgedruckt, unterschrieben und abgestempelt. Meinte das wäre eigentlich überflüssig, weil er nix von Galama wüsste, könnte aber auch nix schaden. Was auch immer.


    Dann habe ich mich bei Kollegen durchgefragt, wo in der Nähe ein nicht komplett autistisch veranlagter Tüv-Verein zu finden sei. Den habe ich dann auch aufgesucht. (TüV Süd Partner)
    Die waren dann zwar ziemlich korrekt, was lebenserhaltende System angeht, haben aber keinen übertriebenen Larry gemacht was Freigaben angeht. Dafür fahre ich dann auch ein paar Meter mehr.


    Ist ja nervig dein Problem, da drück ich mal die Daumen.

    dieweltis vollermöglischkeiten \\// ride long and prosper

  • Ich habe Bridgestone angeschrieben.
    Mal sehen, was die dazu sagen...
    Und ich frage mal die DEKRA, ist auch in der Nähe.


    Der BT028 ist nach meiner Meinung der beste Reifen, den es derzeit für die Big gibt.
    Und da soll man zurück auf Anfang?


    Werde berichten.
    Geht ja gar nicht, so eine gute Umrüstung nicht abnehmen zu WOLLEN.

    Grüße von
    BIG Biker Thomas S. :)

  • Bei uns gibt es auch freie Prüfer. Die nennen sich hier TÜV-Partner.
    Findet man nicht über die TÜV bzw Dekra-Seiten mein ich.

    dieweltis vollermöglischkeiten \\// ride long and prosper

  • Ich bin seit Jahren mit einer DEKRA Prüfstelle im Nachbarort echt zufrieden.
    Ich fahre ja mehrere Mopeten.
    Der Prüfingenieur (der bevorzugt Mopeten prüft) ist echt kompetent.
    Der hat die Reifenfreigaben "drauf", muß nie nachschauen ob eine Freigabe vorliegt.
    Total freundlich der Mann, fährt selbst Moped.
    Bei verbastelten Böcken kennt der natürlich auch kein Pardon.
    Das finde ich aber auch richtig.

  • Ach, das war halt einer, der nen schlechten Tag, ne böse Frau, nen unangenehmen Chef (oder alles zusammen) hatte.
    Fahr da nen Tag später hin und bei seinem Kollegen ist plötzlich alles gut...


    Ich hatte letzte Woche das erste Mal eine Dame als Prüfingenieur/in. Ich sags euch..
    Super nett, auch relativ Motorrad-kompetent. Aber ein Theater... wo ist diese Nummer und wo find ich das A auf dem Reifen und überhaupt und nochmal Gedöns....
    Meine kleine Rache: zur AU (das ist VOR der Probefahrt) hab ich sie ihr dann extra auf den Hauptständer gestellt :D
    Prompt die Frage "meinen sie, ich krieg die da runter" - Antwort: "keine Ahnung - ist meine Rache für das Losschrauben des Lenkers vorhin"
    Konnten letztlich beide drüber lachen... war OK - aber wenn die nächstes Mal auf der Prüfbahn steht komm ich morgen wieder (täglicher Wechsel Aussen-/Innendienst).

    2005-2023 : Lieber mit ner alten Zündapp zum Baggersee, als mit ner neuen Honda zur Arbeit

    Vorbei. Ab 03/2023 nur noch Baggersee, egal mit was.... 8)


  • Kannst Du bei der SC30 die Marken-Reifenbindung nicht ganz austragen lassen?

    Menschen ohne Macke sind Kacke!


    Bleibt wie ich bin!
    Der Bremer Stadtquerulant!

  • Tach zusammen


    Geh mich weg mit Reifen und TÜV!!!


