Geblitzt mit Frontfoto.

  • Hallo


    Ich habe gerade Post bekommen das man mich Geblitzt hat.
    Dazu habe ich einen Zeugenfragebogen bekommen in dem steht das ich von einem Mobilen
    Blitzer erfasst wurde .
    Beweismittel : Radarmessung und Frontfoto.
    Zeuge : OPB Peter Ordnungsamt


    Hat jemand schon einen solchen Fall gehabt ?
    Ist das überhaupt zulässig das die ein Motorrad von vorne Blitzen und sich die Nummer notieren ?
    Müssen die ein Motorrad nicht direkt anhalten um den Fahrer fest zu Stellen ?
    Weiß jemand Rat ? ?(


    Gruß Andy.

    Du sollst nur das jagen was du auch töten kannst ! :D

  • ...die müssen dir beweißen, dass du der Fahrer warst......und du musst bei deren Ermittlungen nicht mitwirken...............also, einfach garnix machen und abwarten!

    Einmal editiert, zuletzt von Harald_ ()

  • da hast du wohl Pech gehabt.
    Das Gleiche ist mir auch einmal passiert.Wenn du als Fahrzeugführer eindeutig zu erkennen bist,dann kommst du aus der Nummer nicht raus.Ich hatte damals ein getöntes Visier am Helm,und konnte deshalb nicht eindeutig als Fahrer ermittelt werden.Das alles ging aber nur mit einem guten Anwalt.
    Wie schnell warst du denn?Bei mir wäre der Führerschein in Urlaub gegangen.


    Viel Glück und Gruß


    Othmar

  • Hallo


    Ein getöntes Visier habe ich auch !
    Wie schnell ich war tut eigentlich nichts zur Sache .
    Mir geht es bei der Sache ums Prinzip , es kann nicht sein das die Gemeinden Firmen beauftragen um Leute ab zu kassieren.
    Sich Hinz und Kunz da hinstellt und einfach nur Nummern aufschreibt.
    Wen so ein vorgehen schule macht was kommt dann als nächstes ?
    Hätten die mich dort vor Ort angehalten hätte ich direkt den Expresszuschlag bezahlt.


    Gruß Andy.

    Du sollst nur das jagen was du auch töten kannst ! :D

  • Zitat

    Original von Keoma
    was kommt dann als nächstes ?


    Gruß Andy.


    moderne wegelagerei :rolleyes:

    mfg
    torsten

    • Offizieller Beitrag

    zu schnell gefahren, erwischt worden und dann jammern 8o
    trag´s wie ein Mann, bezahl Dein Bußgeld und gut iss,
    wer zu schnell fährt und sich dabei erwischen lässt, soll auch dazu stehen, und mit den Konsequenzen leben.
    Diese rumstreiterei wegen ein paar Euronen kostet doch nur unnötig unsere Steuergelder X(


    Wenn Du in Österreich geblitzt worden wärst, müsstest Du auch bezahlen, denn da kommt man nicht so leicht davon wie in Deutschland,
    in Östereich wird von hinten geblitzt, also erwischt es auch alle Motorradfahrer, die zu schnell unterwegs sind,
    da bekommt der Fahrzeughalter eine Anonymverfügung zugestellt, die er zu bezahlen hat.
    Ausserdem ist der Fahrzeughalter verpflichtet zu wissen wer mit dem Fahrzeug unterwegs war
    und muss dies angeben wenn die Übertretung so hoch war, daß ein Führerscheinentzug in frage kommt,
    Gibt der Fahrzeughalter nicht an wer gefahren ist, ist der Halter selbst dran, so einfach ist das da geregelt.

  • Hi,


    selbstverständlich dürfen die Dich von vorne blitzen und das Kennzeichen notieren. Jetzt muss doch nur noch geklärt werden, wer die Maschine gefahren hat. Kann man Dich auf dem Foto erkennen, dann musste zahlen. Kann man Dich nicht erkennen, wird man von Dir als Halter wissen wollen, wer das Motorrad gefahren hat. Kannst Du Dich nicht daran erinnern, wer das Motorrad gefahren hat, droht Dir ein Fahrtenbuch. Das Bussgeld muss Du dann wohl nicht bezahlen. Du kannst aber mit Sicherheit davon ausgehen, das man Dich zwecks Feststellung des Fahrers besuchen kommt. Wenn Du abstreitest der Fahrer gewesen zu sein und auch keinerlei Erinnerung hast, wer zur fraglichen Zeit mit dem Motorrad gefahren ist, dann wird man Dir zumindestens allerlei unangenehmer Fragen stellen. Auch das ist alles rechtens.
    Meine Meinung: Zahl das Bussgeld. Du warst zu schnell und wurdest erwischt. Warscheinlich warst Du Dir Deiner Geschwindigkeitsübertretung sogar bewusst. Die Konsequenzen, wenn man erwischt wird, sind Dir bekannt. Also zahlen und gut ist.

    Gruß


    Franky

  • Hallo


    franky64


    Wo steht den das es rechtens ist das Kenzeichen zu notieren !
    Aber was soll die Unterstellung das ich dies absichtlich gemacht habe ?


