Gesunde, praxisgerechte Ansicht, Mopped.
Obwohl man durchaus auch der Meinung sein könnte, daß Du und Yoda und Case und Riese und wer immer auch Verantwortung für nachfolgende Käufer tragt...Nee, Quatsch, das ist zu weit hergeholt.
Trotzdem bin ich der Meinung, daß, wenn da eine Befestigungsschraube vor den serienmäßigen Angstnippeln aufsetzt und die Fuhre aushebeln kann, der Hersteller und Verkäufer durchaus nicht aus dem Schneider ist. Das gefährdet außer Hab und Gut auch Leib und Leben des Käufers (und anderer Verkehrsteilnehmer). Das ist schlimmer als jedes Gammelfleisch und ich halte es für kriminell, solche Sturzbügel in Kenntnis der Sachlage weiter in Verkehr, sprich: an den Mann, zu bringen.
Brächte ich Petersiliensamen als Gelbe Rüben "in Verkehr" (was kaum vom Fachmann zu unterscheiden ist, vom Laien schon gar nicht), so würde ich verurteilt nach Saatgutverkehrsgesetz und hätte zu zahlen. Nicht zu knapp. Und ganz ohne irgend jemanden auch nur ansatzweise zu gefährden.
Der Sturzbügelhersteller darf aber seine Kundschaft in Lebensgefahr bringen? Ganz unbehelligt? Durch Inverkehrbringen seiner Fehlkonstruktion?
Das, Mopped, genau das leuchtet mir nicht ein.
Mein' ja bloß.
Grüße
Bernhard