    Ich hatte 16!! Jahre einen 120/60 17 !! Dunlop (Angaben sind OK!!) auf meiner Dicken , im 17 Jahr wollte ich wieder auf Bridgestone wechseln , auch 120/60 !!
    Der TÜVtler zu mir " Trag ich dir ein, zieh drauf , komm rum!!"
    Gesacht getan , Moped auf´n Hänger zur Werkstatt , kommt mir der Werkstattmeister entgegen :
    " Kannste wieder drauf schiebenden Bock, macht er doch nicht, nur nen 70er, wegen der TRAGLAST!!!"
    Dicken Hals habend (der Tüvler war auch nicht mehr da, war auch gut so!!!) nen 70er gekauft, drauf , hin und OK!!
    ABER!!!!
    ER "Bevor ich dir den eintrage müssen hinten noch Blinker dran!!!"
    Ich " Wieso? O-Augen ohne Auflage und beschränkung ist doch eingetragen!!!!"
    ER "OK! Wir können uns auch noch gerne über deine Auspuffanlage Unterhalten!!"


    Jetzt hab ich nen 70er,hinten Blinker und den 60er für 50€ minus vertickt.


    16 Jahre TESTFAHRT und der kommt mir mit TRAGLAST!!!
    Zeig mir einen Reifen der sooooo lange getestet wurde!!


    Gruß
    Ralf
    (Blutdruck von 250;-(
    PS: Er hat mir ganze 2!!! (bt v 16u. h 16 und bt v 20 u. h 20) GROßZÜGIG wie er war!!
    Bei meiner Schwatten habe ich mit dem Selben Schrieb von Bridgestone bei einem anderen TÜV!!
    v/h 16/20/evo/bt002/bt003 ohne BITTEBITTE!! und Kaffeekasse?? sagen zu müssen

    Einmal editiert, zuletzt von Bartmann ()

  • Kleiner Zwischenbericht.


    Das Wichtigste: HU / AU ohne Beanstandungen bestanden, Plakette zugeteilt - bei der DEKRA.


    Vorher hatte ich ein wenig rumtelefoniert.


    Beim TÜV Nord wurde darauf bestanden, daß eine Freigabe vom MOTORRAD-Hersteller notwendig sei (das wäre dann also neu).
    Allerdings hatte ich einen mir bereits bekannten motorraderfahrenen Prüfer leider nicht erreicht (werde das nachholen).


    Bei der DEKRA wurden sich (im Telefon deutlich sichtbar) sehr verwundert die Augen gerieben.
    Daraufhin bin ich da einfach mal hingefahren.


    Nach reichlich Diskussion um die Gründe des TÜV kommt letztlich folgende Essenz (aber nur eben vom DEKRA-Prüfer mündlich):


    Es gibt wohl tatsächlich aktuell eine wiederaufflammende Diskussion beim GESETZGEBER, die Freigabepraxis zu ändern.
    Wurde intern bei der DEKRA auch mal wieder besprochen. Aber rein sachlich betrachtet gibt es noch keinen Grund, die bisherige Paraxis in Frage zu stellen, da es eben noch keine wirksame Änderung der Vorschriften / Gesetze gibt. Aber wir sollten wohl wieder einmal aufpassen, was da im Busche ist - ggf. kommt da tatsächlich wieder neuer Krampf heraus.


    Bridgestone hat bereits wie erwartet geantwortet:
    "Hallo Hr. S.,
    wir haben nach "durchgeführten fahrdynamischen Tests" die Freigabe erstellt, also hat die Undbedenklichkeitsbescheinigung eine Gültigkeit."


    Ich werde auch bei Bridgestone noch mal anrufen, bin heute nicht dazu gekommen.
    Und dann werde ich das dem TÜV Nord um die Ohren hauen.
    So gesehen ist das einfach eine Unverschämtheit, den Kunden ohne Grund im Regen stehen zu lassen.

