Muss mal ganz doof nachfragen wo ich diese Nummer finde. Möchte gern wegen den neuen Freigaben schauen.
Tino
Muss mal ganz doof nachfragen wo ich diese Nummer finde. Möchte gern wegen den neuen Freigaben schauen.
Tino
In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung, die zu den Fahrzeugpapieren gehört. Sie enthält alle Fahrzeugdaten.
Aufgrund dieser wird der deutsche Kfz-Brief / Zulassungsbescheinigung erstellt.
Und im Brief steht davon nix?
Wüßt net das ich noch annerer Papierkrieg hätt außer der Bedienungsanleitung und dem Serviceheft.
Im Brief /Zulassungsbescheinigung steht davon nix, richtig.
Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung gehört zu den Fz-Papieren, die für jedes Fahrzeug (mit Fahrgestell-Nr) vom Hersteller oder Importeur dem Käufer übergeben muss, nachdem der Brief/Zulassungsbescheinigung ausgestellt wurde.
Der Händler bekommt die auf jeden Fall, muss sie auch weitergeben.
(Vielleicht hat er es in Deinem Fall nicht getan...)
Man sieht, wie wichtig die ist.....
Mir scheint als wäre meine Frage gar nicht so doof gewesen. Werde ich mal schauen ob ich sowas bei den Papieren finde.
Tino
ZitatOriginal von tipotino
Mir scheint als wäre meine Frage gar nicht so doof gewesen. Werde ich mal schauen ob ich sowas bei den Papieren finde.
Tino
Bei neuen Motorrädern ist das immer mit dabei. Für ältere war das damals noch nicht Pflicht - die kann man sich dann direkt bei Honda Germany anfordern. Wird kostenlos per Post zugeschickt...
Nur mal so zur Info.
Seid dem 04.11.2004 vom Gesetzgeber vorgeschrieben! (Ausgabe an den Kunden mit den nationalen Dokumenten)
Umgesetzt wie immer in Deutschland etwas später...
Gruß n.e.Ralf
Hersteller bzw. im Falle Honda: der Importeur ist in der Pflicht.
Selbst nachträglich muss Honda dir so ein COC zur Verfügung stellen, wenn EU-Zulassung für das Fahrzeug besteht.
Wir müsssen die Dinger im Büro auch haufenweise neu ausstellen, weil irgendwelche Leute ihr Fahrzeug in Irland oder notfalls Botswana 3% billiger kaufen und dann in Deutschland zulassen wollen
Aber nach der Zulassung hier hats eigentlich nur noch Sammlerwert.
Im Fall der SC54 ist das aber einfach:
Baujahr (Modelljahr) 2003 und 2004 hat "00" am Ende, ab 2005 steht da "01". That's it.
Sollte im CoC nachzulesen sein. Dieses "Certificate of Conformity" begleitet jedes Fahrzeug mit EG-Zulassung, wie unsere SC54, und muß vom Händler beim Neukauf mit dem Brief übergeben werden. Gebrauchtkäufer sollten es auch erhalten.
Grüße
Bernhard
Also bei mir steht die EG BE Nr im Brief auf der letzten halben Seite unter:
EG-Typgennehmigung unter Nr. ........*01
Die letzten beiden Ziffern sind dann die entscheidenden 00 oder 01.
Peter
Stimmt, Peter.
So hatte ich es auch in Erinnerung, wollte es aber nicht behaupten, ohne nachgesehen zu haben.
FauleGrüße
Bernhard
Hi,
ich habe mal meine Zulassungsbescheinigung Teil 1 hervorgeholt und mir die EG--Typgenehmigung angeschaut.
Dort steht: e4*92/61*0187*
Die Nummer endet weder mit 01 noch mit 00. Bei den ganzen Reifenfreigaben endet die Nummer aber immer mit 00 oder 01. Wie muß ich das den jetzt verstehen ?
Eigentlich sollte doch da bei mir eine 01 stehen, weil ich ja eine SC54 mit Verkleidung und ABS fahre.
Kann das hier einer aufklären ???
Und was steht in der COC drin? Das gleiche? Oder haben die bei der Zulassung nur nicht richtig abgeschrieben?