    @DJ Obelix :


    Ich hatte nicht nach dem Herrn Oberlehrer mit dem erhobenen Zeigefinger gefragt.


    Gruß Andy

    Du sollst nur das jagen was du auch töten kannst ! :D

    • Offizieller Beitrag

    @ Keoma,


    wenn Du meinst :rolleyes:
    Du hast um Rat gefragt, und ich hab meine Meinung dazu geschrieben. :evil:
    Wenn Du zu schnell warst und geblitzt wurdest, hast Du doch das Bußgeld verdient, oder nicht??
    Wenn ich erwischt werde wenn ich zu schnell unterwegs bin, jammere ich auch nicht rum, sondern bezahle mein Bußgeld und gut ist´s. :evil:
    Sicherlich ärgere ich mich auch wenn mir sowas passiert, aber was soll´s, es ist ohnehin zu Spät, wenn´s geblitzt hat.


    Ps.: und wenn Dir meine Meinung zu diesem Thema nicht passt, dann lies sie einfach nicht. :rolleyes:

  • Hallo


    Wen du meinen Artikel aufmerksam gelesen hättest bevor du unwissend geschrieben hast . :D
    Wäre dir aufgefallen das ich genau dieses getan hätte (Expresszuschlag zu bezahlen ). ;(
    Aber darum geht es gar nicht sondern um die Frage ob diese Vorgehensweise eine gesetzliche Grundlage hat ? ?(


    Gruß Andy.

    Du sollst nur das jagen was du auch töten kannst ! :D

    • Offizieller Beitrag


    ich hab Deine Beiträge aufmerksam gelesen und bei meiner Antwort hatte ich mich auf Deinen zweiten Beitrag bezogen,
    für mich klingt das so, als hättest Du bezahlt wenn die Dich direkt angehalten hätten,
    allerdings haben die Dich "nur" geblitzt und Dein Kennzeichen notiert,
    deshalb willst Du aus Prinzip eben nicht bezahlen.
    So hab ich diesen Beitrag jedenfalls verstanden.



  • Hi,


    sag mal, was erwartest Du eigentlich ???


    Du fragst über etwas, wo Du einen Fehler gemacht hast - ob mit Vorsatz oder nicht sei jetzt mal dahingestellt, aber andere dürfen "Ihre" Meinung darüber nicht äußern..............Halllo !!!!


    Wenn Du nur bestimmte Antworten willst, geh zu einem Rechtsanwalt, und der wird Dir "seine" Meinung nicht sagen.


    Und übrigens, meine Meinung ist, wenn Du wirklich zu schnell warst, dann zahl es einfach und steh dazu.



    Greetz
    Munichman


  • Hallo,


    das hast Du schön gesagt - Du sprichst mir aus der Seele =)


    Gruß TT

  • Hmmmm ... irgend einen Sinn muß das Kennzeichen doch haben, z.B. das es sich jemand bei passender Gelegenheit notiert ... die bösen Hinze und Kunze aber auch ... 8o


    Racing-Grüße, Rolf

  • Moin,


    ich hatte mal 4 Jahre mit Geschwindigkeitssachen beruflich zu tun.


    Hier in Deutschland gilt das Verursacherprinzip, das ist ja auch alles schon geschrieben worden. Also Grundsatz: der Fahrer muß erkennbar sein, ist er das nicht rückt ein Aussendienstler an und versucht den Fahrer fest zustellen. Evtl. läßt er sich deine Motorradklamotten zeigen, fragt in der Nachbarschaft usw.
    Im Benachbarten Ausland gilt die Halterhaftung, also wird nurs Nummernschild gebraucht und fettig, ist der Halter dran.


    Ich kann dir zwar auch nicht die § sagen, aber aus der Praxis und auch aus darauf folgenden Rechtstreiten, kommt die Verwaltung damit durch.
    Durch das Foto ist das Motorrad identifizierbar und meistens auch der Halter.Ob das Kennzeichen von Hand aufgeschrieben wurde oder auf dem Foto ist dem Richter egal. Meistens sitzen in den Blitzerautos 2 Leute und dann wars das sowieso.


    Ich denke aus der Nummer kommst du nicht raus.


    Viel Erfolg


    H.-P.
    der immer mit Schwarzem Visier fährt..... ;)

    Es gibt auch noch andere Schöne Motorräder.......

  • @ keoma
    Also so ganz verstehe ich die Diskussion hier nicht.
    Fakt ist doch:
    1) du bist zu schnell gewesen
    2) du bist geblitzt worden
    und
    3) man hat dich als Halter und in diesem Fall auch Fahrer ermittelt
    Aus meiner Sicht passt das alles gut zusammen.
    Jetzt fehlt nur noch:
    4) bezahlen
    und
    5) daraus etwas lernen (oder auch nicht)
    Gruß
    dbk

    Walk your talk!

  • Natürlich habt Ihr alle recht mit eueren Aussagen. Wobei nicht alles so richtig ist wie es scheint. Wenn in einem Landkreis zB. 15 gleichfarbige CBs angemeldet sind und die Nummer nicht komplett oder nicht richtig abgelesen wird, was dann? Wird die nächste Nummer die ähnlich auf dem Landratsamt registriert ist genommen und dort versucht abzukassieren? Dann wären wir wieder in Österreich, wo Polizeibeamte frei Schnauze sagen können, dass jemand zu schnell unterwegs war. Ebenfalls kann das Auge die 4. Dimension, nämlich die Zeit, die in die Geschwindigkeit eingeht nicht messen.