    Grüße von
    BIG Biker Thomas S. :)

  • Glückwunsch zum dann doch jetzt erhaltenen Stempel, Thomas :thumbup:

    Glücklicherweise muss man sich heute als Kunde der man ja letztlich auch ist, nicht mehr alles gefallen lassen und kann sich nach Alternativen umschauen. Ich hätte es genauso gemacht und wäre wo anders hingefahren. Ich fahre seit Jahren zur GTÜ und habe dort noch nie ein Problem gehabt. OK, die dürfen leider nicht alles eintragen und mussten mich mal mit der SC40 wegen der Eintragung eines Lenkers ein Haus weiter zu den Kollegen des TÜV weiterschicken.


    Grundsätzlich halte ich es für sehr fragwürdig wenn eine verbriefte Eintragung in den Papieren oder auch eine erteilte Freigabe eines Reifenherstellers plötzlich in Frage gestellt wird. Auf was soll man sich dann denn heute noch verlassen? Das ist doch das ganze Papier nicht wert.


    Ich fahre mit der SC40, sollte ich wieder mal etwas eintragen lassen, auf keinen Fall mehr in Hessen zum TÜV. Den Lenker musste ich seinerzeit eintragen lassen weil die SC40 nicht in dem Gutachten gelistet war. OK, einverstanden. Gesagt getan, der freundliche TÜV-er hat auch gar kein großes Aufheben drum gemacht, den Anbau überprüft und für gut befunden und ein Gutachten dafür ausgestellt. Aber und jetzt kommts, danach musste ich das ganze nochmal bei einer übergeordenten TÜV-Stelle einreichen und dort wurde es dann endgültig abgesegnet und die Änderung der Fahrzeugpapiere vorgenommen. Hallo - wo sind wir denn hier? - Da prüft der eine ING. den anderen ING. ob der das denn richtig gemacht hat. Logisch das ich dafür zweimal zur Kasse gebeten wurde. Für mich unverständlich da dieses Verfahren keineswegs in allen Bundesländern besteht sondern bspw. in Hessen. Hessisches Einzelgutachten-Verfahren - seither ohne mich. Wenn, dann mache ich mich auf den Weg nach Bayern - da gibts das nämlich nicht.


    @Uwe
    Ich fürchte das wird heute nicht mehr so ohne weiteres gemacht mit dem Austragen der Reifenmarken-Bindung.


    Triple-Superfour-Grüße von n.e.Carsten

    SC30 + SC40 + SC54 SA

  • Was man nicht unbeachtet lassen sollte: Der TÜV ist mittlerweile ein ganz prächtig laufendes Unternehmen.
    Da geht es dann vielleicht nicht mehr ganz ausschließlich um die Sicherheit der betreuten Schäfchen, sondern um Umverteilung. ;)
    Landet die Freigabe wieder beim Hersteller, springt der TÜV bestimmt selbstlos ein und übernimmt die lästige Prozedur gegen einen kleinen Obulus.
    Wir haben mit den Jungs auch schonmal beruflich zu tun. Nett formuliert würde ich mal sagen: geschäftstüchtig mit dem Hang Geschäftsfelder an sich zu ziehen.

    dieweltis vollermöglischkeiten \\// ride long and prosper

  • Die Meldung kann schon bewirken das man eher zur Konkurrenz geht. Das ist imho die wirksamste Art darauf zu reagieren.

    dieweltis vollermöglischkeiten \\// ride long and prosper

  • Einen auf Michael Kohlhaas zu machen, kann ja kurzfristig lustig sein. Das ist ja auch was wert.
    Der Wahnsinn hat imho aber System und hängt eher nicht am Prüfer mit Sonnengottphänomen, sondern an der Zielvorgabe aus der Zentrale. Und der tut nur eins weh: weniger Umsatz.

    dieweltis vollermöglischkeiten \\// ride long and prosper

  • Weitere Erkenntnisse - habe mit Bridgestone telefoniert.


    Bridgestone hat vom KBA offiziell die Genehmigung erhalten, Reifenfreigaben per Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erteilen.
    Diese sind grundsätzlich anzuerkennen - und nicht zu verweigern.
    Wie erwartet, bis dahin alles im GRÜNEN BEREICH.


