Das leidige Thema: Reifenfreigabe

  • Hallöchen miteinander,


    Hab da mal ne Frage zu einem vermutlich sehr ausgelutschtem Thema:


    Und zwar würd ich gerne den Michelin PP auf meine ''Dicke'' aufziehen, finde aber für dieses Baujahr keine Reifenzulassung (Bj 2003)


    Das ist mal wieder Typisch Deutsche Bürokratie..... X(

    Verstand ist das einzige, das man verlieren kann ohne es je besessen zu haben!!!!

    • Offizieller Beitrag

    wundert mich nicht, dass Du keine finden kannst, es gibt keine Freigabe,
    Freigabe für den PP gibt´s erst ab Bj 2005
    >>>hier<<< findest Du auch alle Freigaben ;)


    wie Du so schön schreibst, Typisch Deutsche Bürokratie :P

  • Gleiche Kragenweite wie Michelin PP sind Bridgestone BT016 oder BT002 Racing Street. Beide haben
    Freigaben für die 03/04er SC54. Für den Nachfolger BT003 RS ist noch keine Freigabe erstellt.


    Oder Du weichst aus auf den neuen Continental Race Attack Street, für den seit Oktober 2008 eine
    Freigabe existiert (von Conti-Seite ziehen). Den bisherigen Race Attack gibt es nicht mehr.

  • Zitat

    Original von pifpaf
    Gleiche Kragenweite wie Michelin PP sind Bridgestone BT016 oder BT002 Racing Street. Beide haben
    Freigaben für die 03/04er SC54. Für den Nachfolger BT003 RS ist noch keine Freigabe erstellt.


    Oder Du weichst aus auf den neuen Continental Race Attack Street, für den seit Oktober 2008 eine
    Freigabe existiert (von Conti-Seite ziehen). Den bisherigen Race Attack gibt es nicht mehr.



    Vielen Dank für die Tipps!


    Wie sieht es eigentlich mit der Haltbarkeit dieser Pneu's aus? Der 002 soll ja anscheinend nicht so stark sein?! (was die Laufleistung angeht)
    Hab mir auch schon mal den Metzeler Sportec M3 ausgeguckt. War ne Empfehlung von einem guten Freund mit ner Gixxer.
    Hat da schon irgend jemand ein paar Erfahrungen zwecks Laufleistung und Fahreigenschaften?

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  • Mit dem M3 komme ich immer so 6000 Km weit.
    Ich finde ihn genial kein Shimmy und super handlich.
    Mit dem PP bin ich nicht ganz so weit gekommen und außerdem hatte der Vorderreifen so heftige Auswaschungen, dass sich das bei langsamer Fahrt (Schrittempo) wie ein Enduroreifen anfühlte.
    Andere wiederum schwören auf den PP und haben keinerlei Probleme.
    Also am besten selbst ausprobieren welcher Reifen am besten zu dir und deinen Einstellungen am Moped passt.


    Ach ja, was die Laufleistung angeht, da bin ich nicht derjenige , der den Hahn immer voll spannt. Ich bin da mehr gemütlich unterwegs.


    Peter

    Ein Haubentaucher, der nicht taucht, taucht nichts.

  • wie versteh ich das Richtig ich gehe zu einem Reifenhändler meiner Wahl mit TÜV im Hause Zahle für die Einzelabnahme 33 Eu
    Lass mir einen Pneu draufziehen zBsp dem Z6 von Metzeler und kann dann ganz normal fahren
    mfg Merlin

  • Ich gehe zu einem Motoradreifenreifenhändler-
    in meinem Fall dieser-
    http://www.reifenhandel-vuidar.de/
    und lasse mir wenn sein Prüfer im Hause ist einen Reifen eintragen-
    in solch einem Fall bekomme ich eine-
    "Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Erlangung einer Betriebserlaubniss"-
    kostet vor Ort 33 Euro-
    eigentlich müsste man es nun bei der Zulassungsstelle noch in den Schein eintragen lassen-
    spar ich mir aber-is meiner Meinung nur Geldmacherei-
    was ich wenns geht nicht unterstütze-
    ich führe halt das Schreiben mit mir.