    Also seh ich das ähnlich wie Keoma. Wenn ich die Geschwindigkeit übertrete und somit gegen das Gesetz verstoße, möchte ich auch einen eindeutigen Beweis dafür, dass ich an diesem Tage an jedem Ort auch die Geschwindigkeit übertreten habe. Also ein Bild von meiner Nummerntafel bei Geschwindigkeitsübertretung. Die Frage des Fahrers kann dann immer noch geklärt werden.


    Klar weiß ich, dass ich gegen das Gesetz verstoßen habe, aber soll ich mich schuldig bekennen wegen "zweifelhaften" Notizen.


    50% der mit der Laserkanone gemessenen Geschwindigkeitsübertretungen sind zweifelhaft. Auch die rechtssprechende Gewalt biegt sich Ihre Gesetzte wie sie es braucht. Tag für Tag. Es muss nicht immer alles auf unseren Schulter ausgetragen werden.


    Und jetzt an alle, seid ehrlich: Habt Ihr wirklich noch nie, nirgends, irgend jemanden beschissen um daraus Vorteile zu zeihen? Kann ich beim besten Willen nicht glauben...


    Keoma:


    Mach Dir nichts draus. Melde dich nicht, zahle nicht und es wird nichts passiern, wenn es bei einer Einmaligkeit bleibt. Einem Freund gings ebenso. Der Rechtsanwalt meinte er solle es nicht zahlen, auch bei klarem Visier, da dies einfach kein eindeutiger Beweis vor Gericht ist. Es soll ja auch nicht das Gesicht erkennbar sein, sondern die Nummerntafel.

  • Zitat

    Original von Keoma
    Mir geht es bei der Sache ums Prinzip , es kann nicht sein das die Gemeinden Firmen beauftragen um Leute ab zu kassieren.
    Sich Hinz und Kunz da hinstellt und einfach nur Nummern aufschreibt.


    Mahlzeit! :D


    Tschuldigung, wenn ich das jetzt so unverblümt sag, aber wo lebst du denn???
    Noch nix von kommunaler Verkehrsüberwachung gehört? 8o
    Und doch, es kann sein und ist so, dass Gemeinden (geprüfte und zertifizierte) Firmen beauftragen, die kommunale Verkehrsüberwachung in deren Namen durchzuführen. Oft schließen sich mehrere Gemeinden aus wirtschaftlichen Gründen sogar zu sog. "Zweckverbänden zur Kommunalen Verkehrsüberwachung" zusammen... 8o
    Wo du da ne Abzocke siehst, is mir allerdings schleierhaft, denn nirgends steht, dass die Verkehrsüberwachung nur von der Polizei durchgeführt werden darf... ;)


    Zitat

    Original von Keoma
    Aber darum geht es gar nicht sondern um die Frage ob diese Vorgehensweise eine gesetzliche Grundlage hat ? ?(


    Ja natürlich, sonst würden die es ja nicht machen... Nur weil Gemeinden hoheitliche Aufgaben erfüllen heißt das nicht, dass in diesen "Breitengraden" Anarchie herrscht und man sich nicht an Rechtsgrundlagen halten muss... :rolleyes:


    Hier in Bayern (und ich bin überzeugt, dass es in derselben oder ähnlichen Form in den anderen Bundesländern genauso der Fall ist) steht es genauer im Art. 57 Abs. 1 der Gemeindeordnung. Demnach ist u.a. die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung und des öffentlichen Verkehrs sogar eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises und hat somit fast schon Verfassungsrang, da der eigene Wirkungskreis in Teilen dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht Rechnung trägt und dieser im Grundgesetz verankert ist.


    Wer was wie wo und wann deswegen machen darf, regeln natürlich weiterführende Gesetze und Verordnungen.


    Und zu der Sache mit dem "Kennzeichen aufschreiben" nur soviel... Die Frage ist hier nicht, wo es steht, dass "die" es dürfen, sondern wo es steht, dass "die" es nicht dürfen...


    Und da wirste nix finden... ;)


    Das bezieht sich so ziemlich auf alle Rechtsbereiche. Es wird meist nicht deklariert, was man machen darf, sondern in der Regel nur das, was man nicht darf (zumindest im Öffentlichen Recht). Klingt doch irgendwie logisch und macht das Gesetzeerlassen doch viel einfacher und deren Vollzug auch praktikabler, oder?

    Schönen Gruß
    Börnybärchen


    Honda CB 1300 SA, Bj. 2007, 85 kW, schwarz-gold

    4 Mal editiert, zuletzt von Börnybärchen81 ()

  • Das ist ja das schöne an der Rechtsauslegung: drei Juristen und vier Meinungen!


    Zunächst einmal stimme ich Börnybärchen81 zu. Gerade im Bezug auf Bayern verweise ich mal hierauf: http://www.stmi.bayern.de/sich…heit/sicher/detail/05404/ Da steht etwas über das Recht der Gemeinden zur Verkehrskontrolle und darüber hinaus auch über die Durchführung der Tätigkeiten durch Private.