    Trotzden: es macht sich Ernüchterung bei mir breit.
    Warum? Weil die Prüfer letztlich am längeren Hebel sitzen.
    Es mag jetzt nicht für alle Motorradfahrer(innen) gelten, aber wer IRGEND ETWAS noch am Motorrad umgerüstet hat, kann mit einer Reifenfreigabe über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der HU oder einer anderen Überprüfung scheitern.
    Weil da der besch*** Satz drinnen steht: "Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, erlischt die Betriebserlaubnis nicht."

    Diese Kleinigkeit bedeutet schlichtweg, das JEDE (typrüfpflichtige) VERÄNDERUNG am Motorrad dazu führen kann, daß die Unbedenklichkeitsbescheinigung abgelehnt wird. Darunter fällt einfach gesagt alles, was eine ABE oder Eintragung erfordert.
    Hintergrund dazu ist die einfache Tatsache, daß Bridgestone nicht für alle baulichen Veränderungen die Sicherheit der Reifenfreigaben gewähren kann.
    Es leuchtet wohl jedem ein, daß z.B. ein Schwingenumbau eindeutig darunter fällt.
    Aber auch ein umgerüsteter Handhebel (ja, leider).
    Oder auch Gabelfedern / Federbeine aus dem Zubehör (z.B. Wilbers, hier sind wir wieder näher am Fahrwerk...).
    Oder eine klitzekleine Cockpitverkleidung...


    An dieser Stelle will ich korrekter Weise noch darüber informieren, daß der Prüfer zuerst einfach ohne jeden Bezug auf andere bauliche Änderungen die Unbedenklichkeitsbescheinigung rundweg als unzulässig ablehnte. Das ist der springende Punkt - und das ist nicht OK.
    Erst in der leicht erhitzten Atmosphäre der darauf folgenden Diskussion kam dann das Thema mit dem nicht mehr ursprünglichen Baustand hoch.


    Letztlich kann man wieder und wieder nur empfehlen, VORHER zu fragen, ob das oder dies zu Problemen führen könnte. Sicherheit bietet aber auch das nicht.
    Ein verantwortungsvoller Prüfer wird entsprechend werten können - ein Verweigerer, wie ihn ein paar von uns und ich nun schon kennen, wird das nicht schocken.
    Eine Beschwerde vermutlich auch nicht.


    Trotzdem werde ich eben diese an den TÜV Nord addressieren.
    Mir stinkt die Totalverweigerung ohne jeden sachlichen Grund einfach, und das muß raus.

    Grüße von
    BIG Biker Thomas S. :)

    3 Mal editiert, zuletzt von Thomas S. ()

  • Zitat:
    Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen setzt voraus, dass sich das oben näher beschriebene Fahrzeug im Unveränderten Originalzu stand gemäß der erteilten EG-Typgenehmigung / Betriebserlaubnis befindet.



    Is so. Daher fahre ich nicht mehr zum 'öffentlichen' TüV.


    Übrigen: Hast Du zufällig ein E in Position 17 ? Dann ist eh alles hinfällig und einzeln Abzunehmen. Reimport wird halt bestraft!

    Grüße aus der Pfalz

  • Hast Du zufällig ein E in Position 17 ?


    Irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch... Was meinst Du damit? Neue Zulassungsbescheinigung Pos 17?
    Die SC30 hat noch nen guten Brief und ist trotzdem ein Import aus den USA.
    Aber da Typ SC30 ist das trotzdem OK.
    Weil:
    "Gilt auch für gleichlautende Fahrzeugtypen mit offener, bzw. ungedrosselter Leistungsangabe."
    Steht so drinnen.

    Grüße von
    BIG Biker Thomas S. :)

    Einmal editiert, zuletzt von Thomas S. ()

  • Normalerweise steht auf Position 17 im Schein ab Werk: A oder K. Bei Reimporten aber E oder wenn nach einer Einzelabnahme von Umbauten der TüV auf E umdefiniert hat. Soll vorkommen, dass das passiert, ohne, dass man es merkt: Dabei wird formell die ABE bzw. die EG-Typgenehmigung entzogen und durch eine Einzelgenehmigung ersetzt.


