Reifenfabrikatsbindung - never ever

  • Hallo zusammen,


    ich komme gerade vom Strassenverkehrsamt des Kreises Mettmann zurück und nun ist mein Eintrag "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" im Fahrzeugschein verschwunden :)


    Hintergrund:
    Da ich ja gern den Roadsmart II als nächstes fahren möchte, habe ich im I-Net ein bisschen recherchiert um nicht heulend das Amt zu verlassen ;)


    Also habe ich mein COC (EG Übereinstimmungsbescheinigung) genommen, mein Fahrerhandbuch aufgeschlagen, und siehe da; nirgends eine Reifenfabrikatsbindung zu entdecken. Lediglich im Fahrer-Handbuch eine Empfehlung.


    Aus dem I-Net habe ich mir ein Schreiben des KBA vom 22.10.2007 ausgedruckt. COC, Fahrerhandbuch, Zulassungsbescheinigung I und II noch eingepackt und los zum Amt.
    Mit etwas gemischten Gefühlen stand ich beim Empfang, erläuterte mein Anliegen, stellte mich natürlich ahnungslos und schilderte der jungen Dame, daß ich da so einen Satz im Fahrzeugschein stehen habe, ich aber nirgends eine Reifenbindung finden kann und die empfohlenen Reifen aus dem Handbuch nicht mehr hergestellt werden ;)
    Und das ich den Satz gerne entfernt hätte, damit ich aktuellere Reifen fahren kann.
    Die junge Dame nickte und verschwand mit den Papieren im Back-Office.
    2 Minuten später gab Sie mir die Papiere mit einer Wartemarke zurück und bat mich im Wartebereich Platz zu nehmen bis ich aufgerufen werde.
    Die Wartemarke hatte eine kleine Notiz (irgendwas mit Rücksprache ok stand da)


    Als ich dann im Zulassungsbüro Platz nahm und mein "Problem" nochmals vortrug, schaute mich dort eine nicht mehr ganz so junge Dame verdutzt an und sagte: "Das macht doch der TÜV, wir nehmen nur die Änderung der Papiere vor". Nach meiner Erwiderung: "Nein, das entfernen des Eintrags ist nichts technisches für den TÜV, sondern lediglich eine Amtshandlung" musste Sie natürlich nochmal Rücksprache halten. ;)


    Also vergingen wieder 3 Minuten und die etwas ältere Dame kam mit einer Kollegin zurück. Aus dem Gespräch konnte ich nur ein paar Worte hören: "Kannste rausnehmen, dat gibbet seit 2000 nit mehr. Dat haben wer doch letztens inner Besprechung noch gehabt...."
    Das hab ich sehr gut verstanden ;)


    Die etwas ältere Dame sagte was von: "Dat hatte ich noch nicht, aber jut, dann nehm ich et raus".
    Gesagt, getan. Bezahlautomat mit 11,75 € gefüttert, Quittung abgegeben. Das wars :)


    Hinterher erfuhr ich noch (von der Kollegin der etwas älteren Dame, in der Raucherecke) daß das von Ihr bei allen Motorrädern ab Bj. 2000 gemacht wird. Seit dem besteht die EG-Verordnung zur Änderung der Reifenfreigaben.
    Und daß Sie (sofern Sie dran denkt) bei der Zulassung von Fahrzeugen, den Kunden fragt, ob Sie den Zusatz entfernen soll. Das nenn ich mal Weitblick ;)


    Zu den Fakten:
    Honda CB1300 SC54 Baujahr 2007
    COC - Falls nicht vorhanden, kann beim Hondahändler geordert werden, auch für ältere Modelle (wird seit 2006 bei Neukauf ausgehändigt)


    Und HIER dann noch ein nicht ganz unwichtiger Lesestoff !


    Und noch ein paar Images für diejenigen, die es mir evtl. gleichtun wollen ;)


    Erfolgreiche Grüsse, Holger


    Be Good, Be Bad, Just Be !


    Lebe deine Träume, denn morgen, kannst Du gestern nicht nachholen!

  • Das ist mal eine gute Tat! Hast Du fein gemacht! 8)

    Menschen ohne Macke sind Kacke!


    Bleibt wie ich bin!
    Der Bremer Stadtquerulant!

  • ist ja egal, ob uralter Hut oder nicht.