    Vielleicht habe ich Börnybärchen81 in seinem weiteren Gutachten missverstanden, aber unser Rechtsstaatsprinzip gebietet es unbedingt, dass der Staat für Eingriffe in die Rechte der Bürger eine Eingriffsgrundlage haben muss! Diese Grundlagen regeln aber meist nicht die technische Ausführung. Auf die Verkehrsüberwachung bezogen, gibt es Regelungen, dass die Gemeinde eingreifen kann, wahrscheinlich aber nicht, wie genau sie das machen darf/soll/muss. Dass hier eben - anders als anscheinend in Österreich - nicht ein Zeuge (Polizist, sonstiger Amtsträger) ausreicht, festzustellen bzw. zu belegen, dass jemand eine Geschwindigkeitsübertretung in konkreter Höhe begangen hat, zeigt doch, dass die Rechte des Einzelnen hier sehr hoch gestellt werden.


    Unsere ausführenden Verordnungen, Erlasse und wohl vor allem die Rechtsprechung führten dazu, dass hier in Deutschland eine hochkomplexe Anlage mit geringen Toleranzen zur Feststellung der Geschwindigkeit und ein Foto (mit eindeutiger Personenerkennung) zur Feststellung des Fahrers nötig ist. Das Kennzeichen auf dem Foto macht die Zuordnung und Feststellung des Halters und damit meist Fahrers dann besonders leicht.


    Ich denke aber, dass das Kennzeichen nicht fotografiert sein muss. Warum auch, wenn du letztlich auf dem Foto zu erkennen bist? Es müssen zwei Dinge klar sein: wie hoch war genau die Geschwindigkeit und wer war der Fahrer (Verursacher).


    Also: es gibt in den Bundesländern Regelungen, die den Gemeinden das Recht gibt zu kontrollieren. Meines Erachtens braucht es kein Foto des Kennzeichens. Dieses dient lediglich der Halterermittlung.


    Amen (völligausderpuste)


    achso... und ansonsten kann ich hier nur zustimmen:

    Zitat

    Original von DJ-Obelix
    ...
    trag´s wie ein Mann, bezahl Dein Bußgeld und gut iss,
    wer zu schnell fährt und sich dabei erwischen lässt, soll auch dazu stehen, und mit den Konsequenzen leben.
    ...

  • Zitat

    Original von wolle
    Vielleicht habe ich Börnybärchen81 in seinem weiteren Gutachten missverstanden, aber unser Rechtsstaatsprinzip gebietet es unbedingt, dass der Staat für Eingriffe in die Rechte der Bürger eine Eingriffsgrundlage haben muss! [...]


    Ne, da hast du mich wohl missverstanden, denn genau das, was du in mehreren Zeilen völlig richtig über das Rechtsstaatsprinzip geschrieben hast, hab ich salopp mit meiner Aussage...


    Zitat

    Wer was wie wo und wann deswegen machen darf, regeln natürlich weiterführende Gesetze und Verordnungen.


    ... ausdrücken wollen. :)


    War da nur grad weng schreibfaul, da mein Telefon ständig klingelt und mit Eingriffsbefugnis, Grundrechtsschranken, Schranken-Schranken und dgl. wollt ich nun auch net unbedingt anrücken (da bräuchte ich dann aber auch meine Verfassungsrechtsunterlagen, weil auswendig kann ich das auch nicht mehr)... ;) :D

    Schönen Gruß
    Börnybärchen


    Honda CB 1300 SA, Bj. 2007, 85 kW, schwarz-gold

    2 Mal editiert, zuletzt von Börnybärchen81 ()

  • Börnybärchen81: Diese Einigkeit kann nur eines bedeuten: Wir sind beide keine Juristen! :D

  • Da hast du wohl recht, ich bin kein Jurist. :D


    Wobei meine Ausbildungen stark an der Juristenpforte geklopft haben - wohl nicht so ausführlich und weitestgehend auf öffentliches Recht beschränkt.

    Schönen Gruß
    Börnybärchen


    Honda CB 1300 SA, Bj. 2007, 85 kW, schwarz-gold

  • Hallo


    Habe heute Infos vom Anwalt bekommen.
    Fakt ist :


    Es ist nicht Rechtens das Nummernschild zum Bild zu Kommentieren :
    Wird aber leider immer wieder Probiert.
    Kein Busgeldbescheid ohne das der Fahrer Deutlich zu erkennen ist.
    Mit Helm meist unmöglich ohne das Zweirad anzuhalten.


    Originalton vom Anwalt :


    Das können die Herrn vergessen !
    Aber das wird in letzter Zeit immer häufiger probiert .
    Denn die meisten scheuen den weg zum Anwalt.


    Wer kämpft kann verlieren wer nicht kämpft hat schon verloren !


    Gruß Andy.