    Zitat (eines TüV-Ingenieurs woanders):
    Sollte es sich bei dem betroffenen Fahrzeug um ein Exemplar handeln, das per Einzelabnahme zugelassen wurde (Import, Umbau, etc.) und somit im Schein, unter Ziffer 17.1 das berühmt-berüchtigte "E", für Einzelgenehmigung, in Kombination mit einer Reifenbindung unter Ziff.22 stehen hat, ist das formell rechtens!


    Ein Serienmoped hat ein "A" oder "K" im Schein. Steht dort ein "E" verliert jede zum Motoradtyp zugehörige ABE, jedes Teilegutachten, jede Unbedenklichkeitsbescheinigung und jede Reifenfreigabe an Bedeutung, da diese an die Fahrzeug-ABE bzw. EG-Typ gebunden ist!

    Grüße aus der Pfalz

    Einmal editiert, zuletzt von haraldS50 ()

  • OK - hatte ich doch noch kapiert - und editiert - s.o.


    Da von der damaligen ABE auch abweichende Typen der SC30 ebenfgalls in der Reifenfreigabe genehmigt sind - so what...
    Aber streng genommen hast Du natürlich recht.
    Nur ist genau das bisher noch gar keinem Prüfer negativ aufgefallen - oder es war ihnen trotz Kenntnis egal, weil es eben doch alle super paßte.

    Grüße von
    BIG Biker Thomas S. :)

    Einmal editiert, zuletzt von Thomas S. ()

  • Ich fasse das mal in meinem Verständnis zusammen:


    a.) Korinthenkackerei des Prüfers, die ich jetzt bis ultimo und darüber hinaus weiterverfolgen, rechtlich anfechten und moralisch verwerfen kann.
    Aufwand: 3 Tage bis mehrere Monate. Vorteil: (eventuell) am Ende irgendwann "Recht" bekommen zu haben


    oder


    b.) Kiss my Bobbes, Prüfer. Woanders hinfahren, Stempel problemlos holen, Sommer geniessen
    Aufwand: eine Stunde Vorteil: Nerven geschont und Restlebenszeit sinnvoll genutzt


    Wenn als oberste Lebensprämisse steht "Recht zu haben", dann muss man eben den steinigeren Weg gehen.... Wers mag. Gerne.


    Gräm dich nicht, Thomas. Es ist es einfach nicht wert. Andere Prüfstellen haben auch schöne Töchter ;)

    2005-2023 : Lieber mit ner alten Zündapp zum Baggersee, als mit ner neuen Honda zur Arbeit

    Vorbei. Ab 03/2023 nur noch Baggersee, egal mit was.... 8)

  • ok, daß deine SC30 mit Umbauten versehen ist hast Du eingangs nicht erwähnt; dies ändert die Sachlage natürlich schon erheblich.


    da Du und der Prüfer euch eindeutig gegeseitig nicht besonders symphatisch empfunden habt hat Herr Prüfer seinen Ermessensspielraum kleinlich zu deinen Ungunsten genutzt; dies erachte ich in dieser Situation als menschlich verständlich, seine Verweigerung nach diesen nun neuen Erkenntnissen als nicht grundsätzlich anfechtbar.


    ja, vorausgehende sachliche Gespräche helfen in allen Lagen des Lebens.


    Nun, davon werden über kurz oder lang ALLE SC30 - Treiber betroffen sein.
    Denn es gibt keine originalen HONDA Serien - Stoßdämpfer / - Federbeine hinten als Ersatzteil.
    Nicht mehr lieferbar...


    Also bleiben nur Alternativen wie z.B. Öhlins oder Wilbers.
    Und damit sind übliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifenumrüstungen insgesamt hinfällig, ebenso wie ABEs für Importmotorräder i.d.R. nicht gelten (s.o.).