    Für mich, und evtl. auch den ein-, oder anderen sicher interessant, da es ja in Zukunft sicher immer weniger wird mit den möglichen Reifen.


    Bis jetzt war das ja auch kein Thema, es gab ja genug freigegebene Reifen.
    In 2-3 Jahren sieht das anders aus.


    Gruß, Holger

    Be Good, Be Bad, Just Be !


    Lebe deine Träume, denn morgen, kannst Du gestern nicht nachholen!

  • Erst die Verkleidung eliminieren, dann in Dokumenten rumradieren (lassen).


    Hast Talent als Gesetzloser.


    Respekt! :)


    What next?

  • danke HollyE... gut zu wissen...

    Mfg Thomas "R4B3"


    "Gib mir die Stärke,Dinge hinzunehmen,die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden"

  • Ähnlich verhält es sich beim PKW.
    Im Zulassungspapier ist bei mir nur
    eine Reifengröße angegeben.
    Ausgeliefert wurde es mit einer anderen.
    Daher führe ich nun eine Kopie
    des COC mit, wo alle Reifenkombis
    drin stehen,
    damit ich bei einer Kontrolle
    nicht auf die Nase falle.


    Gruß
    Uli

    Bloß nich' an fummeln, wenn wat löpt! ;(


  • Sieh es doch so - Holly hat deine Aussage jetzt amtlich validieren lassen :D

    Power is nothing without two wheels!

  • Ist echt schon lange bekannt und genauso bekannt ist, dass jetzt wieder die Bedenkenträger kommen ("Ja, aber die Versicherung...")

  • Immer diese "ich weiss es besser"-Poster :rolleyes:


    Mir ist klar das es schon länger bekannt ist. Wird ja auch nicht nur hier aktuell.
    Aber es hat noch keiner, von denen die ich hier kenne, gemacht.


    Deshalb war mein Post nicht als "Hurra"-Post zu sehen, sondern als Anregung und Vorgehensweise, wie man es bewerkstelligen kann !


    nothing else

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    Lebe deine Träume, denn morgen, kannst Du gestern nicht nachholen!


  • Hey Holly,


    du hast völlig Recht. Dass etwas irgendwie bekannt ist, ist ja schön und gut, aber es dann auch in der Praxis umzusetzen, ist etwas anderes. Viele die sagen "Kenn ich, weiß ich, alter Hut", k... ab, wenn es um die konkrete Umsetzung geht.


    Bikergruß
    Wilhelm

    Power is nothing without two wheels!

  • Genau !


    'Hat schonmal einer irgendwann irgendwo gemacht' nützt bei der AVK gar nix, solange man es selbst nicht auch macht.


    Also nochmal ein Lob für Holger


    ich werd bei Bedarf dann sicher nochmal darauf zurück kommen. :tongue:

    Grüße aus der Pfalz

  • Unser Sozialdilettant hat tatsächlich mal was nicht verstanden. Wenn die Fabrikatsbindung (auch gerne Markenbindung) ausgetragen ist braucht man eben keine Freigabe irgendeines Herstellers mehr sondern muss nur noch die Größen einhalten.

    Menschen ohne Macke sind Kacke!


    Bleibt wie ich bin!
    Der Bremer Stadtquerulant!

  • Zitat

    Original von Roman...ich denke, jeder Mitleser hier ist ja wohl selbst in der Lage die eigentlich einfachen Voraussetzungen für seine Reifenwahl herauszufinden...


    Riiiichtiiich - sie müssen am Asphalt kleben wie die Sau.

    Power is nothing without two wheels!

  • Zitat

    Original von Roman
    UKO, du solltest keine gefährlichen Gerüchte verbreiten, nur weil du den Inhalt und die Notwendigkeit von Freigaben offenbar nicht kennst oder nicht verstehst.


    ich denke, jeder Mitleser hier ist ja wohl selbst in der Lage die eigentlich einfachen Voraussetzungen für seine Reifenwahl herauszufinden.


    Lieber Roman,


    ich weiss ja nicht wie "alt" Deine Informationen sind. Sie sind im Gewissen Rahmen auch nicht falsch.


    Aber bevor Du andere bezichtigst Gerüchte zu verbreiten, solltest Du Dich selbst vergewissern.


