Vorfahrt in den Bergen

  • Hallo ,
    folgende Fragen an die Rechtsexperten?
    Ich fahre in den Bergen einen steilen Pass hinunter und bewege mich im zugelassenem Tempo Limit. ( 90 km/h Landstrasse)
    Linkskurve, darauf Rechtskurve,die nicht einsehbar ist, weil großer Felsvorsprung die Sicht verhindert.
    Urplötzlich quert hinter dem Felsvorsrung ein Rollerfahrer unsere Fahrspur. ( parkte direkt am Straßenrand und wollte auf die Gegenspur bergauf)
    Vollbremsung,runter von der Maschine, Vollkontakt mit dem Roller,..............
    So passiert letzte Woche in Italien( Südtirol ) meinem Kumpel vor mir.
    Wie ist dann die Rechtslage?
    Muss man immer damit rechnen und langsamer fahren?
    Gibt es Teilschuld?
    Liegt die Schuld allein beim Roller?
    Die Polizei vor Ort hat dem Rollerfahrer kein Strafticket erteilt, weil Sie keine Schuld feststellen konnte.
    Ich kann doch aber nicht einfach auf die Straße fahren , mich umfahren lassen und nicht Schuld sein, oder??


    Vielleicht hat ja jemand solche Erfahrungen gemacht in Italien?
    Gruß
    Michael

    Gruß Michael
    Ist mir egal wer Dein Vater ist, solange Ich hier angle, läufst Du nicht übers Wasser !!!

  • Der Rollerfahrer war ein Deutscher, die Polizei hat am Unfallort erklärt, das die Schuldfrage in Deutschland geklärt werden solle :rolleyes:
    Gruß
    Michael

    Gruß Michael
    Ist mir egal wer Dein Vater ist, solange Ich hier angle, läufst Du nicht übers Wasser !!!

  • Zitat

    Original von Carsten
    Geschwindigkeit der Sichtweite anpassen?


    Da gebe ich Dir völlig Recht Carsten, in diesem Fall hatte man aber maximal eine Sekunde Zeit , man konnte es einfach nicht ahnen oder damit rechnen.
    Kein Schild, keine Vorahnung,....


    Gruß
    Michael

    Gruß Michael
    Ist mir egal wer Dein Vater ist, solange Ich hier angle, läufst Du nicht übers Wasser !!!

  • Das wird jetzt von einem Bürohengst der Versicherung entschieden. Meiner Meinung nach hat der Rollerfahrer schlechte Karten denn die Vorfahrtsfrage ist eigentlich klar. Oder kam der von rechts aus einer Seitenstrasse, oder so? Die Geschwindigkeit kann ja eh keiner mehr feststellen...

    • Offizieller Beitrag

    verstehe ich das richtig, der Rollerfahrer wollte Wenden?
    ich gehe davon aus, das gibt eine Teilschuld für den Motorradfahrer und den Rollerfahrer......
    der Motorradfahrer hat sein Tempo nicht der Sichtweite angepasst....
    der Rollerfahrer hat, oder wollte an einer unübersichtlichen Stelle wenden....
    irgend ein Richter wird das Entscheiden wer wie viel % Schuld bekommt.....
    aber eine alleinige Schuld von einem der Beiden wird es nicht geben....


    und Michael, man muss immer damit rechnen dass hinter einer unübersichtlichen Kurve irgend ein Hindernis lauert.....
    deshalb heisst es ja "mit der Sichtweite angepasster Geschwindigkeit fahren",
    soll heissen, wenn was unvorhergesehenes hinter der unübersichtlichen Stelle ist muss man immer noch anhalten können, darauf wird die Versicherung vom Rollerfahrer pochen.....

  • Als erstes hab ich mich gleich mal gefragt, was Leute aus deiner Gegend eigentlich überhaupt in den Dolomiten machen, womöglich hat der nichtmal vorher ein Kurventraining belegt :D
    (okay, das wär jetzt ä Spässle....)


    Als Zweites wollte ich dann schreiben, dass dein Kumpel sowieso Schuld hat, weil eben Geschwindigkeit nicht der Sicht angepasst war.
    Das hab ich dann aber gelassen, weil es ja sowieso nur wieder ne Endlosschleife verschiedener Meinungen werden wird, bei der du vorher schlauer warst als du es hinterher sein wirst.