    Du sollst nur das jagen was du auch töten kannst ! :D

  • obwohl das Thema ja jetzt "rum" ist ...
    (und: weil's immer mal wieder hochkocht)


    wenn ich weiß, dass ich zu schnell war, dann zahl' ich (zähneknirschend,
    gern auch noch bissel mit Diskutiererei [LASERPISTOLE]) -
    Anwalt würde (soweit war's bei mir noch nicht) wohl dann eigeschaltet,
    wenn's um die Existenz (Führerschein in "Urlaub") ginge.


    Um jetzt einfach nur so für mein ("gefühltes" oder tatsächliches?) Recht
    zu streiten, wäre mir bei "nur Geld" der Aufwand zu hoch.


    8o


    aber: immer wenn's einen erwischt, hat man so eine Wut im Bauch ...


    ;(

    Glück Auf!
    J O E

  • hi leute


    das ist ja alles schoen und gut aber das beste ist wenn du ein schreiben bekommst in dem steht das du am xx um xx in stuttgart geblitzt wurdest und nie dort warst also foto geordert und siehe da das mopped ist ein audi und das nummern schild sogut wie nicht zu erkennen habe hertzlich gelacht und auf das fuenfte schreiben mit androhung eines besuchs der pol gewartet dann den netten beamten angrufen und gebeten er moechte doch endlich mal die fahzeuge ueberpruefen und siehe da nur noch ein reuspern am anderen ende:-) damit hatte sich die sache erledigt aber lustig wars und den audi konnte sie auch nicht mehr abkassieren da 3 monate rum grins. selber schuld.


    daher egal wan oder was immer erst foto ordern und im zweifel erst garnicht reagieren.


    gruss rh

  • Hallo


    Ich habe am Anfang ja schon geschrieben das ich sofort und ohne zu meckern bezahlt hätte.
    Wen sie mich so wie für Zweiräder vorgeschrieben angehalten hätten.
    Da sie das versäumt haben , haben sie Pech gehabt.
    Ich sage auch nichts wen vor Schulen , Kindergärten oder in der Innenstadt Geblitzt wird.
    Aber immer häufiger stehen sie am Ortsausgang oder auf vierspurigen Straßen mit Mittelleitplanke .
    Da wird auch mal das Ortsschild um 100 m Versetzt damit die einnahmen höher ausfallen.
    Nur so lange wie sich keiner wehrt gegen solche abzocke wird das immer Dreister .
    Jetzt kommt bestimmt wieder ja aber in Österreich --- sind wir aber nicht ! :D


    Gruß Andy.

    Du sollst nur das jagen was du auch töten kannst ! :D

  • @ keoma,


    ganz einfach gesagt weil dazu im prinzip glaube ich alles gesagt worden ist, wenn du das bedürfnis hast rasen zu müssen, dafür gibt es die nordschleife.


    existiert bei dir im maintal bestimmt auch in einer ähnlichen konstellation. dann mach das doch dort. und geschwindigkeitsanzeigen haben nun mal ihren sinn. das brauchen wir auch nicht anzweifeln geschweige uns darüber aufzuregen...

  • Ich hab mich mal mit einem bekannten Ordnungshüter darüber unterhalten.


    Es wird vom Amt einfach erwartet dass der Lohn mit allen Nebenkosten für die Arbeitskraft Ordniúngshüter wieder reinkommt.
    Plus ne Summe X für die Gemeinde.
    Und wenn nicht ist Feuer unterm Dach angesagt.
    Das ist ein knallharte Geschäft-sonst nix.


    Und vor Krankenhäusern und Kindergarten ist ja richtig so und verkäuft sich obendrein halt gut.


    Wenn die wollten wie sie könnten wärs noch schlimmer

    • Offizieller Beitrag


    Dem ist wohl nix hinzuzufügen!


    Außer... ich würde solche Diskussion nicht in öffentlichen Foren führen. :rolleyes:

  • Zitat

    Original von Keoma
    (...)Da wird auch mal das Ortsschild um 100 m Versetzt damit die einnahmen höher ausfallen..


    8o
    Wer gräbt die denn heimlich aus?

    „ Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)

  • Zitat

    Original von Keoma
    Da wird auch mal das Ortsschild um 100 m Versetzt damit die einnahmen höher ausfallen.
    Nur so lange wie sich keiner wehrt gegen solche abzocke wird das immer Dreister .


    Es is echt erstaunlich, was sich so manche für nen Käse zusammenreimen wenns um Blitzer geht... :rolleyes: Und langsam werd ich echt grantig, wenn ich so nen Müll lese :evil:


    Is dir schonmal der Gedanke gekommen, dass es den Gemeinden aus finanzieller Sicht vielleicht gar nicht recht ist, dass die Ortsschilder nach außen versetzt werden, da sich in vielen Fällen die Trägerschaft der Baulast vom Staat zur Kommune verlagert und dies mit nicht geringen Kosten verbunden ist?


    Hast du schonmal an ner Ein- bzw. Ausfallstraße gewohnt und weißt wie laut es da ist, wenn Autos und Motorräder mit 80 oder 100 km/h ortsauswärts 5 Meter an deinem Grundstück vorbeibrausen?


    Gelten für dich eigentlich auch objektive Gesichtspunkte moderner und vor allem sozialer Verkehrsführung und -überwachung oder bist du von deiner Meinung über angebliche "Abzocken" und "Dreistigkeiten" derart überzeugt, dass andere Aspekte von vornherein keine Chance haben in irgendeiner Weise zu fruchten? Das sind Zutaten für den "perfekten" Politiker...