    Natürlich sollte man im Vorfeld mit den R-Händler abklären ob der Prüfer den gewüschten Reifen auch einträgt-


    im Falle des PPs dürfte es da aber keine Probleme geben-
    dieser Reifen ist bekanntlich einer der unproblematichsten überhaupt-
    gibt es ein Mopped wo der nicht funktioniert?
    mir ist keins bekannt.


    Für den PP gibt es für die ersten Modelle vor 05 nur deshalb keine Freigabe weil sie damals bei den Freigabefahrten das neuere Modell gestestet haben-
    und da ja bekanntlich die Endnummern verschieden sind gibt es nur für die neueren eine Freigabe.


    Das könnte man nun nennnen-
    Faulheit-
    Dummheit-
    Vergesslichkeit-
    misserabler Dienst am Kunden
    Dumme Bürokratie-
    usw.


    Ich finds halt einfach nur DOOF.


    Frag einfach mal an-kost ja nix.


    jetzt geht der Link

  • ....mein Tipp......nach einigen PP und M3.........der Dunlop Qualifier RR...........aber den darfst du ja auf der 2003er nicht fahren........X(


    ...der M3 hat bei mir allerdings am wenigsten lange gehalten.........3200 km Vorne und Hinten......

    Einmal editiert, zuletzt von Harald_ ()

  • Hallo Dieter


    es geht mir um den Z6 von Metzeler der hat keine Freigabe und von den Münchner ist auch nichts zu erwarten - die haben es lieber mit der Kuh
    ich hatte diesen Reifen auf verschiedenen Bikes mit ähnlich gleichen Gewichtsverhälnissen und war von der Laufleistung und vorallem mit dem Handling voll zufrieden
    Laufleistung K12S mit 235 Kg Leer Gew = 11 T
    K12RS mit 320 Kg leer Gew 10 T
    Das Kurvenhandling wie auf Schienen kein Zappeln kein Wackeln nichts es ist ja auch der einzige Stahkgürtelreifen der seine Oberfläche nicht vergrößert


    mfg Merlin

  • Ich kann nur sagen-
    such dir nen kompetenten R-Händler und probiers-


    alternativ kannst du auch mal den Pirelli Strada ansprechen-
    is ja fast der gleiche Reifen.

  • Hey ich hab da was nettes gefunden


    So wie's da aussieht darf nun auch die SC54 von '03 den PP anziehen
    und ohne Bedenken fahren


    >>>>guckst du<<<<


    Grüße Chris

    Verstand ist das einzige, das man verlieren kann ohne es je besessen zu haben!!!!

    • Offizieller Beitrag


    FALSCH!!!
    diese Freigabe ist für die SC54 ab Bj 2005 das ist zu erkennen an der EG - Betriebserlaubnis ab e4*92/61*0187*01
    die CB Bj 2003 - 2004 hat am Ende eine *00 stehen, dafür gibt es andere Reifenfreigaben.
    Nur weil da steht mit und ohne ABS heisst das nicht alle Baujahre, denn 2005 hat es die CB sowohl mit ABS als auch ohne ABS gegeben.

  • Ich sach nur MACADAM!! Dis sind freigegeben, da spart ihr euch das ganze geschreibe!


    Mit schwarzen Grüssen, Johannes

  • Zitat

    Original von Wuchtbrumme
    Oh Gott, geht das schon wieder los.....


    ÄCHZ!!! :D


    Und ich dachte schon, es gibt keine Reifenprobleme mehr...


    Aber so ist das, mit den unterschiedlichen ABEs.


    Und soweit ich weiß (so aus der Erinnerung) wurde der Z6 von HONDA (oder wars Metzeler - oder wem auch immer) OFFIZIELL getestet und für NICHT GEEIGNET befunden. Hatten wir das nicht schon mal alles?


    Man gut, daß es bei der SC30 so gut wie keine Auswahl gibt... :rolleyes:

    Grüße von
    BIG Biker Thomas S. :)

    Einmal editiert, zuletzt von Thomas S. ()


  • Dieter!!??


    "Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Erlangung einer Betriebserlaubniss"


    Warum heißt das wohl so... Wenn Du es NICHT eintragen läßt, hast Du somit KEINE Betriebserlaubnis mehr. Mitführen reicht nicht, kannst es auch zu Hause lassen. So gesehen, hast Du auch die 33 € schon zum Fenster rausgeschmissen, denn der Vorgang ist nicht zu Ende gebracht.