    Die Rechtsverdreher richten das schon so, dass zwar von beiden keiner was bekommt, sie aber nicht ohne Honorar heimgehen.
    Schon geritzt.... :D

    2005-2023 : Lieber mit ner alten Zündapp zum Baggersee, als mit ner neuen Honda zur Arbeit

    Vorbei. Ab 03/2023 nur noch Baggersee, egal mit was.... 8)

  • Es gibt ein Urteil als jemand auf der Autobahn ein Hindernis (verunfallter PKW) erst sehen konnte, nachdem der vor ihm ausgewichen ist. Resultat: Man muss nicht mit allem rechnen.


    Außerdem: Dann gäbe es doch praktisch nie Erstattungen wenn einem die Vorfahr genommen wurde. "Man hätte ja immer bremsen können, wenn man nicht zu schnell gewesen wäre".


    Und: Der Motorradfahrer hat den Rollerfahrer gut gesehen, konnte aber nicht damit rechnen, dass er losfährt. Da war es dann zu spät.


    Der Motorradfahrer hat keinen Fehler gemacht, das war der Rollerfahrer. Ansprüche an die Versicherung stellen und ggf. Anwalt. Warum sollte das vor Gericht gehen? Die Versicherung des Rollerfahrers wird vermutlich zahlen und den Rollerfahrer hochstufen. Da kann der machen was der will...

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Moppedfahrer
    ..... weil es ja sowieso nur wieder ne Endlosschleife verschiedener Meinungen werden wird, bei der du vorher schlauer warst als du es hinterher sein wirst.


    Die Rechtsverdreher richten das schon so, dass zwar von beiden keiner was bekommt, sie aber nicht ohne Honorar heimgehen.
    Schon geritzt.... :D


    der Möppi hat eindeutig Recht..... ;) :D

  • @ Michael


    Frage ausserhalb Deines Themas:
    Fährst Du zufällig (wie ich) ne Pommes? Hatte nämlich letzte Woche auf irgendeinem Dolo-Pass 'nen Pommes-Fahrer zugewunken, der dort stand.


    Gruß Elpi

  • Noch einmal: Welche Anwälte? Dein Kumpel stellt die Forderung an die Versicherung des Gegners. Die zahlen besser als man denkt weil die sich sowieso die Kohle vom Rollerfahrer wiederholen.


    Mir ist einmal in einer Einmündung auf meiner Fahrbahnseite einer entgegen gekommen und es hat geknallt (mit dem PKW). Logisch hat meine Versicherung gezahlt, denn die Vorfahrtsregelung gilt für die gesamte Straßenbreite. :evil:

  • [quote]Original von Michael CB1300
    Moin Elpi,
    das war ich wohl :) :)
    Wir sind viele Pässe in Südtirol und den Dolomiten gefahren.
    Waren überwiegend in Südtirol, am schönsten waren Penser Joch, Jauffen Pass,Mölten,...
    Stilfser Joch hat mir nicht gefallen, viel zu eng bei Gegenverkehr,..




    Thema:
    die Schuldfrage werden wohl die Anwälte besprechen.
    Wir / Ich haben den großen Vorteil, daß alles auf Video festgehalten ist.
    Niemals war hinter dem Felsvorsprung eine Wendestelle zur erahnen. Das haben auch die Polizisten zugegeben.
    Ich bin der Meinung, das es wohl eine 70/30 % Geschichte für menen Kumpel wird .
    Zur Info: Mein Kumpel fährt seit mehr als zehn Jahren immer die selben Pässe und kennt diese wie sein Wohnzimmer. Er fuhr diese Woche seine nagelneue 848 EVO, keine zwei Monate alt.

    Gruß Michael
    Ist mir egal wer Dein Vater ist, solange Ich hier angle, läufst Du nicht übers Wasser !!!