    Klar dient die Verkehrsüberwachung zum Teil auch der Einnahmenbeschaffung des Staates oder der Kommunen, obwohl in der Öffentlichkeit immerwieder der "Erziehungseffekt" angepriesen wird. Aber wer dahinter ne böse Absicht vermutet is doch selber schuld und sollte vielleicht mal drüber nachdenken, wen es denn erwischt im Fall der Fälle...


    Na? Kommt wer drauf? Richtig! Es erwischt den, der sich nicht an die Verkehrsregeln gehalten hat und die Toleranzen überschreitet. Punkt und Ende... Der, der sich anständig verhält, wird auch nicht zur Kasse gebeten, oder seh ich da was falsch? Von daher kann keine Rede von Abzocke sein.


    Mein Rat an dich:
    Wenns dir net passt wie es auf deutschen Straßen zugeht, dann lauf doch oder lern fliegen!


    Das einzig dreiste was ich hier erkennen kann ist, dass in solchen Fällen immer andere schuld sind, nur derjenige nicht, der eigentlich den Fehler begangen hat. Irgendwas läuft doch da falsch?!


    Noch ne kleine Anekdote zum Schluss:
    Ein (leider) Verwandter von mir war auch mal so gescheit. Is mitm Auto geblitzt worden und war auf dem Beweisfoto schlecht zu erkennen, sodass wirklich Zweifel kamen, ob er es wirklich war oder nicht.
    Im Anhörungsbogen gab er an, nicht gefahren zu sein und könne sich nicht erinnern, wer da am Steuer gesessen hat. Diese Masche hat er solange durchgezogen, bis es vor Gericht ging.
    Anstatt hier kleinbei zu geben, beharrte er auf seiner vermeintlich klugen Idee und behauptete weiterhin, dass er es nicht war und nicht mehr weiß, wer da sein Auto gefahren ist.
    Womit er nicht gerechnet hatte war, dass der Richter am längeren Hebel saß und in der Verhandlung ernste Zweifel an seiner geistigen Vekehrstauglichkeit hatte, wenn er sich nicht mal mehr erinnern könne, wer alles mit seinem Auto umherfährt.
    Fazit: Das Verfahren wurde mangels Beweisen eingestellt, aber er musste auf richterlichen Beschluss zur MPU (da haben seine frühreren Verkehrsüberschreitungen wohl den Ausschlag gegeben)... Das nenn ich dann mal wirklich saublöd gelaufen...
    Und wenn sie nicht gestorben sind... dann läuft er heute immernoch, denn die MPU hat er soweit mir bekannt ist bis heute nicht bestanden... :rolleyes:
    Amen

    Schönen Gruß
    Börnybärchen


    Honda CB 1300 SA, Bj. 2007, 85 kW, schwarz-gold

    Einmal editiert, zuletzt von Börnybärchen81 ()

  • Komisch, kaum wird das Wetter schlechter, da werden die Texte agressiver X(.
    Wie man so viel Blödsinn zu einer einfachen Frage verzapfen kann ist mir echt ein Rätsel. ?(


    Peter

    Ein Haubentaucher, der nicht taucht, taucht nichts.

  • Börnybärchen81


    vom Grundsatz her alles richtig was du da anführst.
    Leider ist es aber kein Gerücht, dass die durch die "Überwachung" und dadurch fälligen und gewollten (nein eigentlich sogar notwendigen) Einnahmen, die vom Vorjahr schon eingeplante Größe erreicht werden muss.


    Das gilt ja nicht nur für die Polizei sondern insbesondere ja auch schon lange für unsere Freunde vom Ordnungsamt. Das ist ja notwendig, damit man beim Ordnungsamt neue Stellen ausschreiben kann, wo dann rechtschaffende Arbeitslose und solche die es erst garnicht werden wollen, zu Überwachungspersonal der Kommunen macht. Das hat ja in mehrerlei hinsicht einen sympatischen Scharm. Man bekommt die Leute von der Straße wieder auf die Straße mit einem Auftrag (007 lässt grüßen). Und diese fühlen sich dann auch endlich als vollwärtiges Mitglied der Gesellschaft und schnellen empor aus den Tiefen des trivialen Daseins. Is das schöööö- endlich kann man Halter mit dicken Autos zu Recht weisen, rauchende Bürger maßregeln, Kaugummi kauendes Gesindel zur Kasse bitten usw. der Einfallsreichtum kennt hierbei keinerlei Grenzen.


    Was passiert eigentlich wenn man auf frischer Tat gelasert wird und man bei der Aufnahme der Personalien gebeten wird, sich einen Blick durch den Laser zu gönnen um den Sachverhalt besser zu verstehen (es gibt hierbei ja gar kein Beweißfoto). Und bei dieser Aktion ins stolpern gerät und dabei das Lasergerät unsanft zum Bodekontakt zwingt. Stolpern kann schließlich jeder mal. Und da man ja in den meisten Fällen privat Haftpflicht versichert ist, ...
    mir ist dabei bewusst, dass danach keine weitere Kontrolle mit diesem Gerät an diesem Tag stattfinden wird. Als Beweismittel, dass das Gerät der vorschriftsmässigen Justage von der letzten Überprüfung entspricht, wird auch ein Richter nicht ernsthaft aufstellen können, da ... es könnte ja auch vor meiner Überprüfung einer gestolpert sein!