    Grüße von
    BIG Biker Thomas S. :)


  • Du hast uneingeschränkt recht.


    Habe den mir bekannten motorradaffinen TÜV - Püfer tel. erreicht.
    Es ist echt witzig - er bekannte sich als Auslöser der aktuellen Misere.
    Wir haben trotzdem ein gutes Telefonat geführt - weil man mit dem vernünftig reden kann.


    Hintergrund der Misere scheint das Übertreiben einiger Aussteller von Reifenfreigaben zu sein, die zu einem gewissen Mißtrauen in diese Dokumente seitens der Prüfer geführt hat. So sollen z.B. Reifengrößen ungenau oder gar nicht angegeben worden zu sein. Daher läuft gerade eine Anfrage des TÜV beim KBA dazu. Wieder einmal werden gute und notwendige Regelungen durch ein paar wenige Idio**** kaputt gemacht.


    Trotzdem sollten aber gültige Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifenumrüstungen weiterhin anerkannt werden, wenn diese auch direkt beim Aussteller online abrufbar sind und der Prüfer objektiv sein OK geben kann. Und das war ja nicht der Fall. So wäre z.B. auch eine Eintragung in die Papiere als Alternative durchaus möglich gewesen, welche ja gar nicht angeboten wurde. Auch und wegen der anderen Umrüstungen durchaus eine interessante Variante für mich.


    Ich werde mal persönlich bei dem Prüfer vorbeifahren und noch mal berichten, wie wir da verblieben sind.
    Das wird aber noch ein wenig dauern, habe derzeit dafür keine Zeit.

    Grüße von
    BIG Biker Thomas S. :)

  • Lieber Lenker


    Bitte sei so nett und stelle, wenn du mich zitierst, auch wirklich nur die von mir gewählten Worte als Zitat ein.
    Zusätzlich in das Zitat eigene hochwertige Gedanken wie "bla bla bla" einzufügen, erweckt für andere eventuell den Eindruck, das wäre meine ursprüngliche Meinung.


    Um eventuelle Aufregung zu vermeiden: ein weiteres Sternchen auf meiner persönlichen "da hat er jetzt aber wirklich Recht" Liste habe ich dir trotzdem gutgeschrieben


    Liebe Grüsse (und wenn gewünscht auch ein Bussi)
    vom Möppi

    2005-2023 : Lieber mit ner alten Zündapp zum Baggersee, als mit ner neuen Honda zur Arbeit

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  • ja, mit populistischen Mainstream-Phrasen erreicht man leicht Zustimmung und recht, aber nicht Recht.


    Damit meinst Du sicherlich Deine eigenen Beiträge, die sich beliebig verkürzend aus anderen Antworten bedienen.
    Dafür ist mir mein Anliegen in diesem Thread zu schade, die SC30-Treiber und weitere, die interessiert sind, zu informieren.
    Sicherlich hast Du Verständnis, wenn ich Dich bitte, einfach Mal die Schnauze zu halten. Danke.


    Sachdienliches darft Du natürlich weiterhin dazugeben, meinetwegen auch Deine Meinung.
    So kannst Du als Top-Insider gerne mal die Grundlage der Verweigerung des TÜVs zur Aberkennung der Reifenfreigabe von Bridgestone darlegen.
    Wie gesagt, nur dieses alleinige Papier rundweg ablehnen, nicht der Bezug zu anderen Umbauten war hier die Frage.
    Diese Grundlage konnte mir der Prüfer nähmlich nicht vorweisen.
    Da kamen - ganz richtig - nur hohle Phrasen.
    Warum? Weil es dazu eben keine Grundlage gibt. Es gibt derzeit keine neue Verordnung des KBA dazu.


    Also bleibt es Willkühr (einhellige Aussage meinerseits / Reifenhändler / Bridgestone / DEKRA...).
    Habe ich irgendwo gesagt, daß ich Recht haben will? Wäre absolut sinnlos.
    35 Jahre Erfahrung mit dem TÜV machen da schlauer.