    Weißt Du das auch? Rein rechtlich nicht besonders gut, im Falle eines Falles.


    So ist das nun mal in D (ich habs nicht erfunden...). Und JAAAAA, es IST Geldmacherei, aber...!!! :rolleyes:

    Grüße von
    BIG Biker Thomas S. :)

    Einmal editiert, zuletzt von Thomas S. ()

  • Da hab ich bei bei meinen Umbauten SBL-Lenker-Reifen-usw. einfach mal den Aussagen des "TÜV-Abnahmemeisters" geglaubt-
    und-steht auch so in dem"Änderungsabnahmebericht"drin-


    "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erst bei nächster Befassung der Zulassungsbehörde erforderlich"-


    bezieht sich auf die Änderung der Gabelbrücke-Bremsleitung-Lenker-also SBL Kit.


    Schade dass ich die "Unbedenklichkeitsbescheinigung" für die Reifen nicht zur Hand habe-die hat beim Fahrzeugverkauf auch den Besitzer gewechselt.

  • Ja, Dieter, mag so sein. Ich habe das jetzt auch nicht so genau auf dem Sender.


    Es kommt halt darauf an, was bzw. nach welchem §§ der StVZO was bescheinigt wurde.


    So gibt es z.B.:


    - eine "Änderungsabnahme gemäß §19 (3) StVZO"
    - oder einen "Hinweis zur Berichtigung der Angaben im Fahrzeugbrief gemäß § 27 Abs. 1 StVZO" (veraltet, gibt es aktuell nicht mehr) :rolleyes:


    Dies MUß beides von der Zulassungsstelle noch in die Papiere eingetragen werden.


    - ABE nach § 22 in Verb. mit § 20 StVZO (muß nur mitgeführt werden)


    - Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Fzg.- oder Reifenhersteller, insbesondere bei Reifenumrüstungen
    Hier gibt es jede Menge Sonderregelungen, so z.B. wenn eine andere Größe in der Unbedenklichkeitsbescheinigung drin steht als in der EGBE (früher ABE bzw. in den Fzg.-Papieren). Schlichtweg nicht wirklich zu überschauen. Manchmal muß man sogar noch zum TÜV, weil die Zulassungsstelle die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht direkt eintragen WILL.


    Bei der Aussage "bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsstelle" sollte man es besser eintragen lassen, insbesondere bei Reifen.


    ÄCHZ!


    JAAAAAHAAAAA, es ist grauenvoll, aber wie gesagt, ich habs nicht erfunden (und die Schweizer auch nicht...).


    Es ist bei Reifen besser, es steht drin. Mehr wollte ich eigentlich nicht sagen.


    Übrigens :D ist die StVZO immer noch vom 13. November 1937 (wenn auch zigmal berichtigt und ergänzt). Wir brauchen uns also nicht wiklich zu wundern... :P

    Grüße von
    BIG Biker Thomas S. :)

    Einmal editiert, zuletzt von Thomas S. ()

  • Ahja-wie auch immer-
    so grauenvoll find ichs eigentlich gar nicht-
    weil ich machs eh nicht.
    Und wenn ich mal inne Kontrolle gerate-
    isses allerhöchstens so als wenn man gar keine Papiere dabei hat-
    was bei mir auch abundzu vorkommt.
    ne Ordnungswidrigkeit.


    Aber auf keinen Fall ist die Betriebserlaubniss erloschen.


    Hurra-ich liebe TÜV und den ganzen anderen Genehmigungquatsch hier in D.
    :O


    Nachtrag:
    Ich bin der der sich kein Mopped mehr kauft mit Reifenbindung.
    Der Quatsch is mir lange genug auf den Sack gegangen.
    :evil:

  • Ich machs mir in letzter Zeit rel. einfach: wenn ein Hersteller sich nicht um die Freigabe seiner Reifen für mein Mopped bemüht, dann kauf ich die nicht. Wieso sollte ich noch zusätzlich Geld für Einzeleintragung o.ä. ausgeben, nur um dessen Produkte erwerben zu können? Wenns passt, kaufe ich die auch nicht fürs andere Motorrad, nicht für den Privatwagen und nicht für das Firmending. Fertig.