    Wie will man das alles nur noch weiter regeln?


    Gott sei Dank, gibt es auf der Rennstrecke noch kein Tempolimit (nur meistens Geräuschlimits).


    Insofern nen schönen Wiedervereinigungstag an alle. (wie lange sollte der Soli Beitrag gezahlt werden???)


    Gruß n.e.Ralf 8)

    BIG ONE-Herz-Chirurg
    [size=7]dieser Avatar wurde aufgrund außergewöhnlicher Leistungen verliehen und ist nicht übertragbar[/size]

    Einmal editiert, zuletzt von n.e.Ralf ()

  • Zitat

    Original von n.e.Ralf


    (wie lange sollte der Soli Beitrag gezahlt werden???)


    Gruß n.e.Ralf 8)


    Was kostet so ein Lasergerät?
    Ich meine natürlich die von der Gemeinde-nicht von der Polizei.


    Achja-und nochwas-
    am Ende eines Monats oder Woche oder Tages werden die Einnahmen der Ordnungshüter-ich sprech nun zb: von Politessen die Parksünder aufschreiben-
    verglichen-
    und wehe da fällt jemand aus dem unteren Rahmen.
    Is wie in der freien Wirtschaft.

  • @ n.e.Ralf:


    Das was du schreibst über die notwendigen Einnahmen mag in größeren Städten zutreffen, aber nicht bei allen Gemeinden. Schließlich will die Kommunale Verkehrsüberwachung auch finanziert werden und das ist kein Pappenstiel. Die Kommunen überlegen sich also durchaus, was wirtschaftlich sinnvoller ist und ob eine Verkehrsüberwachung überhaupt rentabel wäre. Und im Gegensatz zur allgemein herrschenden Meinung, ist die Hauptintension einer kommunalen Verkehrsüberwachung in fast allen Fällen immernoch der Sicherheitsaspekt, welcher aus einer gesetzlichen Pflichtaufgabe resultiert. Dass die Kommunen darauf hin in finanziell günstigen Fällen einen kostendeckenden Einnahmeposten im Haushaltsplan aufweisen können, ist ein gern gesehener Nebeneffekt. So zumindest die anfängliche Haltung zu diesem Thema.


    Und selbst wenn sich hieraus ein saftiger Einnahmeposten ergibt, ist das doch nur gut für die Kommune. Mehreinnahmen bewirken Mehrausgaben und erhöhen das Haushaltsvolumen, im Idealfall sind das dann Ausgaben, von der die Bevölkerung profitieren oder zumindest deswegen von einer steuerlichen Mehrbelastung aufgrund fehlender Einnahmen bewahrt werden kann. Und sei es nur, dass der Grundsteuer- und/oder Gewerbesteuerhebesatz mal nicht angehoben werden muss, sondern zur Abwechslung mal gleich bleibt oder sogar gesenkt werden kann im nächsten Haushaltsjahr. Quasi "Rasen fürs Volk"... :D


    Das mag abenteuerlich klingen, aber man muss auch mal über den Tellerrand hinaussehen. Die Bußgelder verschwinden ja nicht in den Taschen der Bürgermeister und Stadträte sondern fließen in die Haushaltsführung aktiv ein, sofern sie nicht nur zur Finanzierung der Verkehrsüberwachung benötigt werden. Egal ob damit letztendlich Arbeitsplätze, Spielplätze, Sozialleistungen, Investitionen oder ähnliches (mit-)finanziert werden, unterm Strich profitiert die Bevölkerung direkt oder indirekt davon. Und wenn es auch nicht finanziell spürbar ist, aber mehr Sicherheit im Straßenverkehr ist doch auch ein gutes Argument, oder?


    In kleineren und mittleren Kommunen ist indes dieser Einnahmehaushaltsposten nicht die eierlegende Wollmilchsau, der eine wesentliche finanzielle Besserstellung der Kommune bewirkt. Die Einnahmen sind wenig planbar, saisonal abhängig und durch die rasche Enttarnung der Messtellen oftmals nicht sehr vielversprechend. Zudem ist die Miete und Anschaffung von Messgeräten, die Ausbildung oder das Engagieren von geschultem Personal ein ganz dicker Batzen auf der Ausgabenseite dieses Haushaltsteils. Es ist keine Seltenheit, dass solche kommunale Verkehrsüberwachungen nicht kostendeckend arbeiten! Das ist die Kehrseite der Medaille.


    Ich bin selbst in der kommunalen Finanzverwaltung tätig und die Kommunale Verkehrsüberwachung ist auch bei uns immer wieder ein Thema. Bei allen Verhandlungen und Debatten über die Einführung derselben habe ich noch nie den Grund "Mehreinnahmen" gehört. Auch kein Wunder, wenn man bedenkt, welche Ausgaben im Vorfeld auf die Kommune zukommen. Da ist an einen "Gewinn" erstmal nicht zu denken. Und ich weiß auch, dass unsere Kommunen da kein Einzelfall sind.