    Die CB 1300 (zumindest z.B. meine 2007er) hat keine Reifenbindung. Davon steht wie in meinem 1. Post schon bemerkt, nichts in der Zulassungsbescheinigung und auch nicht in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Lediglich eine Empfehlung steht im Fahrer-Handbuch.

    Und dann liest Du Dir bitte nochmal (oder evtl. auch erstmal) folgendes Schreiben durch. Den Text unter 1. liest Du bitte langsam.



    Quelle


    Und vor dem nächsten Klugscheissern, entweder nachdenken oder einfach mal die Klappe halten :evil:

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  • Sorry, raffst Du das nicht ?


    Dann eben nochmal.


    1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-
    geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefah-
    ren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.


    Meine CB hat keine Reifenbindung !


    Darum geht es hier.


    Lass doch mal die Freigaben und Unbedenklichkeitsbescheinigungen sein wo und was sie sind. Natürlich kann ich sowas auch noch mitnehmen. Aber die würde ich dann als Klopapierersatz unter der Sitzbank lagern ;)


    EDIT:

    Zitat

    Original von Roman
    ....
    das hat aber alles nicht mit "eingetragen" oder "austragen" zu tun (Reifentypeneintragungen -bindungen können wie nicht existent angesehen werden).
    .....


    falls Du das meinst, ist natürlich völlig richtig. Aber ich hab eben keine Lust, mit der Rennleitung bei 25° und Sonne lange zu diskutieren

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    Einmal editiert, zuletzt von hollyE ()

    • Offizieller Beitrag

    eigentlich wollte ich dazu ja gar nichts schreiben....


    aber....


    manche können einfach nicht lesen und sind unverbesserlich.....


    einfach mal unter Punkt 1. lesen, (nicht Punkt 2 oder 3 oder 4)


    unter Punkt 1 steht doch deutlich geschrieben,
    "es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefahren werden.
    Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.


    es ist also keine Unbedenklichkeitsbescheinigung / Reifenfreigabe oder wie man das Dokument auch immer nennen mag mitzuführen
    und genau darum geht es hierbei ja.


    Manche werden es wohl nie kapieren, oder glauben einfach immer alles besser zu wissen und bezichtigen andere gefährliche Gerüchte zu verbreiten, obwohl sie selbst unrecht haben. :evil:
    Manchmal wäre echt "Klappe halten" besser.


    @ Holger,
    Danke für Deinen Bericht, ich werde das Thema für meine CB wohl auch in nächster Zeit in Angriff nehmen. ;)


    Ps.: ich sehe gerade der Holger war schneller als ich, macht aber nix, doppelt hält besser und vielleicht kapieren es dann auch wirklich alle, was ich aber noch nicht so recht glauben will.... ;)

    Gruß DJ-Obelix
    Denken ist zwar allen Menschen erlaubt aber vielen bleibt es erspart.
    meine Bilderseite

  • Zitat

    Original von DJ-Obelix
    @ Holger,
    Danke für Deinen Bericht, ich werde das Thema für meine CB wohl auch in nächster Zeit in Angriff nehmen. ;)


    Ich freue mich, wenn ich andren Gleichgesinnten, vor allem hier im Forum, helfen kann. Natürlich freue ich mich auch über Zuspruch ;)


    Ich bin gerne bereit, jedem der es brauchen kann, meine gesammelten Unterlagen, und/oder eine Kopie meines Fahrzeugsschein (wegen der EG-Zulassungs-Nr.) zur Verfügung zu stellen.


    Gruß, Holger

    Be Good, Be Bad, Just Be !


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  • Zitat

    Original von Roman
    ok, verstehe; du hattest keine Reifenbindung und die hast du dann "austragen" lassen ...............


    "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" ist also aus deier Sicht etwas anderes als wenn diese "Reifenfabrikatsbindungen" gleich eingetragen wären?


    na dann ..................


    Nein Roman, ich habe mir einen durch den deutschenAmtsschimmel entstandenen, und seit dem Jahr 2000 nicht mehr gültigen Eintrag entfernen lassen, der zumindest auf eine Reifenbindung hindeuten kann.


    Aber eben nur um eine nicht vorhandene Reifenfreigabe nicht mitführen zu müssen.


    Es ist ja nicht falsch was Du anmerkst.