    Grüße von
    BIG Biker Thomas S. :)

  • Ich hatte ja nicht im Entferntesten daran gedacht, dass man da einfach nur einmal drum bitten muss. Das ist ja super.
    Dann sei so gut und halte bei meinen Beiträgen künftig auch die Schnauze


    (Manchmal können Dinge so einfach sein... man glaubtsnäd...)

    2005-2023 : Lieber mit ner alten Zündapp zum Baggersee, als mit ner neuen Honda zur Arbeit

    Vorbei. Ab 03/2023 nur noch Baggersee, egal mit was.... 8)

  • Groundhogday. ;)


    Oder Roman die x-te. Aus Tradition weiter machen?
    Das läuft garantiert so wie die letzten Male und ich garantiere selten was. ;)

    dieweltis vollermöglischkeiten \\// ride long and prosper

  • Wird LENKER die Schnautze und MightyMöppi BigBiker die (Lenker)Stange halten.....??????


    Dies und mehr , hier und bald in diesem Kino :thumbup:


    Unser aller Feind sind die Jungs die ihre Plaketten nicht rausrücken und die die die Kelle schwingen!!!!!


    Habt euch lieb und trinkt n Bier, das beruhigt.


    Prost und schöne Pfingsten


    PS: meine XX hat ein E im Schein, welcher aus 3 Blättern besteht Reifenfreigabe , TÜV,OK,Fertig.
    bei meiner SC30 sinds nur 2Blätter und ein A .
    Reifenfreigabe , TÜV (ein anderer :thumbdown: , Geschichte s.o.) und ärgern bis der Herrgottplakettenverteiler zufrieden war.

    Einmal editiert, zuletzt von Bartmann ()

  • Unser aller Feind sind die Jungs die ihre Plaketten nicht rausrücken und die die die Kelle schwingen!!!!!


    Also im Großen und Ganzen bin ich froh, dass es diese Leute gibt; sähe sonst schlimm aus auf unseren Straßen.
    Guido us Kölle

  • .......auch unter den Jungs gibt es ,,BLINDE''.....die dir fast jeden scheixx eintragen bzw auch mal gewisse Sachen nicht finden oder halt nichts finden wollen......


    Grüsse;-)

    ...ohne Farbe....

  • Nach TÜV-Begutachtung, kleiner Recherche und Kurzurlaub hier die wesentlichen Ergebnisse / Informationen.


    Es gibt einen sogenannten AKE, der regelmäßig unter Leitung des KBA zusammenkommt:
    „Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung nach § 19 Abs. 3 und § 29 StVZO (AKE)“,
    (Quelle: "Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 30. September 2008")
    Unter anderem sind da auch die Vertreter der Prüfstellen dabei (TÜV, DEKRA, etc.).
    Weiteres siehe im www, viel gibt es dazu allerdings nicht.


    Aus dem AKE heraus gab es eine Klarstellung in der Vorgehensweise bei Reifenumrüstungen am Krad.
    PDF hängt an, habe ich so im Original vom TÜV Nord bekommen.


    Hier wesentlich ist der 3. Absatz der Voraussetzungen für eine Verwendung anderer Reifengrößen am Krad:


    „3. Abrollumfang und Breite der geänderten Bereifung liegen zwischen dem
    kleinsten und größten Abrollumfang sowie der kleinsten und größten Breite
    der in der Typ- / Einzelgenehmigung aufgeführten Reifen.“

    Änderungen im Abrollumfang waren bisher schon so behandelt worden, da hier i.d.R. der Tacho angepaßt werden muß.
    Neu daran ist die explizite Nennung der der kleinsten und größten Breite.
    Betroffen von der hier diskutierten Problematik sind also alle Reifenumrüstungen, deren Breite größer oder kleiner als die (serienmäßig) genehmigte(n) Breite(n) ist.
    Beispiel: sind 170er und 200er genehmigt, kann auch auf 180er umgerüstet werden.
    Sind nur 170er genehmigt, müssen alle anderen Breiten begutachtet werden


    Damit ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone für die 200er BT028 auf der SC30 nicht mehr als alleinige Freigabe gültig, denn diese Umrüstung muß begutachtet und eingetragen werden.
    Die BE ist definitiv erloschen und muß neu erlangt werden (Begutachtung und Korrektur der Zulassungspapiere).