  • Zitat

    Original von Michael CB1300
    Stilfser Joch hat mir nicht gefallen, viel zu eng bei Gegenverkehr,..


    hallo Michael


    ich find den geil , bin ihn gestern abend von Bormio her gefahren und heute morgen gleich nochmal von Südtirol


    gruss franz

    mfg franz


    der Kurven-Nymphomane

  • Stelvio ist das Hochamt des Pässefahrens, einer meiner absoluten Lieblingspässe. Interessant natürlich N-S. Zu eng ist er nur für Leute ohne richtige Kurventechnik.


    Am Wochenende in der Saison natürlich meiden...

  • So isses. Ich mag den auch.
    Je enger, je besser... da trauen sich wenigstens die Karawanen von Leih-Wohnmobilen nicht hoch = freie Fahrt


    Wenn ich Kurven mit viel Platz brauche, kann ich auch bei uns im Kreisverkehr bleiben
    ( da ist dann auch die Sachlage klar, falls ein Roller dort wendet )


    :D

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    Vorbei. Ab 03/2023 nur noch Baggersee, egal mit was.... 8)

    Einmal editiert, zuletzt von Moppedfahrer ()

  • Zitat

    Original von Michael CB1300
    Ich kann doch aber nicht einfach auf die Straße fahren


    Ja, nein ... also Doch kannst Du


    Zitat

    Original von Michael CB1300
    mich umfahren lassen l


    JA


    Zitat

    Original von Michael CB1300
    und nicht Schuld sein, oder??l


    Ja


    Damit sind Deine Fragen beantwortet :D

    Die kürzeste Verbindung zwischen 2 Punkten ist eine Gerade, die schönste eine Kurve!

    _____________________________________________________________________________________________

  • In der Fahrschule wird gesagt :" Bei schlechter Sicht nur so schnell dass man auf der Hälfte der einsehbaren Strecke sicher anhalten kann"
    Das zwingt dich in solch einem Fall auf ca. 50 km/h oder naoch weiter runter.
    Der Verkehrsrichter wird immer zuerst prüfen ob du angepasst gefahren bist.
    Selbstverständlich kriegt der Gegenverkehr auch eine Teilschuld.

  • Zitat

    Original von schmeidei
    In der Fahrschule wird gesagt :" Bei schlechter Sicht nur so schnell dass man auf der Hälfte der einsehbaren Strecke sicher anhalten kann"
    Das zwingt dich in solch einem Fall auf ca. 50 km/h oder naoch weiter runter.
    Der Verkehrsrichter wird immer zuerst prüfen ob du angepasst gefahren bist.
    Selbstverständlich kriegt der Gegenverkehr auch eine Teilschuld.


    Ich glaube, Ihr rafft es nicht:


    Wo kein Kläger, da kein Richter!


    Die Polizei hat anscheinend kein Protokoll über einen Verstoß erstellt.


    Wer soll jetzt wen vor Gericht ziehen?

  • Zitat

    Original von t1300
    Ich glaube, Ihr rafft es nicht:


    Nee... aber erklär doch bitte nochmal.... :D :D :D

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    Vorbei. Ab 03/2023 nur noch Baggersee, egal mit was.... 8)

  • ja, bitte, ich bin auch gerade ziemlich durcheinander und wäre froh wenn ich es kapieren würde! 8o ?( ?(

    Richtige Männer trinken keine Milch, sie essen Kühe!! 8)

  • Eine sogenannte "Schuldfrage" kann nur die örtlich zuständige Behörde ( Italien ) festlegen ( örtliche und sachliche Zuständigkeit ) ich bin mir ziemlich sicher, dass sich keine der beiden deutschen Versicherungen auf irgendwelchen Angaben ( jew. der Unfallbeteiligten ) zahlen wird. Ein entsprechendes Unfallprotokoll wird immer angefordert, ich hoffe. dass ggf. zumindest die VK einspringt.


    Gruss Heinz ( seit 72 mit dem Motorrad , unfallfrei, Klopf auf Holz ) unter uns. Laßt es langsam angehen, erfahre gerade von drei tödlich verunglückten Motorradfahrern, 2 in NRW, 1 in Bayern ( sehr guter Bekannter von mir ).


    Heinz ( ja richtig, der Bulle ).