    @ Kutscher:
    Es liegt nicht am schlechten Wetter, dass mein Ton aggresiver wurde (an dieser Stelle möchte ich mich dafür auch entschuldigen!), sondern am Thema und diesen größtenteils unhaltbaren Vorwürfen gegenüber Gemeinden und Kommunen, die Autofahrer abzuzocken, wo sie nur können!


    Es scheint hier oft vergessen zu werden, dass zwischen den Gemeinden und dem Staat ein eklatanter Unterschied herrscht! Wenn der Staat eine mittlerweilen unzumutbare Steuer- und Finanzpolitik für den Bürger ausheckt, stehen wir (Gemeinden) immernoch auf der Seite der Bürger und befolgen maximal das, was uns der Staat durch Gesetze an Vorgaben macht. Es ist nicht unsere Aufgabe die Menschen abzuzocken, ganz im Gegenteil. Die Gemeinden sind bemüht - sofern möglich - das Leben und die Wirtschaft immernoch so attraktiv wie möglich zu gestalten um uns die Bürger zu erhalten, nicht um sie zu vergraulen.
    (Und jetzt kommt meine persönliche Meinung: Wenn sich die Kommune wegen rechtmäßig erteilter Bußgelder von Verkehrsteilnehmern, welche die Verkehrsregeln missachtet haben, einen weiteren Einnahmeposten verschaffen kann, finde ich das o.k.! Wer zu schnell fährt o.ä. und sich erwischen lässt, ist nunmal selber schuld. Pech gehabt!)


    Wenn wir nur abzocken würden, könnten, dürften und wollten, hätte keine Kommune Deutschlands auch nur einen Cent Schulden!


    BTW: Ich wurde auch schon geblitzt und gelasert. Und ja, ich hab mich auch drüber geärgert und hab meine "Jäger" verteufelt. Na und?! Is dumm gelaufen, aber ich war selber schuld und hätte es vermeiden können, wenn ich aufgepasst hätte.

    Schönen Gruß
    Börnybärchen


    Honda CB 1300 SA, Bj. 2007, 85 kW, schwarz-gold

    Einmal editiert, zuletzt von Börnybärchen81 ()

  • Zitat

    Original von Börnybärchen81
    ...


    Das mag abenteuerlich klingen, aber man muss auch mal über den Tellerrand hinaussehen. Die Bußgelder verschwinden ja nicht in den Taschen der Bürgermeister und Stadträte sondern fließen in die Haushaltsführung aktiv ein, sofern sie nicht nur zur Finanzierung der Verkehrsüberwachung benötigt werden. Egal ob damit letztendlich Arbeitsplätze, Spielplätze, Sozialleistungen, Investitionen oder ähnliches (mit-)finanziert werden, unterm Strich profitiert die Bevölkerung direkt oder indirekt davon. ...


    Also ist das gut für uns, wenn wir (oder besser andere) geblitzt werden. Damit Danke an Andy.

  • Im www gibt`s übrigens auch nette Seiten alà radarforum.de, radarfalle.de usw. wo Geblitzte sich schlau machen können.
    Hier, da und auch dort was passendes zum Thread, aber Keomas Anwalt wird`s schon richten.
    Oder auch nicht. ;)

    „ Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)

  • Hallo


    n.e.Ralf.
    Ich glaube du bist der einzige der Verstanden hat um was es geht.
    Börnybärchen81
    Bei dir weis ich gar nicht wo ich anfangen soll.
    Das die Verkehrsüberwachung nicht Kostendeckend sein soll ist doch nicht ernst gemeint oder ?
    In einer Mittleren Gemeinde ist die Kamera und das Jahresgehalt des Bedieners nach 4 Monaten raus.
    Mittlerweile werden sogar Hausfrauen an den Geräten geschult auf 400€ Basis.
    Es gibt sogar Firmen die Geräte und Geschultes Personal Anbieten .
    Die Rechnen nach Einnahmen ab das kostet der Gemeinde Null .
    Noch einfacher kann man kein Haushaltsloch Stopfen , da must du dich mal mit deinen Kollegen
    vom eurer Gemeinde zu einer Messe begeben ( die Dienstreise dort hin ist Steuerlich absetzbar).
    Ja du hast richtig gelesen es gibt sogar Messen wo solche Firmen ihre Dienste Anbieten.
    Du machst den Leuten hier was vor , das ihre Busgelder Arbeitsplätze schaffen und in Sozialleistungen gehen.
    Das ist Politische Augenwischerei !!!
    Würden die Gemeinden mit unseren Steuergeldern besser Wirtschaften und sie nicht Verschleudern
    wären sie auf diese Abzocke auch nicht angewiesen.
    Ich würde mich jede Woche einmal Blitzen lassen und 25 € Zahlen wen ich wüste das das Geld für was Gemeinnützige verwendet wird.
    Wir mussten die Klassen Zimmer in der Grundschule Selber Streichen damit unsere Kinder nicht der Putz auf den Kopf fällt.


    Gruß Andy.

    Du sollst nur das jagen was du auch töten kannst ! :D