Peter
Das ist in der Tat merkwürdig.
Im alten Fahrzeugbrief stehen die Endziffern noch drin, vom alten Schein weiß ich es nicht mehr, weil ich den nicht mehr habe.
In den neuen Papieren ist weder im Brief noch im Schein die Endziffer 00 oder 01 überhaupt angegeben.
Dann gilt wohl jede Freigabe für SC54 für alle Modelle (von mit/ohne ABS mal abgesehen)? Feststellen kann dann on the road ja doch keiner mehr den Unterschied in der EG-BE-Nr.
Oder der Kontrolleur muß erst irgendwelche Datenbanken abfragen, bevor er die Maschine wegen falscher Reifen aus dem Verkehr zieht?
Seltsame Sache, das.
Grüße
Bernhard
Also ich habe auch eine Zulassunggsbescheinigung Teil 1
(CB 1300 SA) und da steht drin : "e4*92/61*0187*01"
Ist Erstzulassung 12.03.07
Gruß Dario
Also noch mal zur Klärung/Berichtigung:
Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung enthält die EG-Betriebserlaubnisnummer.
Im Kfz-BRIEF und -Schein(alter Art ist die nur in seltenen Fällen unter Nr.: 33 eingetragen (schlaue Zulassungsstelle)
In den NEUEN Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2)
ist die Nummer unter dem Buchstaben "K" eingetragen.
(sorry für die vorher nicht konkrete Ausführung)
Richtig ist, daß für nach D importierte Fz die COC_Bescheinigung vorliegen muss, die man von Honda Deutschland erhält, wenn nicht mehr vorhanden.
Ebenso kann man, wenn die EG-Übereinstimmungsbescheinigung fehlt, und man noch die "alten" Fz-Papiere (wie ich) hat, diese unter Angabe der FG-Nr. bei Honda bekommen.
Die Nummer muss komplett übernommen werden - da hat jemand geschlampt beim Ausstellen der Bescheinigung!
Haste denn die EG-Übereinstimmungsbescheinigung nicht mehr?
Klar ist, daß die SA die: 01 hinten als Unterscheidungsziffer hat.
@Bodo
Irgendwie gibt es da ja wohl erhebliche Unterschiede ?(.
In meinem Brief (ist noch der Alte) können unter 33 Bemerkungen eingetragen werden und die EG Nr. steht auf der letzten (halben) Seite unter "Bescheinigung des Inhabers einer allgemeinen Betriebserlaubnis/ EG Typgenehmigung".
Peter
Hi,
Danke für die Antworten.
Ich habe jetzt noch mal genau nachgeschaut.
In den COC-Papieren steht tatsächlich am Ende die 01.
Im alten Brief steht ebenfalls die 01.
In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht am Ende weder 00 noch 01.
In der Zulassungsbescheinigung Teil II steht am Ende weder 00 noch 01.
Daher haben die warscheinlich beim STVA nicht richtig abgeschrieben. Also gelten für meine Dicke wohl auch die Reifenzulassungen mit der Endziffer 01.
Muß ich jetzt immer die COC-Bescheinigung mitführen oder den alten Brief oder ???
Hall franky, hab mir mal meine Unterlagen rausgeholt,
Zulassungsbescheinigung 2
Ubter Position K
e4*92/61*0187*00
Erstzulassung 30.6.2005 Naggisch ohne ABS
sieht wirklich aus alshätt da jemand was vergessen
Habe glücklicherweise den alten Brief noch abgestempelt mit: Für dieses
Dokument wurde bereits ein neuer Vordruck ausgestellt.
Dort steht die gleiche Nummer erteilt durch Honda Motor Japan.auf der Rückseite.
Richtig, dort wird sie normalerweise eingetragen.
Bei mir nicht...., dafür habe ich die EG-Übereinstimmungsbescheinigung.
Wenn die Nummer im Brief/Schein eingetragen ist, braucht man die Bescheinigung ja nicht.
Nachte ohne ABS haben die Ziffer: /00 am Ende, auch Bj. 2005!
Nur die ABS-Version hat die /01.
Da hat HONDA sich auf der Freigabebescheinigung echt wieder einen geleistet -von wegen mit/ohne ABS.....