    Einmal editiert, zuletzt von henry.de ()

  • Meines Erachtens geht das mit der Teilschuld in die richtige Richtung. Ich hab die §§ aus der StVO mal unten angehängt.


    Abgekürzt:


    Geschwindigkeit: Innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten! Will sagen, dass die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht immer die ist, die man auch wirlich fahren darf.


    War wohl nicht der Fall. (Ich weiß, so fährt kein Mensch!)


    Einfahren in den fließenden Verkehr: Nötigenfalls mit Einweiser um Gefährdung anderer zu verhindern.


    Hat der Rollatorfahrer wohl nicht gemacht.


    Aus den beiden Gegebenheiten zusammen ist der Unfall entstanden. Hätte einer der beiden so getan wie es die StVO vorsieht wäre der Unfall nicht passiert.


    Ich hoffe deinem Kumpel ist nichts passiert. Einen etwaigen Rechtsstreit würde ich nicht in Erwägung ziehen da der wahrscheinlich endet wie das "Hornberger Schießen" und damit keinem geholfen ist ausser den Anwälten die ihre Kohle machen.



    Gruß,
    Dominik





    § 3 Geschwindigkeit



    (1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.§ 10 Einfahren und Anfahren



    Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

    Geht nicht, gibts nicht!!




  • Schon mal was von Zivilklage gehört ?


    Die Polizei klagt doch nicht für Dich ! Die Jungs nehmen den Unfall auf und stellen fest ob jemand gegen irgendwelche Verkehrsregeln verstoßen hat . Derjenige wird angeklagt und Strafrechtlich verurteilt .


    Was mit dem 3000.- Euro Schaden passiert muss derjenige schon selbst einklagen , wenn sich der Verursacher und/oder die Versicherung querstellt. Da hat die Polizei doch nix mit zu tun , die stellt nur den Sachverhalt fest.


    Sowas läuft immer auf Teilschuld , gibts denn überhaupt noch was wo nur einer Schuld ist ? Ich glaube nicht ! Irgend ein Fehlverhalten finden die Versicherungen doch immer .


    Kalle

    Diskutiere nicht mit Idioten , sie ziehen Dich runter auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit ihrer Erfahrung !

  • Die Versicherungen werden sich nicht querstellen sondern zahlen und hochstufen. Wie gesagt: Ich kenne das Thema seitdem mir auf meiner Straßenseite in einer Einmündung einer entgegenkam und meine Versicherung gezahlt hat. Wen hätte ich denn jetzt verklagen sollen?

  • Hmmm , vielleicht Deine eigene Versicherung , wenn die schon zahlt obwohl er auf der falschen Seite gefahren ist............klagen und klugscheißen , der Deutschen liebstes Hobby !!

    Diskutiere nicht mit Idioten , sie ziehen Dich runter auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit ihrer Erfahrung !

  • Tja.. so sindse eben... kleiner König Kalle.
    Klagen, klugscheissen, mutmassen, einschätzen, meinen... aber meist kommt ja der Furz aus der Richtung von dem, der ihn zuerst gerochen hat :D


    Früher schon, aber in letzter Zeit immer stärker, habe ich das Gefühl, dass einige hier sich irgendwie in die Beiträge (die sie meinen, so gelesen zu haben, obwohls garnicht da steht) emotional masslos reinsteigern wollen.


    Da wird man von der Seite angemacht, kriegt Mails von kleinen und grossen Nichtmeinermeinungseiern (die garnicht angesprochen waren, aber das wohl anders empfunden) - siehe hierzu auch "emotionales Verstehen"


    Allein bei der Fragestellung ist doch jedem einigermassen geradeaus Denkenden klar: da kanns nicht "DIE" genaue Antwort drauf geben. Ein Richter legts so aus, der andere Sachverständige würde so aussagen....


    Aber kein Grund nur drauf zu lauern, sich dann gegenseitig so von der Seite anzumachen, oder ?


    Irgendwie lächerlich, die Nummer.... und vor allem deren Auswirkung.


    Alter Forenspruch: Ich fahr lieber..... ;)

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    Vorbei. Ab 03/2023 nur noch Baggersee, egal mit was.... 8)

    2 Mal editiert, zuletzt von Moppedfahrer ()