    Aber das entfernen dieses Eintrags erleichtert mir die Reifenwahl und vor allem den Ärger mit Prüfern und Wegelagerern ;)


    Ich habe fertig ;) Bitte lasst diesen Threat nicht zu einer unsinnigen Diskussion ausarten! Danke


    Gruß, Holger

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  • Danke HollyE für Dein großzügiges Angebot.


    Sollte es notwendig sein werde ich Dich darauf ansprechen.

    Gruß Uli

  • Wenn die Reifenbindung seit 2000 nicht mehr gilt, kann ich dann auf meiner 03er draufpacken was ich will?
    In meinen Papieren sind auch irgendwelche Reifentypen wie z.B. der D220 eingetragen.
    Reifenfreigaben habe ich jede Menge, allerdings nicht für die Reifen die ich montieren möchte.


    Für meine 1000er aus 12 ... da steht nichts mehr in den Papieren.
    Da kann ich drauf packen was ich will, denke ich mal oder wie oder was?


    Gruß Hallow33n

    black is nice ..... but blue is geil! :D
    ..... provokanter Typ, aber dennoch ganz umgänglich .......Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten!

  • Habt Ihr alle auch alles gelesen ????


    Worauf sollte der Motorradfahrer bei der Reifenwahl also besonders achten? Die Antwort ist einfacher als es die auf den ersten Blick verstrickt anmutende Rechtslage vermuten lässt. Wer sich auf nicht getestete Reifen ohne Freigaben bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung einlässt, darf sich später nicht beschweren, wenn er sich um Kopf und Kragen fährt. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers muss laut Gesetzgeber dennoch mitgeführt werden. Selbst wenn in den Fahrzeugpapieren keine Reifenbindung besteht. Dass der Polizeibeamte vor Ort die Freigaben in der Regel gar nicht nachprüfen kann, steht auf einem anderen Blatt. Dazu wäre eine Vernetzung mit einer TÜV- oder Hersteller-Datenbank erforderlich, die zumindest im Moment noch nicht existiert. Im Fall einer Mängelkarte hat der Halter dann eine Woche Zeit, um sich eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung zu besorgen (Reifenhersteller, Internet, Foren) und diese auf einer Polizeiwache vorzulegen. 8o 8o :D :D

    SC54 + R1250 GS
    Zweipüffergrüße


    Ralf


    Theoretisch kann ich schwimmen, praktisch bin ich aber nicht ganz dicht.

  • Bikersjournal.de sprach dazu mit Thomas Decke, Pressesprecher Polizei Mettmann / NRW: "Grundsätzlich ist es so, dass der Halter, der mit nicht freigegebenen Reifen unterwegs ist, eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, die zum Erlischen der Betriebserlaubnis führt. Laut Bußgeldkatalog werden somit 50 Euro fällig. Gratis gibt's 3 Punkte in Flensburg dazu. Allerdings ist es für die Beamten vor Ort nicht immer einfach überhaupt festzustellen, welche Reifen denn nun tatsächlich für das betreffende Fahrzeug freigegeben sind. Hat der Fahrer nicht die in den Fahrzeugpapieren vorgesehenen Reifentyp montiert und keine dazugehörigen Freigabe vom Reifenhersteller dabei, kommt es schlimmstenfalls zu einer Mängelkarte und somit zu einer schriftlichen Aufforderung, das entsprechende Papier innerhalb einer Woche bei einer Wache vorzulegen. Ob nun eine Freigabe erforderlich ist oder nicht, ist es doch so oder so der sicherste Weg, nur ausdrücklich freigegebene Reifen zu montieren. Das sagt einem der gesunde Menschenverstand."

    SC54 + R1250 GS
    Zweipüffergrüße


    Ralf


    Theoretisch kann ich schwimmen, praktisch bin ich aber nicht ganz dicht.

  • Zitat

    Original von RalfK
    Bikersjournal.de sprach dazu mit Thomas Decke, Pressesprecher Polizei Mettmann / NRW: "Grundsätzlich ist es so, dass der Halter, der mit nicht freigegebenen Reifen unterwegs ist, eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, die zum Erlischen der Betriebserlaubnis führt. Laut Bußgeldkatalog werden somit 50 Euro fällig. Gratis gibt's 3 Punkte in Flensburg dazu. Allerdings ist es für die Beamten vor Ort nicht immer einfach überhaupt festzustellen, welche Reifen denn nun tatsächlich für das betreffende Fahrzeug freigegeben sind. Hat der Fahrer nicht die in den Fahrzeugpapieren vorgesehenen Reifentyp montiert und keine dazugehörigen Freigabe vom Reifenhersteller dabei, kommt es schlimmstenfalls zu einer Mängelkarte und somit zu einer schriftlichen Aufforderung, das entsprechende Papier innerhalb einer Woche bei einer Wache vorzulegen. Ob nun eine Freigabe erforderlich ist oder nicht, ist es doch so oder so der sicherste Weg, nur ausdrücklich freigegebene Reifen zu montieren. Das sagt einem der gesunde Menschenverstand."