Aber ich glaube, man sollte nicht d`ran rütteln....
Ist aber trotzdem blöd...
1.) daß das Thema jetzt auf zwei Threads verteilt ist und
2.) die unterschiedlichen Eintragungen in den neuen Papieren.
Bei meinem Schwager stehen die Endziffern mit drin in den neuen Zulassungsbescheinigungen. Dessen Mopped ist eine Erstzulassung 2006.
Kann es sein, daß direkt vom Importeur ausgestellte Papiere die Endziffern nennen und nur umgeschriebene nicht?
Dann wäre das vielleicht ein Verfahrensfehler der EU-Umsetzungsanweisungen beim Umtausch in neue Papiere? Mit dem Vorteil, daß Umtauscher einfach keine Endziffern mehr ausweisen?
Wer hat denn noch Papiere getauscht bekommen und keine Endziffern mehr drin in den neuen?
Grüße
Bernhard
ZitatOriginal von bernhard
Ist aber trotzdem blöd...
1.) daß das Thema jetzt auf zwei Threads verteilt ist...
Ich habe es mal hier zusammengesetzt. Sieht sinnvoller aus.
Grüße
Bernhard
ZitatOriginal von Wuchtbrumme
Nachte ohne ABS haben die Ziffer: /00 am Ende, auch Bj. 2005!
Nur die ABS-Version hat die /01.
Biste da sicher, Bodo?
Ich dachte, ab Modelljahr 05 hätte sich, mit einigen kleinen Änderungen, die Nummer geändert? Unabhängig vom ABS? Mit Verkleidung ohne ABS gab es ja auch mal kurzzeitig, oder?
Grüße
Bernhard
ZitatOriginal von bernhard
...
Wer hat denn noch Papiere getauscht bekommen und keine Endziffern mehr drin in den neuen?
...
Ich, und so'n Übereinstimmungsbescheinigungsdings habe ich auch nicht. Krieg ich jetzt Shimmy?
Eigentlich - nach meinem (und dem des zuständigen HH) Wissen gab es keine S ohne ABS. (Was ja nichts bedeuten muss)
Und eine SC54 ohne ABS mit der /01er Endung auch nicht....
Man könnte ja HONDA mal interviewen....
Das mit den umgetauschten Papieren - so nach Ab- und Anmeldung in dem Änderungszeitraum kann natürlich sein.
Es gibt da immer noch Schnarcher auf den Strassenverkehrsämtern, die die EU-Richtlinien nicht umsetzen.
Wenn aber Jemand zumindest ein Fz aus dem Jahre 05 (BAUJAHR!) hat, und die EG-Übereinstimmungsbescheinigung nicht bekommen hat, sollte mal seinen Händler danach fragen.....
ZitatOriginal von rogers
Ich, und so'n Übereinstimmungsbescheinigungsdings habe ich auch nicht. Krieg ich jetzt Shimmy?
Jawoll! Kriegst Du!
Soll sich die Rennleitung ihre Nummern bei einer eventuellen Kontrolle doch selber schnitzen. Seit mindestens 10 Jahren bin ich nicht mehr kontrolliert worden. Ich schleppe auch die Zettel für die angebauten Teile nicht mit. Die Brieftasche wird immer dicker und unter die Sitzbank der CB kommt bei Regen Wasser. Zum TÜV kommt sie zum freundlichen HH. Und mein Reifenhändler hat bis jetzt immer die richtigen rundlinge aufgezogen.
keinproblemmitirgendwelchennummerngrütze
Uwe
Stimmt eigentlich, Uko.
Fahre auch seit über 30 Jahren, 1x Kontrolle mit GL+Anhänger auf BAB (der Typ wollte bloß mal gucken....und mir nebenbei mitteilen, daß man damit nur 60 Km/h - nicht 95 auf der BAB fahren darf)
Aber es ist immer nett, wenn man die Papierchen alle vorlegen kann, dann geht`s schnell weiter, lesen tut das sowieso dann keiner
Denke auch fürs Gefühl ist es besser man hat alles sauber dabei. Man sollte den Herren doch keine Grundlage bieten.
Achso meine Papiere wurden auch getauscht, ich muss nur noch schauen.
2005er SA
Tino