    Ohne das weiter Bewerten zu wollen: im Prinzip habe ich dafür sogar Verständnis (nach einigen Gesprächen mit den Prüfern).
    So ist ja auch bei der SC30 der Bauraum mit dem 200er BT028 recht knapp, nur noch ~ 4 mm bis zur Kette.
    Ein anderer 200er wird da wahrscheinlich gar nicht mehr passen, da der Bridgestone recht schmal baut.


    Übrigens: inwieweit die Rennleitung davon Kenntnis hat, ist mir unklar.
    Angeblich ist die aber bereits darüber informiert und hat da ein Auge drauf...


    Für mich ist das hiermit erledigt.
    Habe alles eintragen lassen, da ich einen US-Import mit Einzel-BE fahre.
    Da muß eh alles eingetragen werden.


    Besitze jetzt die neuen Zulassungspapiere <X ...


    Wen es interessiert: es gibt da noch ein paar Besonderheiten in den Eintragungen, die hier komplett anhängen.
    Wer dazu Informationen will, bitte per Email anfragen.


    [EDIT]
    Kleiner Nachtrag, habe glatt etwas vergessen.
    Der TÜV-Prüfer bei der HU hat in meinem Fall nicht richtig gehandelt.
    Laut Aussage des TÜV-Gutachters, der die jetzige Abnahme durchgeführt hat, hätte der Prüfer bei der HU gleich eine Abnahme / Eintragung anbieten können und vornehmen müssen, wenn ich das gewollt hätte.
    Und keinen Mängelbericht schreiben - ist ja auch völlig unsinnig, wenn die Abnahme grundsätzlich möglich ist.
    Das war eigentlich so intern abgestimmt gewesen.
    Und damit wäre die "Sache" sofort vom Tisch gewesen.
    [/EDIT]

  • @Thomas S.
    ich glaube, dieser pingelige TÜV-Prüfer ist zur Dekra in Hannover gewechselt :) . Da war ich heute zur allgemeinen Plakettenprüfung. Nach zunächst löblichen Worten wie "ein schönes Bike, sieht sehr gepflegt aus", kam der Satz "oh, da haben Sie aber ein Problem". Auf Nachfrage, was er denn meine, sagte er " die aufgezogenen Reifen, es müssen doch laut der Zulassungsbescheinigung andre Größen vorne und hinten sein". Ich sagte "Ihr Kollege vor 2 Jahren fragte nur, ob ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung dabei hätte, er wollte sie aber gar nicht sehen". Hab die Bridgestone-Bescheinigung ihm dann gegeben und er hat sie minutenlang studiert. Dann meinte er "jaja, das ist eine ewige Streitfrage. Ich fahr jetzt erst mal Probe und überlege dabei, was ich mache". Die bei der Prüfung übliche Testfahrt lockte ihm dann ein Grinsen raus und er klebte die Plakette ohne weitere Worte dran und meinte "weiterhin gute Fahrt Ihnen".
    So kann ich die SC40 nun mit frischer TÜV-Plakette verkaufen, wegen Auswanderung...

    1 Mal waagerecht reicht, besser halbwegs senkrecht bleiben

  • Ich geh jetzt auch zu GTÜ. Die TüV-Bürkraten könne von mir aus GS'e drangsalieren. Obwohl...es gibt auch Andere...aber Die in den grossen Vilialen haben inzwischen 'ein Rad ab'. :thumbdown: Sorry, aber das ist nun mal inzwischen meine Meinung. :S

    Grüße aus der Pfalz