    Ganz zum Schluß in diesem Schreiben:


    Quelle Biker Journal 03.10.2007


    Dagegen steht dann:


    Aktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern: Mit einem Schreiben vom
    1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit
    Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der Bereifung von
    Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen
    oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.


    1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefahren
    werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.


    2. Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der
    vorgeschriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller
    vorhanden und wird mitgeführt.

    Be Good, Be Bad, Just Be !


    Lebe deine Träume, denn morgen, kannst Du gestern nicht nachholen!

    Einmal editiert, zuletzt von hollyE ()

  • Richtig Eintragen nicht nötig :D und Austragen wie du das gemacht hast ..... nicht schlecht weil der Dorfpolizist der von der Regelung nicht gehört hat, nicht durcheinander gebracht wird :D also sehr gute Lösung :D ich werde das auch mal im Amt ansprechen 8)



    Ich wollte aber nicht mir einem Reifen rumfahren der nicht für mein Moped getestet ist :D


    und so schwer sind die Zettel der Fregaben ja nun auch nicht :D nur damit es keinen Stress gibt =)

    SC54 + R1250 GS
    Zweipüffergrüße


    Ralf


    Theoretisch kann ich schwimmen, praktisch bin ich aber nicht ganz dicht.

  • Meine neue alte CB 1300 habe ich letzten Freitag auf mich anmelden lassen.
    Auf der zulassungsstelle wurde ein neuer Brief und natürlich ein neuer Fahrzeugschein erstellt.
    In den neuen Papieren ist die vorher vorhandene Reifenbindung nicht mehr aufgeführt.

    Plus an Masse, das knallt klasse! :)

  • Hallo,


    Reifenbindung aufgehoben? Nein, es gibt sie doch.


    Meine Cb1300SA,Bj 08,Euro 3. In den Papieren kein Eintrag über Reifenbindung. Habe vom Februar eine Mail von Dunlop vorliegen, das ich bei Nichteintrag in den Papieren den RS2 fahren darf.
    Am Dienstag war ich bei meinem Reifenhändler und habe nach den RS2 gefragt.Auf Grund der fehlenden Freigabe von Dunlop und einer Nachfrage bei seinem Zwischenhändler lehnte er die Montage dieser Reifen ab.
    Hab dann bei Dunlop-Technik angerufen, da sagte man mir, der Händler hat keine Ahnung.
    Aber es gibt ja noch mehr Reifenhändler. War heut morgen beim nächsten, der meine Anfrage gleich bejahte aber aufgrund der fehlenden Freigabe von Dunlop für diese Maschine
    seinen Zwischenhändler anrief. Der informierte sich bei der Dunlop-technik.
    Man erklärte es mir so, der Unterschied zwischen dem RS1 und RS2 ist, die Gummimischung des RS2 ist in der Mitte noch härter und ausssen noch weicher.Bei Tests mit Motorrädern mit ABS in Japan haben sich mehrere Motorräder überschlagen bzw nach vorn aufgestellt.Von der CB war hier nicht die Rede.Dunlop wird für die CB1300 mit ABS keine Reifenfreigabe geben. Somit war das Aufziehen des RS2 bei Ihm wohl hinfällig.


    Gruss Erich

  • Zitat

    Original von Erich
    Reifenbindung aufgehoben? Nein, es gibt sie doch.


    Habe vom Februar eine Mail von Dunlop vorliegen, das ich bei Nichteintrag in den Papieren den RS2 fahren darf.


    Hallo Erich,


    mach mal nicht den Hund in der Pfanne verrückt.


    Was Du hier beschreibst ist Unvermögen oder Unwissenheit des Reifenhändlers, aber nicht das es eine Reifenbindung gibt.

    Be Good, Be Bad, Just Be !