    Die Hersteller sollten handeln und nicht der Kunde! Service stell ich mir anders vor...


    Volker

    Einmal editiert, zuletzt von Volker ()

  • Zitat

    Original von Thomas S.


    eine "Änderungsabnahme gemäß §19 (3) StVZO"


    Dies MUß von der Zulassungsstelle noch in die Papiere eingetragen werden.


    Warum schreibst du sowas?


    Ich habs hier schwarz auf weiss vor mir liegen dass es nicht so ist.


    Änderungsabnahme gemäss § 19(3) STVZO


    "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erst bei nächster Befassung der Zulassungsbehörde erforderlich"-

  • Bei mir... Stahlflex, Lenker etc. - gleicher Hinweis.


    Soll heissen: Bei fälliger Änderung der Papiere ( z.B. An- / Ab- oder Ummeldung ) ist die Eintragung in die Fz-Papiere vorzunehmen.


    Hatte ich bei der Suzi 5 Jahre lang dabei - und der neue Halter hats dann bei der Ummeldung ohne irgendwelche Probleme eintragen lassen.

    2005-2023 : Lieber mit ner alten Zündapp zum Baggersee, als mit ner neuen Honda zur Arbeit

    Vorbei. Ab 03/2023 nur noch Baggersee, egal mit was.... 8)

  • Zitat

    Original von Volker
    Ich machs mir in letzter Zeit rel. einfach: wenn ein Hersteller sich nicht um die Freigabe seiner Reifen für mein Mopped bemüht, dann kauf ich die nicht. Wieso sollte ich noch zusätzlich Geld für Einzeleintragung o.ä. ausgeben, nur um dessen Produkte erwerben zu können? Wenns passt, kaufe ich die auch nicht fürs andere Motorrad, nicht für den Privatwagen und nicht für das Firmending. Fertig.


    Die Hersteller sollten handeln und nicht der Kunde! Service stell ich mir anders vor...


    Volker


    Einerseits ist Deine Einstellung sinnvoll und nachvollziehbar, anderseits sprechen aber die Zulassungszahlen der CB1300 dagegen, ob die nun die handvoll Reifen mehr oder weniger verkaufen spielt auch keine Rolle mehr.8)


    Ist halt blöd, wenn man ein Nischenprodukt liebt. Aber mir geht's nicht nur beim Mopped so, ich hab das selbe Problem auch noch bei der Dose, weil Importfahrzeug.X(


    Der ganze Zirkus um Reifenfreigabe oder nicht, kommt mir vor wie Provinzbauernbühne, aber irgendeinen anderen Sinn als Bereicherung der Amtskasse wird die Sache wohl haben.


    Bei mir steht über Reifen überhaupt nix in den Fahrzeugpapieren ausser der Grösse. Also muss ich mich auf den freundlichen HH verlassen. Das finde ich auch nicht viel besser.?(

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von tomichel
    .......
    Bei mir steht über Reifen überhaupt nix in den Fahrzeugpapieren ausser der Grösse. Also muss ich mich auf den freundlichen HH verlassen. Das finde ich auch nicht viel besser.?(


    oder Du siehst mal auf www.honda.de nach, da gibt´s die Reifenfreigabe für Dein Motorrad zum download, bzw. bekommst Du auf den Webseiten der Reifenhersteller auch die Freigaben deren Produkte für Dein Motorrad zum download.
    Oder wenn Du nicht lange suchen willst, gibt´s >>>hier<<< die gesammelten Werke für die CB zum downloaden.
    Es muss sich also niemand in dieser Beziehung auf die Aussage eines einzelnen HH´s verlassen, man kann sich solche Informationen auch ganz bequem vor dem heimischen PC suchen und ganz legal runterladen. ;)


    Ausserdem sind in Österreich solche Reifenfreigaben wie hier in Deutschland gar nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben, da muss nur die Dimension, die Geschwindigkeitsklasse und die Tragfähigkeit stimmen und genau das steht auch in den Papieren :evil:

  • Zitat

    Original von DJ-Obelix


    oder Du siehst mal auf www.honda.de nach, da gibt´s die Reifenfreigabe für Dein Motorrad zum download, bzw. bekommst Du auf den Webseiten der Reifenhersteller auch die Freigaben deren Produkte für Dein Motorrad zum download.
    Oder wenn Du nicht lange suchen willst, gibt´s >>>hier<<< die gesammelten Werke für die CB zum downloaden.
    Es muss sich also niemand in dieser Beziehung auf die Aussage eines einzelnen HH´s verlassen, man kann sich solche Informationen auch ganz bequem vor dem heimischen PC suchen und ganz legal runterladen. ;)


    Ausserdem sind in Österreich solche Reifenfreigaben wie hier in Deutschland gar nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben, da muss nur die Dimension, die Geschwindigkeitsklasse und die Tragfähigkeit stimmen und genau das steht auch in den Papieren :evil:


    Danke für die Tips - ist echt neu und hilfreich für mich.


    Also von Papieren kann keine Rede mehr sein - ein DINA4 Blatt auf die Hälfte zusammengelegt, jeder Beipackzettel eines Abführmittel ist umfangreicher - aber egal.


    Das mit Reifenfreigabe oder nicht, scheint hier so quasi eine Grauzone zu sein. Denn, letztes Jahr hatte ich so eine Diskussion mit dem Menschen von der Versicherung. Dabei ging's um eine Uralt-CB, aber das betrifft neue Motorräder eben auch. Scheinbar ist eben nicht erlaubt, was gefällt sondern gibt's da auch eine Liste.


    Daraufhin habe ich Landes-KFZ-Prüfstelle angerufen um mich zu erkundigen, aber die wollten sich auch nicht festlegen, da hiess es "kommt darauf an" und "kommen sie doch einmal mit dem Motorrad vorbei" - also auch keine verlässliche Auskunft.:O


    Es ist doch schöner wenn man argumentieren kann und nicht das nehmen muss was der Freundliche gerade auf Lager hat und loswerden will - nochmals Danke.:)


    Ich habe die Liste bei Honda Deutschland gerade heruntergeladen - übertrieben umfangreich scheint sie mir nicht gerade zu sein.

    Einmal editiert, zuletzt von tomichel ()

    • Offizieller Beitrag

    @ tomichel,


    das wäre mir aber neu, ich bin auch aus Österreich und bin dort auch lange Motorrad gefahren, aber da waren Reifenfreigaben nie ein Thema, lediglich die Dimension, die Geschwindikgeitsklasse und die Tragfähigkeit spielte da eine Rolle, das musste natürlich passen und das war´s auch schon. ;)

  • Stimmt - da schaut Dir auch kein Polizist auf die Reifenmarke, nur auf's Profil.


    Fertig mit Lustig ist aber, wenn Du einen verkehrstechnischen Zwischenfall hattest, dann kommt der Herr von der Versicherung der alles ganz genau weiss und um Konflikte mit denen im Falle eines Falles zu vermeiden halte ich mich an die Vorgaben, ansonsten nehm' ich's auch nicht soo genau.

  • @ Merlin


    Habe den 2.ten Satz Z6 drauf und bin recht zufrieden damit auf der Dicken. Handling und Haftung spitze , neigt aber etwas zum Shimmy bei mir . Laufleistung von 11 Tkm schaff ich aber höchstens wenn ich Vorder, und Hinterreifen zusammenzähle ! :D
    Habe den Reifen eintragen lassen , Abnahme beim TÜV 25.- Euro und Eintragen auf der Zulassung 11.- Euro . Der TÜVler sagte zu mir ich kann die Bescheinigung ruhig 2 -3 Wochen so mitführen , dann aber eintragen lassen . So hab ichs dann auch gemacht. Die paar Euros sind mir das Risiko nicht wert . :P ;)

    Diskutiere nicht mit Idioten , sie ziehen Dich runter auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit ihrer Erfahrung !


  • Weil das GRUNDSÄTZLICH so ist. Die Ausnahme, die Du hier schilderst, bedeutet ja im Umkehrschluß nicht, daß man es gar nicht eintragen lassen muß. Sonst würde da stehen: "...muß nicht eingetragen werden." Rechtsdeutsch eben... :rolleyes:

    Grüße von
    BIG Biker Thomas S. :)