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  • Meiner hat mich darauf aufmerksam gemacht das der RS 2 keine Freigabe hat und ihn dann wunschgemäß montiert. So what? ;)

  • Mein Resumee letztendlich:


    1. Es gibt keine Reifenbindung


    2. Kannst jeden Reifen aufziehen, der eine Herstellerfreigabe für dein Moped hat.


    3. RS2 (habe ich) fährt klasse, andere neue Reifen wahrscheinlich aber auch.


    4. Bitte nicht gleich schlagen, erst nachdenken, dann...

  • Zitat

    Original von Erich
    Man erklärte es mir so, der Unterschied zwischen dem RS1 und RS2 ist, die Gummimischung des RS2 ist in der Mitte noch härter und ausssen noch weicher.Bei Tests mit Motorrädern mit ABS in Japan haben sich mehrere Motorräder überschlagen bzw nach vorn aufgestellt.


    ??
    Da entwickeln die einen neuen Reifen,
    der untauglich für ABS gebremste Moppeds ist ?! -- kaum zu glauben.
    das wäre ja ein Schritt in die verkehrte Richtung.


    Uli

    Bloß nich' an fummeln, wenn wat löpt! ;(


  • Genau :D


    Nämlich in MEINE Richtung ;)



    *abslosegrütze* Hallow33n

    black is nice ..... but blue is geil! :D
    ..... provokanter Typ, aber dennoch ganz umgänglich .......Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten!

  • Zitat

    Original von Uli_HH


    ??
    Da entwickeln die einen neuen Reifen,
    der untauglich für ABS gebremste Moppeds ist ?! -- kaum zu glauben.
    das wäre ja ein Schritt in die verkehrte Richtung.


    Jou, die müssen den unbedingt schlechter machen, damit der endlich rutscht und das ABS was zu Regeln hat.
    Der scheint soviel Grip aufzubauen, dass das Mopped eher hinten hochgeht, als dass das Vorderrad blockiert. Wobei - soll ja keine CB 1300 gewesen sein ... vielleicht 'ne Buell ... so kurz wie die is' ... (?) hat die überhaupt ABS ... ?(
    Und - was kann das ABS dafür, wenn das Mopped beim Bremsen hinten steigt ?


    Ich glaub, ich muß meine Signatur ändern ... 8o

  • Ich habe heute auch mal mein Glück beim SVA versucht. N E G A T I V !!


    Argumentation:
    Wieso wollen Sie denn die Kz.22 ausgetragen haben?
    Im COC steht doch das Sie alle passenden Größen fahren dürfen. Ich mache Ihnen auch gerne eine Kopie, die Sie dann mit führen können.
    Auf meine Frage warum im COC denn keine Einschränkungen zu finden sind und weshalb überhaupt der Zusatz im Schein unter Kz. 22 auftaucht, wurde letzlich mit "das hat der Hersteller an das KBA so übermittelt", beantwortet.
    Einige Telefonate später:
    Falls Sie darauf bestehen das ausgetragen wird, benötigen wir ein technisches Gutachten des TÜV, der uns bescheinigt das das möglich ist.


    Also nach nebenan zum TÜV.
    Was wollen Sie denn hier? Ne das machen wir nicht, dann könnten Sie ja beliebige Reifenpaarungen von verschiedenen Herstellern fahren ?(
    Sie brauchen doch auch jetzt die enstprechenden Freigaben der Reifenhersteller, daran ändert sich doch auch nach der Austragung nichts. ?(


    Resume: 2 Std im Urlaub verschwendet und an St. Bürokratius gescheitert.

    Einmal editiert, zuletzt von BigGee ()

  • Hallo Gerd,


    wir haben ja schon drüber gesprochen. Der eine weiss nicht, was der andere tut.
    Sche..ß Bürokratie in D. Und dazu noch überall anders. :evil:


    Zitat

    Original von BigGee
    Sie brauchen doch auch jetzt die enstprechenden Freigaben der Reifenhersteller, daran ändert sich doch auch nach der Austragung nichts. ?(


    Dagegen spricht nach wie vor.....



    Nichtmal der TÜV weiss es wirklich. :evil:

    Be Good, Be Bad, Just Be !


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  • Ich kenne den Präsidenten von den Hell´s Angels in Lux. ziemlich gut,Freigabe null Problemo :D